Recht2
Recht
Recht
Kartei Details
Karten | 12 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 09.11.2014 / 16.11.2018 |
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ordentliche Gerichte
ständige Gerichte Zivil- und Strafgerichte
Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten landen bei
Verwaltungs- Finanz- Sozialgerichten
Ausnahme: Bundesverfassungsgericht bei Verfassungsbeschwerden
Instanzen (ordentliche Gerichtsbarkeit)
Amtsgericht
Landgericht
Oberlandgericht
Bundesgerichtshof
1. Instanz Amtsgericht
i.d.R. bis 5000€
alle Wohnmietsdtreitigkeiten
Fmilien und Kindschafssachen
Erlass auf Mahnbescheid
1. Instanz: Landgericht
i.d.R. über 5000€
Kammer für Handelssachen
Unterlassungsklagen
UWG-Klagen
Unternehmen (UN)
jeder am Markt,
selbststänig,
planmäßig,
dauerhaft
Leistung gegen Entgelt
Verbraucher
natürliche Person
weder gewerblich noch selbstständig berufliche Tätigkeit
Wirtschaftsprivatrecht
matereielles Recht
+ Konfliktmanagement (Zivilprozessrecht, Schiedsgerichtbarkeiten, Mediation, Schlichtungen)
Verträge
sind Instrumente um ein Ziel zu erreichen, daher KEIN Ziel
Vertrag soll
Rechtsischerheit geben
klarstellen, welche Leistungen wann, wo, wie, für welche Gegenleistung
Rechtsgrundlage zu Ihren Gunsten verbessern
Ziel des Vertrages
einen vor Gericht wirksamen, durchsetzbaren Vertrag zu schaffen (nach den Regeln des Gerichtes)