Recht - mündliche Prüfung
Hier findest du alle Kontrollfragen aus dem Compendio-Lehrmittel "Recht" sowie einige Fragen aus dem Präsenzunterricht. Viel Erfolg!
Hier findest du alle Kontrollfragen aus dem Compendio-Lehrmittel "Recht" sowie einige Fragen aus dem Präsenzunterricht. Viel Erfolg!
Kartei Details
Karten | 178 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 16.06.2015 / 04.02.2018 |
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Was kann man im folgenden Fall tun?
Alex Bieri hatte den Auftrag 40 Druckerpatronen des Typs CX399.01 zu bestellen. Aus Versehen schreibt er auf die Bestellung 400 Druckerpatronen XC057.12. Da er die Auftragsbestätigung nicht recht anschaut, bemerkt er seinen Fehler erst, als die Patronen geliefert werden. Muss er die falschen Druckerpatronen behalten?
Nein, Herr Bieri kann den gültig zustande gekommenen Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtum anfechten. Er hat gemäss OR 24 I Ziff. 3 eine Leistung von erheblich grösserem Umfange versprochen, als es sein Wille war. Hat Herr Bieri seinen Irrtum jedoch der eigenen Fahrlässigkeit zuzuschreiben, so ist er gemäss OR 26 I zu Schadenersatz verpflichtet.
Marianne Schild hat bei der "Sun + Fun AG" per Internet eine Ferienreise gebucht. Einige Tage nach der Buchung erhält sie vom Reisebüro "Travelstar" für die gleiche Reise ein günstigeres Angebot. Sie bucht kurz entschlossen auch bei "Travelstar" und hat nun zwei gültige Verträge über eine Ferienreise zum gleichen Zeitpunkt abgeschlossen.
Marianne Schild buchte die Reise bei "Travelstar" in der Annahme, sie könne den Vertrag der "Sun + Fun AG" wieder aufheben.
- Marianne Schild hat vier Möglichkeiten. Prüfen Sie alle vier Möglichkeiten und klären Sie so ab, ob Marianne Schild Chancen hat, aus dem Vertrag mit der "Sun + Fun AG" auszusteigen.
- Stellen Sie eine allgemeine Regel auf, wie Sie vorgehen, wenn Sie ein ähnliches Vertragsproblem wie das von Marianne Schild lösen müssen.
- Aufhebungsvertrag
- Marianne Schild kann versuchen, mit den Reiseveranstaltern einen Aufhebungsvertrag zu schliessen (OR 115). Die Reiseveranstalter sind jedoch nicht verpflichtet, aus Marianne Schilds Angebot einzugehen. Aus Kulanz kommt ihr möglicherweise eines der Reiseunternehmen entgegeben.
- Kündigung
- Das Gesetz sieht ein Kündigungsrecht nur bei Dauerschuldverhältnissen wie MIet- und Arbeitsvertrag vor. Da der Pauschalreisevertrag kein Dauerschuldverhältnis ist, kann Marianne Schild den Vertrag nicht kündigen.
- Rücktrittsrecht
- Der Rücktritt von einem Vertrag ist nur zulässig, wenn die Vertragsparteien ein Rücktrittsrecht vereinbarten oder das Gesetz ein solches vorsieht. Die AGB seriöser Reiseverantstalter sehen ein Rücktrittsrecht gegen eine Gebühr vor. Je kurzfristiger die Reise vor Antritt abgesagt wird, desto höher ist die Rücktrittsgebühr. Marianne Schild könnte also vermutlich zurücktreten.
- Anfechtung wegen Mängel des Vertragsabschlusses
- Das Gesetz nennt folgende vier Anfechtungsgründe:
- wesentlicher Irrtum
- absichtliche Täuschung
- Furchterregung
- Übervorteilung
- Das Gesetz nennt folgende vier Anfechtungsgründe:
Welche Gründe für die Anfechtung von Verträgen gibt es?
- wesentlicher Irrtum
- absichtliche Täuschung
- Furchterregung
- Übervorteilung
In welchem Zusammenhang mit der Erfüllungszeit und der Erfüllungsreihenfolge sind die folgenden drei Schlüsselbegriffe zentral? Schreiben Sie auf, wie Sie einem Laien ihre Bedeutung erklären würden.
- Mahngeschäft
- Verfalltagsgeschäft
- Zug-um-Zug-Regel
- Mahngeschäft
- Ein Mahngeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien keinen Erfüllungszeitpunkt für eine Leistung vereinbarten. Der Gläubiger kann jederzeit nach Vertragsabschluss die Leistung verlangen. Der Schuldner muss leisten, wenn ihn der Gläubiger dazu auffordert - daher der Name Mahngeschäft (OR 75).
- Verfalltagsgeschäft
- Ein Verfalltagsgeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien den Erfüllungszeitpunkt für eine Leistung vereinbarten oder sich ein solcher aus der Natur des Rechtsverhältnisses ergibt (OR 75). Der Schuldner muss bis spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt geleistet haben. Eine Aufforderung des Gläubigeres ist nicht nötig.
