Löhne, Sozialversicherungen, Personaladministration
Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen
Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen
Fichier Détails
Cartes-fiches | 203 |
---|---|
Utilisateurs | 50 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 10.11.2012 / 20.06.2024 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/loehne_sozialversicherungen_personaladministration
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/loehne_sozialversicherungen_personaladministration/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Wer ist bei der AHV und IV von der Beitragspflicht befreit?
Der Ehepartner ist von der Beitragspflicht befreit, sofern der andere Ehepartner mind. den doppelten Minimalbetrag bezahlt. (AN- und AG werden zusammengezählt)
Wer gilt im Sinne der AHV als Selbständigerwerbstätig?
- wer in eigenem Namen
- auf eigene Rechnung unte dem Einsatz von erheblichen Eigenmittel
- volles Unternehmerrisiko trägt
- kann im Haupt- oder Nebenberuf sein
- Einzelfirma, Teilhaber einer Personengesellschaft
- usw.
Entscheid über Selbständigkeit immer die AHV!
Wie hoch sind die AHV-Beiträge?
- Erwerbstätige = je 5.15% AN / AG
(4.2% AHV, 0.7% IV, 0.25% EO) - Selbständigerwerbende = 9.7% AHV, IV, EO ab Verdienst über CHF 56'200.-
- Nichterwerbstätige = Beiträge aufgrund des Vermögens (Steuererklärung) sowie dem 20x jährlichen Renteneinkommens (Mindestbeitrag CHF 480.-; Maximalbeitrag CHF 24'000.-)
Wie wird die AHV finanziert?
Ausgaben-Umlageverfahren (die in einer Periode eingenommenen Beiträge werden zur Deckung der in derselben Periode anfallenden Leistungen verwendet.
Einnahmen durch:
- Beiträge der Versicherten/Arbeitgeber (ca. 70%)
- Zinsen aus dem Ausgleichsfonds
- Kausalabgaben (Steuern aus Tabak und Alkohol, Mwst, sowie Abgaben aus dem Betrieb von Spielbanken)
Was gehört zum massgebenden Lohn bei der AHV?
- Stunden, Tag-, Wochen-, Monatslohn, Stück-/Akkordlohn
- Orts- und Teuerungszulagen
- Taggelder der IV, EO, MV, ALV Mutterschaftstaggelder
- VR-Honorare, Tantiemen, Sitzungsgelder
- Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, Treue- und Leistungsprämien, Prämien für Verbesserungsvorschläge und Zulagen mit Lohncharakter
- Regelmässige Naturalbezüge (Kost und Logis)
- Ferien - und Feiertagsentschädigung
- Wegentschädigung
- uws.
Was gehört nicht zum massgebenden AHV-pflichtigen Lohn?
- Taggelder der Unfall-, Privat -sowie Krankentaggeldversicherung
- Renten der AHV/IV, Pensionskasse, Unfall- und Militärversicherung sowie Renten privater Versicherungen
- Leistungen von Fürsorgeeinrichtungen
- Familienzulagen, Kinderzulagen, Geburtszulagen
- Weiterbildungskosten, Reisespesen, Verpflegung, Pauschalspesen
Welche Einkommen sind nicht sozialversicherungspflichtig bei der AHV?
- Freibetrag nach dem ordentlichen Rentenalter von CHF 1'400.- monatlich je Arbeitsverhältnis (16'800.- im Jahr) auch für Selbständige
- Geringfügiger Lohn je Arbeitgeber sowie als Nebenerwerb aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHf 2'300.-/Jahr
- Anerkennungsprämie / Naturalgeschenke bis CHF 500.- / Jahr
Welche Leistungen zahlt die AHV?
- Renten (Alters- sowie Hinterlassenenrenten)
- Hilflosenentschädigungen
- Hilfsmittel für Altersrentner
Wie wird die AHV Altersrente berechnet?
Altersrente min. 1'170.- / max. 2'340.-
Jahreseinkommen (IK Eintrag) + Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften / Beitragsjahre = Ø Jahreseinkommen = Rente gem. Tabelle (max. 44 bzw. 43 Jahre)
Aufwertungsfaktor
Was kann man bei Beitragslücken bei der AHV tun?
- Jugendjahre: Beitragszeiten vor dem 21. Altersjahr können bei Lücken zur Berechnung beigezogen werden.
- Einkauf/Nachzahlung: höchstens die letzten 5 Jahre zur Schliessung der Beitragslücken
Was sind Erziehungs- und Betreuungsgutschriften?
