Recht2

Recht

Recht


Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 09.11.2014 / 16.11.2018
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ordentliche Gerichte

ständige Gerichte Zivil- und Strafgerichte

Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten landen bei

Verwaltungs- Finanz- Sozialgerichten

Ausnahme: Bundesverfassungsgericht bei Verfassungsbeschwerden

Instanzen (ordentliche Gerichtsbarkeit)

Amtsgericht

Landgericht

Oberlandgericht

Bundesgerichtshof
 

Instanzen Zivilgerichtsbarkeit

Bild

1. Instanz Amtsgericht

i.d.R. bis 5000€

alle Wohnmietsdtreitigkeiten

Fmilien und Kindschafssachen

Erlass auf Mahnbescheid

1. Instanz: Landgericht

i.d.R. über 5000€

Kammer für Handelssachen

Unterlassungsklagen

UWG-Klagen

 

Unternehmen (UN)

jeder am Markt,

selbststänig,

planmäßig,

dauerhaft

Leistung gegen Entgelt

Verbraucher

natürliche Person

weder gewerblich noch selbstständig berufliche Tätigkeit

Wirtschaftsprivatrecht

matereielles Recht

+ Konfliktmanagement (Zivilprozessrecht, Schiedsgerichtbarkeiten, Mediation, Schlichtungen)

Verträge

sind Instrumente um ein Ziel zu erreichen, daher KEIN Ziel

Vertrag soll

Rechtsischerheit geben

klarstellen, welche Leistungen wann, wo, wie, für welche Gegenleistung

Rechtsgrundlage zu Ihren Gunsten verbessern

Ziel des Vertrages

einen vor Gericht wirksamen, durchsetzbaren Vertrag zu schaffen (nach den Regeln des Gerichtes)