Recht 1

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Kartei Details

Karten 20
Sprache Deutsch
Kategorie Marketing
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 02.09.2016 / 02.09.2016
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Was ist ein Vertrag?

OR Art. 1: Gegenseitige übereinstimmende Willensausserung zweier oder
mehrerer Parteien. Verpfliehtung ... Obligation l

Warum heisst das OR "Obligationenrecht"?

obligo (Iat.) heisst "i eh verpfliehte mieh!", im OR ist unter anderem alles zu
Verpfliehtungen im kaufmannischen Reeht geregelt.

Im OR sind 3 grundsatzliche Obligationen geregelt, welche?

1. Vertrag
2. Unerlaubte Handlung (Haftpflicht) OR Art. 41 ff.
3. Ungereehtfertigte Bereieherung OR Art. 62 ff.

Welches ist die Grundlage des Schweizerischen Rechts?

BV Bundesverfassung (Deutsehland: Grundgesetz)
Fast alle Gesetze beruhen auf der BV
Fast alle Verordnungen basieren auf einem Gesetz

Welehes sind die Rechtsquellen?

ZGB Zivilgesetzbueh, Art. 1 Einführungsartikel
1. Geschriebenes Reeht (gesetztes Recht)
BV, Gesetze, Verordnungen
2. Gewohnheitsreeht, nieht gesehrieben
Mit Usanzen und Ortsgewohnheiten
3. Richterrecht

Was heisst "Treu und Glauben"?

Handeln nach Art ehrlicher Leute bei der gesamten Rechtsausübung,
unredliches Tun und offensichtlicher Rechtsmissbrauch finden keinen Rechtsschutz!"
ZGB Art. 2, Einleitungsartikel.

Was verstehen Sie unter "guter Glaube"?

ZGB Art. 3
Bevor ich einen Vertrag abschliesse, klare ich alle Begleitumstande ab ... "von mir
aus ist alles OK!"
Wenn dann doch etwas nicht "sauber" ist, wird mir das Gericht guten Glauben
zubilligen und mir keine oder nur eine kleine Strafe geben, weil ich ja "im guten
Glauben" gehandelt habe!
Gegenteil: Schlechter Glaube.
In diesem Zusammenhang ZGB Art. 4, Ermessen des Gerichts!

Wer ist in der Schweiz vertragsfãhig, wer rechtsfãhig?
Was ist ein Rechtssubjekt, was ein Rechtsobjekt?

Ein Rechtssubjekt kann Rechte beanspruchen und muss Pflichten erfüllen:
1. Natürliche Person, wir alle.
2. Juristische Person: AG, GmbH, Genossenschaft etc.
Rechtsfahigkeit: siehe oben!
Handlungsfahig ist dasselbe wie vertragsfahig!
Natürliche Person:
Rechtsfahig nach vollendeter Geburt bis zum Tode
Handlungsfahig: urteilsfahig und mündig (18 Jahre)
Juristische Person:
Rechtsfahig, wenn im HR Handelsregister eingetragen.
Handlungsfahig/vertragsfahig, wenn eine natürliche Person für diese Gesellschaft
rechtskraftig unterschreiben kann!
(rechtlich sagt man "wenn die Organe der Gesellschaft bestellt sind!")

Welches sind die Organe z.B. einer AG?

Generalversammlung, Verwaltungsrat, Revisionsstelle

Bei der Vorbereitung einer Promotionsaktion bekommen Sie von einem
Journalisten einen zeitungs-Artikel mit dem Foto einer sehr hübschen
Dame, die im Artikel detailliert vorgestellt wird. Dieses Bild kommt
Ihnen sehr gelegen, denn gerade so etwas kõnnen Sie in einem ihrer
Promotions-Inserate gut gebrauchen! Dürfen Sie dieses Bild einfach
brauchen' Durfte der Journalist dieses Foto für seinen Artikel brauchen?