- Zug-um-Zug-Geschäft
- Wenn die Vertragsparteien nichts über die Erfüllungsreihenfolge ihrer Leistungen vereinbarten, müsse sie gleichzeitig, eben Zug-um-Zug, erfüllen (OR 82).
Wo muss die folgende Leistung erfüllt werden?
- Art der Schuld (Spezies-/Gattungsschuld oder Geldschuld)
- Erfüllungsort
Herr Bianchi muss Frau Küng CHF 900.- für das E-Bike bezahlen.
- Geldschuld
- Wohnsitz von Frau Küng (Gläubigerin)
OR 74 II Ziff. 1
Wo muss die folgende Leistung erfüllt werden?
- Art der Schuld (Spezies-/Gattungsschuld oder Geldschuld)
- Erfüllungsort
Frau Küng muss Herrn Bianchi das gebrauchte E-Bike geben.
- Speziesschuld
- Ort, wo sich dieser zur Zeit des Vertragsabschlusses befindet
OR 74 II Ziff. 2
Wo muss die folgende Leistung erfüllt werden?
- Art der Schuld (Spezies-/Gattungsschuld oder Geldschuld)
- Erfüllungsort
Herr Rossi muss 1000 Liter Heizöl liefern.
- Gattungsschuld
- Wohnsitz von Herrn Rossi (Schuldner)
OR 74 II Ziff. 3
Fälligkeit und Verzug sind zwei Schlüsselbegriffe im Zusammenhang mit der Erfüllung.
Erklären Sie mit eigenen Worten, was man unter diesen beiden Begriffen versteht.
Fälligkeit ist der Zeitpunkt, an dem ein Schuldner die geschuldete Leistung erbringen muss und - aus der Sicht des Gläubigers - an dem der Gläubiger die geschuldete Leistung einfordern darf (OR 75).
Verzug ist eine Form der Nichterfüllung. Der Schuldner verspätet sich mit seiner Leistung (OR 102 ff.).
Der Zeitpunkt, an dem Fälligkeit und Verzug eintreten, hängt davon ab, ob es sich um ein Mahngeschäft, ein Verfalltagsgeschäft oder ein Fixgeschäft handelt.
Nennen Sie:
- Art des Geschäfts
- Fälligkeit
- Verzug
Lieferung von 1 Tonne Heizöl am 12. März 20xx.
- Verfalltagsgeschäft
- 12. März 20xx
- Mit unbenutztem Ablauf des Verfalltags
Der Zeitpunkt, an dem Fälligkeit und Verzug eintreten, hängt davon ab, ob es sich um ein Mahngeschäft, ein Verfalltagsgeschäft oder ein Fixgeschäft handelt.
Nennen Sie:
- Art des Geschäfts
- Fälligkeit
- Verzug
Lieferung des Apérogebäcks für das Personalfest am 22. November 20xx um 17.00 Uhr.
- Verfalltagsgeschäft (Fixgeschäft)
- 22. November 20xx
- Mit unbenutztem Ablauf des vereinbarten Lieferzeitpunkts
Der Zeitpunkt, an dem Fälligkeit und Verzug eintreten, hängt davon ab, ob es sich um ein Mahngeschäft, ein Verfalltagsgeschäft oder ein Fixgeschäft handelt.
Nennen Sie:
- Art des Geschäfts
- Fälligkeit
- Verzug
Frau Küng zu Herrn Bianchi: "Ich kann Ihnen das E-bike für CHF 900.- geben."
- Mahngeschäft
- Jederzeit ab Vertragsabschluss
- Nach Mahnung
Der Zeitpunkt, an dem Fälligkeit und Verzug eintreten, hängt davon ab, ob es sich um ein Mahngeschäft, ein Verfalltagsgeschäft oder ein Fixgeschäft handelt.
Nennen Sie:
- Art des Geschäfts
- Fälligkeit
- Verzug
Herr Bianchi zu Frau Küng: "Einverstanden. Ich zahle Ihnen CHF 900.- für das Bike."
- Mahngeschäft
- Jederzeit ab Vertragsabschluss
- Nach Mahnung
Lesen Sie den Gesetzesartikel, in dem der Schuldnerverzug geregelt ist. Dieser hat zwei Absätze. In welchem dieser beiden Absätze befasst er sich mit dem Mahngeschäft, dem Verfalltagsgeschäft bzw. dem Fixgeschäft?
OR 102 I befasst sich mit dem Mahngeschäft. OR 102 II befasst sich mit dem Verfalltagsgeschäft bzw. mit dem Fixgeschäft.
Sie hatten eine Rechnung über CHF 150.- bis am 30. März bezahlen sollen. Leider haben Sie das vergessen. Deshalb erhalten Sie am 15. April ein Schreiben Ihres Gläubigers. Darin heisst es:
"Sicher ist Ihnen entgangen, dass Sie uns noch CHF 150.- schulden. Wir bitten Sie, uns diesen Betrag zu überweisen".
