Löhne, Sozialversicherungen, Personaladministration
Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen
Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen
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Cartes-fiches | 203 |
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Utilisateurs | 50 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 10.11.2012 / 20.06.2024 |
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Wer hat beim BVG Anspruch auf eine Altersleistung (Rente/Kapital)?
Wie hoch ist diese Leistung?
- Männer, die das 65. Altersjahr zurückgelegt
- haben
- Frauen, die das 64. Altersjahr zurückgelegt haben
- für beide: frühestens nach Vollendung des 58. Altersjahres
angespartes Altersguthaben (inkl. Zins) * Umwandlungssatz (2012=6.9% für Männer, 6.85% für Frauen)
Wer hat beim BVG Anspruch auf eine Kinderrente?
Wie hoch ist diese Leistung?
- Versicherte, denen eine Altersrente zusteht
- für jedes Kind, das im Falles des Todes der versicherten Person eine Waisenrente beanspruchen könnte.
- Rente wird bis zur Vollendung des 18. Altersjahres ausgerichtet, jedoch längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahres, solange die Ausbildung noch nicht beendet ist.
20% der Altersrente pro Kind
In welcher Form werden die Alterleistungen ausgerichtet?
- grundsätzlich in Rentenform (monatlich)
- Versicherte kann 1/4 seines Altersguthabens als einmalige Kapitalabfindung beziehen.
Welche Hinterlassenenleistungen sind beim BVG versichert?
- Ehegattenrente
- Waisenrente
Wer hat beim BVG Anspruch auf eine Hinterlassenenleistung in Form einer Ehegattenrente?
Wie hoch ist die Leistung?
- überlebende Ehegatte beim Tode des Versicherten wenn dieser für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder aufkommen muss oder das 45. Altersjahr zurückgelegt hat und die Ehe mindestens 5 Jahre gedauert hat.
- geschiedener Ehegatte ist Witwe / Witwer gleichgestellt wenn die Ehe 10 jahre gedauert hat und dem geschiedenen Ehegatten im Scheidungsurteil eine lebenslängliche Rente oder Kapitalabfindung für ein lebenslängliche Rente zugesprochen wurde. Rente BVG = ungedeckter Teil zwischen AHV-Rente un dem Versorgerschaden (Alimentenzahlung).
60% der versicherten Invaliden- oder Altersrente.
erfüllt Ehegatte Voraussetzungen nicht => einmalige Kapitalabfindung (3 Jahresrenten).
Wer hat beim BVG Anspruch auf eine Hinterlassenenleistung in Form einer Waisenrente?
Wie hoch ist diese Leistung?
- Kinder, die das 18. Altersjahr vollendet haben
- bzw. die Ausbildung (bis Alter 25) noch nicht vollendet haben oder
- mindestens zu 70% invalid sind (bis Alter 25)
20% der versicherten Invaliden- oder Altersrente
Welche Invalidenleistungen sind beim BVG versichert?
- Invalidenrente
- Kinderrente
Wer hat beim BVG Anspruch auf eine Invalidenleistung in Form einer Invalidenrente? Wie hoch ist diese?
- Personen, die im Sinne der Eidg. IV zu mindestens 40% invalid sind und
- bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, versichert waren und
- das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben
IV-Grad 70% - 100% = volle Rente
IV-Grad 60% - 69% = 3/4-Rente
IV-Grad 50% - 59% = 1/2-Rente
IV-Grad 40% - 49% = 1/4-Rente
IV-Grad 0% - 39% = keine Rente
6.8% vom massgebenden Altersguthaben (ohne Zins) im Alter 65 / 64, d.h. Sparguthaben im Zeitpunkt der Invalidität und Summe aller Altersgutschriften (ohne Zinsen) für die bis zum ordentlichen Rentenalter fehlenden Jahre; berechnet auf dem letzten koordinierten Lohn.
Wer hat beim BVG Anspruch auf eine Invalidenleistung in Form einer Kinderrente? Wie hoch ist diese?
- Kinder, die das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben
- bzw. die Ausbildung (bis Alter 25) noch nicht vollendet haben oder
- mindestens zu 70% invalid sind (bis Alter 25)
20% der versicherten Invaliden- oder Altersrente
Wer hat beim BVG Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung?
- versicherte Personen, welche eine Vorsorgeeinrichtung verlassen, bevor ein Vorsorgefall eintritt
- Versicherte können auch eine Austrittsleistung beanspruchen, wenn sie die Vorsorge-einrichtung zwischen dem frühestmöglichen und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter verlassen und die Erwerbstätigkeit weiterführen oder als arbeislos gemeldet sind.
