Löhne, Sozialversicherungen, Personaladministration
Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen
Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen
Kartei Details
Karten | 203 |
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Lernende | 50 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 10.11.2012 / 20.06.2024 |
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Welche Unfallarten gibt es im UVG?
Berufsunfälle BU (AG bezahlt Prämie)
- für alle Beschäftigen AN
- Berufsunfälle (im Betrieb)
- Berufskrankheiten
- Arbeitsweg bei weniger als 8 Std./Woche
Nichtberufsunfall NBU (AN bezahlt Prämie)
- für alle Beschäftigen AN von mehr als 8 Std./Woche
- Freizeitunfälle
- (Arbeitsweg)
Welche Leistungen werden bei einem Unfall übernommen bzw. ausbezahltt?
Sachleistungen:
- Pflegeleistungen
- Kostenvergütungen
Geldleistugnen:
- Unfall-Taggelder
- Unfall-Invalidenrenten (max. 80% des versicherten Verdienstes nach IV-Entscheid)
- Hinterlassenenrenten (Witwenrente 40%, Waisen 15%, Vollwaisen 25%)
- Besondere Entschädigungen (Integritätsentschädigung, Hilflosenentschädigung)
Wann wird ein Unfall-Taggeld ausbezahlt und wie wird dieses berechnet?
- ab dem 3. Tag nach Unfalltag unbeschränkt (Unfall und Berufskrankheit)
- ganz oder teilweise arbeitsunfähig (muss medizinisch ausgewiesen sein - gemäss Unfallschein)
- 80% des zuletzt bezogenen Lohnes
- max. vers. Lohn CHF 126'000.-/Jahr
- für jeden Kalendertag ein Taggeld
- Kinderzulagen werden zum vers. Verdienst gerechnet, nicht aber zum prämienpflichtigen Lohn
Versicherter Jahresverdienst inkl. KiZu x 80 %
365 Tage
Wann endet die Beitragspflicht bzw. die Versicherung im UVG?
- Für Erwerbstätige, welche wöchentlich mind. 8 Stunden arbeiten, endet die Versicherungsdeckung mit dem 30. Tag nach Austritt
- Falls keine neue Erwerbstätigkeit muss das Unfallrisiko wieder bei der privaten Krankenkasse eingeschlossen werden.
Wann muss eine Abredeversicherung beim UVG abgeschlossen werden?
- z.B. bei unbezahltem Urlaub, beruflicher Weiterbildung, Krankheit ohne Lohnfortzahlung von mehr als 30 Tagen
- für Personen, die NBU versichert waren
- für max. 180 Tagen (Kosten Fr. 25/Mt.)
- beim letzten Arbeitgeber bzw. dessen UVG-Versicherer mit Formular beantragen
- Anmeldung spätestens am letzten Tag der Nachdeckung.
Wie muss ein Unfall gemeldet werden?
- die verunfallte Person hat unverzüglich dem Arbeitgeber den Unfall zu melden
- Arbeitgeber hat unverzüglich den Unfall mit dem vorgesehenen "Unfallmelde-Formular" seinem Unfallversicherer zu melden
- Unfallversicherer rechnet dann mit dem Arbeitgeber ab.
Wann wird eine überobligatorische Unfallversicherung abgeschlossen?
- überobligatorische Versicherungen sind freiwillig
- gemäss OR 324b muss der Arbeitgeber jedoch bei Versicherungsleistungen, wenn diese geringer als 80% sind, die Differenz übernehmen
Möglichkeiten:
- Zusatzversicherung für Löhne über 126'000 /Jahr (Vertrag wird gemacht)
- Zusatzversicherung über die oblig. 80%
- Weitere Leistungen (Heilungskosten, IV-/Todesfallkapital)
Wie sieht es beim UVG aus betreffend den Bilateralen Verträgen (CH-EU)?
Bei einem Unfall im EU/EFTA Raum übernimmt die Unfallversicherungen die gleichen Kosten wie in der Schweiz.
Bei einem Unfall ausserhalb des EU/EFTA-Raumes übernimmt die Unfallversicherung max. das Doppelte der Kosten in der Schweiz (vorallem bei Spitalaufenthalt).
Herr Uhlmann möchte unbezahlten Urlaub nehmen. Die GL bewilligt seinen Antrag. Nun stellt sich die Frage wie er während seines Urlaubes von 7 Monaten Unfallversichert ist.