Es gibt zwei Arten von Kommunikation:
1. Kommerzielle Kommunikation
2. institutionelle/redaktionelle Kommunikation
SIE wollen mit "Promotion" kommerzielle Kommunikation machen, der Journalist
machte mit seinem Artikel redaktionelle Kommunikation!
SIE müssen die Dame auf dem Foto vorher fragen , ob Sie das Bild benutzen
dürfen ... wahrscheinlich JA,. aber gegen eine Gebühr. Wenn Sie nicht vorher fragen ,
wird Ihnen wahrscheinlich nachher die Dame sagen, was das kostet!!
Der Journalist informiert die breite Offentlichkeit, redaktionelle Kommunikation, da
darf er das Bild brauchen, ohne vorher zu fragen .. . einfach Darstellung nicht
herabsetzend/ehrverletzend! Art. 28 ZGB
Kommerzielle Kommunikation: Betrifft Absatz, Umsatz, Deckungsbeitrag.
Redaktionelle Kommunikation: Information des Publikums.

Was gehõrt alles zur kommerziellen Kommunikation?

Werbung, Verkaufsfõrderung, meistens Events, Promotionen,
Product Placement, Direct Marketing, z.B. Direct Mail, Telefonmarketing.

Wann ist ein Vertrag nichtig?

Wenn sein Inhalt unmôglich, sitten- oder rechtswidrig ist.
Der Vertrag gilt dann als nicht geschrieben.
Unmôglich: Morgen Carfahrt zum Mond.
Sittenwidrig: Vertrag mit einem Jodler, damit der jeden Tag vor dem Haus meines
Nachbarn jodelt und so den Nachbarn so richtig argert!
Rechtswidrig: Vertrag mit einem Freund, damit der bei seinem Arbeitgeber
wichtige Konstruktionsplane stiehlt.
OR Art. 20

Wann kann man einen Vertrag anfechten?
 

aR Art. 1 " ... gegenseitige übereinstimmende Willensausserung ... "
Wenn diese Willensausserung wesentliche Mangel hat, kan n man den Vertrag
anfechten:
1. Irrtum
2. Tauschung
3. Übervorteilung
4. Bedrohung (Furchterregung)
Derjenige, der den Mangel feststellt, wird zuerst auf den Partner zugehen, wenn das
nichts nützt, kann er den Vertrag beim Richter anfechten! Der Richter wird dan n
akzeptieren oder ablehnen!
Gesetzesartikel:
Art. 21 aR: Übervorteilung
Art. 23-27 aR: Irrtum
Art. 28 aR: Tauschung
Art. 29-30 aR: Furchterregung ... Bedrohung
Art. 31 aR: 1 Jahr für Anfechtung eines Vertrags

Was bedeuten Irrtum, Täuschung, Übervorteilung, Bedrohung?

Irrtum: Beide Vertragspartner kennen den Irrtum nicht
Tauschung: Einer der Vertragspartner kennt den Mangel
Übervorteilung: Ausnützen von Jugendlichkeit, Leichtsinn, Notlage des
Vertragspartners, "über den Tisch ziehen"!
Bedrohung: Bedrohung von Leib und Leben oder Anderes!

Zeitpunkt: Wann kann man anfechten?

Bis max. 1 Jahr nach Entdecken des Willensmangels bzw. Wegfall der
Bedrohung.

Welches ist der Unterschied zwischen Verjiihrung und Verwirkung?

Eine vertragliche Schuld verjahrt nach 1, 2, 5 oder 10 Jahren, je nach Gesetz
(Art. 127 ff aR).
Die Schuld bzw. das Guthaben geht aber nicht unter, es kann nur gerichtlich nicht
mehr eingeklagt werden.
Wird die Schuld doch noch bezahlt, so kann der Schuldner den bezahlten Betrag
also nicht zurückverlangen. Die Verjahrung kann durch Gerichtsklage oder
Anhebung einer Betreibung (Art. 135 aR) unterbrochen werden, die Verjahrungsfrist
beginnt dann von vorn.

