Recht für technische Kaufleute
Kapitel 11 Fehler bei der Erfüllung des Kaufvertrags
Kapitel 11 Fehler bei der Erfüllung des Kaufvertrags
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Kartei Details
Karten | 11 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 21.10.2016 / 05.06.2025 |
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Wie lauten die Unterschiede beim Lieferverzug beim kaufmännischen und nichtkaufmännsichen Verkehr?
Wie lange dauert die Sachgewährleistung für versteckte Mängel?
- minimum 2 Jahre für bewegliche Sachen
- minimum 1 Jahr für gebrauchte bewegliche Sachen
- minimum 5 Jahre für Mängel an Gebäuden
- Die Sachgewährleistung kann wegbedingt werden aber wenn sie genutzt wird, dann zu den obigen Bedingungen
- Diese Regeln gelten nur zwischen Konsument und Händler
- Zwischen Konsument und Konsument oder Händler und Händler kann die Sachgewährleistung gekürzt werden
- Die Sachgewährleistung kann wegbedingt werden aber wenn sie genutzt wird, dann zu den obigen Bedingungen
Kann statt einer Sachgewährleistung nur eine Garantie abgemacht werden?
- Ja, wenn dies im Vertrag so abgemacht wurde
Welche Wahlrechte hat der Verkäufer beim Zahlungsverzug des Käufers?
- Kreditkauf
- Wahlrecht 1
- Wahlrecht 3 nur wenn im Vertrag abgemacht!
- Barkauf
- Wahlrecht 1
- Wahlrecht 3
- Vorauszahlung
- Wahlrecht 1
- Wahlrecht 3
Wahlrecht 2 ist beim Zahlungsverzug nicht möglich, da es keinen Deckungskauf gibt
Wie lauten die Eckdaten des Produkthaftpflichtgesetz?
- Haftpflichtig ist
- Hersteller
- Importeur
- Verkäufer des Produktes
- Mangelfolgeschäden
- Personenschaden
- Sachschaden
- Selbstbehalt
- CHF 900.-
- Dauer der Haftung
- 3 Jahre wenn der Geschädigte den Fehler entdeckt
- Spätestens aber nach 10 Jahren
Was für Wahlmöglichkeiten hat der Verkäufer beim Zahlungsverzug des Käufers, bei Barkauf und Vorausszahlung?
- Wahlrecht 1
- Muss Nachfrist setzen, danach kann er auf Erfüllung bestehen
- Wahlrecht 2
- Muss Nachfrist setzen, danach kann er einen Deckungsverekauf tätigen
- Wahlrecht 3
- Er muss keine Nachfrist setzen, kann vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz vordern