- kein erzielter Lohn sondern einfiktives Einkommen (dreifachn minimalen jährlichen Altersrente CHF 42'120 / Jahr)
- Erziehungsgutschriften = für Kinder unter 16 Jahren (pro Erziehungsjahr)
- Betreuungsgutschriften = Anspruch für jedes Jahr, in welchem eine versicherte Person, pflegebedürftige *nahe" Verwandte betreut (z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern usw.)
Wann kommt es bei der AHV zum sogenannten Splitting?
- jede Versicherte Person hat einen eigenständigen Rentenanspruch
- die Einkommen sowie Erziehungs- und Betreuungsgutschriften während der Ehe werden geteilt
- beide gesplitteten Altersrenten werden auf 150% der max. Altersrente gekürzt (plafoniert) = max. CHF 3'510.- pro Monat
- das Splitting kommt erst beim zweiten Versicherungsfall zur Anwendung
Welchen Renten und in welcher Höhe erhält man von der AHV ausser der Altersrente?
- Kinderrente 40% der Altersrente:
- Sobald Vater und/oder Mutter das ord. AHV-Alter erreicht haben
- Anspruch für jedes Kind unter 18 Jahren bzw. 25 Jahren (Ausbildung)
- Waisenrente 40% der Altersrente
- Tod eines Elternteiles
- Anspruch für jedes Kind unter 18 Jahren bzw. 25 Jahren (Ausbildung)
- Witwenrente 80% der Altersrente
- im Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder hat oder
- im Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt hat und mind. 5 Jahre verheiratet gewesen ist
- Witwerrente 80% der Altersrente
- Anspruch, wenn und solange er Kinder unter 18. Jahren aht
- die eingetragenen Partnerschaften sin den Witwern gleichgestellt
Wann kann man einen Rentenvorbezug bei der AHV machen?
- Männer und Frauen können 1 oder 2 Jahre ihre Rente vorbeziehen (lebenslängliche Rentenkürzung 6.8% pro Jahr) 2 Jahre = 13.6%
- Vorbezug nur für ganze Jahre
Wann kann man einen Rentenaufschub bei der AHV machen?
- Männer und Frauen, die Anspruch auf eine Altersrente haben, können den Beginn des Rentenbezugs um mind. 1 Jahr und höchstens 5 Jahre aufschieben (lebenslänglich höhere Rente 5.2% - 31.5%)
- Aufschub muss der AHV gemeldet werden
Wie sieht es betreffen den Bilateralen Verträgen in Sachen AHV aus?
Renten können Exportiert werden
Welchen Zweck erfüllt die Erwerbsersatzordnung?
Welche Behörde hat die Aufsicht?
Teilweise Kompensation des Erwerbsausfalles bei Militär, Zivildienst, Zivilschutz sowie als Teilnehmer von Leiterkursen von Jugend und Sport und bei Mutterschaft.
Bundesamt für Sozialversicherungen
Welche Entschädigungen erhält man von der EO?
- Grundentschädigung = 80% des letztversicherten Verdienstes (min. 62.-; max. 196.- / Tag) gemäss EO-Tabelle
- Kinderzulagen (bis 18. AJ bzw. 25. AJ wenn in Ausbildung)
- Gesamtentschädigung inkl. Kinderzulagen CHF 245.-
- Betreuungszulagen (wenn der Dienst mind. 2 Tage dauert und bis zum 16. Altersjahr des Kindes) CHF 67.-/Tag
- Betriebzulage (Selbständigerwerbende, Landwirte) CHF 67.- Tag
Wie muss man die EO-Entschädigung geltend machen?
- Rechnungsführer erstellt EO-Karte (Meldekarte)
- Dienstleistende Person ergänzt seine Personalien und leitet die EO-Karte weiter an den letzten Arbeitgeber
- Arbeitgeber überprüft und ergänzt u.a. die lohnrelevanten Daten und leitet die EO-Karte an seine Ausgleichskasse weiter
- je nach Anspruch rechnet die Ausgleichskasse mit dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer ab
Wie wird die EO-Entschädigung ausgerichet?
- EO-Entschädigung wird pro Diensttag ausgerichtet (pro Kalendertag)
- EO-Taggelder sind sozialversicherungspflichtig (AHV, IV, EO, ALV)
- der Arbeitgeber erhält von der Ausgleichskasse die AG-Beiträge AHV, IV, EO, ALV retour
- Versicherungsausweis = Dienstbüchlein
Welche Frauen haben Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung?
