Umsatzsteuer

Sandra Pistor

Sandra Pistor

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Flashcards 48
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level University
Created / Updated 23.11.2013 / 26.06.2024
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WAnn ensteht die Umsatzsteuer und wann ist sie fällig? (u. a. VZ, Abschlusszahlung)

Entstehung bei der Sollversteuerung: mit Ablauf des Voranmeldezeitraumes der Leistung

Fälligkeit: USt-Vorauszahlungen = 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraumes § 18 (1) S. 4 UStG; USt-Abschlusszahlung = bei Anmeldung ein Monat nach Eingang, bei Bescheid 1 Monat nach Bekanntgabe § 18 (4) 1,2 UStG

Gehe auf das Umsatzsteuersystem ein!

A verkauft für 100

B verkauft für 250

C verkauft für 320

D verkauft für 400 an den Endverbraucher

(alle Beträge sind netto)

  1. wirtschaftlicher Verlauf (Gegenwart): A verkauft mit USt für 119 €; B = 297,50; C = 380,80; D = 476 €
  2. Abrechnung gegenüber dem Finanzamt: A muss 19 € zahlen (Zahllast); B muss 28,50 € zahlen (wird verrechnet, die USt die er verlangt mit der VSt, die er zahlen musste); C = 13,30 €; D = 15,20 € und im Endeffekt trägt der Endverbraucher die Mehrwertsteuer ==> alle USt betragen zusammen 76 €
  3. Mehrwerte: was erhalten die UN? A (100 - 0)erhält 100 €; B = 150 € (250 - 100); C = 70; D = 80 ==> somit ist der Nettogesamtbetrag wieder erreicht von 400 € 

Wieso ist USt eigentlich gewinnneutral?

lt. den USt-System erhält kein UNen durch diese einen Gewinn, da sie ausgeglichen wird.

Wenn B zum Beispiel bei A ein Gut erwirbt und 19 € VSt zahlt und es dann verkauft und 47,50 € USt erhält, dann muss er ans FA USt nachzahlen i.H.v. 28,50 €.

Er hat also 47,50 € eingenommen durch USt, aber 19 € VSt und 28,50 € USt ans FA gezahlt = 47,50 € somit entsteht kein Gewinn.

Wie geht man mit dem Umsatz vor? Wie prüft man diesen?

  1. Stufe: liegt ein steuerbarer Umsatz lt. § 1-3g UStG, 10 UStG (dort gibt es 5 Merkmale, die zu prüfen sind) oder liegt ein nicht steuerbarer Umsatz z.B. Schadensersatz siehe UStAE 1.3
  2. Stufe: wenn der Umsatz steuerbar ist, muss als nächstes geprüft werden, ob ein steuerfreier §§ 4-9 UStG oder steuerpflichter § 12 UStG Umsatz vorliegt

Nenne die 5 Merkmale wie ein steuerbarer Umsatz zu prüfen ist!

  1. Umsatzarten (Lieferung oder sonstige Leistung)
  2. Unternehmer(-fähigkeit)
  3. Unternehmen § 2 (1) S. 2 UStG
  4. im Inland
  5. gegen Entgelt

Gehe genauer auf die 5 Merkmale ein:

Zuerst erläutere die Lieferung oder sonstige Leistung!

Lieferung § 3 (1) UStG = Gegenstand; sonstige Leistung § 3 (9) UStG = Tun, Dulden, Unterlassen

=>wenn UN die Ware zu A bringt, wird sie befördert, wenn eine Spedition beauftragt von UN die Ware zu A bringt, wird sie versendet

es gibt ebenfalls Sonderfälle der Lieferung oder sonstigen Leistung

Gehe auf die Sonderfälle der Lieferung oder sonstigen Leistung im Bezug auf die Prüfung der steuerbaren Umsätze genauer ein! Und erläutere eines genauer!

  • Kommissionsgeschäfte § 3 (3) UStG
  • Werklieferungen § 3 (4) UStG
  • Werkleistungen § 3 (9) UStG
  • Reihengeschäfte § 3 (6) S. 5 UStG

...???...

Gehe nun auf die Unternehmer(-fähigkeit) ein!

