Obligationenrecht Allgemeiner Teil (ORAT)

- Entstehung von Verträgen - Nichtigkeit von Verträgen - Übervorlteilung und Willensmängel - Erfüllung und andere Beendigungsgründe - Leistungsstörungen - Abtretung und Schuldübernahme

- Entstehung von Verträgen - Nichtigkeit von Verträgen - Übervorlteilung und Willensmängel - Erfüllung und andere Beendigungsgründe - Leistungsstörungen - Abtretung und Schuldübernahme


Fichier Détails

Cartes-fiches 297
Utilisateurs 25
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 28.12.2015 / 18.10.2024
Lien de web
https://card2brain.ch/box/obligationenrecht_allgemeiner_teil_orat
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/obligationenrecht_allgemeiner_teil_orat/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Worin liegt der Unterschied zwischen der Leistungs- und der Eingriffskondiktion in Bezug auf die Bereicherung?

7. Teil, 9. Frage

Wie kann ausserhalb der Eingriffs- und Leistungskondiktion eine Bereicherung auch noch eintreten?

7. Teil, 10. Frage

In welcher Beziehung steht der Anspruch aus ungerechtfertigter  Bereicherung zu vertraglichen oder sachenrechtlichen Ansprüchen?

7. Teil, 11. Frage

In welcher Beziehung steht der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zu einem Anspruch aus unerlaubter Handlung?

7. Teil, 12. Frage

Was ist der Gegenstand des Anspruchs aus ungerechtfertigter  Bereicherung?

7. Teil, 13. Frage

In welchen Fällen kommt der Naturalrestitution praktische Bedeutung zu?

7. Teil, 14. Frage

Welches ist die Alternative zur Naturalrestitution?

7. Teil, 15. Frage

In welchen Fällen findet der Wertersatz Anwendung?

7. Teil, 16. Frage

Was umfasst die Pflicht zur Rückerstattung?

7. Teil, 17. Frage

Gibt es Fälle, in denen der Bereicherungsschuldner die Rückerstattung verweigern kann?

7. Teil, 18. Frage

Wann gilt ein Empfänger einer irrtümlich erfolgten Zahlung als gutgläubig?

7. Teil, 19. Frage

Wie ist bei der Rückerstattung ein allfälliger aus der Bereicherung gezogener Nutzen zu behandeln?

7. Teil, 20. Frage

Besteht in denjenigen Fällen, in welchen der Leistende eine Nichtsschuld freiwillig bezahlt, ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung?

7. Teil, 21. Frage

Wie ist die Situation zu beurteilen, wenn sich der Leistende bezüglich seiner Leistungspflicht in einem Irrtum befand und in der Folge eine Nichtschuld freiwillig bezahlt hat?

7. Teil, 22. Frage

Wie verhält es sich mit der Rückforderung bei der Bezahlung einer verjährten Schuld?

7. Teil, 23. Frage

Was wird unter der Aussage das "dasjenige, was in der Absicht, einen rechtswidrigen Erfolg herbeizuführen, bezahlt wurde, nicht zurückgefordert werden kann", gemäss OR 66 subsumiert?

7. Teil, 24. Frage

Welche Fristen sind bei der Verjährung von Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung zu differnezieren?

7. Teil, 25. Frage

Wann beginnt die relative Frist zu laufen und wie lnage dauert sie?

7. Teil, 26. Frage

Wann beginnt und wann endet die absolute Verjährungsfrist bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung?

7. Teil, 27. Frage

Im Gesetz fehlt es an einer eigentlichen Legaldefinition der Erfülltung. Was aber regelt das Gesetz im Zusammenhang mit der Erfüllung?

8. Teil, 1. Frage

Was sind die Folgen der Erfüllung?

8. Teil, 2. Frage

Wann ist der Schuldner zur persönlichen Erfüllung verpflichtet?

8. Teil, 3. Frage

Welche Formen der Dritterfüllung gibt es?

8. Teil, 4. Frage

Woraus kann sich eine Pflicht zur persönlichen Erfüllung für den Schuldner ergeben?

8. Teil, 5. Frage

Wer ist grundsätzlich Erfüllungsempfänger?

8. Teil, 6. Frage

Gibt es Ausnahmen vom Grundsatz, dass die Leistung an einen Dritten grundsätzlich keine Erfüllung bewirkt?

8. Teil, 7. Frage

Welche 2 Fälle der Leistung an eine Dritten mit befreiender Wirkung werden im Gesetz unterschieden?

8. Teil, 8. Frage

Welcher Fall der Leistung an einen Dritten mit befreiender Wirkung  ist mittels Parteivereinbarung möglich?

8. Teil, 9. Frage

Welche Wahlrechte zugunsten des Schulders sieht das Gesetz für den Fall vor, dass der Inhalt der Leistung nur ungenügend bestimmt wurde?

8. Teil, 10. Frage

Ist der Gläubiger dazu verpflichtet, eine Teilleistung anzunehmen?

8. Teil, 11. Frage

Welche 3 Fälle, in denen der Schuldner sich auch durch Erbringung einer anderen als der ursprünglich geschuldeten Leistung befreien kann, werden unterschieden?

8. Teil, 12. Frage

Welches ist der Hauptanwendungsfall einer Alternativermächtigung?

8. Teil, 13. Frage

Wie wird der Erfüllungsort einer geschuldeten Leistung bestimmt?

8. Teil, 14. Frage

Welche Erfüllungsorte werden vom Gesetz unterschieden?

8. Teil, 15. Frage

Welche 2 Begriffe werden in "zeitlicher Hinsicht" bei der Erfüllung unterschieden?

8. Teil, 16. Frage

Welche Wirkung hat die Erfüllbarkeit auf den Schuldner und den Gläubiger?

8. Teil, 17. Frage

Welches sind die Folgen der Fälligkeit einer Leistung?

8. Teil, 18. Frage

In welchen Situationen gewährt das Gesetz einer Partei das Recht, ihre Leistung zurückzubehalten?

8. Teil, 19. Frage

Welche Regelung enthält das Gesetz für den Fall der Anrechnung einer Teiluahlung, wenn der Schuldner bei demselben Gläubiger mehrere Geldschulden hat sowie allenfalls Kapital- wie auch Zinsschulden begleichen muss?

8. Teil, 20. Frage

Was wird unter den Mitwirkungshandlungen verstanden und welches ist ihre Rechtsnatur?

8. Teil, 21. Frage