- Ist Ihre Schuld ein Mahngeschäft oder ein Verfalltagsgeschäft?
- Aus juristischer Sicht fehlt in diesem Schreiben ein Element. Worum handelt es sich und in welcher Gesetzesbestimmung ist es geregelt?
- Könnte Ihr Gläubiger Sie betreiben, wenn Sie nicht sofort auf sein Schreiben reagieren?
- Da Sie mit dem Gläubiger den 30. März als Zahlungszeitpunkt vereinbarten, ist Ihre Geldschuld gemäss OR 102 II ein Verfalltagsgeschäft.
- Beim Verfalltagsgeschäft (und beim Mahngeschäft) muss der Gläubiger Ihnen gemäss OR 107 I eine Nachfrist ansetzen, d.h. eine letzte Frist für die nachträgliche Erfüllung einräumen. Dieses Element fehlt dem Schreiben.
- Ja, Sie vereinbarten mit dem Gläubiger den 30. März als Zahlungszeitpunkt. Seit dem 31. März ist die Forderung fällig und der Gläubiger kann Sie ab dem Zeitpunkt mithilfe der Schuldbetreibung einfordern.
OR 107 II gibt dem Gläubiger drei Wahlrechte, wenn der Schuldner nicht erfüllt. Welches sind diese Wahlrechte?
- Wahlrecht 1: Bestehen auf Leistung
- Beharren auf nachträgliche Erfüllung und Schadenersatz für Verspätung
- Wahlrecht 2: Verzicht auf Leistung
- Verzichten auf Erfüllung und Schadenersatz für Nichterfüllung
- Wahlrecht 3: Wandelung
- Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz für Nichterfüllung
Festhalten am Vertrag
Man unterscheidet Eigentumsübertragungsverträge, Gebrauchsüberlassungsverträge und Arbeitsleistungsverträge.
- Geben Sie mit je einem Stichwort an, was diese Vertragsarten ausmacht.
- Zu welcher Sorte von Verträgen gehören der Kaufvertrag, der Mietvertrag und der Arbeitsvertrag?
1.
- Eigentumsübertragungsverträge: Eigentum an einer Sache oder einem Recht wird übertragen.
- Gebrauchsüberlassungsverträge: Sache wird nur zum Gebrauch überlassen
- Arbeitsleistungsverträge: Arbeitsleistung als Gegenleistung von Geld.
2.
- Der Kaufvertrag gehört zu den Eigentumsübertragungsverträgen, der Mietvertrag zu den Gebrauchsüberlassungsverträgen und der Arbeitsvertrag zu den Arbeitsleistungsverträgen.
Ist in den folgenden Fällen ein Kaufvertrag entstanden?
- Roberto Tobler ist in seinem Unternehmen für das Büromaterial verantwortlich. Er bestellt per Fax 100000 Blatt Kopierpapier 80 g "hochweiss" für CHF 0.002 pro Blatt. Der Lieferant schickt ihm ein Bestätigungsschreiben, in dem es heisst: "Gerne bestätigen wir Ihre Bestellung.. leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Papierpreise auf dem Weltmarkt stark gestiegen sind. Wir müssen neu CHF 0.0025 pro Blatt berechnen."
- Cornelia Bürgi, 14-jährig, kauft Rollerblades für CHF 275.- und bezahlt bar. Zwei Tage später spricht der Vater im Sportgeschäft vor und will die Rollerblades zurückgeben mit der Begründung, seine Tochter sei noch nicht volljährig und könne deshalb ohne seine Zustimmung keine Kaufverträge abschliessen.
- Nein, im vorliegenden Fall ist kein Kaufvertrag entstanden. Damit ein Kaufvertrag gültig zustande kommt, sind vier Voraussetzungen erforderlich: Einigung in den Hauptpunkten, Handlungsfähigkeit der Vertragspartner, Formvorschriften, zulässiger Vertragsinhalt. Fehlt eine der Voraussetzungen ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Im vorliegenden Fall fehlt es an der Einigung der Vertragsparteien in den Hauptpunkten. Roberto Tobler hat Kopierpapier zum Preis von CHF 0.002 pro Blatt bestellt. Der Lieferant will aber CHF 0.0025 pro Blatt, also 25% mehr. Roberto Tobler und der Lieferant haben sich betrefffend eines Hauptpunktes des Vertrags (Kaufpreis) nicht geeinigt.
- Nein, im vorliegenden Fall ist kein Kaufvetrag entstanden. Damit ein Kaufvertrag gültig zustande kommt, sind vier Voraussetzungen erforderlich: Einigung in den Hauptpunkten, Handlungsfähigkeit der Vertragspartner, Formvorschriften, zulässiger Vertragsinhalt. Fehlt eine der Voraussetzungen ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Im vorliegenden Fall fehlt es an der Handlungsfähigkeit von Cornelia Bürgi. Sie ist erst 14-jährig. Um einen Vertrag abschliessen zu können, d.h. um vertragsfähig zu sein, müsste sie gemäss ZGB 13 volljährig und urteilsfähig sein. Urteilsfähige Minderjährige wie sie können einen Kaufvertrag nur unter Zustimmung der Eltern abschliessen, ausser sie bezahlen den Kaufpreis aus dem Taschengeld oder dem eigenen Erwerbseinkommen (ZGB 19, 323).
