Recht

KBW14 Zierlein

KBW14 Zierlein


Set of flashcards Details

Flashcards 31
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level University
Created / Updated 19.12.2014 / 19.12.2014
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welche ist die Einstiegsfrage der juristischen Fallbearbeitung

Wer will was von wem woraus

Glidere die Methodik der Fallbearbeitung für die Lösung eines Problems aus dem Bürgerlichen Recht

  1. Sachverhalt analysieren
  2. Anspruchsgrundlagen / Entscheidungsgrundlage
  3. Einreden, Einwendungen
  4. Rechtliche Prüfung
  5. Ergebnis formulieren

Nenne die Hierarchie der Anspruchsgrundlagen

  1. Vertragliche Primäransprüche
  2. Vertragliche Sekundäreansprüche
  3. Vertragsänliche Ansprüche
  4. Dingliche Ansprüche
  5. Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung
  6. Ansprüche aus unerlaubter Handlung

nenne die Vertragliche Primäransprüche (Vertragliche Ansprüche)

  • Kaufvertrag
  • Darlehnsvertrag
  • Schenkung
  • Mietvertrag
  • Leihvertrag
  • Dienstvertrag
  • Werkvertrag
  • Auftrag
  • Bürgschaft

nenne die Vertragliche Sekundäransprüche (Vertagliche Ansprüche)

  • Unmöglichkeit
  • Verzug
  • Gewähleistung beim Kauf
  • Gewährleistung bei Miete
  • Gewährleistung am Werk
  • Sonstige Pflichtverletzung

nenne Vertragsähnliche Ansprüche (Außervertragliche Ansprüche)
 

  • Gaschäftsführung ohne Auftrag
  • Vorvertragliches Schuldverhältnis
  • Folge einer Anfächtung
  • Vertreter ohne Vertretungsmacht
  • Rücktritt

nenne Dingliche Ansprüche (Aßervertragliche Ansprüche)

  • Eigentümer
  • Eigentümer-Besitz-Verhältnis
  • Besitzer
  • Verbindung, Vermischung

nenne Bereicherunggsrechtliche Ansprüche (Außervertragliche Ansprüche)

  • Herausgabe bei Leistungskondiktion
  • Herausgabe bei nicht Leistungskondiktio

nenne Deliktische Ansprüche (Aßervertragliche Ansprüche)

  • Schadensersatz

nenne Rechtshindernde Einwendungen

  • Fehlende Geschäftsfähigkeit
  • Bewußt fehlender Wille
  • Verstoß
  • Unzulässige Formularverträge

nenne Rechtsvernichtende Einwendungen

  • Gläubiger oder Schuldnerwechsel
  • Anfechtung
  • Rücktritt
  • Unmöglichkeit
  • Erlöschen des Schuldverhältnisses
  • Wiederruf

nenne Einreden
 

  • Verjährung
  • Leistungsverweigerung

Faustformel für die Prüfung eines Anspruchs

Anspruch;

  • Entstanden
  • Erloschen
  • Einredebehaftet
  • Ergebnis

Was ist Rechtsfähigkeit

ist das Recht Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit jedes Menschen beginnt mit der Geburt.

Rechtsfähig sind neben allen natürlichen auch juristische Personen.
 

welche sind Juristische Personen des öffentlichen Rechts

  • Staatwerke
  • Schulen
  • Anstalten

welche sind Juristische Personen des privaten Rechts

  • AG
  • GmbH
  • Vereine

Was ist Geschäftsfähigkeit

Die Fähigkeit Rechtsgeschäfte wirksam selbst vorzunehemen

Wer ist Geschäftsunfähig

  • Minderjährige bis zum vollendeten 7. Lebensjahr
  • Personen die unter einer dauerhaften Störung der Geistigkeit leiden

Wer ist beschränkt geschäftsfähig

  • Personen zwischen dem vollendeten 7. und 18. Lebensjahr
  • Willenserklärungen dieser Personen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

wann ist man unbeschränkt / voll geschäftsfähig

  • Beginnt bei natürliche Peersonen mit der Volljährigkeit
  • Bei juristische Personen mit deren rechtskräftigter Gründung
     

Sonderfälle der Geschäftsfähigkeit

  • Erlangung eines rechtlichen Vorteils
    • Zustimmung muss nicht vorliegen
  • Taschengeldparagraph
    • Übergabe von Taschengeld gilt als Zustimmung
    • Ratenzahlungen und selbstverdientes Geld sind von dieser Regelung ausgeschlossen
  • Handlung im Rahmen eines genehmigten Arbeitsverhältnisses
    • Die Genehmigung schlißt nicht die freie Verfügung von erworbenen Arbeitsentgelten ein

erkläre Nichtigkeit von Rechtsgeschäften

Rechtsgeschäfte können von Anfang an nichtig (=ungültig) sein, d.h., das Rechtsgeschäft hat keine Rechtsfolgen.

erkläre Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften

Rechtsgeschäfte können durch besondere Erklärungen gegenüber dem Vertragspartner nachträglich ungültig werden. Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind bis zur Anfechtung gültig.

Was ist ein Rechtsgeschäft

Tatbestand aus mindestens einer Willenserklärung

Was ist ein Vertrag

Willenserklärung zwischen den Vertragspartnern

Was ist Willenserklärung

die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts.

Nenne 2 Rechtsgeschäfte

Einseitige Rechtsgeschäfte sind Rechtsgeschäfte die nur aus einer Willenserklärung bestehen

  • Empfangsbedürftige einseitige Rechtsgeschäfte
    • werden nur wirksam, wenn sie dem Erklärungsgegner zugehen, z.B. Kündigung, Anfechtng, Rücktritt
  • nicht empfangsbedürftiges einseitiges Rechtsgeschäft
    • Ist z.B. Errichtung eines Testaments

Mehrseitige Rechtsgeschäfte

  • Verpflichtend
    • alle Verträge
  • Verfügend
    • z.B. Schenkung

Welche ist die Grundlage eines Vertrags

Vertagsfreiheit

  • Abschlussfreiheit
  • Formfreiheit
  • Inhaltsfreiheit

Bote / Stellvertreter

Bote --> überbringer eines Willens
Vertr --> Formt eigenen Willen

Bote --> jeder der Rechtsfähig ist (Kind)
Vertr --> Auch Beschänktgeschäftsfähige

Bote --> Bei Falschübermittlung Anfechtung §120
Vertr --> Vertr. ohne Vertretungsmacht §177
Vertr --> Insichgeschäft §181

Art, Ort und Zeit der Leistung

  • Art
    • Gattungsschuld §243
  • Zeit
    • Leistungszeit §271
      • Sofot wenn nicch anders geregelt
  • Ort
    • Leistungsort / Erfüllungsort
      • wichtig wegen Gefahrübergang
      • wichtig wegen Lieferverzug
      • Ware = Holschulden
      • Geld = Schickschulden

Algemeine Geschäfts Bediengungen §305

AGB

  1. Für Vielzahl von Verträge
  2. Vorformuliert
  3. Fremde Klausel
  4. einseitig Formuliert

Müssen Vertragsbestandteil werden

  • Voraussetzung für Gültigkeit des AGB
    1. Ausdrücklischer Hinweis
    2. leicht zugänglich
    3. keine überaschende Klauseln
    4. zustimmung des Käufers

Unwirksame Klauseln

  • §308 ohne Wertungsmöglichkeit
  • §309 mit Wertungsmöglichkeit