Recht für technische Kaufleute
Kapitel 14 Verletzung des Mietvertrags
Kapitel 14 Verletzung des Mietvertrags
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Kartei Details
Karten | 9 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 03.11.2016 / 01.11.2020 |
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Was ist wenn die Mietsache bei der Übergabe einen Mangel hat?
Wie ist das Vorgehen des Mieters wenn ein schwererr oder mittlerer Mangel während der Miete auftritt?
- Der Mieter muss den Mangel dem Vermieter melden (Meldepflicht)
- am besten die Meldung schriftlich machen und zugleich eine angemessene Reparaturfrist setzten
Was kann der Mieter machen, wenn der Vermieter die Reparaturfrist ungenützt verstreichen lässt?
Der Mieter kann folgende Ansprüche geltend machen:
- Selbsthilfe
- Den Mietgegestand auf Kosten des Vermieters von einem Dritten reparieren lassen
- Achtung: Nur bei mittleren Schäden
- Fristlose Kündigung
- Bei Wohn- und Geschäftsräumen nur bei schweren Mängel
- Bei allen anderen Mietsachen auch bei mittleren Mängel
- Mietzinsreduktion
- Das Recht auf Reduktion besteht ab Meldung des Mangels durch den Vermieter bis zur Behebung oder Kündigung
- Achtung: Nicht einfach von sich aus reduzieren
- Schadenersatz
- Achtung: Nur bei Verschuldung des Vermieters
- Mietzinshinterlegung
- Bei einer vom Kanton bezeichneten Stelle
Wie ist das Vorgehen des Mieters bei mangelhafter Mietsache?
- Mangel melden
- Beseitigung verlangen
- Frist ansetzen und Reduktion des Mietzins verlangen
- Schritte nach unbenützer Ablauf der Reparaturfrist
- Möglichkeit 1: Mangelbeseitigung durchsetzen
- Selbsthilfe
- Mietzinsreduktion (falls nocht nicht gemacht)
- Schadenersatz
- Mietzinshinterlegung
- Möglichkeit 2. Fristlos kündigen
- Fristlose Kündigung mit Mietzinsreduktion, falls nocht nicht gemacht, und Schadenersatz (bei Verschulden des Vermieters)
- Möglichkeit 1: Mangelbeseitigung durchsetzen
Was kann der Vermieter machen wenn der Mieter nicht zahlt?
- 1. Schriftliche Mahnung mit Zahlungsfrist und Kündigungsandrohung
- Mahnung mit Nachfrist
- Nachfrist bei Wohn- und Geschäftsräumen 30 Tage
- Nachfrist bei allen anderen Sachen 10 Tage
- 2. Ausserordentliche Kündigung und Betreibung für fälligen Mietzins
- Wenn die Nachfrist ungenutzt bleibt:
- Kündigungsfrist von 30 Tagen bei Wohn- und Geschäftsräumen auf Ende Monat
- Fristlose Kündigung bei allen anderen Sachen
- Wenn die Nachfrist ungenutzt bleibt:
- 3. Ausweisung / Zwangswegnahme
- Bei Wohn- und Geschäftsräumen durch die Behörden ausweisen lassen
- Bei allen anderen Sachen durch die Behörden wegnehmen lassen
Wie muss der Vermieter vorgehen, wenn der Vermieter die Sorgfalts- und Rücksichtsnahmepflicht verletzt?
- 1. Schritt: Schriftliche Aufforderung des Vermieters, die Verstösse zu unterlassen
- Nachfrist und Kündigungsandrohung ist nicht nötig
- 2. Schritt: Ausserordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
- Kündigungsfrist von 30 Tagen bei Wohn- und Geschäftsräumen auf Ende Monat
- Fristlose Kündigung bei allen anderen Sachen
- 3. Ausweisung / Zwangswegnahme
- Bei Wohn- und Geschäftsräumen durch die Behörden ausweisen lassen
- Bei allen anderen Sachen durch die Behörden wegnehmen lassen