Passerelle, Geschichte AKAD GSS 101

Schweizer GEschichte im 19. und 20. Jahrhundert 1/4 1797-1847: 50 Jahre Experimente zur Überwindung des Ständebundes

Schweizer GEschichte im 19. und 20. Jahrhundert 1/4 1797-1847: 50 Jahre Experimente zur Überwindung des Ständebundes

Nathalie Schwab

Nathalie Schwab

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Langue Deutsch
Catégorie Histoire
Niveau Autres
Crée / Actualisé 13.08.2013 / 07.11.2024
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Wie war es möglich, dass die Alte Eidgenossenschaft unterging und ein europäischer Kriegsschauplatz werden konnte?

folgt

Nenne die   Besonderheiten   der  politischen  Kultur der Eidgenossens chaft und erkläre die Vorausset zungen für eine erfolgreiche Bundesreform Mitte des 19. Jahrhunderts.

folgt

Erkläre, worin sich die  Eidgenosenschaft  als Staatenbund und die Schweiz als Bundesstaat untersche iden.

folgt

Erkläre die  Wechselwirkungen  bzw. Abhängigkeiten zwischen der Schweiz und der  europäischen Staatenwelt.

folgt

Die Alte Eidgenossenschaft 1

Wie sahen die Zustände vor der Gründung der Eidgenossenschaft aus?

- Schweiz gehörte zum "Heiligen Römischen Reich", dies wurde von König/Kaiser beherrscht, diese hatten jedoch kaum Macht und Einfluss, da sie zu weit weg waren.
- Städte, Adelige, Fürstenfamilien, Bischöfe und Klöster strebten nach mehr Selbständigkeit, Macht und Rechte

- Auf Gebiet der Schweiz setzten sich keine grösseren Herrscher durch, Gruppen von Regionen schufen Bündnisse um Frieden zu bewahren und sich gg. lokale Adelige zu verteidigen.

Die Alte Eidgenossenschaft 2

Nenne den Anfang der Gründung der Eidgenossenschaft bis 1513

- URI, SCHWYZ und UNTERWALDEN knüpften ein Bündnis um ihre Macht zu vermehren, dies geschah wahrscheinlich bereits zwischen 1240 und 1290.

- Mitte 14. Jh. schlossen sich Luzern, Zug, Zürich, Bern an. Später Friebourg, Solothurn, Basel u.m. bis zur dreizehnköpfigen Eidgenossenschaft 1513.

Die Alte Eidgenossenschaft 3

Spätmittelalter --> Soldgeschäfte

- Eidgenossen hatten Ruf einer kriegerischen Gemeinschaft --> kurze Phasen von Grossmachtpolitik, Truppen messen sich im Burgunderkrieg, Schwabenkrieg, Mailänder Zügen.
- Ruf kam u.a. als Folge der Soldgeschäfte, v.a. mit König Frankreichs.
-  König machte Zahlungen an 13 Orte und Säldnerführer--> kaum je abbrechender Geldstrom, v.a. für Aristrokraten der Alpinen Regionen als Gewinn.

Die Alte Eidgenossenschaft 4

Zeit bis Unabhängigkeit der 13 Orte vom Römischen Reich.

- Verbundenheit zu FR, 13 Orte behielten Rechtsdenken als Glied des deutschen Reiches(römischen Reiches)

- 1648 Westfälischen Freiden erlangte Eidgenossensschaft Unabhängigkeit als souveränes--> Hoheitsrecht selber ausübendes Gemeinwesen. kam v.a. durch Fürsprache FR auf Initiative Basels und reformierter Orte.

--> Kantone fühlten sich noch lange NICHT als Einheit!!

- Unabhängigkeit vom Reich wurde lange Zeit von katholischen Orten nicht akzeptiert, sahen Kaise als Beschützer ihres Glaubens an

Die Alte Eidgenossenschaft 5

Confederatio Helvetica --> erkläre kurz die Aufteilung der Schweiz

- von aussen souveränes Gebilde, eine Art Bundesrepublik.
- Schweizer kannten als souveränen Staat nicht den Bund sondern die einzelnen Orte/Kantone --> äusserst uneinheitliches System!

- 13 Orte, vollberechtigte, souveräne Bundesglieder. waren rechtlich gleichgestellt, unterschieden sich in politischer Struktur.
Städteorte: pirvilegierte Bürger der Hauptstadt(Patrizierfamilien, Zünfte von Kaufleuten, Grundrentnern und Handwerkern) herrschten über untertänige Landschaft
Länderorten war Landsgemeinde oberstes Organ, besassen kleinere Untertanengebiete.

