Recht 7 - Andere Gesetze
Recht 7
Recht 7
Kartei Details
Karten | 14 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Marketing |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 02.09.2016 / 02.09.2016 |
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Welches ist die Grundlage des Schweizerischen Rechts?
Welches sind die Rechtsquellen?
Grundlage des Reehts ist die BV, die Bundesverfassung! (eonstitution,
Grundgesetz, Verfassung).
Lt. Art. 1 Einleitungsartikel ZGB gibt es drei Reehtsquellen:
1. Gesehriebenes ("gesetztes") Reeht (BV, Gesetze, Verordnungen)
2. Gewohnheitsreeht, ungesehrieben
3. Richterreeht
Was regelt die BV?
Ganz grundsatzliche. umfassende Regelungen ... alles andere wird. von der BV
ausgehend, in den Gesetzen und, wiederum daraus folgend , in den Verordnungen
geregelt.
BV Art. 2: "Die Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes
und wahrt die Unabhangigkeit und die Sicherheit des Landes."
Also kein Wort von Armee oder Flugzeugbeschaffung oder Grenzschutz ... das kommt
spater alles in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen!
Was heisst in der Schweiz "Gewaltentrennung"?
Es gibt 3 Gewalten (eigentlich immer in einer Demokratie!):
1. Legislative (gesetzgebende Gewalt)
2. Exekutive (ausführende Gewalt)
3. Judikative (richtende Gewalt)
Beispiele für die Gewalten im Bund (Eidgenossenschaft):
1. Legislative: Das Volk (Demokratie!!), vertreten durch die Bundesversammlung
(national- und Standerat)
2. Exekutive: Bundesrat mit Bundesamtern
3. Judikative: Bundesgericht in Lausanne, mit Eidg. Versicherungsgericht in
Luzern, Eidg. Verwaltungsgericht in St. Gallen, Eidg. Strafgericht in
Bellinzona.
Für uns auch noch wichtig: Werberecht in der Schweiz!
Was gilt es da zu beachten?
(siehe spezielles Skript, abgegeben!)
Alkoholwerbung
Tabakwerbung
Medikamentenwerbung
Aussenwerbung
Es gibt da kein Gesetz "Werberecht", sondern es betrifft ei ne ganze Reihe von
Gesetzen, z.B.
AIG Alkoholgesetz
RTVG Radio- und TV-Gesetz
Tabakverordnung
Strassenverkehrsgesetz
Landschaftsschutz
Ortsbildschutz
Denkmalschutz
usw.
Was verstehen wir unter "Immaterialgüterrecht"?
Materiell ist "greifbar", z.B. kaufvertragsreeht! Immateriell sind Reehte, wie z.B.
(siehe extra Arbeitspapier!)
Patentreeht
Designreeht
Markenreeht
Urheberreeht
Patent: Teehnisehe Erfindung , gewerblieh nutzbar. Eintrag im Patentregister
(éiffentliehes Register) beim IGE (Institut für geistiges Eigentum, Bern)
Sehutz 20 Jahre, nieht verlangerbar. Aueh internationaler Sehutz méiglieh.
Designsehutz: Sehutz der ausseren Form eines Produkts, der Linienführung, der
Farbe, des Materials. Eintrag ins Designregister, aueh beim IGE in Bern, Sehutz
5 Jahre, 4x 5 Jahre verlangerbar. Ebenfalls international sehützbar.
Markensehutz: Name, Bezeiehnung eines produkts/einer Dienstleistung, im
Markensehutzregister, ebenfalls beim IGE.
Anmeldung aueh über internet méiglieh. Eintragung beinhaltet Eintrag in
mind. 2 Waren-/Dienstleistungs-Kategorien. Sehutzdauer 10 Jahre, immer wieder um
10 Jahre verlangerbar.
Absolute Aussehlussgründe, vom IGE geprüft: Keine Eintragung méiglieh für
besehreibende und banale Marken sowie sittenwidrige Marken. Relative
Aussehlussgründe, muss der Anmelder selbst kontrollieren: Marke oder ahnliehe
Marke ev. sehon eingetragen?
Unterseheid u ngen:
Wort-/Bild-lWort-Bild- und Klangmarken
Hersteller-/Handels- und Eigenmarken
Zwei- und drei-dimensionale Marken
Garantiemarken / Kollektivmarken
ete.
Urheberreehts-Gesetz:
Sehutz geistiger Werke der Literatur und der Kunst (Musik, Bildhauerei, Malerei ete.)
Reehte kéinnen nirgends eingetragen werden, "Sehutz entsteht dureh Sehéipfung"!
Ein Werk ist wahrend des Lebens des Sehéipfers (z.B. Musik-Komponist) und 70
Jahre darüber hinaus, bei EDV-programmen 50 Jahre über den Tod hinaus,
urheberreehtlieh gesehützt.