 

Verwirkung: Man verwirkt ein Reeht, z.B. das Reeht auf Anfeehtung eines Vertrags
(siehe oben), die Verwirkungsfrist betragt hier 1 Jahr.
Die Verwirkung kann weder unterbroehen noeh verlangert werden.
Übrigens: Verjahrung 1 Jahr I 2 Jahre:
1 Jahr: Unerlaubte Handlung (Haftpflieht) und ungereehtfertigte Bereieherung
2 Jahre: z.B. bei Sehadenersatzansprueh aus Motorfahrzeugunfallen sowie neu aueh
bei Gewahrleistungsansprüehen (Garantie) aus Kauf- und Werkvertrag von
bewegliehen Saehen (unbewegliehe Werke 5 Jahre).

ObligationNerpflichtung 2: Unerlaubte Handlung.
Geben Sie dazu ein Beispiel und die Gesetzesartikel, bitte!

Art. 41 ff OR, unerlaubte Handlung
Zitat aus dem Gesetz: "Wer einem andern widerrechtlieh Sehaden zufügt, sei es
aus Absieht, sei es aus Fahrlassigkeit, wird ihm zum Ersatze verpfliehtet."
Saehsehaden
Verletzung
Tbtung
Versorgersehaden (Tod eines Familienvaters)
Unzureehnungsfahig?
Art. 55 Gesehaftsherrenhaftung, Haftung für Seháden dureh Mitarbeiter
Seháden dureh Tiere und an Tieren
Haftung Grundstüekeigentümer, aueh Abwendung von Gefahren
Signatursehlüssel
Haftung: Verjahrung naeh 1 Jahr ab Tag, an dem der Gesehádigte
Kenntnis hatte oder hatte haben müssen
Max. 10 Jahre naeh Sehadendatum
Ev. naeh Strafreeht

Geben Sie mir ein kleines Fallbeispiel für unerlaubte Handlung bzw.
Haftpflichtfall, bitte!

Mein Sohn, 10 Jahre alt, sehiesst mit seinem Fussball beim Haus der Naehbarin
eine Fensterseheibe ein!
leh ha be ja keinen Vertrag mit der Naehbarin, aber ieh hafte (elterliehe Gewalt) für
den Sehaden! I
leh muss das mit der Naehbarin innerhalb eines Jahres regeln!
(meistens haben Eltern eine Kinder-Haftpfliehtversieherung!)
Haftpflieht, Schaden dureh Fahrlassigkeit.

Nach Art. 61 Schluss unerlaubte Handlung kommt mit Art. 62 H.
"Ungerechtfertigte Bereicherung ... .. was verstehen wir darunter?

62 OR: "Wer in ungerechtfertigter Weise aus den Verm6gen eines
andern bereichert worden ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten."
Deutsch: Mein Kunde bezahlt mir meine Rechnung doppeltl
Ich bin aus dem Verm6gen meines Kunden bereichert ... habe den Betrag also
zurückzuerstatten!
leH muss tatig werden, mei n Kunde muss aber auch reklamieren!
Ev. nicht zurückzahlen, wenn ich zum leitpunkt der Reklamation nicht mehr
bereichert bin.
Da spielt der gute Glaube eine wichtige Rolle.
Verjahrungsfristen wie bei "unerlaubte Handlung"!

Was heisst "Vertrags-Pingpong"?

Verkaufer macht Antrag (Offerte), der Kaufer ist nicht einverstanden und macht
einen Gegenantrag , also ei ne Gegenofferte ... und das so lang, bis man sich einigt
(ein Antrag, eine Offerte wird als gegenseitig OK gesprochen, Annahme
(Akzept) ... oder dann eben nicht, die Parteien gehen ohne Erfolg auseinander!