Spannung Stadt-Land wurde nach Reformation durch den konfessionellen Gegensatz überdeckt. Zwischen Konfessionen bestandt strikte Parität(Gleichberechtigung) --> Trennung Appenzells

- Zugewandte Orte(Bsp. Neuenburg, Wallis, Biel): waren souveräne Gemeinwesen, besassen z.T, eigenen Untertanengebiete, waren aber nur mit einem Teil der 13 Orte verbündet. Mitspracherecht bloss in Angelegenheite, die sie selbst betrafen.

- gemeine(gemeinsame)Herrschaften (Bsp. Murten, Sargans, Thurgau): Jene Orte von den 13, die bei Eroberung dieser Gebiete MItgewirkt hatten. Stellten im Turnus den regierenden Landvogt--> legt Rechenschaft der Tagsatzung ab.

Die Alte Eidgenossenschaft 6

Erkläre die Tagsatzung

oberstes Organ der Eidgenossenschaft, war eine konferenz von Gesandten der 13 Orte und einiger Zugewandter, konnten bloss einstimmig Beschlüsse fassen, handelten nach Instruktion  ihrer Regierung.

konnte Jahre/Jahrzehnte dauern bis Beschluss zustande kam

Den Modernisierungszug verpasst 1

Welche Gründe haben die regiernden Aristokratien daran gehindert, auf den Modernisierungszug aufzuspringen?

-regierenden Kreise im Allgemeinen kein Interesse an gestärktem Gesamtstaat, Machtposition in den Orten wäre eingeschränkt worden, keine Notwendigkeit vorhanden

- ihre Arbeit sollte nicht durch unnötige diskussionen belastet werden (in ihren Augen unnötig)

Helvetik 1

Nenne die 4 wichtigsten Grundsätze der helvetischen Verfassung

folgt

Helvetik 2

Wer waren die Anhänger, wer die Gegner der helvetischen Republik? Wie bezeihcnete man sie jeweils?

folgt

Helvetik 3

In welche Grupperiungen zerfielen die Anhänger der Helvetik?

folgt

Helvetik 4

Woran scheiterte die helvetische Republik? Unterscheiden Sie dabei innere, äussere und mentale Faktoren!

foglt

Helvetik 5

Was waren wichtige bleibende Leistungen der Helvetik?

folgt

Helvetik 6

Was bedeutet der Begriff "Stecklikrieg?"

folgt

Mediation 1

Was ist die "helvetische Consulta"?

folgt

Mediation 2

Warum bezeichnet man die Zeit von 1803-13 als Mediation?

folgt

Mediation 3

wie war die Eidgenossenschaft in der Mediation aufgebaut?

folgt

Mediation 4

Inwiefern kann man die mediation als Rückschritt bezeichnen?

folgt

Mediation 5

Welche vorteile hatte die Mediation für die Schweiz?

folgt

Der Bundesvertrag 1
Nenne die ehemaligen 13 Orte

Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden(Nidwalden, Obwalden), Glarus, Zug Fribourg, Solothrun, Basel, Schaffhausen, Appenzell(I und A)

Der Bundesvertrag 2

Nenne die 6 neuen Kantone der Mediation!

St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt

Der Bundesvertrag 3

Nenne die 3 neuen Kantone von 1815!

Wallis, Neuenburg, Genf(arrondiert)

Der Bundesvertrag 4

August 1815 ratifiziert, ist das erste einigermassen selbstbestimmte einheitliche Verfassungsdokument, gilt als Vertrag, NICHT Verfassung, da jedes einzelne Bundesglied als souveräner Staat aus freien Stücken beigetreten ist.

Da es ein Vertrag und keine Verfassung war, gab es keine Möglichkeit diesen abzuändern, ausser bei Einstimmigkeit.

Oberstes Organ war die Tagsatzung, also eine Gesandtenkonferenz, bei der man zu reden und stimmen hatte. Geleitet durch Bürgermeister von Zürich, Bern und Luzern, im 2jährlichem Wechsel.

Der Bundesvertrag 5

Bund als Ganzes ist kein Staat, auch wenn er von aussen als Staatswesen wahrgenommen wird und von vielen Menschen des Innern als Vaterland wahrgenommen wird.

Juristisch ist er eine gemeinsame staatliche Institution der Kantone für 3 begrenzte Zwecke:

- gegenseitige Garantier von Verfassung und Gebiet, einschliesslich der Schlichtung von Streitigkeiten

- Vertretung und Verteidigung nach aussen, für die gemeinsame Aussenpolitik und gemeinsame Landesverteidigung

- Fortbestand der Klöster und Kapitel garantieren