Wie kann die Freizügigkeitsleistung verwendet werden?
- Neue Vorsorgeeinrichtung => die volle FZL wird an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen.
- keine neue Vorsorgeeinrichtung
- Freizügigkeitspolice bei einer Lebensversicherung
- Freizügigkeits- oder Sperrkonto bei der Bank/Post
- Weiterführung bei der Auffangeinrichtung - Barauszahlung
- versicherte Person verlässt die CH definitiv
- versicherte Person nimmt selbständige Erwerbstätigkeit auf und ist der oblig. beruflichen Vorsorge nicht mehr unterstellt (=> Steuermeldung Kapitalbezug)
- FZL ist kleiner als ein JAhresbeitrag der versicherten Person
=> Unterschrift des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners erforderlich
Wie hoch ist die Freizügigkeitsleistung aus dem BVG?
Vorsorgeeinrichtung bestimmt im Reglement die Höhe der FZL => muss mind Art. 15 - 19 FZG entsprechen.
3 Berechnungen:
- FZL gemäss Reglement ( FZG Art. 15 / 16)
- Mindestbetrag gemäss FZG (FZG Art. 17)
- Altersguthaben BVG (FZG Art. 18, BVG Art. 15)
Wie wird die Freizügigkeitsleistung berechnet?
Summe aller Sparbeiträge (AN + AG)
+ sämtliche Einlagen
+ sämtliche Zinsen
- allfällige Bezüge (WEF, Scheidung)
= Freizügigkeitsleistung
Wann wird die Freizügigkeitsleistung fällig?
mit dem Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung
- ab diesem Zeitpunkt ist sie zu verzinsen (Art. 15 ABs. 2 BVG; aktueller BVG-Zins = 1.5%)
- überweist die Vorsorgeeinrichtung die fällige Austrittsleistung nicht innert 30 Tageen, nachdem sie die notwendigen Angaben erhalten hat, so ist ab Ende dieser Frist ein Verzugszins zu bezahlen (BVG-Zins von aktuell 1.5% + 1% =2.5%)
Beschreiben Sie beim BVG die Versicherung im Beitragsprimat!
Nenen Sie die Vor- und Nachteile.
- Leistungen richten sich nach den Beiträgen, die klar definiert sein müssen (in % des versicherten Lohnes oder in absoluten Frankenbeträgen)
- für jden Versicherten werden Leistungen individuell aufgrund der geleisteten Beiträge gerechnet
- einfache, versicherungstechnische Überwachung (Experte wendet bestimmte Tarife an und berücksichtigt den Risikoverlauf der vergangenen Jahre)
Vorteil: einfache Handhabung, transparten und für den Versicherten verständlich.
Nachteil: Lohnerhöhungen werden ungenügend mitversichert => Versicherungsleistung in % des Lohnes sinkt stetig.
Beschreiben Sie beim BVG die Versicherung im Leistungsprimat!
Nenen Sie die Vor- und Nachteile.
- die Höhe de einzelnen Beiträge richten sich nach den im Reglement definierten Leistungen
- Leistungen werden in % des versicherten Lohnes festgesetzt oder - jedoch sehr selten - nach Versicherugnskategorie in festen Beträgen.
Vorteil: Lohnerhöhungen werden mitversichert => Altersleistung bleibt konstant bei voller Versicherungsleistung z.B. 60%.
Nachteil: Die Finanzierung ist kompliziert, intransparent und für den Versicherten meist schwer verständlich; Nachzahlungen bie Lohnerhöhung.
Wer unterliegt beim BVG der Unterstellungspflicht?
Obligatorisch für alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer
- die arbeitsvertraglich angestellt sind
- bei der AHV / IV versichert sind
- das 17. Altersjahr vollendet haben bzw. gilt die Unterstellungspflicht ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres
- einen jährlichen Lohn beziehen, der die Eintrittsschwelle übersteigt
- das ordentliche Rücktrittsalter (65/64) nicht erreicht haben
- Taggelder von der ALV beziehen (nur für die Risiken Tod und Invalidität => Versicherung über die Auffangeinrichtung)
- ab Alter 18; Risikoversicherung (Tod und Invalidität)
- ab Alter 25; Altersversicherung (zusätzlich zur Risikoversicherung)
Wie setzen sich die Beiträge beim BVG zusammen?
- VE legt die Höhe der Beiträge fest (AG muss mindestens 50% der gesamten Beiträge übernehmen), ein höherer Anteil des AG kann nur mit dessen Einverständnis festgelegt werden.
