Rechtsformen

Personengesellschaft, Kapitalgesellschaften

Personengesellschaft, Kapitalgesellschaften

Sony Lala

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Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Université
Crée / Actualisé 19.03.2014 / 23.04.2025
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Wie ist das bei der Personengesellschaft mit der Rechtsfähigkeit, Leitung und Kontrolle, Finanzierung,Partnergesellschaft geregelt?  

Leitung und Kontrolle: hier betreiben mindestens zwei Personen gemeinschaftlich ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe, ein Gesellschaftsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten

Finanzierung: die Gesellschafter bringen Vermögensgegenstände als Eigenkapital in die Gesellschaft ein. Die Einlagen werden auf dem Kapitalkonto der Gesellschaft gutgeschrieben. Ihr Eigenkapitalkonto erhöht sich, wenn erwirtschaftete gewinne thesauriert werden, Verluste mindern sich. Scheidet ein Gesellschafter aus der Personalgesellschaft aus, erhält er seinen Kapitalanteil ausbezahlt, das Eigenkapital verringert sich dadurch, sofern den Anteil nicht andere Gesellschafter übernehmen.

Rechtsfähigkeit: sofern Personengesellschaften im Handelsregister eingetragen sind, besitzen Sie eine so genannte bedingte Rechtsfähigkeit. Personengesellschaften sind rechtlich aus der Gesellschaft bürgerlichen Rechts hervorgegangen. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts stellt jedoch keine Rechtsform für eine unternehmerische Tätigkeit dar, da sie nicht auf das Betreiben eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes im Sinne von paragraph 1 HGB ausgerichtet ist. Die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung einer BGB Gesellschaft entspricht im Wesentlichen der OHG

Partnergesellschaft: ist eine spezielle Möglichkeit für Freiberufler, dieser ist der GbR Gesellschaft beziehungsweise OHG sehr ähnlich.

Wie ist das im Einzelunternehmen mit der Haftung, Gewinn, Leitung und Kontrolle, Finanzierung geregelt?  

Leitung und Kontrolle: Der Kaufmann, Einzelkaufmann, Einzelunternehmer, Inhaber, betreibt sein Handelsgewerbe ohne einen weiteren Gesellschafter. Er ist allein mit zur Geschäftsführung berechtigt. Unternehmer und Inhaber sind faktisch untrennbare miteinander verbunden. Gewinn: Der gesamte Gewinn steht allein dem Inhaber zu. Dieser kann im Unternehmen belassen werden, (thesaurieren) oder ausgeschüttet werden. Finanzierung: zusätzliches Eigenkapital erhält das Unternehmen durch Überführung von Privatvermögen des Inhabers in das Betriebsvermögen (Einlagen)   Haftung: der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt, das heißt mit seinem gesamten Privatvermögen.   Einzelunternehmer sein bedeutet nicht, dass der betriebliche Transformationsprozess ohne Mitarbeiter bestritten wird. Über Vollmachten können sogar große Teile der zustehenden Geschäftsbefugnis an Mitarbeiter delegiert werden.

Wie ist das bei der OHG mit der Haftung, Gewinn, Leitung und Kontrolle, Finanzierung,Aufnahme/Ausscheiden etc. geregelt?

Leitung und Kontrolle: Gesellschafter sind mindestens zwei Personen. Die Geschäftsführung liegt bei allen Gesellschaftern, außer der Gesellschaftsvertrag schließt einzelne Gesellschafter von der Geschäftsführung aus. Alle Gesellschafter sind damit berechtigt, im Namen der Gesellschaft Geschäfte abzuschließen(so genannte Einzelgeschäftsführung). In der Regel werden Gesellschafter intern absprechen, oder im Gesellschaftsvertrag festlegen, wer welche Entscheidungsbereich hat.

Finanzierung: Das Eigenkapital besteht bei der Gründung aus Einlagen der Gesellschaft aus ihrem Privatvermögen. Frisches Eigenkapital stammt aus der Erhöhung der Einlagen oder durch die Aufnahme neuer Gesellschafter mit deren Einlagen.

Aufnahme, Ausscheiden: Neue OHG Gesellschafter können nur mit Einvernehmen mit den bestehenden Gesellschaftern aufgenommen werden. Auch das Ausscheiden eines Gesellschafters muss im Gesellschaftsvertrag geregelt sein. Ein einseitiges Ausscheiden eines Gesellschafters ist nicht möglich, sondern erfordert das Einvernehmen aller Gesellschafter.

