obligatorische Krankenversicherung

Was sind die Grundleistungen?

Was sind die Grundleistungen?


Kartei Details

Karten 18
Lernende 18
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 14.09.2012 / 20.11.2023
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Was ist die Grundversicherung / Krankenpflegeversicherung KVG?

Obligatorisch, gewährleistet qualitativ hoch stehende und umfassende Grundversorgung für alle. Sie bietet allen Versicherten denselben Leistungsumfang.

Was bezahlt die Krankenkasse beim Arzt?

Vor einer Untersuchung oder Behandlung sollte der behandelnde Arzt den Patient darüber orientieren, ob die Leistung durch OKP übernommen wird oder nicht.

Was bezahlt die Krankenkasse in der Komplementärmedizin?

Die gefragten komplementärmedizinischen Behandlungen werden übernommen,wenn sie von einem Arzt erbracht werden, die über eine anerkannte Weiterbildung in der entsprechenden Disziplin verfügen.

Was bezahlt die Krankenkasse im Spital?

Die Zusatzkosten für die Behandlung und den Aufenthalt in der Privat- oder Halbprivat-

Abteilung gehen zu Ihren Lasten oder werden von einer allfälligen Zusatzversicherung

gedeckt.

Sie können unter den Spitälern wählen, die auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons oder jener des Standortkantons aufgeführt sind (Listenspital). Wenn Sie sich aus freien Stücken in einem Listenspital behandeln lassen

wollen, das nicht auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons ist, werden die Kosten für

die Behandlung und den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung höchstens in der

Höhe übernommen, wie sie für die betreffende Behandlung in einem Listenspital

des Wohnkantons gelten. Muss die Behandlung aus medizinischen Gründen (Notfall,

Spezialbehandlung) in einem Spital durchgeführt werden, das nicht auf der

Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist, werden die Kosten für die Behandlung

und den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung dieses Spitals vollumfänglich

übernommen.

Was bezahlt die Krankenkasse bei Medikamenten?

Was bezahlt die Krankenkasse bei Massnahmen zur Prävention?

Wichtig: Diese Massnahmen dienen der Prävention und werden von der

OKP bezahlt, auch wenn kein Verdacht auf eine Erkrankung besteht.

Was bezahlt die Krankenkasse bei Mutterschaft?

Was bezahlt die Krankenkasse bei Spitalkosten für das Neugeborene?

Die Spital- und Pflegekosten für das gesunde Neugeborene, die während des

Spitalaufenthalts mit seiner Mutter anfallen, gehören zu den Mutterschaftsleistungen,

d.h. sie gehen zu Lasten der Versicherung der Mutter (ohne Kostenbeteiligung). Wird aber das Neugeborene krank, dann gehen die Kosten zu Lasten des Versicherers des Neugeborenen (mit Kostenbeteiligung).

Was bezahlt die Krankenkasse bei Physiotherapie?

Die Kosten für Physiotherapie sind gedeckt, wenn die Behandlung ärztlich

verordnet wurde und von einer zugelassenen Physiotherapeutin oder einem

Physiotherapeuten durchgeführt wird. Es können bis zu 9 Sitzungen verschrieben

werden, wobei die erste Behandlung innert fünf Wochen seit der ärztlichen

Anordnung durchgeführt werden muss. Falls erforderlich, kann jedoch der Arzt

oder die Ärztin eine Fortsetzung der Behandlung anordnen.

Im Unterschied zur Physiotherapie wird die Behandlung durch Chiropraktorinnen

und -praktoren ohne ärztliche Verordnung vergütet.

Was bezahlt die OKP bei Brillen und Kontaktlinsen?

Bei sehr starken Sehfehlern oder beim Vorliegen von bestimmten Erkrankungen

wie beispielsweise krankheitsbedingten Refraktionsänderungen, Anpassungen

nach Operationen oder Hornhauterkrankungen, bezahlt die Grundversicherung –

unabhängig vom Alter der versicherten Person – Beiträge an Brillengläser und

Kontaktlinsen (Auskünfte erteilen die Krankenkassen oder die Augenärztinnen und

Augenärzte).

Was bezahlt die Krankenkasse an Hilfsmittel und Apparate?

Die Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Apparate wie Bandagen, Stützverbände,

Inhalations- und Atemtherapiegeräte oder Inkontinenzhilfen usw., die in

der Mittel- und Gegenständeliste aufgeführt sind,

werden bis zu einem bestimmten Höchstbetrag übernommen.

Was bezahlt die Krankenkasse bei Zahnbehandlungen?

Die obligatorische Krankenversicherung vergütet Zahnbehandlungskosten lediglich,

wenn eine schwere Erkrankung des Kausystems auftritt sowie im Zusammenhang

mit einer schweren Allgemeinerkrankung (z.B. bei Leukämie, Herzklappenersatz)

wenn sie zur Unterstützung und Sicherstellung der ärztlichen Behandlungen

notwendig sind, oder wenn nach Unfällen keine andere Versicherung die

Behandlungskosten deckt. Demgegenüber werden beispielsweise die Kosten für

gewöhnliche Zahnfüllungen bei Karies oder die Korrektur von Zahnstellungen

(Zahnspangen bei Kindern) nicht übernommen.

Was bezahlt die Krankenkasse bei einem Unfall?

Was bezahlt die Krankenkasse an Badekuren?

Die Krankenkasse vergütet 10 Franken pro Tag (während 21 Tagen pro Jahr),

wenn eine Badekur von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben wurde und in

einem zugelassenen Heilbad durchgeführt wird (erkundigen Sie sich bei Ihrer

Krankenkasse). Die zusätzlichen Kosten, beispielsweise für ärztliche Behandlung,

Physiotherapie oder Medikamente, werden separat vergütet.

Was bezahlt die Krankenkasse an Pflege zu Hause (Spitex) oder in Pflegeheimen?

Was bezahlt die Krankenkasse bei Transporten und Rettungen?

Was bezahlt die Krankenversicherung bei Notfallbehandlung in einem Staat ausserhalb der EU/EFTA?

Bei Notfallbehandlung in einem Staat ausserhalb der EU/EFTA, beispielsweise im Falle einer Erkrankung während der Ferien, bezahlt die Krankenkasse die Kosten

bis zum doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. Eine zusätzliche Reiseversicherung kann notwendig sein für bestimmte Länder (z.B. USA), dort wo die Gesundheits- und Transportkosten höher liegen.

Was bezahlt die Krankenkasse bei einer notwendigen Behandlung in einem EU/EFTA-Staat?

Wer sich vorübergehend in einem EU/EFTA-Land aufhält, z.B. während der Ferien,

kann Leistungen der Krankenversicherung des Aufenthaltslandes beziehen, wenn

der Gesundheitszustand dies notwendig macht. Für diesen Fall muss die von der

Krankenkasse ausgestellte europäische Krankenversicherungskarte im EU/EFTALand

dem Leistungserbringer (Arzt/Ärztin) bzw. der dortigen aushelfenden

Krankenkasse vorgelegt werden.

Die erkrankte Person wird von den Ärzten/Ärztinnen und Spitälern im Aufenthaltsland

wie eine dort versicherte Person behandelt.

Die Behandlungskosten werden je nach Land entweder durch die entsprechende

ausländische Stelle bezahlt und dem schweizerischen Krankenversicherer später

in Rechnung gestellt, oder die versicherte Person muss vorübergehend die Kosten

übernehmen und kann dann eine Rückvergütung verlangen.