Recht
KBW14 Zierlein
KBW14 Zierlein
Set of flashcards Details
Flashcards | 31 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | University |
Created / Updated | 19.12.2014 / 19.12.2014 |
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welche ist die Einstiegsfrage der juristischen Fallbearbeitung
Wer will was von wem woraus
Glidere die Methodik der Fallbearbeitung für die Lösung eines Problems aus dem Bürgerlichen Recht
- Sachverhalt analysieren
- Anspruchsgrundlagen / Entscheidungsgrundlage
- Einreden, Einwendungen
- Rechtliche Prüfung
- Ergebnis formulieren
Nenne die Hierarchie der Anspruchsgrundlagen
- Vertragliche Primäransprüche
- Vertragliche Sekundäreansprüche
- Vertragsänliche Ansprüche
- Dingliche Ansprüche
- Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung
- Ansprüche aus unerlaubter Handlung
nenne die Vertragliche Primäransprüche (Vertragliche Ansprüche)
- Kaufvertrag
- Darlehnsvertrag
- Schenkung
- Mietvertrag
- Leihvertrag
- Dienstvertrag
- Werkvertrag
- Auftrag
- Bürgschaft
nenne die Vertragliche Sekundäransprüche (Vertagliche Ansprüche)
- Unmöglichkeit
- Verzug
- Gewähleistung beim Kauf
- Gewährleistung bei Miete
- Gewährleistung am Werk
- Sonstige Pflichtverletzung
nenne Vertragsähnliche Ansprüche (Außervertragliche Ansprüche)
- Gaschäftsführung ohne Auftrag
- Vorvertragliches Schuldverhältnis
- Folge einer Anfächtung
- Vertreter ohne Vertretungsmacht
- Rücktritt
nenne Dingliche Ansprüche (Aßervertragliche Ansprüche)
- Eigentümer
- Eigentümer-Besitz-Verhältnis
- Besitzer
- Verbindung, Vermischung
nenne Bereicherunggsrechtliche Ansprüche (Außervertragliche Ansprüche)
- Herausgabe bei Leistungskondiktion
- Herausgabe bei nicht Leistungskondiktio
nenne Deliktische Ansprüche (Aßervertragliche Ansprüche)
- Schadensersatz
nenne Rechtshindernde Einwendungen
- Fehlende Geschäftsfähigkeit
- Bewußt fehlender Wille
- Verstoß
- Unzulässige Formularverträge
nenne Rechtsvernichtende Einwendungen
- Gläubiger oder Schuldnerwechsel
- Anfechtung
- Rücktritt
- Unmöglichkeit
- Erlöschen des Schuldverhältnisses
- Wiederruf
nenne Einreden
- Verjährung
- Leistungsverweigerung
Faustformel für die Prüfung eines Anspruchs
Anspruch;
- Entstanden
- Erloschen
- Einredebehaftet
- Ergebnis
Was ist Rechtsfähigkeit
ist das Recht Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit jedes Menschen beginnt mit der Geburt.
Rechtsfähig sind neben allen natürlichen auch juristische Personen.
welche sind Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Staatwerke
- Schulen
- Anstalten
welche sind Juristische Personen des privaten Rechts
- AG
- GmbH
- Vereine
Was ist Geschäftsfähigkeit
Die Fähigkeit Rechtsgeschäfte wirksam selbst vorzunehemen
Wer ist Geschäftsunfähig
- Minderjährige bis zum vollendeten 7. Lebensjahr
- Personen die unter einer dauerhaften Störung der Geistigkeit leiden
Wer ist beschränkt geschäftsfähig
- Personen zwischen dem vollendeten 7. und 18. Lebensjahr
- Willenserklärungen dieser Personen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
wann ist man unbeschränkt / voll geschäftsfähig
- Beginnt bei natürliche Peersonen mit der Volljährigkeit
- Bei juristische Personen mit deren rechtskräftigter Gründung
Sonderfälle der Geschäftsfähigkeit
- Erlangung eines rechtlichen Vorteils
- Zustimmung muss nicht vorliegen
- Taschengeldparagraph
- Übergabe von Taschengeld gilt als Zustimmung
- Ratenzahlungen und selbstverdientes Geld sind von dieser Regelung ausgeschlossen
- Handlung im Rahmen eines genehmigten Arbeitsverhältnisses
- Die Genehmigung schlißt nicht die freie Verfügung von erworbenen Arbeitsentgelten ein
erkläre Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
Rechtsgeschäfte können von Anfang an nichtig (=ungültig) sein, d.h., das Rechtsgeschäft hat keine Rechtsfolgen.
erkläre Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften
Rechtsgeschäfte können durch besondere Erklärungen gegenüber dem Vertragspartner nachträglich ungültig werden. Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind bis zur Anfechtung gültig.
Was ist ein Rechtsgeschäft
Tatbestand aus mindestens einer Willenserklärung
Was ist ein Vertrag
Willenserklärung zwischen den Vertragspartnern
Was ist Willenserklärung
die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts.
Nenne 2 Rechtsgeschäfte
Einseitige Rechtsgeschäfte sind Rechtsgeschäfte die nur aus einer Willenserklärung bestehen
- Empfangsbedürftige einseitige Rechtsgeschäfte
- werden nur wirksam, wenn sie dem Erklärungsgegner zugehen, z.B. Kündigung, Anfechtng, Rücktritt
- nicht empfangsbedürftiges einseitiges Rechtsgeschäft
- Ist z.B. Errichtung eines Testaments
Mehrseitige Rechtsgeschäfte
- Verpflichtend
- alle Verträge
- Verfügend
- z.B. Schenkung
Welche ist die Grundlage eines Vertrags
Vertagsfreiheit
- Abschlussfreiheit
- Formfreiheit
- Inhaltsfreiheit
Bote / Stellvertreter
Bote --> überbringer eines Willens
Vertr --> Formt eigenen Willen
Bote --> jeder der Rechtsfähig ist (Kind)
Vertr --> Auch Beschänktgeschäftsfähige
Bote --> Bei Falschübermittlung Anfechtung §120
Vertr --> Vertr. ohne Vertretungsmacht §177
Vertr --> Insichgeschäft §181
Art, Ort und Zeit der Leistung
- Art
- Gattungsschuld §243
- Zeit
- Leistungszeit §271
- Sofot wenn nicch anders geregelt
- Leistungszeit §271
- Ort
- Leistungsort / Erfüllungsort
- wichtig wegen Gefahrübergang
- wichtig wegen Lieferverzug
- Ware = Holschulden
- Geld = Schickschulden
- Leistungsort / Erfüllungsort
Algemeine Geschäfts Bediengungen §305
AGB
- Für Vielzahl von Verträge
- Vorformuliert
- Fremde Klausel
- einseitig Formuliert
Müssen Vertragsbestandteil werden
- Voraussetzung für Gültigkeit des AGB
- Ausdrücklischer Hinweis
- leicht zugänglich
- keine überaschende Klauseln
- zustimmung des Käufers
Unwirksame Klauseln
- §308 ohne Wertungsmöglichkeit
- §309 mit Wertungsmöglichkeit