§ 2 (1) S. 1 + 3 i.V. AE 2 .1 ff

  • Ausnahmen sind in § 2 (2) UStG geregelt (z.B. Arbeitnehmer oder Organschaft)

Erläutere nun das Unternehmen bei steuerbaren Umsätzen!

§ 2 (1) S.2 hat jeder UNer auch ein Unternehmen; wenn demzufolge die Unternehmerfähigkeit gegeben ist, ist das Unternehmen auch gegeben

Was bedeutet bei steuerbaren Umsätzen das Merkmal "im Inland"?

§ 1 (2) i.V. 1.9. AE ist dieser Aspekt geregelt

  1. es gibt das Inland (grds. steuerbare Umsätze)
  2. das Gemeinschaftsgebiet/EU: innergemeinschaftliche Lieferung und - Erwerb
  3. Drittländer: Ausfuhr und Einfuhr

 

Wann sind Gemeinschaftsumsätze steuerbar?

  1. vom Inland zum Gemeinschaftsgebiet: U Inland zu Abnehmer EU => eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, diese ist steuerbar aber ggf. steuerfrei
  2. vom Gemschaftsgebiet zum Inland: U aus EU zu Abnehmer Inland => innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor (§ 1 a UStG) 

Wann sind Drittlandsumsätze steuerbar?

  1. vom Inland zum Drittland: UN Inland zu Abnehmer Drittland => es liegt eine Ausfuhr vor, die steuerbar ist aber ggf. steuerfrei
  2. vom Drittland zum Inland: UN Drittland zu Abnehmer Inland => es liegt eine Einfuhr vor, dort wird dann eine Einfuhr-Steuer (§ 1 (1) Nr. 4 UStG) erhoben

Welcher Ort zählt bei der Lieferung oder der sonstigen Leistung?

Lieferung:

  • § 3 (6) UStG mit Warenbewegung gilt lt. Satz 1 der Abgangsort i.V. AE 3.12
  • § 3 (7) UStG ruhende Lieferung lt. Satz 1 dort wo der Gegenstand ist (ohne Bewegung)

sonstige Leistung insb. § 3a UStG

  • Prüfschema: 1. man prüft die Ausnahmetatbestände § 3a (3-7); 2. wenn 1. nicht gilt, gelten (1) oder (2)
  • Sonderregelung: § 3a (3) Nr. 1 gelten bei Grundstücksumsätze der Lageort

Gehe auf den Aspekt "gegen Entgelt" bei den steuerbaren Umsätzen genauer ein!

§ 10 (1) S. 2 UStG

  • durchlaufende Posten sind hierbei nicht zu berücksichtigen
  • wenn eine Bezahlung erfolgt, ist ein Leistungsaustausch gegeben und somit ein steuerbarer Umsatz § 1 (1) Nr. 1 UStG

Was beinhaltet das Wahlrecht der Steuerfreiheit?

man verzichtet auf die Steuerfreiheit

???

Wo sind die Steuersätze geregelt und was passiert, wenn man die falsch Steuerausweist?

  • § 12 (1) Normalsteuersatz 19%
  • § 12 (2) ermäßigter Steuersatz 7%

Hersteller verkauft seine Ware zu 7% USt, obwohl er 19% angeben müsste.

Der Käufer hat nix zu befürchten, aber der Hersteller muss erst einmal die ausgewiesene Steuer ans FA übermitteln und dann zusätzlich vom Verkaufspreis die 19% berechnen und diese ebenfalls abführen, da er lt. § 14c (2) UStG eine falsche Steuer ausgewiesen hat

Was gehört zum materiellen USt-Recht?

Nenne zuerst die Oberbegriffe des formellen USt-Recht!

