Buchführung

Sandra Pistor

Sandra Pistor

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Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Université
Crée / Actualisé 23.11.2013 / 21.07.2025
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Erläutere die Bedeutung und die Buchung der sonstigen Verbindlichkeiten!

Sonstige Verb.: Ausgaben im neuen Jahr, Aufwand im alten Jahr, Gewinnminderung im alten Jahr

 

Bsp.: berechnete Zinsen für 01 in Höhe von 2000 € werden am 20.01.02 bezahlt

 

Buchung:

Im Jahr 02

Sonstige Verb. an Bank 2000

 

Im Jahr 01

Zinsaufwand an sonstige Verb. 2000

Nenne eine Eselsbrücke für die zeitlichen Abgrenzungen von Aufwendungen und Erträgen!

Arten der zeitlichen Abgrenzung

Vor dem Abschluss-stichtag

Nach dem Abschluss-stichtag

ARAP

Ausgabe

Aufwand

PRAP

Einnahme

Ertrag

Sonst. Verm.

Ertrag

Einnahme

Sonst. Verb.

Aufwand

Ausgabe

Rückstellungen

Aufwand

Ausgabe

 

Merke: Bei den Rechnungsabgrenzungsposten liegt die Zahlung vor dem Abschlussstichtag. Bei den übrigen zeitlichen Abgrenzungen liegt die Zahlung nach dem Abschlussstichtag.

Gehe auf die Rückstellungen ein!

Verbindlichkeitsrückstellungen: § 249 (1) Satz 1 HGB

->Pflicht, für gewisse Verbindlichkeiten (z.B. Steuernachzahlungen, Prozesskosten, Urlaub, Berufsge-nossenschaften)

Aufwandsrückstellungen: § 249 (1) Satz 2 HGB

->Pflicht, für künftige Ausgaben (z.B. unterlassende Instandhaltung die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten und Abraumbeseitigung die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt wird; Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen)

Drohverlustrückstellungen: § 249 (1) Satz 1 HGB

->Pflicht, für schwebende Geschäfte (z.B. erheb-licher Preisrückgang bereits gekaufter aber nicht gelieferter Ware)

§ 238 HGB

Buchführungspflicht

  • jeder Kaufmann ist verpflichtet Bücher zu führen

§ 239 HGB

Führung von Handelsbüchern

  • (1) lebende Sprache muss genutzt werden
  • (2) Eintragungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht vorgenommen werden
  •  

§ 241 a HGB

Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars

  • Umsatzerlöse nicht mehr als 500.000 und Jahresüberschuss nicht mehr als 50.000, dann ist man davon befreit Bücher zu führen

§ 4 EStG

Gewinnbegriff im Allgemeinen

  • (1) BV-Vergleich
  • (3) Überschussrechnung
  • (5) Betriebsausgaben nicht nicht vom Gewinn abgezogen werden dürfen (z.B. doppelte Haushaltsführung, Arbeitszimmer, GEschenke über 35 €, Bewirtungskosten von 30%
  • (5b) GewSt und deren Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben
  •  

§ 243 HGB

Aufstellungsgrundsatz

  • (1) JA ist nach GoBs aufzustellen
  • (2) muss klar und übersichtlich sein
  • (3) ist einer angemessenen Zeit aufzustellen

§ 264 HGB

Pflicht zur Aufstellung

  • (1) KapG müssen ihren JA um Anhang erweitern und daneben einen Lagebericht erstellen
  • (2) JA muss unter GoBs erfolgen

§ 257 AO

(4) Aufbewahrungsfrist der EB 10 Jahre

§ 233 HGB

Kontrollrechte des stillen Gesellschafter, er kann Kopie des JA verlangen