Wer ist die SUISA und was tut sie?
Verwertungsgesellsehaft Sehweiz für Urheberreehte Musik.
Wenn ein Komponist Genossensehafter bei SUISA wird, sehaut diese weltweit direkt
und indirekt, dass der Komponist für Aufführungen seiner Werke Tantiemen, also
Geld, bekommt.
Was verstehen wir unter "Immaterialgüterrecht"?
Materiell ist "greifbar", z.B. kaufvertragsreeht! Immateriell sind Reehte, wie z.B.
(siehe extra Arbeitspapier!)
Patentreeht
Designreeht
Markenreeht
Urheberreeht
Patent: Teehnisehe Erfindung , gewerblieh nutzbar. Eintrag im Patentregister
(éiffentliehes Register) beim IGE (Institut für geistiges Eigentum, Bern)
Sehutz 20 Jahre, nieht verlangerbar. Aueh internationaler Sehutz méiglieh.
Designsehutz: Sehutz der ausseren Form eines Produkts, der Linienführung, der
Farbe, des Materials. Eintrag ins Designregister, aueh beim IGE in Bern, Sehutz
5 Jahre, 4x 5 Jahre verlangerbar. Ebenfalls international sehützbar.
Markensehutz: Name, Bezeiehnung eines produkts/einer Dienstleistung, im
Markensehutzregister, ebenfalls beim IGE.
Anmeldung aueh über internet méiglieh. Eintragung beinhaltet Eintrag in
mind. 2 Waren-/Dienstleistungs-Kategorien. Sehutzdauer 10 Jahre, immer wieder um
10 Jahre verlangerbar.
Absolute Aussehlussgründe, vom IGE geprüft: Keine Eintragung méiglieh für
besehreibende und banale Marken sowie sittenwidrige Marken. Relative
Aussehlussgründe, muss der Anmelder selbst kontrollieren: Marke oder ahnliehe
Marke ev. sehon eingetragen?
Unterseheid u ngen:
Wort-/Bild-lWort-Bild- und Klangmarken
Hersteller-/Handels- und Eigenmarken
Zwei- und drei-dimensionale Marken
Garantiemarken / Kollektivmarken
ete.
Urheberreehts-Gesetz:
Sehutz geistiger Werke der Literatur und der Kunst (Musik, Bildhauerei, Malerei ete.)
Reehte kéinnen nirgends eingetragen werden, "Sehutz entsteht dureh Sehéipfung"!
Ein Werk ist wahrend des Lebens des Sehéipfers (z.B. Musik-Komponist) und 70
Jahre darüber hinaus, bei EDV-programmen 50 Jahre über den Tod hinaus,
urheberreehtlieh gesehützt.
Wer ist die SUISA und was tut sie?
Verwertungsgesellsehaft Sehweiz für Urheberreehte Musik.
Wenn ein Komponist Genossensehafter bei SUISA wird, sehaut diese weltweit direkt
und indirekt, dass der Komponist für Aufführungen seiner Werke Tantiemen, also
Geld, bekommt.
Was ist speziell an einem Leasing-/an einem Franchise-Vertrag?
Beschreiben Sie ganz kurz diese beiden Vertrage, bitte!
Innominatsvertrage, also Vertrage, die als Titel nirgends im Schweizer Recht
auftauchen, also als Ganzes gesetzlich nicht geregelt sind!
Leasingvertrag, Beispiel Autoleasing:
Leasingeber, Leasingnehmer, ev. als dritte Partei ei ne Leasingbank.
Der Leasinggeber verleast dem Leasingnehmer ein Auto, zum Gebrauch,
Leasingnehmer ist immer nur Besitzer, nie Eigentümer.
Mietahnliches Verhaltnis, aber auf ein bestimmtes Vertragsende programmiert.
Dann gibt Leasingnehmer das Auto zurück.
Kauf des Autos am Ende der Leasingdauer darf im Leasingvertrag nicht geregelt
sein, sonst gilt Leasing als Abzahlungsgeschaft. Also spezieller Kaufvertrag
notwendig.
Vertrag kann nicht im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen werden , da
Leasingnehmer nie Eigentümer wird ... Sicherheit ev. durch Vermerk im
Fahrzeugausweis.
Franchisevertrag, Beispiel McDonald:
Franchisegeber : Franchisenehmer.
Der Franchisenehmer ist selbstandiger Unternehmer, er erwirbt vom Franchisegeber
(Mc Donald) ei ne Franchiselizenz, er darf Marketingkonzept, Marke, nationale
Werbung vom F-Geber benützen und bezahlt als Franchisegebühr meist ei nen Teil
des Umsatzes an den F-Geber.(Muttergesellschaft ist McDonald USA, pro wichtigem
Land hat es ei nen sog . Master-Franchisegeber!)
