Mündliche Prüfung
Buchführung
Buchführung
Fichier Détails
Cartes-fiches | 51 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 23.11.2013 / 21.07.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/cards/muendliche_pruefung5?max=40&offset=40
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Intégrer |
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Erläutere die Bedeutung und die Buchung der sonstigen Verbindlichkeiten!
Sonstige Verb.: Ausgaben im neuen Jahr, Aufwand im alten Jahr, Gewinnminderung im alten Jahr
Bsp.: berechnete Zinsen für 01 in Höhe von 2000 € werden am 20.01.02 bezahlt
Buchung:
Im Jahr 02
Sonstige Verb. an Bank 2000
Im Jahr 01
Zinsaufwand an sonstige Verb. 2000
Nenne eine Eselsbrücke für die zeitlichen Abgrenzungen von Aufwendungen und Erträgen!
Arten der zeitlichen Abgrenzung
Vor dem Abschluss-stichtag
Nach dem Abschluss-stichtag
ARAP
Ausgabe
Aufwand
PRAP
Einnahme
Ertrag
Sonst. Verm.
Ertrag
Einnahme
Sonst. Verb.
Aufwand
Ausgabe
Rückstellungen
Aufwand
Ausgabe
Merke: Bei den Rechnungsabgrenzungsposten liegt die Zahlung vor dem Abschlussstichtag. Bei den übrigen zeitlichen Abgrenzungen liegt die Zahlung nach dem Abschlussstichtag.
Gehe auf die Rückstellungen ein!
Verbindlichkeitsrückstellungen: § 249 (1) Satz 1 HGB
->Pflicht, für gewisse Verbindlichkeiten (z.B. Steuernachzahlungen, Prozesskosten, Urlaub, Berufsge-nossenschaften)
Aufwandsrückstellungen: § 249 (1) Satz 2 HGB
->Pflicht, für künftige Ausgaben (z.B. unterlassende Instandhaltung die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten und Abraumbeseitigung die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt wird; Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen)
Drohverlustrückstellungen: § 249 (1) Satz 1 HGB
->Pflicht, für schwebende Geschäfte (z.B. erheb-licher Preisrückgang bereits gekaufter aber nicht gelieferter Ware)
§ 238 HGB
Buchführungspflicht
- jeder Kaufmann ist verpflichtet Bücher zu führen
§ 239 HGB
Führung von Handelsbüchern
- (1) lebende Sprache muss genutzt werden
- (2) Eintragungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht vorgenommen werden
§ 241 a HGB
Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars
- Umsatzerlöse nicht mehr als 500.000 und Jahresüberschuss nicht mehr als 50.000, dann ist man davon befreit Bücher zu führen
§ 4 EStG
Gewinnbegriff im Allgemeinen
- (1) BV-Vergleich
- (3) Überschussrechnung
- (5) Betriebsausgaben nicht nicht vom Gewinn abgezogen werden dürfen (z.B. doppelte Haushaltsführung, Arbeitszimmer, GEschenke über 35 €, Bewirtungskosten von 30%
- (5b) GewSt und deren Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben
§ 243 HGB
Aufstellungsgrundsatz
- (1) JA ist nach GoBs aufzustellen
- (2) muss klar und übersichtlich sein
- (3) ist einer angemessenen Zeit aufzustellen
§ 264 HGB
Pflicht zur Aufstellung
- (1) KapG müssen ihren JA um Anhang erweitern und daneben einen Lagebericht erstellen
- (2) JA muss unter GoBs erfolgen
§ 257 AO
(4) Aufbewahrungsfrist der EB 10 Jahre
§ 233 HGB
Kontrollrechte des stillen Gesellschafter, er kann Kopie des JA verlangen