Recht für technische Kaufleute

Kapitel 14 Verletzung des Mietvertrags

Kapitel 14 Verletzung des Mietvertrags


Kartei Details

Karten 9
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 03.11.2016 / 01.11.2020
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Wie lauten die Pflichtverletzungen des Vermieters?

  • Verspätete Übergabe der Mietsache
    • Schuldnerverzug
  • Mängel an der Mietsache
    • Schlechterfüllung (Regeln des Mietrechts)

Wie lauten die Erfüllungsfehler des Mieters?

  • Verspätete Zahlung
    • Schuldnerverzug (allgemeine Regeln)
    • Ausserordentliche Kündigung
  • Verletzung der Sorgfalts- / Rücksichtsnahmepflicht
    • Schadenersatz
    • Ausserordentliche Kündigung

Wie ist das Vorgehen des Mieters bei verspäteter Übergabe des Mietobjekts?

Siehe Abbildung

Was ist wenn die Mietsache bei der Übergabe einen Mangel hat?

  • Schwerer Mangel bei der Übergabe
    • Annahme verweigern und nach den Regeln des Schuldnerverzugs vorgehen
    • Die Sache annehmen und verlangen, dass die Mängel behoben werden
  • Mittlerer und leichte Mängel bei der Übergabe
    • Die Sache annehmen und verlagen, dass die Mängel behoben werden

Wie ist das Vorgehen des Mieters wenn ein schwererr oder mittlerer Mangel während der Miete auftritt?

  • Der Mieter muss den Mangel dem Vermieter melden (Meldepflicht)
    • am besten die Meldung schriftlich machen und zugleich eine angemessene Reparaturfrist setzten

Was kann der Mieter machen, wenn der Vermieter die Reparaturfrist ungenützt verstreichen lässt?

Der Mieter kann folgende Ansprüche geltend machen:

  • Selbsthilfe
    • Den Mietgegestand auf Kosten des Vermieters von einem Dritten reparieren lassen
    • Achtung: Nur bei mittleren Schäden
  • Fristlose Kündigung
    • Bei Wohn- und Geschäftsräumen nur bei schweren Mängel
    • Bei allen anderen Mietsachen auch bei mittleren Mängel
  • Mietzinsreduktion
    • Das Recht auf Reduktion besteht ab Meldung des Mangels durch den Vermieter bis zur Behebung oder Kündigung
    • Achtung: Nicht einfach von sich aus reduzieren
  • Schadenersatz
    • Achtung: Nur bei Verschuldung des Vermieters
  • Mietzinshinterlegung
    • Bei einer vom Kanton bezeichneten Stelle

Wie ist das Vorgehen des Mieters bei mangelhafter Mietsache?

  • Mangel melden
  • Beseitigung verlangen
  • Frist ansetzen und Reduktion des Mietzins verlangen
  • Schritte nach unbenützer Ablauf der Reparaturfrist
    • Möglichkeit 1: Mangelbeseitigung durchsetzen
      • Selbsthilfe
      • Mietzinsreduktion (falls nocht nicht gemacht)
      • Schadenersatz
      • Mietzinshinterlegung
    • Möglichkeit 2. Fristlos kündigen
      • Fristlose Kündigung mit Mietzinsreduktion, falls nocht nicht gemacht, und Schadenersatz (bei Verschulden des Vermieters)

Was kann der Vermieter machen wenn der Mieter nicht zahlt?

  • 1. Schriftliche Mahnung mit Zahlungsfrist und Kündigungsandrohung
    • Mahnung mit Nachfrist
    • Nachfrist bei Wohn- und Geschäftsräumen 30 Tage
    • Nachfrist bei allen anderen Sachen 10 Tage
  • 2. Ausserordentliche Kündigung und Betreibung für fälligen Mietzins
    • Wenn die Nachfrist ungenutzt bleibt:
      • Kündigungsfrist von 30 Tagen bei Wohn- und Geschäftsräumen auf Ende Monat
      • Fristlose Kündigung bei allen anderen Sachen
  • 3. Ausweisung / Zwangswegnahme
    • Bei Wohn- und Geschäftsräumen durch die Behörden ausweisen lassen
    • Bei allen anderen Sachen durch die Behörden wegnehmen lassen

Wie muss der Vermieter vorgehen, wenn der Vermieter die Sorgfalts- und Rücksichtsnahmepflicht verletzt?

  • 1. Schritt: Schriftliche Aufforderung des Vermieters, die Verstösse zu unterlassen
    • Nachfrist und Kündigungsandrohung ist nicht nötig
  • 2. Schritt: Ausserordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
    • Kündigungsfrist von 30 Tagen bei Wohn- und Geschäftsräumen auf Ende Monat
    • Fristlose Kündigung bei allen anderen Sachen
  • 3. Ausweisung / Zwangswegnahme
    • Bei Wohn- und Geschäftsräumen durch die Behörden ausweisen lassen
    • Bei allen anderen Sachen durch die Behörden wegnehmen lassen