- 30 Tage Nachdeckung durch Unfallversicherung
- Abschliessen einer Abredeversicherung für max. 6 Monate
- Unfalldeckung bei der Krankenkasse aufnehmen oder ein Taggeld abschliessen.
- Reiseversicherung abschliessen
Welchen Zweck erfüllt die Krankenversicherung nach KVG?
Wer hat die Aufsicht?
Die soziale Krankenversicherung soll vor wirtschaftlichen Folgen wegen Krankheit, Unfall und Mutterschaft schützen.
Aufsicht hat das Bundesamt für Gesundheitswesen
Wer ist nach KVG obligatorisch Krankenpflegeversichert?
- Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
- Ausländische Staatsangehörige, welche sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten.
- es dürfen keine Vorbehalte gemacht werden
- freie Wahl des Krankenversicherers ( der Versicherer darf niemanden ablehnen!)
- es muss kein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden.
Wann beginnt und wann ende die Versicherung beim KVG?
Beginn:
- bei Geburt oder Wohnsitznahme in der Schweiz (jedes Familienmitglied)
- Anmeldung innert 3 Monaten (bei Geburt oder Wohnsitznahme)
Ende:
- Wenn die Versicherte Person nicht mehr der Versicherungspflicht untersteht (z.B. Wegzug, Tod).
Welche Leistungen erhält man bei Krankheit / Unfall nach KVG?
- Arztkosten (Untersuchung, Analysen)
- Chiropraktoren, Physiotherapeuten
- Spitalkosten im Wohnkanton (allg. Abteilung)
- Pflege zu Hause (Spitex) oder im Pflegeheim (ohne Kost und Logis)
- vom Arzt verordnete Medikamente (gem. Liste)
- Beitrag an ärztlich verordnete Badekuren
- einen Beitrag an die med. notwendigen Transport-, Bergungs- sowie Rettungskosten
Wie wird die Krankenversicherung finanziert?
Was sind die Finanzierungsquellen?
Finanzierung mittels Ausgaben-Umlageverfahren
Finanzierungsquellen:
- Prämien der Versicherten
- Kostenbeteiligungen der Versicherten
- Beiträge z.T. durch Kantone oder Gemeinden / Prämienverbilligungen
Wie ergeben sich die Prämien beim KVG?
- Kopfprämie
- Prämien sind unabhängig vom Einkommen
- Unterschiedliche Prämien nach Alter (0 bis 18 Jahren, Ausbildung 18 - 25 Jahren oder Erwachsene ab 18 Jahren)
- Prämien varieren von Kanton zu Kanton sowie innerhalb eines Kantons nach Regionen (max. 3 Stufen)
- Prämienverbilligung durch Bund
Wie hoch ist die Kostenbeteiligung der Versicherten beim KVG?
- Jahresfranchise von CHF 300.- für Erwachsene (Kinder 0)
- Selbstbehalt 10% bis max. CHF 700.- für Erwachsene (Kinder CHF 350.-)
- Ordentliche Kostenbeteiligung beträgt somit max. CHF 1'000.-
- kein Selbstbehalt bei Mutterschaft
Wie ist die Lohnfortzahlung bei Krankheit geregelt?
- ohne KTG Versicherung = Arbeitgeber muss die Lohnfortzahlung gemäss OR nach Skalen (BE/ZH/BS) für eine bestimmte Zeit zu 100% ausrichten (OR 324)
- Arbeitgeber kann eine Krankentaggeldversicherung abschliessen (Abschluss ist nicht obligatorisch)
Leistungen je nach Vertrag (Wartezeit, Höhe, Dauer usw.)
Was ist die Berechnungsgrundlage für die Beiträge an die KTG-Versicherung?
- Jahreslohn aller Mitarbeiter (zusätzlich auch KiZu, AuZu, Bonus, etc.) x ein gewisser Prozentsatz.
Wie läuft die Prämienzahlung bei der KTG-Versicherung ab?
Anfang Jahr Akontozahlung, Ende Jahr bzw. Anfang nächstes Jahr definitive Abrechnung
Aufteilung Arbeitgeber / Arbeitnehmer meistens 50%/50%
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei Krankheit beim vorhandensein einer KTG-Versicherung?
- Krankheitsmeldung ausfüllen und vom Arbeitnehmer ebenfalls ausfüllen lassen.
- Arztzeugnisse verlangen und beilegen.
- Krankheitsmeldung einsenden.
- Weiterleitung Krankentaggel an AN oder weiterhin Lohn ausbezahlen und verrechnen.
Welche Leistungen und in welchem Umfang erhält man bei Krankheit von der Krankentaggeldversicherung?
