Obligationenrecht Allgemeiner Teil (ORAT)

- Entstehung von Verträgen - Nichtigkeit von Verträgen - Übervorlteilung und Willensmängel - Erfüllung und andere Beendigungsgründe - Leistungsstörungen - Abtretung und Schuldübernahme

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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 28.12.2015 / 18.10.2024
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Können auch Gestaltungsrechte und dingliche Ansprüche abgetreten werden?

12. Teil,8. Frage

Welches ist die Hauptwirkung eines Forderungsübergangs?

12. Teil, 9. Frage

Welche weiteren Wirkungen hat die gültige Abtretung?

12. Teil, 10. Frage

Inwiefern werden die Rechte des Schuldners im Forderungsübergang geschützt?

12. Teil, 11. Frage

Was sieht das Gesetz zum Schutze des neuen Gläubigers vor?

12. Teil, 12. Frage

Unter welchen Voraussetzungen haftet der Zedent für den Bestand der Forderung?

12. Teil, 13. Frage

Haftet der Zedent auch für die Zahlungs(un-)fähigkeit des Schulders?

12. Teil, 14. Frage

Ist ein Gläubigerwechsel auch ohne Abtretung denkbar?

12. Teil, 15. Frage

Ist die Zession bezüglich des ihr zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes kausaler oder abstrakter Natur?

12. Teil, 16. Frage

Inwiefern ist der Begriff der "internen Schuldübernahme" irreführend und was wird darunter verstanden?

12. Teil, 17. Frage

Was wird für eine gültige interne Schuldübernahme vorausgesetzt?

12. Teil, 18. Frage

Welches ist die Rechtswirkung einer internen Schuldübernahme?

12. Teil, 19. Frage

Inwiefern unterscheidet sichdie interne Schuldübernahme von der externen  Schuldübernahme?

12. Teil, 20. Frage

Welche Voraussetzung müssen erfüllen sein, damit eine gültige "externe Schuldübernahme" zustande kommt?

12. Teil, 21. Frage

Welches ist die Rechtswirkung der "externen Schuldübernahme"?

12. Teil, Frage 22. Frage

Welche Folgen hat ein Dahinfallen des "externen Schuldübernahmevertrags"?

12. Teil, 23. Frage

Was wird unter der "kumulativen Schuldübernahme" verstanden?

12. Teil, 24. Frage