IV
Kartei Details
Karten | 30 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 02.05.2013 / 30.04.2021 |
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Ziel
Eingiederung bzw. Weideriengliederung der Personen, die druch GGB, Krankheit oder Unfall behindert sind.
Für das bestehen der IV muss folgender Kausalzusammenhang gegeben sein:
- Gesundheitsschaden
- eine durch diesen Gesudheitsschaden verursachte bleibene oder langere Zeit dauernde Erwebsunfähigkeit bzw. Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich (z.B. auch Haushalt) zu betätigen
Invaliditätsbegriffe
- Med. Element -> Gesundheistschaden
- Wirtsch. Element -> bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit
- Kausales Element -> Kausalzusammenhang zwischen Ges. Schaden & Erwerbsunfähigkeit
Leistungen der IV sollen:
- Invalidiät mit geeignetem, einfach & zweckmässigen Eingiederungsmassnahmen verhindrn, vermindern oder beheben
- die verbleibende ökonomischen Folgen der Invalidität im Rahmen deiner angemessenen Deckung des Existenzbedarfs auszugleichen
(EINGLIEDERUNG VOR RENTE) - zu einer eigenverantwortlichen und selbständigen Lebensführung der etroffenen VN beitragen
Versicherte Personen:
Wer AHV versichert ist ist automatisch IV versichert.
Personen die ohne CH oder EU-/EFTA-Staatsbürcherrecht sind, nur anspruchsberechtigt solange zivilr. Wohnsitz in CH
-> seit min. 3 Jahr Beitrag geleistet
-> seit min. 10 Jahr Wohnsitz in der CH
Beitragspflicht
Wer AHV beitragspflichtig ist, ist automatisch IV beitragspflichtig
Erwerbsätige: ab 1.1. nach Vollendung 17.AJ
Nicherwerbs.: ab 1.1. nach Vollendung 20.AJ
Finanzierung
AN und AG paritär -> 1.4 % vom Lohn
Restfinanz. zur Bund mit Stueren
Selbständige: 1.4 % des Reineinkommens
Nichterwerbs.: Aufgrund Ihres Vermögens und allfällige Kapitalisierten Ersatzeinkommen
Wann werden Rentenleistungen gesprochen?
Eingliederung vor Rente
Dass heisst: das zuerst alles Eingiederungsmassnahmen erschpft sein müssen. Erst wenn eine Eingliederung nicht oder nur teilweise realisiert werden kann, wir der Rentenanspruch geprüft.
Leistungsarten
- Früherfassung
- Frühintervention
- Integrationsmassnahmen
- Einliederungsmassnahmen
Med. Massnahmen
Berufl. Massahmen - Reisekosten
- Hilfsmittel
- Taggelder
- Invalidenrenten
- Hilflosenentschädigung
- Assistenzbeitrag
Medizinische Massnahmen
Die eingentliche Behandung von Krankeheiten und Unfallfolgen fällt in das Gebiet der Kranken -& Unfallversicherung
GGB -> Minderjährige haben Anspruch auf die Behand. von GGB notwendigen MM ohne Rücksicht auf künftige Erwerbstätigkeit.
-> Bis vollendeten 20. Altersjahr
Berufliche Massnahmen
- Früherfassung
- Frühintervention
- Integrationsmassnahmen
- Berufsberatung & Arbeitsvermittlung
- Deckung der IV bedingten Mehrkosten für beruf. Aus- Weiterbildung. Vorber. Hilfsarbeit oder in geschützen Werkstätten
- Umschulung auf neue Erwerbstät.
- Weidereinschulung bisherigen Berug
- Aktive Arbeitsvermittlung & Unterstützung
- Kapitalhilfe -> Selbstänigerwerb.
Reisekosten
Wenn für Engliederungsmas. oder Abklärung Reisen notwendig -> Transprot mit ÖV
Hilfsmittel
Gemäss einer vom BR erstellten Liste
Hilfmittel für ausführung Erwerbstät.
Hilfsmittel für privaten Alltag
Hilfsmittel für die ausführung einer Erwerbstätigkeit:
- Motorfahrzeuge & Invalidenfahrzeuge
- Invalidenbedingte Arbeitsgeräte
- Sepz. Haushaltsgeräte
- Treppenfahrstühle
- bauliche Veränderungen am Arbeitsplatz / oder zu Hause für den selbsätigen Haushalt
Private Hilfsmittel
- Für die Fortbewegung
- Herstellung des Kontaktes mit anderen
-> Prothsen, Rollstühle, Beiträge an Masskleidr, ...
