EL

Eljane Knüsel

Eljane Knüsel

Fichier Détails

Cartes-fiches 9
Langue Deutsch
Catégorie Affaires sociales
Niveau Autres
Crée / Actualisé 02.05.2013 / 05.05.2019
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Intégrer
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Risiko/Ziel:

Ergängzungsleistung zur AHV und IV helfen dort, wo die regluären Renten und anderweitigen Einkommen und Verfmögen die minimaleLenenskosten nicht decken.

EL sind keine Versicherungsleistungen sonder Bedarfsleistungen!
Die Exsitenzminimun der Anspruchsberechtigten garantieren.

Versicherte Personen / Anspruchsberechtig

  • Welche eine AHV- oder IV Rente beziehen
  • Hilflosententsch. von AHV oder IV beziehen
  • ununterbrochen während min. 6 Mt. ein IV Taggeld bezogen haben

 sowie

  • in CH wohnhaft
  • Ausländer -> min. 10 Jhare ununterbrochen in CH leben (ausn. EU-/EFTA-Staatsbürger)
  • Flüchtlinge und Staatslose beträgt frist 5 Jahre

Finanzierung

Ausschliesslich durch die Steuergelder

-> 5/8 Bund
-> 3/8 Kanton

EINNAHMEN AUS PRÄMIEN ODER BEITRÄGEN GIBT ES NICHT!!!!!!!!!!!!!

Leistungen

  • Jährliche EL, die monatlich ausbezahlt werden
    (Differenz zwischen gestez. Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen)
  • Vergütung von Krankheits- & Behinderungskosten

werden von den Kantonen ausgerichtet.

 

Als gesetz. Einnahmen gelten:

  • Renten der AHV/ IV, BV, private & staatliche Vers. sowie ausländ. Soz. Vers.
  • Taggelder vo Priv. oder Soz. Vers
  • Erträge aus Vermögen (Zinsen)
  • Vermögensverzehr
  • Leistunen der KV bei Heimaufenthalte & Pflege
  • Einkünfte und Vermögenswerte, auf die Verzichtet worden sind
  • Familienrechtliche Unterhaltsansprüche
  • Familienzulagen

Erwerbseinkünfte in Geld & Natrualien gelten nur teilweise als Einnahmen für die Berechnung der EL zur AHV/IV. Sie sind privilegiert und werden zu 2/3 als Einkommen angerechnet.

Vermögensfreibetrag

Bei der Berücksichtigung des Vermögends wird zuerst der Vermögensfreibetrag abgezogen

Alleinstehende -> CHF 37'500.-
Verheiratete -> CHF 60'000.-
po Kind / Waise -> CHF 15'000.-
Selbstbewohnte Liegenschaft -> 112'000.-

Anschliessend wird vom Nettovermögen 1/15 IV und 1/10 AHV als Einnahme verrechnet.
(Kt. können die AHV - Heimbewohner auf 1/15 erhöhen)

 

Vermögensverzicht

z.B. ledige AHV Rentnerin gewährt Tochter einen Erbvorzug von CHF 100'000.- im 2006.

Wie muss dies bei der EL-Anmeldung im Jahr 2012 berücksichtig werden?→ 

2006 → Verzicht                               CHF 100'000.-
2007 → unveränderte Berücksicht.  CHF 100'000.-
2008 → Reducktion 10'000.-            CHF   90'000.-
2009 → "                                           CHF   80'000.-
2010 → "                                           CHF   70'000.-
2011 → "                                           CHF   60'000.-
2012 → "                                           CHF   50'000.-

2012                          CHF 50'000.-
Minus Freiheistbetrag von 37'500.-
ergibt                                 12'500.- 1/10 (AHV)  ergibt CHF 1'250.00 dies wird effektiv als Einkommen angerechnet.

 

Als Ausgaben gelten

  • allg. Lebendsbedart (Nahrungsmittel, Kleider, Billag, Steuren, Fieren, ...)
  • KV-Prämien
  • Miete
  • Sozialversichungsbeiträge

Alleinstehende: CHF 19'050.-
Ehepaare: CHF 28'575.-
Waisen und 1. + 2. Kind: CHF 9'945.-
3 + 4. Kind: CHF 6'630.-

Krankheits und Behinderungskosten können nur dann vergütet werden, wenn sie nicht zur einen anderes Sozialversicherung gedeckt sind.

Organistaton

BR hat Aufsicht über die Druchführung → jedoch an BSV delegiert. Vollzug vom Bund an die Kantone delegiert.

Bis auf (BS, GE und ZH) sind es die kt. Ausgleichskassen, welche Voraussetzungen prüfen & EL festlegen.
 

Wer EL will muss Antrage stellen
Ab 1. Tag des Monats in dem Anmeldung erfolgte. Anspurch erslischt wenn Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.