Medienrecht Basics
auch zum lernen
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Kartei Details
Karten | 16 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 04.02.2016 / 20.06.2016 |
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Was ist der Zweck von Impressumspflichten?
- dient dem Verbraucherschutz
- dient den Mitbewerbern, die sich informieren, bzw. rechtlich gegen den Inhaber vorgehen wollen
Für wen gilt Impressumspflicht? In welchem Ausmaß?
1. geschäftliche Angebote -> umfassendes Impressum
2. journalistisch-redaktionelle Angebote -> presserechtliches Impressum
3. sonstige private Inhalte -> Nur Angabe von Name und Adresse ("kleines Impressum")
4. rein persönliche / familäre Angebote -> kein Impressum erforderlich
Welche Grundsätze gelten beim Anbringen von Impressen?
1. Erkennbarkeit
2. unmittelbare Erreichbarkeit
3. ständige Erreichbarkeit
4. Ausdruckbarkeit
Welche Arten von Providern gibt es? Wie haften diese?
- Content-Provider (Anbieter eigener Inhalte) -> Volle Haftung
- Host & Service-Provider -> kleiner Seiten: Prüfpflicht; Große Seiten: Notice and take down Prinzip
- Access-Provider -> notice and take down
Welche 3 Gruppen von Immaterialgüterrechten sind generell zu unterscheiden?
- reine Persönlichkeitsrechte
- Urheberrechte
- gewerbliche Schutzrechte
Sind Ideen geschützt? Wie kann man seine Ideen schützen?
- reine Ideen sind nicht schutzfähig!
- schutzfähig ist nur eine konkrete ästhetische oder technische Umsetzung der Idee
- Schutz der Idee über: Geheimhaltungsvereinbarungen unter Vertragsstrafversprechen
Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz?
Das Werk muss der eigenen persönlich-geistigen Schöpfung entspringen
-> konkrete & wahrnehmbare Gestaltung / Form -> Schöpfung
-> Kreativität eines Menschen (mindestmaß an "Gestaltungshöhre)
-> Ausdruck der Individualität
Vorraussetzungen für Patentschutz?
Patentschutz schützt Erfindungen!
- Neuheit der Erfindung (gegenüber dem Stand der Technik)
- Erfinderische Tätigkeit
- gewerblich anwendbar
- Anmeldung beim Patentamt
Vorraussetzungen für Patentschutz von Software in der EU?
In der EU kann Software nur ausnahmsweise Patentschutz genießen, wenn:
- Software muss ein bisher ungelöstes technisches Problem einer Lösung zuführen
- Software muss einen zusätzlichen technischen Effekt erzielen der über reine Interaktion zwischen Hard & Software hinausgeht -> reine Anwendersoftware ist nicht schutzfähig!
Unterschied Patentschutz / Urheberrechtsschutz bei Software
Patentschutz schützt die Idee der Software
-> Darf nicht mit anderem Quellcode nachgebaut werden
Urheberrechtschutz schützt nur den geschriebenen Quellcode
-> Idee und Funktion bleiben frei, Software kann mit anderem Quellcode nachprogrammiert werden
Was sind die wichtigsten Urheberpersönlichkeitsrechte?
-> nicht übertragbar!
- Veröffentlichungsrechte (Rechte der ersten Veröffentlichung)
- Anerkennungsrechte
- Entstellungsverbot
- Rückrufrechte
Welche Arten von Verwertungsrechten sind generell zu unterscheiden?
- körperliche Verwertungsrechte
- unkörperliche Verwertungsrechte
- Bearbeitungsrechte
Welche Nutzungsrechte werden mindestens für einen Online / Offline Vertrieb benötigt?
Offline:
- Vervielfältigungsrecht
- Verbreitungsrecht
Online:
- Vervielfältigungsrecht
- Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
Was ist das Erschöpfungsprinzip?
-> And Originalen und Kopien von Werke, die mit Zustimmung des Urhebers in Verkehr gebracht worden sind, erlischt das Verbreitungsrecht
-> Wer ein Buch kauft darf dieses auch weiterverkaufen
Ausnahme: Vermietung
Was besagt der Zweckübertragunsgrundsatz?
- Wenn bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bestimmt sind, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt.
-> Im Zweifel bleiben die einzelnen Rechte für bestimmte Nutzungsarten beim Urheber / Lizenzgeber
-> Im Zweifel werden nur einfach Rechte übertragen
Welche Arten von Lizenzen lassen sich generell unterscheiden?
1. Einfache Lizenz: Berechtigung zur Nutzung, ohne dass dritte von der Nutzung ausgeschlossen werden können
2. Ausschließliche Lizenz: Berechtigung, das Werk unter Ausschluss Dritter (und des Urhebers) zu nutzen
3. Unterlizenzierungsrechte: Berechtigung eines Lizenznehmers, weiteren Personen Lizenzen einzuräumen -> muss ausdrücklich übertragen werden