Personalmanagement

Sozialversicherungen

Sozialversicherungen


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Flashcards 71
Language Deutsch
Category Career Studies
Level Other
Created / Updated 14.06.2015 / 23.03.2021
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Arbeitsverbot nach Niederkunft

8 Wochen

Kürzung Ferien bei Schwangerschaft

ausnahmsweise, wenn vor Niederkunft mehr als 3 Monate krankheitsbedingt abwesend

Berechnung Ferienentschädigung bei Stundenlohn

Anz. Ferientage / (260 - Anz. Ferientage) x 100

Bsp.: 20 / (260 - 20) x 100 = 8.33%

AHV-Pflicht

- alle Arbeitnehmer in CH (auch Ausländer)

- alle, die in CH wohnen (AN / SE / NE) / auch Ausländer!

 

Pensionierung AHV

- frühstens 2 Jahre vor Erreichung ordentl. Rentenalter

- spätestens 5 Jahre nach Erreichung ordentl. Rentenalter

 

--> Abschlag bzw. Zuschlag bei Rente

Freibetrag AHV

- Freibetrag für Rentener --> muss bereits AHV erhalten!

- wenn bis 5 J. nach Erreichen ordentl. Rentenalter noch nicht pensioniert --> volle Beiträge / keine Freigrenze

Beiträge NE wenn nicht volles Jahr gearbeitet

- weniger als 9 Mt. gearbeitet

- weniger als 50%-Pensum

--> Verlgeichsrechnung Beiträge AN und NE

Regel: Beiträge USE < 1/2 Beiträge NE --> gilt als NE

             Beiträge USE > 1/2 Beiträge NE --> gilt nicht als NE

Klassiker NE-Beiträge

- Studenten

- Ausgesteuerte (ALV)

- 1 Ehepartner pensioniert + 1 Ehepartner noch nicht

- Wittwer

- Weltreisende

- IV-Rentner

- Ehepartner von Entsendeten aus Ausland (nur Entsendeter versichert)

Leistungen AHV

- Altersrente

- Hinterblibenenrente (Witwen + Waisen)

- Ergänzungsleitungen

- Hilflosenentschädigung

Jugendjahre AHV

18 - 20 Jahre (= Total 3 Jahre) --> 01.01. nach Vollendung von 19. Altersjahr

--> werden angerechnet, wenn nicht volle Beitragsjahre (42 / 44) erreicht

 

Voraussetzungen MSE

- während 9 Mt. zuvor AHV unterstellt

- während 5 Mt. zuvor EO-Beiträge bezahlt => gearbeitet (USE oder SE)

- beim Zeitpunkt von Niederkunft AN oder SE

Dauer + Entschädigung MSE

- 14 Wochen = 98 Tage

- 80% von durchschnittl. EK vor Niederkunft / max. Fr. 196.00 / Tag

IK AHV

individuelles Konto bei AHV mit sämtlichen bezahlten Beiträgen und Angaben

Erziehungsgutschriften

- für die Jahre, in denen Kinder unter 16 Jahre hatte
- Höhe Gutschriften: 3fache jährliche Minimalrente : 2 (je 1/2 pro Ehepartner)

Betreuungsgutschriften

- Jahre in denen pflegebedürftige Verwandte betreut, die Anspruch auf eine mittlere oder
schwere Hilflosenentschädigung haben

- entweder Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften

- 3fache jährl. Minimalrente : 2 (je 1/2 pro Ehepartner)

Kürzung infolge fehlendes Beitragsjahr (AHV-Rente)

1 fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Rentenkürzung von mindestens 1/44

Rentenberechnung bei Alleinstehenden (oder wenn verheiratet, nur 1 Ehepartner rentenberechtigt)

Rentenberechnung bei Alleinstehenden (oder wenn verheiratet, nur 1 Ehepartner rentenberechtigt)

1.       Durchschnitt der Erwerbseinkommen aufgrund IK

·         Einkommenssumme

·         Aufwertung mit massgebendem Faktor

·         geteilt durch Anzahl Beitragsjahre

 

2.       Durchschnitt Erziehungsgutschriften

·         Anz. Jahre Erziehung/Betreuung x 3fache jährl. Minimalbeitrag

·         geteilt durch Anz. Beitragsjahre

·         geteilt durch 2 (immer 2 Elternteile)

 

3.       Durchschnittliches Jahreseinkommen

·         Durchschnitt der Erwerbseinkommen

·         + Durchschnitt der Erziehungsgutschriften

 

4.       Rente

·         Durchschnittliches Jahreseinkommen à Skala 44 à ungekürzte Altersrente

·         Evtl. Kürzung bei Vorbezug

Maximale Beitragsjahre AHV

Frau: 42 Jahre

Mann: 44 Jahre

Rentenberechnung bei Verheirateten (beide Ehepartner rentenberechtigt)