- Arbeitnehmerinnen oder
- Selbständigerwerbende oder
- stellenlosee Frauen, die ein Taggeld der ALV beziehen oder
- im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten und einen Barlohn beziehen
Welche Anspruchsvorrausetzungen müssen die Frauen erfüllen um eine MSE zu erhalten?
Wann beginnt und endet der Anspruch?
- während 9 Monaten vor der Niederkunft im Sinne der AHV obligatorisch versichert und
- mind. 5 Monate davon erwerbstätig und
- im Zeitpunkt der Niederkunft erwerbstätig oder arbeitslos sein.
Anspruch entsteht am Tag der Geburt und endet am 98. Tag nach Beginn (14 Wochen MSE). Bei Arbeitsaufnahme vor Ablauf von 14 Wochen endet der Anspruch.
Wie hoch sind die Leistungen aus der MSE?
- als Taggeld in der Höhe von 80% des letzten durchschnittlichen Einkommens
- maximales MSE-Taggeld CHF 196.- /Tag
Wie und wo kann der Anspruch auf MSE geltend gemacht werden?
- Geltendmachung; mit Formular bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse (analog EO)
- Auszahlung durch Ausgleichskasse an Arbeitgeber (plus AG-Beiträge 6.25%) oder Leistungsberechtigte
- analog der EO ist die Entschädigung beitragspflichtig (AHV, IV, EO und ALV)
- die MSE geht allen anderen Taggelder vor (z.B. ALV, SUVA usw.)
Entlöhnungssysteme:
Was müssen Sie berücksichtigen, um marktgerechte Löhne bezahlen zu können?
- Branche
- Konkurrenz
- Arbeitsmarkt
- Konjunktur
- Region
Die Gratifikationen oder Prämien sind Erfolgsvergütungen. Nennen Sie 3 weitere Erfolgsvergütungen und erklären Sie, auf welcher Basis diese berechnet werden!
- Bonus/Provision: Anteil pro abschlossenes Geschäft.
- Umsatzprovision: prozentualer Anteil am Umsatz
- Gewinnbeteiligung: prozentualer Anteil am Gewinn der Unternehmung
Welche Arten von Akkordlöhnen kennen Sie?
- Stückakkord
- Zeitakkord
Nennen Sie einige Überwachungs-, bzw. Kontrollarbeiten, die das Personalwesen in Zusammenhang mit Krankheitsfällen in einer Firma wahrzunehmen hat.
- Arztzeugnisse
- Meldung an KTG
- Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit
- Krankenbesuche
- vertrauensärztliche Untersuchung anordnen
- Statistiken
Dürfen EU-Bürger in der Schweiz ohne Bewilligung arbeiten?
ja max. 90 Tage mit Meldepflicht
Was versteht man unter dem dualen Zulassungssystem?
Unterschied zwischen EU/EFTA-Bürger und Drittstaaten
Welche Arten von Aufenthaltsbewilligungen gibt es?
- Kurzaufenthaltsbewilligung (L-EG):
(ex Saisoniers) wird auf Vorlage eines Arbeitsvertrages von max. 364 Tage (= weniger als 1 Jahr) erteilt. Dauer analog dem Arbeitsvertrag. Verlängerung möglich. - Grenzgänger (G-EG): müssen einmal pro Woche nach Hause, gültig für 5 Jahre; verlängerbar.
- Aufenthalter (B-EG): in erster Linie für AN mit Arbeitsvertrag, der > 1 Jahr gilt, bzw. mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Gültig 5 Jahre; verlängerbar. (Drittstaaten 1 Jahr)
- Niedergelassene (C-EG): nach 5 Jahren Aufenthalt. Gültig 5 Jahre; verlängerbar. (Drittstaaten nach 10 Jahren Aufenthalt; gültig 3 Jahre)
- Flüchtlinge (F): Bei Vorliegen eines Arbeitsvertrages für 1 Jahr
- Asylsuchende (N): Bewilligung je nach Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage für 1 Jahr
Welche Entlöhnungssysteme können unterschieden werden?
- Lohnklassen: Alle Mitarbeitenden werden in Lohnklassen (Arbeitswertgruppen) eingeteilt. Entscheidend dabei ist der Schwierigkeitsgrad der Funktion.
- Lohnbänder: Für jedes Band wird ein Minimal- und ein Maximallohn festgelegt. Danach wird der Lohn jedes einzelnen MA innerhalb der Bänder festgelegt.