Warum ist das LG Lotteriegesetz für uns Kommunikationsspezialistenlnnen
wichtig?
Das LG sagt, was es braucht, damit eine Veranstaltung eine Lotterie ist!
Lotterien sind ja in der Schweiz grundsatzlich verboten, Ausnahmen gibt es nur für
gemeinnützige und Wohltatige Veranstaltungen, also z.B. für das
Zahlenlotto ... gemeinnützig!
Bedingungen:
1. Kaufzwang, man muss z.B. bei m Zahlenlotto bezahlen, damit man mitmachen
kann.
2. Vermogenswirksame Vorteile für den Gewinner ... Gewinner bekommen ja z.B.
beim Zahlenlotto eine Million CHF oder mehr!
3. Zufallige Gewinnerermittlung (Kugeln beim Zahlenlotto)
4. Planmassigkeit...der Veranstalter der Lotterie darf kein erhebliches
Verlustrisiko haben ... auch das stimmt bei m Zahlenlotto.
Wenn wir jetzt als "Werber" ein Preisausschreiben, einen Wettbewerb, veranstalten,
müssen wir darauf achten, dass mindestens EINER dieser Punkte des LG im
Preisausschreiben weg ist, sonst verletzt man das Lotteriegesetz.
Meist lasst man den Kaufzwang weg, jemand kann also beim Preisausschreiben
auch mitmachen, wenn er nichts kauft!
Welches sind die Wettbewerbsgesetze im engeren Sinn in der Schweiz?
Wettbewerb im engeren Sinne bedeutet Konkurrenz!
1. KG Kartellgesetz: Konkurrenz soll überhaupt moglich sein, soll nicht durch
Kartelle und andere Absprachen und Wettbewerbsbeschrankungen
verunmoglicht werden.
2. Wenn Konkurrenz moglich ist, soll sie fair und lauter ablaufen, dafür steht das
UWG, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Von beiden Gesetzen haben wir Auszüge der wichtigsten Gesetzesartikel.
Zuerst das UWG .. dann die PBV!
Wann handeltjemand unlauter?
Unrichtige, irreführende und/oder herabsetzende Worte und Taten, um selbst
einen Vorteil herauszuholen!
Beispiele, die im UWG geregelt sind:
Titelberühmung: Einen Titel führen , den man nicht hat (z.B. Dr. medi.
Verwechslung
Vergleichende Werbung in unlauterer Art
Zu teure Zugaben
Dumpingpreise: Dauernder Verkauf von Produkten zu einem Verkaufspreis,
der unter dem eigenen Einstandspreis liegt
Aggressive Verkaufsmethoden
Bestechen und bestechen lassen
Schneeballsystem
usw.
Was tut und was ist die SLK, die Schweiz. Lauterkeitskommission?
Wenn ich feststelle, dass sich jemand ev. nicht gem. dem UWG verhalt (ich muss
gar nicht direkt betroffen sein!), so kann ich vor Gericht klagen oder bei der SLK ei ne
Beschwerde führen!
(Gericht kostet viel und geht lang!)
Die SLK ist ei ne Stiftung im Rahmen der SW Schweizer Werbung!
Vertreten: Medien, Werber, Konsumenten.
Die SLK hat keine Richter-Befugnisse, aber viel Einfluss!
Wenn sie sich um mei ne Beschwerde kümmert, kostet das nichts oder wenig.
Mind. 60 Jahre Erfahrung und Prajudiz ("schon viele solche Falle behandelt!")
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. .. und jetzt noch die PBV!
Woher kommt sie, was schreibt sie vor?
Gem. Gewaltentrennung hat der National- und der Standerat dem UWG
zugestimmt und den Bundesrat angewiesen, dieses Gesetz umzusetzen
(Exekutive!).
Der Bundesrat hat dann festgestellt, dass er eigentlieh noeh etwas mehr Regelungen
über die Preise haben müsste - deshalb hat er die PBV
Preisbekanntgabeverordnung gesehaffen.
Art. 1: Die Preise müssen kiar, miteinander vergleiehbar und nieht irreführend
deklariert werden.
Preise in der PBV betreffen effektiv zu bezahlende Endverbraueherpreise in CHF
inel. Mehrwertsteuer und andere bffentliehe Abgaben.
Angabe des Grundpreises bei messbarer (offener) Ware.
Angabe des Einheitspreises und des Grundpreises bei vorverpaekter Ware.
Art. 10: Dienstleister müssen ihre Preise so ansehreiben, dass ein Kunde den Preis
sieht, bevor er sieh für eine Dienstleistung entseheidet: Taxis, Coiffeure, Restaurants,
Hotels Garagen ete.