- AG schulder der VE die Prämien
- Altersleistungen: Altersgutschriften (Sparbeiträge)
- Staffelung gemäss BVG (Frauen und Männer gleiche Altersklassen)
25 - 34: 7%
35 - 44: 10%
45 - 54: 15%
55 - 65/64: 18% - Risikoleistungen (Tod und Invalidität)
- Anpassung der Risikorenten gemäss BVG (IV- u HL-Renten) => Anpassung an die Preisentwicklung nach einer Laufzeit von 3 Jahren; nach Anordnung des Bundesrates
- Beiträge ca. 2-6% (ab Alter 18)
Wie bzw. wann endet die obgliatorische BVG-Versicherung?
- mit Entstehen des Anspruchs auf Altersleistungen
- bei Tod oder Anspruch auf volle Invalidenleistungen
- bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses (Nachdeckung 1 Monat)
- wenn der jährliche Mindestlohn gemäss BVG unterschriftten wird
Taggelder der ALV werden eingestellt (nur für die Risiken Tod und Invalidität)
Wer ist beim BVG vom Obligatorium befreit?
- AN, deren AG gegenüber der AHV nicht beitragspflichtig sind
- AN mit befristetem Arbeitsvertrag von höchstens 3 Monaten
- AN, die nebenberuflich tätig sind und hauptberuflich bereits obligatorisch versichert sind
- Personen, die im Sinne der IV zu mindestens 70% invalid sind
- Familienmitglieder des Betriebsleiters, die in landwirtschaftlichen Betrieben arbeiten
- AN, die nicht dauernd in der CH tätig sind und im Ausland genügend versichert sind (Gesuch an VE)
Welchen Zweck hat die Arbeitslosenversicherung ALV?
Deckt finanzielle Risiken von ganzer oder teilweiser Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Schlechtwetter oder Insolvenz des Arbeitgebers ab.
Rasche Vermittlung mit Unterstützung von arbeitsmarktlichen Massnahmen.
Welche Leistungsarten gibt es bei der ALV?
- Arbeitslosenentschädigung (70%/80%)
- Kurzarbeitsentschädigung (80%)
- Schlechtwetterentschädigung (80%)
- Insolvenzentschädigung (100%)
Wann beginnt und endet die Beitragspflicht bei der ALV?
Wer ist von der Beitragspflicht ausgenommen?
- alle in der Schweiz unselbständig erwerbstätigen Arbeitnehmer/innen
- Beitragspflicht ab 1.1. des 18. Altersjahres je. 1.1% AN und AG
- Beitragspflicht endet mit Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters (64 bzw. 65)
- bei Weiterbeschäfitung eines Rentners erlischt die Beitragspflicht wie auch die Bezugsberechtigung.
von der Beitragspflicht ausgenommen sind
- Selbständigerwerbende
- Rentner/Rentnerin sobald sie nach AHV das ordentliche Rentenalter erreicht haben.
- Arbeitslose, welche Arbeitslosentaggelder beziehen.
Was sind die Anspruchsvoraussetzungen bei der ALV?
- ganz oder teilweise arbeitslos
- die Beitragszeit erfüllt oder von der Erfüllung befreit (mind. 12 Monate in den letzten 2 Jahren gearbeitet)
- vermitllungsfähig
- Kontrollpflicht erfüllt
- in der Schweiz wohnhaft
- die obligatorische Schulzeit zurückgelegt und weder das Rentenalter der AHV noch eine Altersrente der AHV bezieht
Wie lauten die Rahmenfristen bei der ALV?
In den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit muss man mind. 12 Monate gearbeitet haben =Beitragszeit.
Somit kann man bis 2 Jahre nach dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit die Leistung beziehen = Leistungsbezug
Wer ist von der Beitragszeit bei der ALV befreit?
Personen, die innerhalb der Rahmenfrist während mehr als 12 Monaten aus einem der nachfolgenden Gründen nicht in einem Arbeitsverhältnis standen:
- Schulausbildung, Umschulung, Weiterbildung
- Infolge Krankheit, Unfall, Mutterschaft
- Aufenthalt in einem schweizerischen Gefängnis und somit keine Beschäftigung ausüben konnten.
- Infolge Trennung oder Scheidung der Ehe, wegen Invalidität oder Tod des Ehegatten oder Wegfall einer IV-Rente gezwungen sind, eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen.
- Schweizer/innen, die nach einem Auslandaufenthalt von über einem Jahr in die Schweiz zurückkehren, sofern sie während ihres Auslandaufenthaltes mind. 12 Monate lang als Arbeitnehmer ausserhalb der EU/EFTA tätig waren.
Diese haben jedoch eine zusätzliche Wartezeit zu bestehen.
