NIV
Niederspannungs Installations Verordnung
Niederspannungs Installations Verordnung
Kartei Details
Karten | 96 |
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Lernende | 119 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Elektrotechnik |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 25.01.2013 / 30.05.2025 |
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BewilligungsinhabernFachkundige Leiter, Beschäftigungsgradnweitere fachkundige Leiter
unbefristt
Ja
Ja wenn:nVoraussetzung für Erteilung verfälltnBewilligungsinhaber oder dessen Personal mehrmals trotz Mahnung gegen die NIV verstösst
ja, www.esti.chn
Nein, in der Regel nicht
-freischalten und allseitig trennenn-gegen widereinschaltung sichernn-auf spannungsfreiheit prüfenn-erden und kurzschliessen (bei gefahr von spannungsübertragung oder rückspeisung)n-abschotten, abdecken
-Immer min 2 Personen (elektromonteur) die nach neustem stand ausgerüstet und ausgebildet sindn-einer ist als verantwortlich zu bestimmen
Bei Anschlussleistung kleiner 3.6KVA nder sicherheitsnachweis ist aber auf jeden Fall auszustellen
Die Person, welche in der Installationsbewilligung ausgeführt ist
Fachkundige Person oder Chefmonteur/Kontrolleur
Sicherheitsnachweis nSINA
Ja, bevor die Arbeit ausgeführt wird
JA
Nein aber er hat ein verzeichnis der ausgeführten Arbeiten zu führen
unabhängige Kontrollorganenakkreditierte InspektionsstellennNetzbetreiberin Inspektorat
Unternehmen die sich nach der Akkreditierungs und Bezeichnisverordnung zertifizieren lassen
Nur Stichprobekontrollen oder in anderen Netzen
fachkundig oder Berufsprüfungnmit der Ausbildung auf neusten standngeeignete Mess und Kontrollgeräte vorhanden
Ja und unbefristet
Ja, www.esti.ch
Ja, wenn:ndie Voraussetzung für ihre Erteilung nicht mehr erfüllt istnder Bewilligungsinhaber oder sein Personal trotz Mahnung in schwerwigender Weise gegen die NIV verstossen
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu Kontrollierenden elektrischen Installation beteiligt war, darf nicht mit der Abnahmekontrolle (ausgenommen Installationen mit Kontrollperiode 20 Jahre) der periodischen Kontrolle oder mit Stichprobenkontrollen beauftragt werden
Kontrolle von:nSpezialinstallationennIhabern mit eingeschränkten Installationsbewilligungen
-überwachen Sicherheitsnachweisen-Stichprobenkontrollenn-Aufbewahrung der SiNan-Meldung an ESTI von Installations und Kontrollbewilligungsinhabern, welche ihre pflichten auf schwerwiegenderweise verletzenn-Aufforderungen zut Erbringung neuer Sicherheitsnachweisen-Verzeichniss alles von ihnen versorgten Installationen führen
Bis zur Beendigung der nächsten Periodischen Kontrolle, mindestens aber 5 Jahre
Ja, das ESTI ist eine akkreditierte inspektionsstelle und übernimmt solche Kontrollaufträge für Eigentümer
Dem Eigentümer
-6 Monate vor Ablauf der Kontrollperiodee wird der Eigentümer von der Netzbetreiberin aufgefordert einen neuen SiNa zu erbringenn-der Eigntümer übergibt den Auftrag an ein unabhängiges Kontrollorgan, welcher di Installation kontrolier und den Sicherheitsnachweis ausstelltn-der Eigentümer übergibt der Netzbetreiberin den SiNa
Person, welche die Kontrolle durchgeführt hat und Inhaber der Installationsbewilligung oder Kontrollbewilligung
Nach zweimaliger Mahnung übergibt diee Netzbetreiberin den Fall an das ESTI, welches die Kontrolle durchsetzen wird
Ja, es muss Stichprobekontrollen durchführen
-wenn jemand ohne Bewilligung installiertn-wen jemand ohne Bewilligung kontroliertn-wenn jemand pflichten seiner Bewiligung verletztn-Kontrollen nicht korrekt ausführtn-Installationen mit gefährlichen Mängeln übergibt
Nein, wird aufgehoben
Laufende Kontrollperioden müssen nach bisherigen Recht weitergeführt wrden
eine Bewilligung wird nur benötigt für unabhängige Kontrollen (sowie akkreditierte Inspektionsstellen)
nein, dies muss durch ein anderes unternehmen übernommen werden
Schilder oder andere geeignete Kennzeichnungen müssen den Zweck des Schalt- oder Steuergerätes angegeben, es sei denn, es besteht keine Verwechslungsgefahr, wie das z.B. bei Schaltern für Leuchten der Fall ist
NIV
akkreditierte Inspektionsstellenjährlich