  • Entstehen der USt § 13 UStG
  • Besteuerungszeitraum § 16 (1) UStG (=Kalenderjahr)
  • Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten § 20 UStG
  • Steuerschuldner § 13a UStG
  • Besteuerungsverfahren § 18 UStG
  • Kleinunternehmer § 19 UStG
  • Rechnungslegung §§ 14 ff. UStG

Was versteht man unter "Entstehen der USt"? (Formelles Recht)

Soll- und Istversteuerung

§ 13 (1) Nr. 1a UStG Besteuerung erfolgt nach vereinbarten Entgelten bzw. Soll- oder Normalbesteuerung = das Finanzamt hat ein Anspruch nach Ablauf des Voranmeldezeitraumes, wo die Leistung erfolgte (Bsp.: Leistungserbringung 9.1.12 = USt-Ansrpuch entsteht am 31.01. (Monatszahler) oder 31.03. (Quartalszahler)

  • Sollversteuerung: vereinbarte Entgelte muss ans FA beglichen werden, wenn noch nicht bezahlt worden ist

§ 13 (1) Nr. 1b UStG Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten = FA hat Anspruch nach Ablauf des Voranmeldezeitraumes, wo Bezahlung erfolgte (Bsp.: Leistung am 09.01.2012; Bezahlung am 09.02.2012 = USt-Anspruch mit Ablauf des Monats Februar entsteht dieser (§§ 13, 20 )

  • Istversteuerung: vereinahmte Entellte werden erst ab Zahlungseingang beglichen beim FA

 

Wer ist Steuerschuldner?

§ 13 a UStG

  • Grundsatz (1) Nr. 1 = der Unternehmer
  • Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Was beinhaltet das Besteuerungsverfahren lt. § 18 UStG?

USt-Voranmeldungen

  • (1) bis zum 10. des Folgemonats zu melden und zu zahlen
  • (2) Zeitraum der Abgabe
  • (6) Besonderheit = DV §§ 46-48 Dauerfristverlängerung kann um einen Monat erfolgen

USt-Jahreserklärung

  • (3) Steuererklärung durch Selbstberechnung (1 Monat nach Anmeldung)
  • i.V. (4) USt-Nachzahlung ist einen Monat nach Einreichen der StE fällig (wenn StB dann 1 Monat nach  Bekanntgabe)

Erläutere § 19 UStG!

Kleinunternehmerregelung:

  • Vorjahresumsatz darf nicht mehr als 17.500 € betragen
  • im lfd. Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 €
  • (2) Wahlrecht: man kann als Kleinunternehmer wählen und somit sich normal besteuern lassen; Rg. müssen dann mit USt erfolgen und dieses Wahlrecht ist 5 Jahre bindend

§ 1 UStG

steuerbare Umsätze

§ 2 UStG

Unternehmer, Unternehmen

§ 5 UStG

Steuerbefreiung bei der Einfuhr

§ 3 UStG

Lieferung, sonstige Leistung

§ 18 UStG

Besteuerungsverfahren

§ 19 UStG

Kleinunternehmerregelung

§ 12 UStG

Steuersätze

§ 9 UStG

Verzicht auf Steuerbefreiung

§ 13 UstG

Entstehung der Steuer

Wie lautet das komplette Prüfschema bei der USt?

  1. Steuerbarkeit , § 1 = 5 Merkmale (1) Nr. 1
  2. Steuerfreiheit § 4 ggf. § 9 UStG Option
  3. Steuerpflicht, Steuersätze (7% /19%), § 12 UStG 

Gehe das komplette Prüfschema beim folgenden Beispiel durch!

Eine Maschine wird von Berlin nach München verkauft (200.000 € + USt).

  1. Steuerbarkeit: a) Lieferung lt. § 3 (1) UStG liegt vor, b) Ort ist Berlin lt. § 3 (6) UStG, c) es liegt eine Unternehmerfähigkeit vor § 2 (1) UStG, d) im Rahmen seines Unternehmens § 2 (1) UStG, e) gegen Entgelt § 10 (1) UStG
  2. Steuerfreiheit ist nach § 4 UStG nicht gegeben
  3. Steuerpflicht => 19%, § 12 UStG

Gehe auf das komplette Prüfschema beim folgenden Beispiel ein!

Wie das erste Beispiel (Maschine von Berlin nach München), aber diesmal transportiert ein Spediteur im Auftrag des Münchener Unternehmens die Maschine von Berlin nach München für 5.000 €!

  1. Steuerbarkeit: a) sonstige Leistung § 3 (9) UStG (Handlung), b) Ort ist München § 3a (2) UStG, c) es liegt eine Unternehmerfähigkeit vor § 2 (1) UStG, d) im Rahmen eines Unternehmens § 2 (1) UStG, e) gegen Entgelt (5.000 €) § 10 (1) UStG
  2. Steuerfreiheit ist lt. § 4 UStG nicht gegeben
  3. Steuerpflicht beträgt 19% § 12 UStG

Gehe auf die unentgeltlichen Wertabgaben ein. Was sind dabei die wichtigsten Aussagen, was wird dort behandelt?

