Mietrecht

Fragen zum Mietrecht und verhalten bei der ersten Wohnungssuche!

Fragen zum Mietrecht und verhalten bei der ersten Wohnungssuche!

Arno Kempf

Arno Kempf

Kartei Details

Karten 10
Lernende 12
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 20.12.2012 / 17.08.2018
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Welche Pflichten hat der Vermieter gegenüber dem Mieter laut OR?

Er überlässt dem Mieter eine Wohnung gegen den Mietzins

Welche Pflichten hat der Vermieter gegnüber dem Mieter laut OR?

Er überlässt dem Mieter die Wohnung gegen den Mietzins(OR253)

Er übergibt die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt in einem guten Zustand und erhält diesen während der Miete(OR256)

Welche Pflichten hat der Mieter gegenüber dem Vermieter laut OR?

Er zahlt dem Vermieter einen Mietzins(OR 257)

Er braucht die Wohnung sorgfältig(OR 257f)

Er muss die Wohnung in gebrauchsfähigem Zustand zurürckgeben, abnützung ist eingerechnet(OR 267)

Wie hoch darf der Mietzins inklusive Nebenkosten maximal sein, damit ich ihn mir leisten kann?

Was kann ich tun um meine Wohnungssuche zu vereinfachen und weniger Miete zu bezahlen? Wieso?

Es lohnt sich mit der Partnerin oder Freunden zusammen zu ziehen(WG), weil sich so die Miete mindesten halbiert. In einer WG sogar noch mehr teilt.

Welche Vorgehensweisen sind gut für die Wohnungssuche?

Suche im Internet

Mund-zu-Mund-Propaganda(meinem Umfeld mitteilen, dass ich eine Wohnung suche)

Anschlagbretter lesen

Selber inserieren

Was kann ich tun um den Umzug erträglich zu machen?

Den rechtlich freistehenden Tag für den Umzug einfordern

Helfer und Fahrzeuge organisieren oder Umzugsfirmen organisieren

Verpackungsmaterial beschaffen

Kisten genau anschreiben

Parkplätze vor der alten und neuen Wohnung reservieren

Adressänderung bekanntgeben

Zählerstände in beiden Wohnungen notieren

Wie muss der Mietvertrag ausgestellt werden laut OR?

Wie haften Mitglieder einer WG für Mietzinse, Schäden, etc.?

Sie haften solidarisch.

Wieso ist es wichtig mit dem Vermieter vor dem Einzug eine Mängelliste zu machen? Ist dies gesetzlich verankert?

Somit hat der Mieter die Gewissheit, dass er wenn er das Mietverhältniss auflöst nicht Mängek bezahlen muss die schon da waren.

Gesetzlich verankert ist dies nicht!