Folgende Faktoren beeinflussen die Lohnhöhe in einem Band.- Anforderungen an die Funktion
- individuelle Leistungen
- Erfahrung
- Marktkonformität, Konkurrenzfähigkeit
Was bedeutet die Abkürzung LAMOUR betreffend den Entlöhnungssystemen?
- Leistung (Leistungsgerecht): qualitative und quantitative Leistung. Grundlage bildet die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (MA-Gespräch)
- Anforderung (Anforderungsgerecht): Schwierigkeitsgrad einer Funktion, resp. Anforderungen, die an die MA gestellt werden. (Arbeitsplatzbewertung)
- Marktkonformität (Marktgerecht): Branche, Konkurrenz, Arbeitsmarkt, Konjunktur, Region
- Organisationsabsicht: Unterstützung der gesamtunternehmerischen Strategien und Absichten (Unternehmenspolitik)
- Unternehmensmöglichkeiten: Einerseits den finanziellen Möglichkeiten der Unternehmung langfristig gerecht werden, andererseits Bestimmung der Anteile des Geschäfts-ergebnisses, welche an die MA gehen sollen.
- Recht und Ethik: gesetzliche/rechtliche Grundlagen; gleicher Lohn für Frau und Mann
Was sind die Ziele einer Leistungsbewertung?
- Qualitative u. quantitative Beurteilung der Leistung
- Motivation
- optimale Mitarbeiterentwicklung
- gegenseite Informationen
- Vertrauen fördern
- Feststellen von Mängel in Organisation u. Führung
- Bedürfnisse der Mitarbeitenden abklären
- Verhalten gegenüber MA, Vorgesetzten, Kunden, Lieferanten u. Öffentlichkeit
- Sorgfaltspflicht
- Identifikation mit dem Unternehmen
Was ist das Ziel einer Arbeitsplatzbewertung?
Welche Verfahren werden hier unterschieden?
Es wird die Schwierigkeit einer Funktion quantifiziert um damit Vergleiche mit andern Funktionen zu ermöglichen.
- Summarisches Verfahren: Hier wird die Funktion als Ganzes beurteilt - es erfolgt somit eine globale Beurteilung.
Vorteile: einfach, leicht verständlich, schnell einführbar.
Nachteile: nicht sehr genau - Analytisches Verfahren: hier werden die Arbeitsanforderungen in betriebsspezifische Merkmale aufgeteilt. Die Schwierigkeit der Funktion wird duch Bewertung der einzelnen Merkmale ermittelt.
Vorteile: sehr genau.
Nachteile: sehr aufwändig, kompliziert, schwer verständlich , teure externe Berater
Was wird bei einer Revision der Lohnbuchhaltung überprüft und welche Unterlagen muss man bereitstellen?
- Veränderung und wesentliche Abweichungen zwischen Vor- und Berichtsjahr
- Personalkosten im Verhältnis zum MA-Bestand und im Verhältnis zu den gesamten Kosten
- Buchungen und Journale auf Grund der Belege
- Abgrenzung von Überstunden u. Feriensaldi
- Korrekte Zuweisung an KST und Lohnarten
- ob Lohnempfänger im Dienst der Firma stehen
Unterlagen:
- Belege aller verbuchten Lohnarten
- Lohnabrechnungen
- Lohnjournale
- Lohnkonti
- Lohnausweise
- Quellensteuerabrechnung
- Deklaration AHv, ALV, FAK, Unfall- u. KTG-Vers.
Nennen Sie 4 rechtliche Aspekte, die beim Ausstellen eines Lohnausweises berücksichtig werden müssen?
- nur amtiliches Formular verwenden
- verantwortliche Person muss ausgewiesen werden
- muss unterschrieben werden, wenn nicht durch EDV erstellt
- Urkunde
Wie werden die Zuschläge für Ferien und Feiertage berechnet?
Zuschlag für Ferien:
Anzahl Ferientage x 100
260 Tage - Anzahl Ferientage
Zuschlag bei 4 Wochen 8.33%, bei 5 Wochen 10.64% und bei 6 Wochen 13.04%
Zuschlag für Feiertage:
Anzahl Feiertage x 100
260 Tage - Ferientage - Feiertage
In welche Bereiche lässt sich eine Lohnabrechnung gliedern?
- Kopf
- Aktuelle Monatsdaten
- Abzüge
- Auszahlung
- Pro-Memoria-Daten
Wie berechnet man den Stundenlohn wenn Überstunden oder Zuschläge für Nacht-, Sonntagsarbeit, usw. ausbezahlt werden müssen.
Jahreslohn : Jahresstunden = Stundenlohn