  • Ort ist nach § 3f UStG zu wählen
  • wenn unentgeltliche Lieferungen vorliegen, gilt § 3 (1b) UStG
  • bei unentgeltlichen Leistungen gilt § 3 (9a) i. V. 3.4 UStAE
  • teilentgeltlich ist der § 105 (5) UStG ausschlaggeben und dort ist die Mindestbemessungsgrundlage normiert 

Was sagt § 3f UStG aus?

"Ort der unentgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen"

  • Lieferungen des § 3 (1b) und Leistungen nach § 3 (9a) UStG werden an den Ort ausgeführt, von dem der UNer sein Unternehmen betreibt

Was beinhaltet § 3 (1b) UStG?

Lieferungen gegen Entgelt werden gleichgestellt:

  • Entnahme von Unternehmer von seinen Unternehmen für Zwecke die außerhalb des Betriebes genutzt werden
  • die unentgeltiche Zuwendung eines Gegenstandes durch einen Unternehmer an sein Personal für desssen privaten Bedarf (solange keine Aufmerksamkeit vorliegt)
  • jede andere unentgeltiche Zuwendung eines Gegenstandes (ausgenommen von Geschenken von geringem Wert für Zwecke des Unternehmens

Voraussetzung ist, dass der Vorsteuerabzug ganz oder teilweise berechtigt ist!

Was ist bei einen betrieblichen Pkw als unentgeltliche Wertabgabe zu beachten?

Zuerst einmal ist zu entscheiden, welche VAriante genutzt werden kann ( 1%-Regelung oder Fahrtenbuch).

Kosten werden aufgeteilt in VSt-Abzug und diese, die keinen haben (z.B. Kfz-Steuer, Kfz- Versicherungen).

man muss beweisen, dass man eine betriebliche Nutzung hat (wie gesagt durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder halt durch die 1%-Schätzung)

Was ist beim Fahrtenbuch genau zu beachten und wie geht dort die Berechnung?

Durch das Fahrtenbuch kann man die Jahresleistung des Wagens erfassen, ebenfalls kann man daraus ablesen (durch die Spalte "privat km") wie viel davon Privat waren.

Wenn die Privaten von der Jahresleistung abgezogen werden, erhält man die betrieblichen Fahrten => aus diesen Werten kann man die Prozente ausrechen die privat und betrieblich genutzt worden sind.

Angaben:

  • Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Arbeitstage * benötigte km * 2 (Hin-rückweg))
  • Entfernungskm zw. Whg./Betrieb
  • Arbeitstage wo Betrieb aufgesucht worden ist
  • USt-Satz
  • Km-Pauschale (0,30 €)
  • Nutzund des Kfz in Monaten

Als nächstes ermittelt man die Kfz-PRivat Anteil, man nimmt alle Kosten die für das Fahrzeug angefallen sind, unterteilt diese in Netto, ohne VSt, mit VSt und gibt bei Netto alle Werte ein und bei der VSt berücksichtigt man, wo die Steuer gezogen worden ist und wo nicht.

Diese Werte summiert man und berechnet dann vom GEsamtwert ohne VSt und mit VSt den Privatanteil (mit ermittelten Prozentsatz). Für den Wert mit VSt muss die 19% USt zu gerechnet werden.

Man erhält also einmal unentgeltliche Wertabgaben mit USt (Kfz-Gesamtkosten-PRivat mit VSt + 19% USt auf diesen Betrag)

und man erhält unentgeltliche Wertabgaben ohne USt, dort nimmt man einfach den ermittelten Privat Anteil der Kfz-GEsamtkosten ohne VSt.

Beachte: Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte diese Ermittlugn muss als nicht abziehbare Betriebsausgabe gebucht werden.

 

Nenne den kompletten Buchungssatz für das Fahrtenbuch!

Privat 18000

an unentgeltiche Wertabgabe 19%

an unentgeltliche Wertabgabe (ohne USt)

an USt 19%