Jasmin Krüger hat einen neuen PC-Drucker gekauft. Im Laden hat sie diesen nicht ganz genau angeschaut und muss nun zu Hause feststellen, dass die Anzeige des Druckers nicht funktioniert.
- Um welche Art von Erfüllungsfehler geht es hier?
- Nach den Regeln des OR muss Jasmin Krüger zweimal schnell sein. Was ist mit dieser Aussage gemeint? Und hat Jasmin diese Voraussetzungen erfüllt?
- Der Verkäufer erklärt, er müsse den Drucker zur Reparatur einschicken. Jasmin Krüger möchte aber nicht so lange warten. Welche Rechtsansprüche hat sie nach OR?
- Wenn bei einem Drucker die Anzeige nicht funktioniert, liegt Schlechterfüllung vor. Der Verkäufer haftet aufgrund der Regeln über die Sachgewährleistung für körperliche Mängel der Kaufsache (OR 197).
- Jasmin Krüger muss zweimal schnell sein: beim Prüfen und beim Rügen. Sie hätte den Drucker sofort nach Übernahme, d.h. im Verkaufslokal, auf offene Mängel hin kontrollieren (prüfen) müssen und, falls sich Mängel ergeben, diese dem Verkäufer sofort anzeigen (rügen) müssen. Da Jasmin Krüger den Drucker erst zu Hause auf Mangelfreiheit hin kontrolliert hat, erfüllt sie streng genommen die sofortige Prüfungspflicht nicht. Im heutige Geschäftsleben ist es jedoch üblich, dass die Sache erst zu Hause "auf Herz und Nieren" geprüft wird. Deshalb wir der Verkäufer aus Jasmin Krügers Vorgehen keine Vorteile zu seinen Gunsten ableiten können, wenn sie den zu Hause festgestellten Mangel sofort dem Verkäufer mitteilte (OR 201 I).
- Jasmin Krüger hat nach OR 205 f. folgende drei Ansprüche:
- Sie kann vom Vertrag zurücktreten, den Drucker zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern (Wandelung)
- eine Preisreduktion im Verhältnis des Minderwerts der mangelhaften Kaufsache fordern (Minderung)
- oder eine andere mangelfreie Kaufsache verlangen (Ersatzlieferung)
Erklären Sie mit eigenen Worten die Begriffe
- Barkauf
- Kreditkauf
- Vorauszahlungskauf
- Barkauf heisst derjenige Kauf, bei dem die Lieferung der Kaufsache und die Bezahlung des Kaufpreises äusserlich ununterscheidbar zusammenfallen. Der Verkäufer übergibt die Kaufsache und gleichzeitig bezahlt der Käufer den Kaufpreis (sogenanntes Zug-um-Zug-Geschäft). Ein Barkauf liegt vor, wenn die Vertragsparteien keine Abrede über die Erfüllungsreihenfolge treffen (OR 75, 184 II und 214 f.).
- Kreditikauf heisst derjenige Kauf, bei dem der Verkäufer zuerst liefern muss und erst danach Zahlung verlangen darf. Ein Kreditkauf liegt vor bei Lieferung der Kaufsache mit Rechnung.
- Vorauszahlungskauf heisst derjenige Kauf, bei dem der Käufer zuerst bezahlt und der Verkäufer erst liefern muss, wenn die Zahlung erfolgt ist. Man sagt dann auch der Käufer sei vorleistungspflichtig (OR 214 f.).
Beim Kreditkauf hat der Verkäufer in der Regel nur ein Wahlrecht, wenn der Käufer nicht zahlt. Welches ist es?
Beim Kreditkauf hat der Verkäufer in der Regel nur Wahlrecht 1, d.h. er kann auf die Vertragserfüllung beharren und Schadenersatz wegen Verspätung verlangen. Vom Vertrag zurücktreten kann der Verkäufer nur, wenn er sich dieses Recht ausdrücklich vorbehalten hat (OR 214 III, Wahlrecht 3).
Beim Barkauf und beim Vorauszahlungskauf ist die Stellung des Verkäufers aus zwei Gründen besser als beim Kreditkauf. Nennen Sie die zwei Gründe.
Beim Barkauf und beim Vorauszahlungskauf hat der Verkäufer alle drei Wahlrechte. Er kann z.B. ohne Weiteres, d.h. ohne Nachrist anzusetzen, vom Vertrag zurücktreten (Wahlrecht 3, OR 214 I und II). Bei den anderen Wahlrechten muss er eine Nachfrist setzen. Der Verkäufer ist beim Barkauf und Vorauszahlungskauf noch im Besitz der Kaufsache und kann einen Deckungsverkauf vornehmen (Wahlrecht 2, OR 215).