Wie hoch ist der Leistungsumfang bei der ALV?
80% des versicherten Verdienstes wer Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern hat oder ein niedriges Einkommen (< 140.-/Tag) erzielt oder invalid ist (oder einen solchen Antrag gestellt hat).
70% alle übrigen
Beitragsbefreite erhalten eine Pauschale
pro Woche werden 5 Taggelder ausbezahlt!
Wie hoch sind die Taggelder aus der ALV?
Verdienst pro Monat (inkl. Anteil 13. ML) / 21.7 = Tagesverdienst
70% vom Tagesverdienst = ALV-Taggeld
max. versicherter Lohn CHF 126'000 pro Jahr.
260 Taggelden wenn von Beitragszeit befreit
400 Taggelder von Beitragszeit erfüllt
520 Taggelder ab 55. Altersjahr und 18 Beitragsmonate erfüllt.
Vor dem erstmaligen Bezug hat jeder 5 Wartetage
Welche Sozialversicherungen sind auf Taggelder der ALV geschuldet?
- AHV,IV, EO-Abrechnung mit der AHV-AK (kein ALV-Beitrag!!)
- BVG-Abzug für die Risiken Tod und Invalidität
Abrechnung mit der Auffangeinrichtung (Kein BVG sparen!!) - SUVA-Prämie (NBU)
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei Kurzarbeit betreffend der ALV?
- Arbeitsverhältnis wird nicht gekündigt
- Vorübergehender Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen (Arbeitszeit wird verkürzt oder ganz eingestellt)
- Arbeitgeber rechnet mit der Arbeitslosenversicherung ab.
- Keine Kurzarbeit für Lernende oder AN in einem bereits gekündigten Arbeitsverhältnis.
Welche Leistungen erfolgen bei Kurzarbeit durch den Arbeitgeber bzw. die ALV?
80% des versicherten Verdienstes / max. 10'500 / Monat wird weiterhin gezahlt.
Kurzarbeit höchstens 12 Monate danach Kündigung
Verlängerung auf 18 Monate möglich gemäss BR-Entscheid bis Ende 2013
Wie sieht es bei der ALV aus betreffend den Bilateralen Verträgen (CH-EU)?
Beitragszeit im EU/EFTA Raum wird zusammengezählt.
Arbeitslos in der CH => 3 Monate eine Stelle suchen im EU/EFTA Raum => Taggeldanspruch
Wie läuft es bei der ALV ab betreffend einer Insolvenzentschädigung?
- Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
- gegen den Arbeitgeber muss der Konkurs eröffnet sein
- der Arbeitnehmer hat noch offene Lohnforderungen
- max. für die letzten 4 Monate vor Konkurs
- 100% Insolvenzentschädigung max. 10'500/Mt.
Welche Anspruchsvoraussetzungen müssen bei der FAK erfüllt sein um Kinder- bzw. Ausbildungszulagen zu erhalten?
- Mindesteinkommen CHF 585.- /Mt.
- neu auch selbständig Erwerbende ab 1.1.2013
Welches sind die gesetzlichen Grundlagen für die Auszahlung von Familienzulagen?
FamZG
FamZV
Wie hoch sind die Zulagen von der FAK?
mind. Fr. 200.- Kinderzulagen bis 16. Altersjahr
mind. Fr. 250.- Ausbildungszulagen 16.-25. Altersjahr und in Ausbildung)
Welchen Zweck erfüllt die Unfallversicherung?
Gesundheitliche, wirtschaftliche und immaterielle Folgen von Unfällen (BU/NBU) und Berfuskrankheiten für alle Arbeitnehmer beheen oder mildern.
Wer sind die Versicherungsträger im UVG?
Die Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmenden je nach Tätigkeitsbereich (im UVG geregelt) bei:
- der Schweiz. Unfallversicherungsanstalt (SUVA) oder bei
- den anderen zugelassenen Versicherer (Privatversicherer, Krankenkasse, öffenltiche Unfallversicherungskasse) versichern
Wer ist gemäss UVG versichert? Wann beginnt die Beitragspflicht?
- Alle in der Schweiz beschäftigen Arbeitnehmer/innen sind obligatorisch unfallversichert (inkl. Lernende, Praktikanten, Volontäre, Schnuperlehrlinge)
- Arbeitslose Personen (versichert bei NBU aber auch während eines Einsatzes im Beschäftigungsprogramm)
Nicht obligatorisch versichert sind:
- Selbständigerwerbende (freiwillige Versicherung)
- Alle übrigen in der CH wohnhaften Personen sind nach KVG gegen Unfall versichert (= nur Heilungskosten)