Rentenberechnung bei Verheirateten (beide Ehepartner rentenberechtigt)

1.       Durchschnitt der Erwerbseinkommen aufgrund IK

- Einkommenssumme vor Ehe (bei jedem separat)

- Einkommen-Splitting während Ehe (beide EK zusammen : 2 --> je ½)

- Aufwertung mit massgebendem Faktor

- geteilt durch Anzahl Beitragsjahr

2.       Durchschnitt Erziehungsgutschriften

- Anz. Jahre Erziehung/Betreuung x 3fache jährl. Minimalbeitrag

- geteilt durch Anz. Beitragsjahre

- geteilt durch 2 (immer 2 Elternteile)

3.       Durchschnittliches Jahreseinkommen

- Durchschnitt der Erwerbseinkommen

   + Durchschnitt der Erziehungsgutschriften

4.       Rente gem. Skala 44

- Durchschnittliches Jahreseinkommen --> Skala44 --> ungekürzte Altersrente

- Evtl. Kürzung bei Vorbezug

5. Plafonierung

Plafonierung bei AHV-Rente

5.       Plafonierung

- Rente Frau gem. Skala44:          Fr. 1‘899.00        = 49.76%

- Rente Mann gem. Skala44:        Fr. 1‘918.00        = 50.24%

                                                            Fr. 3‘817.00        = 100.00%

 

Rente 2 Ehepartner zusammen --> nie mehr als 150% von Vollrente

150% von Fr. 2‘350.00 = Fr. 3‘525.00

 

- Rente Frau:                                     Fr. 1‘754.00        = 49.76%

- Rente Mann:                                   Fr. 1‘771.00        = 50.24%

                                                             Fr. 3‘525.00        = 100.00%

Berechnung Kürzung Rente

max. Rente: Fr.   2'350 / Mt.

                       Fr. 28'200 / Jahr

Volle Beitragsjahre: 42 / 44

 

bei 44 Jahren:  Fr. 28'200     : 44 x 39

bei 39 Jahren:  Fr. 24'995

 

zuerst immer via Berechnung Maximum --> Kürzung

Definition Krankheit gem. ATSG

Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen
Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung
oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.

Als Geburtsgebrechen gelten diejenigen Krankheiten, die bei vollendeter Geburt
bestehen.

Definition Unfall gem. ATSG

Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen
äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung
der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur
Folge hat.

Ziele IV

- Wiedereingliederung

- falls nicht möglich --> Taggeld

ATSG

Allgemeiner Teil Sozialversicherungs-Gesetze

Ziel: Koordination einzelne Sozialversicherungen

IV-Grad <--> Rentenanspruch

- mind. 40% invalid:     Viertelsrente

- mind. 50% invalid:     Halbrente

- mind. 60% invalid:     Dreiviertelsrente

- mind. 70% invalid:     Vollrente

Wartefrist IV

- 1 Jahr ab Ereignis

- Zahlung aber frühstens 6 Monate nach Anmeldung

wenn invalid und Kinder in Erstausbildung

zusätzlich zu IV-Rente noch Kinderrente

Arbeitslosenentschädigung

- 70% von durchschnittl. letztem EK ohne Unterstützungspflicht

- 80% von durchschnittl. letztem EK mit Unterstützungspflicht (Kinder)

- Rahmenfrist: Beiträge während 2 Jahren bezahlt

                            Beitragspflicht mind. 12 Monate

- Voraussetzungen: arbeitslos, Lohnausfall, oblig. Schulzeit beendet, vermittlungsfähig, Rentenalter noch nicht erreicht, Kontrollvorschriften eingehalten

- SE kann sich nicht ALV unterstellen

- Einstelltage, wenn selbst verschuldet (z.B. selber gekündigt, Kontrollen nicht eingehalten)

- Entschädigung pro Arbeitstag (nicht Kalendertag --> 21.75 / Mt.)

- max. vers. Lohn pro Jahr: 126'000

Entschädigung ALV

- Arbeitslosengeld

- Kurzarbeit

- Schlechtwetterentschädigung

- Insolvenz

- Arbeitsmarktliche Massnahmen (z.B. bei Bäcker mit Mehlallergie)

Ferienkürzung (OR 329b)

1.  - AN durch eigenes Verschulden

     - insgesamt mehr als 1 Mt. an Arbeitsleistung verhindert

--> Kürzung Ferien um 1/12

2. - insgesamt nciht mehr als 1 Mt.

    -  ohne eigenes Verschulden

--> keine Kürzung --> ab 2. Monat Kürzung Ferien um 1/12

3. - bei Schwangerschaft

    - weniger als 2 Mt. abwesend

--> keine Kürzung --> ab 3. Monat Kürzung Ferien um 1/12

4. Achtung GAV!!

 

speziell: bei Streik / nicht bewilligter unbez. Urlaub --> keine Schonfrist --> Kürzung sofort