Eine Mahnung kann drei Elemente enthalten: Leistungsaufforderung, Nachrist und Wahlrechausübung.
- Wir behaupten, dass eine Mahnung ohne Nachfrist und ohne Wahlrechtsausübung beim Mahngeschäft trotzdem eine Wirkung hat. Welche ist es?
- Wir behaupten, dass eine Mahnung ohne Nachfrist und ohne Wahlrechtsausübung beim Verfalltagsgeschäft juristisch gesehen vollkommen nutzlos ist. Weshalb ist das so?
- Beim Mahngeschäft wird der Schuldner mit der Mahnung in Verzug gesetzt (OR 102 I). Die Mahnung löst Schuldnerverzug aus und bewirkt Haftung für Verspätungsschaden, Verzugszings u.a. (OR 103 ff.)
- Beim Verfalltagsgeschäft wird der Schuldner automatisch, d.h. auch ohne Mahnung, in Schuldnerverzug gesetzt (OR 102 II). Die Verzugsfolgen wie Haftung für Verspätungsschaden, Verzugszins u.a. beginnen mit unbenutztem Ablauf des Erfüllungszeitpunktes.
- Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?
- In welchem Moment wird der Käufer Eigentümer, wenn es sich um ein Grundstück handelt?
- In welchem Moment wird der Käufer Eigentümer, wenn es sich um Fahrnis handelt?
- Besitz ist die tatsächliche und körperliche Herrschaft über eine Sache (ZGB 919). Eigentum ist das umfassende Herrschafts- und Verfügungsrecht über eine Sache (ZGB 641).
- Der Käufer wird im Moment des Grundbucheintrags Eigentümer eines Grundstücks (ZGB 656).
- Der Käufer wird im Moment der Übergabe der Sache Eigentümer eines Fahrnigsgegenstandes (ZGB 714).
Roberto Tobler hat bei einem neuen Lieferanten 100000 Blatt Kopierpapier auf den 20. Mai bestellt. Weil die Lieferung nicht eintrifft, ruft er den Lieferanten an.
- Der Lieferant erklärt, dass Roberto Tobler die 100000 Blatt bei ihm abholen müsse. Unter welchen Voraussetzungen hat er Recht?
- Welche Unterlagen müssen Sie beiziehen, wenn Sie die Frage A endgültig entscheiden wollen?
- Angenommen, der Lieferant ist verpflichtet, für den Transport des Papiers zu sorgen. Wie nennt man einen solchen Kauf? Auf wessen kosten geht der Transport, wenn die Kostenfrage nicht geregelt ist?
- Falls Roberto Tobler mit dem Lieferanten bezüglich Erfüllungsort nichts vereinbarte und in der Branche nichts anderes üblich ist, ist eine Gattungsschuld gemäss OR 74 II Ziff. 3 am Wohnsitz des Schuldners zu erfüllen. Der Lieferant hat unter diesen Voraussetzungen mit seiner Sichtweise Recht.
- Um Frage A endgültig zu beantworten, müsste der Kaufvertrag sowie die eventuell geltenden allgemeinen Geschäftsbedigungen (AGB) beigezogen werden.
- Wenn der Lieferant verpflichtet ist, für den Transport zu sorgen, liegt ein Versendungskauf (Distanzkauf) vor. Falls Roberto Tobler mit dem Papierlieferanten nicht etwas anderes vereinbarte, trägt gemäss OR 189 der Käufer, also Roberto Toblers Arbeitgeber, die Transportkosten.
Behauptung: Bei einem Gattungskauf müssen Käufer und Verkäufer ihre Leistungen am gleichen Ort erfüllen, wenn nichts anderes abgemacht ist.
- Welche drei Regeln stellt das OR für den Erfüllungsort auf?
- Trifft unsere Behauptung zu?
- Das OR stellt in OR 74 II bezüglich Erfüllungsort folgende drei Regeln auf:
- Geldschulden sind Bringschulden. Geldschulden sind am Wohnsitz des Gläubigers zu erfüllen, d.h. beim Kaufvertrag am Wohnsitz des Verkäufers (OR 74 II Ziff. 1).
- Speziesschulden sind am Ort zu erfüllen, wo sich die Kaufsache zur Zeit des Vertragsabschlusses befand (OR 74 II Ziff. 2).
- Gattungsschulden sind Holschudlen. Gattungsschulden sind am Wohnsitz des Schuldners zu erfüllen, d.h. beim Kaufvertrag am Wohnsitz des Verkäufers (OR 74 II Ziff. 3).
Aldo Magno handelt mit Computerzubehör. Ein Kunde bestellt Druckerpatronen. Da er nicht genügend Patronen an Lager hat, bestellt Aldo Magno bei seinem Lieferanten sofort 30 Druckerpatronen, lieferbar in 5 Tagen. Der Lieferant bestätigt die Bestellung. Am Liefertag ruft er aber an und teilt Aldo Magno mit, dass er leider erst eine Woche später liefern könne.
- Um welche Art von Erfüllungsfehler geht es hier?