Haftung: jeder Gesellschafter haftet gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seinem gesamten Vermögen, einschließlich Privatvermögen. Neue Gesellschafter haften auch für die Altschulden der Gesellschaft.

gewinn: wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, sind sofern der gewinn ausreicht, die Einlagen der Gesellschaft mit 4 % zu verzinsen, und ein eventueller Gewinn Rest ist nach Köpfen zu verteilen. Thesaurierte Gewinne werden den Kapitaleinlagen gutgeschrieben.

etc.:OHG Gesellschafter unterliegen einem Wettbewerbsverbot. AUFGRUND DER UNBESCHRÄNKTEN PERSÖNLICHEN HAFTUNG UND DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN ANFORDERUNGEN BEI EINEM EIN BEZIEHUNGSWEISE AUSSTIEG IST ES HÄUFIG SCHWIERIG
ICH HAB DAZU FINDEN.

 

Wie ist das bei der Kommanditgesellschaft mit der Haftung, Gewinn, Leitung und Kontrolle, Finanzierung, Aufnahme/Ausscheiden geregelt?

Leitung und Kontrolle: Gesellschafter bestehen aus mindestens einem Komplementär und einem Kommanditist. Die Geschäftsführung liegt bei allen komplementären, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag schließt einzelne komplementäre von der Geschäftsführung aus. Kommanditisten haben nur Kontrollrechte. Kommanditisten haben somit Anspruch auf den schriftlichen Jahresabschluss und dürfen dessen Richtigkeit unter einsicht der Bücher und Papiere prüfen. Die Geschäftsführung der komplementäre gestaltet sich analog zu derjenigen der OHG Gesellschafter.

Finanzierung: Das Eigenkapital bei der Gründung besteht aus den Einlagen der komplementäre und Kommanditisten aus ihrem Privatvermögen. Eine Eigenkapitalerhöhung erfolgt über Einlagen der komplementäre und Kommanditisten oder durch Aufnahme neuer komplementäre oder Kommanditisten mit deren einladen.

Aufnahme, ausscheiden: für Aufnahme und Ausscheiden gelten analog die Regelungen der OHG, ebenso für das Wettbewerbsverbot.

Haftung: jeder Komplementär haftet gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seinem gesamten Vermögen. Kommanditisten haften nur mit ihrem Eigenkapitaleinlagen.

gewinn: wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, sind die Einlagen der Gesellschafter mit 4 % zu verzinsen und ein eventueller Gewinn Rest ist angemessen zu verteilen(unterschiedliche Haftung). Thesaurierte Gewinne werden dem Kapitaleinlagen gutgeschrieben.

Was sind die Eigenschaften einer Kapitalgesellschaft?

Kapitalgesellschaften sind juristische Personen: damit sind sie eigenen Steuersubjekte. Für die erzielten Gewinne muss die Gesellschaft selbst steuern, Körperschaftssteuer, entrichten.

bei Kapitalgesellschaften liegt eine wesentlich stärkere Trennung von Eigentum am Unternehmen und Leitung der Geschäfte vor. Ebenso verringert das Ausscheiden eines Gesellschafters das Eigenkapital der Gesellschaft nicht. Kapitalgesellschaften sind gesellschaftsrechtlich in eigenen Regelungswerken kodifiziert (AktG,GmbH): die Vorschriften zur Rechnungslegung finden sich hingegen im HGB.

Wie ist das in der Aktiengesellschaft mit der Haftung, Gewinn, Leitung und Kontrolle, Finanzierung geregelt?

Leitung und Kontrolle: Aktiengesellschaften müssen gemäß Aktiengesetz aus mindestens fünf Aktionären bestehen. Seit 1994 ist allerdings das Konstrukt der kleinen AG erlaubt wonach auch eine Person alleine eine AG gründen kann.

Finanzierung: 50.000 € Kapitaleinlagen müssen insgesamt von den Gründern getätigt werden. Dies bildet das gezeichnete Kapital beziehungsweise das Grundkapital, welches in Aktien gestückelt ist. Neues Eigenkapital gewinnt die AG durch Ausgabe neuer, junger, Aktien, Kapitalerhöhung.

Gewinne: können thesauriert oder als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Bei der Thesaurierung fließen die Gewinne in die Rücklagen der Gesellschaft und erhöhen somit nicht das gezeichnete Kapital.

Beschlüsse der Hauptversammlung (AG)

  • Bedürfen der Mehrheit des anwesenden Kapitals
  • bei Entscheidungen zu Veränderungen im Eigenkapital oder Fusionen sogar einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei Beschlussfassung Anwesenden gezeichneten Kapitals
  • ein Anteil von mehr als 25 % gilt deshalb als Sperrminorität
  • Problem der Hauptversammlung :-viele Kleinaktionäre lassen sich bei der Hauptversammlung von ihrer Depotbank vertreten(Übertragung der Stimmrechte) -Kleinaktionäre haben faktisch kaum Einflussmöglichkeiten in der Hauptversammlung