Taggelder
für den Lebensunterhalt während der Eingliederung
(bereits währen Wartezeit vor Eingliederung)
In der Regel sind Taggelder höher als Renten -> Anreiz zur Eingiederung soll somit gefördert werden.
frühestens ab dem 18. Altersjahr.
kleine Taggeld
- bei der 1. beruftlichen Ausbildung
- oder weil 20. Altersjahr noch nicht erreicht
grosses Taggeld
- min. 3 aufeinanderfolgenden Tagen wegen Durchführung Eingliederung verhindert ist, Arbeit nachzugehen
- auf die Druchführung bevorstehender Eingliederungsm. warten müssen und min. 50 % AUF sind.
Taggeld (CHF)
80 % des letzen Verdienstes
min. CHF 104.- pro Tag
max. CHF 277.- pro Tag
Pers. in Ausbildung -> Fix. CHF 34.60 pro Tag
Kindergeld -> Fix. CHF 7.00 pro Tag
Renten wer hat Anspruch
- Erwerbsunfähig trotz Eingleiderungsmas.
- Währen min. 1 Jahr ohne wesentlichen Unterbruch druchschnittlich min. 40 % AUF gewesen sind
- nach Ablauf dieses Jahres zu min. 40 % invalid sind.
-> frühestens ab 18. Altersjahr
Wann entfällt Anspruch auf eine IV Rente?
- Wegfall der Invalidität, bzw. des Grades < 40 %
- Ablösung durch höhere Hinterlasenen- oder Altersrente
- Tod der VN
IV Grad, Bemessungsarten:
Allg. Methode
Einkommensvergleich -> AN
Spezifische Methode
Betätigungsvergleich -> Hausfrau
Gemischte Methode
Einkommens- & Betätigungsvergleich -> Teilzeit
Ausserordentliche Methode
Betätigungsvergleich mit erwerblicher Gewichtung -> Selbständige
Berechnung des IV Grades
Einkommen ohne Gesundheitsschaden VALIDENEINKOMMEN
-
Einkommen mit Gesundheitsschaden
INVALIDENEINKOMMEN
=
Erwerbseinbusse * 100 / Valideneinkommen = % Grad
(Immer mit Jahreslohn rechnen)
IV Grad
ab 40 % -> 1/4 Rente
ab 50 % -> 2/4 Rente (oder halbe)
ab 60 % -> 3/4 Rente
ab 70 % -> 4/4 bzw. ganze Rente
je nach Durchschnittseinkommen varieren die Renten und werden von der Min. bzw. Max AHV Rente berechnet.
(Beitragsdauer)
Geburts-, Kinder- und Fürhinvalide:
Von Geburt an oder vor vollendung des 21. Altersjahr invalid geworden sind, aber keinen Anspruch auf eine ordt. IV haben, erhalten eine ausserordtentliche IV - Rente
133 1/3 % der ordt. Minimalrente.
Personen die vor Vollendung des 25. AJ invalid geweroden sind gelten als Frühinvalid.
Kinderrente
Rentenberechtigte Personen haben zusätzlich einen Anwpruch auf eine Kinderrente für Ihre Kinder
- bis diese 18. AJ beendet haben
- oder wenn in Ausb. längstens 25 AJ beendet haben
beide Elternteile Retenberechtigt auf 60 % plafoniert
ansonsten 40 %
Hilflosenentschädigung
gleich wie bei AHV -> leicht, mittel, schwer
VN's mit Psychischer Behinderung haben nur Anspruch wenn sie zu min. 40 % IV sind.
Assistenzbeitrag
Anspruch?
Ziel?
Höhe?
- Nur wer Hilflostenentschädigung bezieht
- zu Hause lebt
Selbstbestimmung bestärken und ermöglichen ausserhalb des Heimes zu leben
CHF 32.50 pro Stunde
CHF 48.75 pro Sunde bei besond. Qualifikation
CHF 86.70 pro Nacht
Organisation der IV
Wie bei der AHV.
Die IV-Stellen sind die eingentlichen Abklärungsstellen der IV.
Rechtsweg
In Abweichung des ATSG gilt ab dem 1.7.2006 füpr die IV ein abweichender Rechtsweg. (VORBESCHEIDSVERFAHREN)
Dies erlaubt es, im persönlichen Gespräch mit der VN zu klären, ob der Sachverhalt richtig erhoben wurde und bietet die Möglichkeit, gegebenenfalls die Beweggründe für die voraussichtlich ablehnenden oder anders lautenden Enscheid der IV-Stelle zu erläutern. VN hat dann 30 Tage Zeit, sich um vorgesehenen Entscheid zu äussern. Erst danach erfolgt der formelle Entscheidn in Form einer Verfügung.