- Liegt kaufmännischer oder nichtkaufmännischer Verkehr vor?
- Was kann Aldo Magno tun, wenn er seinem Kunden 30 Patronen fest versprochen hat?
- Wie müsste Aldo Magno vorgehen, wenn er die Patronen für den Eigenbedarf bestellt hätte?
- Hier geht es um Lieferverzug (OR 190 f.). Der Lieferant hält den versprochenen Termin nicht ein.
- Da Herr Magno die Druckerpatronen für den Wiederverkauf kauft, liegt kaufmännischer Verkehr vor.
- Herr Magno kann sich gemäss OR 191 II sofort anderswo mit Druckerpatronen eindecken, um so seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber eigenen Kunden nachkommen zu können (sogenannter Deckungskauf). Er kann also ohne Weiteres, d.h. ohne Nachfrist anzusetzen, auf die Lieferung verzichten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen (OR 190 I).
- Falls Herr Magno die Druckerpatronen für den Eigenbedarf bestellt hat, liegt nichtkaufmännischer Verkehr vor und er kann nach den allgemeinen Regeln über den Schuldnerverzug vorgehen: Nachfrist setzen, Wahlrechte ausüben, Schadenersatz geltend machen (OR 107 ff.).
Roberto Tobler hat 1000 Präsentationsmappen bestellt, die offenbar schnell zerkratzen und deshalb nicht verwendet werden können. Er hat darauf telefonisch vom Lieferanten verlangt, dass dieser die Mappen zurücknehme.
- Welche Art von Erfüllungsfehler steht hier zur Diskussion? Nennen Sie den allgemeinen Begriff und den Spezialbegriff, den das OR bei Kaufverträgen verwendet.
- Wo finden Sie die entsprechenden Regeln im OR?
- Finden Sie, dass Robert Hug im Recht ist? Begründen Sie Ihre Meinung mit ein bis zwei Sätzen und geben Sie den Gesetzesartikel an, auf den Sie sich abstützen.
- Roberto Tobler hat beim hier zur Diskussion stehenden Erfüllungsfehler drei Wahlmöglichkeiten. Wie heissen sie und für welchen hat er sich entschieden?
- Er liegt eine Schlechterfüllung des Vertrags vor. Der Spezialbegriff, den das OR bei Kaufverträgen anwendet, ist Sachgewährleistung.
- Die Sachgewährleistung ist in OR 197 ff. geregelt.
- Ja, Roberto Tobler ist im Recht. Präsentationsmappen müssen ein bestimmtes Mass an Robustheit aufweisen, denn ur so sind sie brauchbar. Der Verkäufer haftet gemäss OR 197 I für körperliche Mängel, die die Tauglichkeit der Mappen zum vorausgesetzten Gebrauch herabsetzen.
- Roberto Tobler hat bei der Sachgewährleistung folgende drei Wahlrechte: Wandelung, Minderung oder Ersatzlieferung. Da Roberto Tobler vom Verkäufer verlangt, dass er die Präsentationsmappen zurücknehme, hat er sich für den Vertragsrückritt (Wandelung) entschieden (OR 205 I).
Massimo Rizzo verhandelt mit einem Büromöbelhaus über die Lieferung von Bürotischen und Bürostühlen. Er findet allerdings die nachstehenden Klauseln in den Vertragsentwürfen als nicht besonders vorteilhaft für sein Unternehmen:
- Beanstandungen: "Die Lieferung ist sofort nach Erhalt auf Mängel und fehlende Artikel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind uns umgehend, jedoch spätestens nach Ablauf von 8 Tagen mitzuteilen."
- Garantie: "Wir garantieren für eine einwandfreie Qualität unserer Artikel und gewähren eine Garantie von 6 Monaten ab Lieferdatum. Als Beleg für die Geltendmachung gilt die Rechnung. Unsere Gewährleistung bezieht sich nru auf den Ersatz des Warenwerts."
- Wie sieht die gesetzliche Lösung für Beanstandungen und Garantieleistungen aus?
- Inwiefern unterscheiden sich die Klauseln des Büromöbelhauses von der gesetzlich vorgeschlagenen Lösung?
- In den Bedingungen seht nichts über die Folgen eines Lieferverzugs. Was bedeutet dies?
- Aufgrund von OR 201 hat der Käufer die Pflicht zur sofortigen Prüfung der Kaufsache und zu einer Mängelrüge, sofern er Mängel festgestellt hat. Der Käufer behält damit das gesetzliche Wahlrecht (Wandelung, Minderung oder Ersatz).
- Die Bestimmung ist unklar, weil gleichzeititg von Garantie und von Gewährleistung gesprochen wird. Ein Gericht würde im Streifall eine Beschränkung der Haftungsfrist auf 6 Monate annehmen. Das ist zulässig, denn beide Parteien sind Unternehmen. Anders ist die Situation nur, wenn Rizzo als Privatperson kauft. Dann gilt die Minimalfrist von 2 Jahren von OR 210.
