Sozial Versicherungen
4. Semester SHL
4. Semester SHL
Kartei Details
Karten | 13 |
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Lernende | 13 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 23.12.2015 / 27.09.2022 |
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Definition Versicherung
Eine Versicherung ist die gegenseitige Deckung zufälligen, schätzbaren Bedarfs, zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaftsfaktoren
Welche zwei Vericherungsarten kennen wir?
- Sozialversicherungen = staatliche Versicherungen mit Beitragobligatorium
- Privatversicherungen = Private Gesellschaften ohne Beitragsobligatorium
Nenne die vier Versicherungsbereiche mit deren Merkmalen
- Personenversicherungen
- versichert sind Schäden an versicherten Personen sowie die Kosten um den Schaden zu beheben
- Bsp. KK, Sozialversicherungen, Unfallversicherung
- Sachversicherung
- versichert sind Schäden an Gegenständen durch Wasser, Feuer, Einbruch und Diebstahl
- Hausrat, Gbäude, Geschäftsinventar
- Haftpflichtversicherung
- Schäden gegenüber 3. Personen
- Privathaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Motorfahrzeughaftpflicht
- Kapitalversicherung
- Versichert sind Leistungen in Form von kapitalausschüttungen
- Lebensversicherung, private Rentenversicherung
Definition Sozialversicherungen
ist ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall etc. gemeinsam von allen Versichrten getragen werden
Sozialversicherungsarten (öffentlich rechtliche Körperschaften)
- AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung
- IV Invalidenversicherung
- ALV Arbeitslosenversicherung
- MGV Mutterschaftsversicherung
- EO Erwerbsersatzordnung
Sozialversicherungen (private Körperschaften)
- Unfallverrsicherung
- Pensionskasse (BVG)
- Krankenversicherung
- Krankentaggeldversicherung
Zweck der AHV
Existenzsichererung der wirtschaftlichen Folgen bei Pensionierung
Aussichten der AHV
- Mehr Rentner im Vergleich zu den Erwerbstätigen = Umlageverfahren ist gefährdet
- Höhere Lebenserwartung = Immer längere Rentensanspruch der finanziert werden muss
- Sinkende Kinderzahlen = Immer weniger Personen die das Umlageverfahren finanzieren
Beitragspflicht AHV
- Alle erwerbstätigen in CH ab 1.1 ab vollendetem 17. Lebensjahr
- Nichterwerbstätige ab 20. jahren (auch Studierende)
- AN die im Ausland wohnen aber in der CH arbeiten
Altersrenten AHV
Männer ab 65, Frauen ab 64
Max. Rente 2350.-
Min. Rente 1175.-
Ehepaare:
Max. Rente 3525.-
Welche Renten kennen wir auch noch?
- Kinderrente
- Witwenrente
- Hilflosenentschädigung
Rentenberechnung
die AHV Lohnsummen werden auf einem Individuellen Konto (IK) gutgeschrieben
das kumulierte Ik dividiert durch 44 (Beitragsjahre) ergibt durchschnitts Einkommen und auf der Tabelle kann man dann ablesen wie viel man kriegt
Hat jemand weniger als 44 Jahre Beitrag gezahlt, wir ddie Rente um 2.3% pro Jahr gekürzt