- Die Regeln des OR zum Lieferverzug kommen zur Anwendung.
- Was ist der Unterschied zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Mietvertrag?
- Der Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen sind in dreifacher Hinsicht besser gestellt als die Mieter anderer Mietobjekte (z.B. eines Autos). Nenen Sie die drei Vorteile.
- Beim befristeten Mietvertrag endet der Mietvertrag automatisch mit Ablauf der vereinabrten Mietdauer (OR 266). Beim unbefristeten Mietvertrag haben die Parteien dagegen nicht im Voraus bestimmt, wann der Mietvertrag enden soll. Ein unbefristeter Mietvertrag endet, wenn dein Vertragspartner den Vertrag kündigt (OR 266a ff.)
- Die Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen kommen in den Genuss der Mieterschutzbestimmungen, so dass sie gegenüber Mietern von anderen Mietobjekten folgende drei Vorteile haben:
- Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen (OR 269 ff.)
- Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung (OR 271 f.)
- Möglichkeit der Mieterstreckung (OR 272 ff.)
Man unterscheidet im Mietrecht schwere, mittlere und leichte Mängel des Mietobjekts. Was ist der Unterschied? Geben Sie je ein Beispiel.
Schwere Mängel liegen vor, wenn der Gebrauch der Mietsache ausgeschlossen ist oder so schwer beeinträchtigt ist, dass das Mietobjekt fast nicht benutzbar ist. Beispiel: Totalrenovation der Wohnung, Handwerker belegen alle Zimmer.
Mittlere Mängel liegen vor, wenn der Gebrauch der Mietsache vermindert ist. Die Mietsache kann aber trotz Mangel benutzt werden. Beispiel: Im Badezimmer blättert Farbe ab.
Leichte Mängel liegen vor, wenn die Mängel durch Ausbessern oder Reinigen behoben werden können. Beispiel: tropfende Wasserhähne.
Welche Mängel gehen zulasten des Vermieters und welche zulasten des Mieters?
- Bei Mietantritt.
- Während der Mietdauer.
- Bei Mietantritt darf der Mieter eine vollkommen mängelfreie Mietsache verlangen. Sämtliche Mängel, sowohl schwere, mittlere als auch leichte gehen zulasten des Vermieters (OR 258).
- Während der Mietdauer muss der Mieter leichte Mängel auf eigene Kosten beheben. Schwere und mittlere Mängel gehen zulasten des Vermieters (OR 259 f.).
Ob der Mieter das Mietobjekt sorgfältig benützt hat, zeigt sich vor allem bei der Rückgabe der Mietsache nach Ende des Mietvertrags.
- Nach welcher Regel wird beurteilt, ob der Mieter bei der Rückgabe seine Sorgfaltspflicht erfüllt oder verletzt hat?
- Wie viel muss der Mieter bei unsorgfältiger Benützung im Maximum bezahlen?
1. Ob der Mieter bei der Rückgabe der Mietsache seine Sorgfaltspflicht erfüllt oder verletzt hat, beurteilt sich nach folgender Regel:
- Zustand der Mietsache bei Übernahme - Normale Abnützung durch Gebrauch = Zusant der Mietsache bei Rückgabe
2. Der Mieter muss bei unsorgfältiger Benützung einzig den Minderwert bezahlen, den er zu verantworten hat. Im Maximum ist das die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert der Sache bei Rückgabe und dem hypothetischen Wert der Sache bei normaler Abnützung.
Frau Lana möchte zwei der vier Zimmer der Mietwohnung ihrer Kollegin mieten.
- Wie nennt man ein solches Mietverhältnis?
- Was muss Frau Lana von ihrer Kollegin verlangen, wenn sie sicher sein will, dass sie nicht in wenigen Tagen wieder ausziehen muss?
- Ein solches Mietverhältnis nennt man Untermiete (OR 262).
- Sie müsste von ihrer Kollegin zur Sicherheit einen schriftlichen Mietvertrag sowie die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung verlangen (OR 262).
Frau Lana konnte die Wohnung erst drei Tage später als geplant beziehen.
- Um welchen Fehler des Vermieters handelt es sich?
- Wie kann sie vorgehen?
- Der Vermieter verspätet sich mit der Übergabe der Mietsache (OR 256 I). Es handelt sich um einen Erfüllungsfehler des Vermieters (Nichterfüllung, Schuldnerverzug).
- Übergibt der Vermieter die Sache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann Frau Lana nach den Artikeln OR 107-109 über die Nichterfüllung von Verträgen vorgehen (OR 258 I). Frau Lana kann dem Vermieter eine Nachfrist setzen und nach unbenutztem Ablauf der Nachfrist die Wahlrechte ausüben.
Wie kann Frau Lana vorgehen, wenn sie die undichte WC-Spülung (alter Dichtungsring - Kosten CHF 3.-) ersetzen lassen will?
- Bei Mietantritt.
- Während der Mietdauer.
- Hat die Mietsache bei der Übergabe Mängel, kann Frau Lana gemäss OR 258 III sämtliche Ansprüche nach den Artikeln 259a ff. geltend machen. Frau Lana wird den Vermieter auf den leichten Mangel hinweisen. Wenn dieser den Mangel nicht innter angemessener Frist beseitigt, kann sie diesen gemäss OR 259 b lit. b auf Kosten des Vermieters beseitigen lassen. Da es sich jedoch um einen leichten Mangel handelt, wird Frau Lana vernünftigerweise den Dichtungsring auf eigene Kosten ersetzen (CHF 3.-).
- Während der Mietdauer muss Frau Lana den Dichtungsring auf eigene Kosten ersetzen (leichter Mangel, OR 259).
Frau Lana hat in ihrer Wohnung eine laute Party gefeiert. Die Mitmieter haben sich beim Vermieter beschwert und dieser hat Frau Lana schriftlich eine Verwarnung mit Kündigungsandrohung erteilt.
- Gegen welche Pflicht hat sie verstossen?
- Darf der Vermieter eine Verwarnung mit Kündigungsandrohung aussprechen?
- Womit muss Frau Lana rechnen, wenn sie die nächste Party veranstaltet?
- Frau Lana hat gegen die Sorgalts- und Rücksichtsnahmepflicht verstossen (OR 257 f.).
- Ja, der Vermieter darf eine Verwarnung mit Kündigungsandrohung aussprechen (OR 257f III).
- Frau Lana muss bei ihrer nächsten Party damit rechnen, dass ihr der Vermieter mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigt, weil ihm oder den Hausbewohnern die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist (OR 257 f III).
In Frau Lanas Mietvertrag steht, dass der Mietzins im Voraus auf dne 1. des Monats fällig wird.
- Wann müsste Frau Lana den Mietzins zahlen, wenn nichts im Vertrag steht?
- Handelt es sich bei der Vereinbarung im Mietvertrag um ein Mahngeschäft oder ein Verfalltagsgeschäft?
- Es ist der 10. Mai und Frau Lana hat die Miete noch nicht bezahlt. Skizzieren Sie das Vorgehen des Vermieters, wenn er sofort handeln will. Nehmen Sie dabei an, Frau Lana sei nicht in der Lage, den Mietzins zu bezahlen.
- Frau Lana muss gemäss OR 257c den Mietzins am Ende des Monats bezahlen, wenn kein anderer Zeitpunkt vereinbart oder ortsüblich ist.
- Bei der Vereinbarung im Mietvertrag handelt es sich um ein Verfalltagsgeschäft. Frau Lana vereinbarte mit ihrem Vermieter einen bestimmten Verfalltag, nämlich den Anfang des Monats (OR 102 II).
- Der Vermieter kann gemäss OR 257d vorgehen und das Mietverhältnis frühestens auf den 31. Juli kündigen.
- Mahnung, Kündigungsandrohung
- Der Vermieter muss schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen setzen und Frau Lana androhen, dass bei unbenutztem Ablauf der Frist das Mietverhältnis gekündigt werde (OR 257d I).
- Kündigung
- Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist kann der Vermieter den Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen auf das Ende eines Monats kündigen (OR 257d II).
- Betreibung einleiten
- Zudem kann der Vermieter für die ausstehenden Mietzinse die Betreibung gegen Frau Lana einleiten.
Frau Lana will aufgrund diverser Mängel der Mietsache den Mietzins hinterlegen.
- Wie muss Frau Lana vorgehen?
- Gegen welche Pflicht hat der Vermieter verstossen?
- An welche Instanz muss sich Frau Lana innert welcher Frist wenden?
- Frau Lana kann vom Vermieter die Beseitigung eines Mangels verlangen. Sie mus sihm dazu schriftlich eine angemessene Frist setzen und kann ihm androhen, dass sie bei unebnütztem Ablauf der Frist künftige Mietzinse bei der vom Kanton bezeichneten Stelle hinterlegen werde. Sie muss die Hinterlegung dem Vermieter schriftlich ankünfigen (OR 259g).
- Der Vermieter hat gegen seine Hauptpflicht verstossen: Er hat die Mietsache während der Mietdauer nicht in gebrauchstauglichem Zustand erhalten (OR 256 I).
- Mieterin Lana hat ihre Ansprüche gegenüber dem Vermieter innert 30 Tagen seit Fälligkeit des ersten hinterlegten Mietzinses bei der Schlichtungsbehörde geltend zu machen (OR 259h l).
Frau Lana möchte ihre Wohnugn so rasch wie möglich kündigen. Was muss sie tun, wenn sie ausserterminlich kündigen will?
Wenn Frau Lana ausserterminlich ausziehen will, muss sie einen zumutbaren Nachmieter finden. Dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen (OR 264 I).
Der Mieterschutz hat in der Schweiz drei Komponenten. Welche sind es?
Die Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen kommen in den Genuss folgender Mieterschutzbestimmungen:
- Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen (OR 269 ff.)
- Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung (OR 271 f.)
- Möglichkeit der Mieterstreckung (OR 272 ff.)