- Krankentaggeld = Lohnersatz (keine Heil- bzw. Pflegekosten zu gut)
- Krankentaggelder sind nicht AHV-pflichtig
- Arbeitgeber schliesst üblicherweise eine KTG-Versicherung von 80% ab 31. Tag (Wartefrist 30 Tage) der Krankheit für 720 Tage innerhalb von 900 Tagen ab (ist ein Beispiel)
Was geschieht mit der KTG-Versicherung bei einem Austritt aus der Firma?
- Bei Austritt Möglichkeit des Übertritts in die Einzelversicherung (innert einer bestimmten Frist - weiterhin Wohnsitz in der Schweiz - auch für arbeitslose Personen möglich)
Welchen Zweck erfüllt die Invalidenversicherung?
Welche Behörde hat die Aufsicht?
Ein bzw. Wiedereingliederung vo durch Geburtsgebrechen, Kranheits- oder Unfallfolgen behinderten Personen. "Sicherung des Existenzgrundbedarfs"
Bundesamt für Sozialversicherungen
Wer ist bei der IV obligatorisch versichert?
- Alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
- alle natürlichen Personen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben
- Schweizer sowie EU/EFTA Bürger, die im Ausland tätig sind.
Wer ist nicht versichert bei der IV?
- Ausländer mit diplomatischen Vorrechten
- Personen, welche bereits einer ausländischen Sozialversicherung angeschlossen sind
- Personen welche nur kurze Zeit in der CH weilen
Wann kann man die obligatorische AHV und IV-Versicherung weiterführen?
Personen, die im Ausland für einen CH-Arbeitgeber beschäftigt werden (Entsandte bzw. Expatriates)
Voraussetzung: die letzten 5 Jahre in der CH versichert und Antrag innert 6 Monaten ab Auslandaktivität eingereicht
Wer kann sich frewillig bei der AHV und IV versichern lassen?
CH, Angehörige eines EG oder EFTA Staates, die in einem Staat ausserhalb der EG oder EFTA wohnen, können der freiwilligen IV beitreten, sofern sie unmittelbar vorher während mindestens 5 Jahren versichert waren.
Wer ist bei der IV Beitragspflichtig? Wann beginnt und endet die Beitragspflicht?
- Erwerbstätige / Selbständigerwerbende: ab 1.1. des 18. Altersjahres bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit, frühestens beim erlangen des AHV Alters (64 Frauen bzw. 65 Männer)
- Nichterwerbstätige: ab 1.1. des 21. Altersjahres bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters
- Arbeitnehmer ohne beitragspflichten Arbeitgeber.
Wie hoch sind die Beiträge bei der IV?
Beitragssatz Unselbständigerwerbstätige:
AN und AG je 0.7%
Zusammen mit AHV 4.2% und EO 0.25% = 5.15%
Wie lautet der Grundsatz der IV?
Eingliederung vor Rente!
Dies bedeutet, dass zuerst sämtliche Eingliederungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen. Erst wenn eine Eingliederung nicht oder nur teilweise realisiert werden kann, wird der Rentenanspruch geprüft.
Welche Leistungen erhält man von der IV? und bis wann?
- IV-Rente bis zum AHV-Rentenalter; danach AHV-Rente
- bei Änderungen des Gesundheitszustandes kann sich auch die IV-Rente ändern
- Plafonierung 150% der max. IV-Rente wenn beide (das Ehepaar) invalid sind
- Früherfassung
- Medizinische Massnahmen (Geburtsgebrechen)
- Berufliche Massnahmen (Umschulungen, Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, 1. Ausbildung bei Invaliden seit Geburt)
- Hilftsmittel
- Taggelder
- Renten (invaliden- und Kinderrenten ab vollendetem 18. AJ)
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein um eine IV-Rente zu erhalten?
- mind. 3 Jahre Beitragsdauer
- nach Durchführung allfälliger Eingliederungsmassnahmen und
- mind. 40% bleibend erwerbsunfähig oder während 360 Tagen ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mind. zu 40% arbeitsunfähig
- Berechnungsgrundlagen wie AHV
- Jahreseinkommen +
- Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften:
- Beitragsjahre = Ø Jahreseinkommen = Rente gem. Tabelle
- Aufwertungsfaktor
Wie berechnet man den IV-Grad bzw. wie hoch ist dann die entsprechende Rente?
Gegenüberstellung der Einkommen vor und nach Eintritt der Behinderung.
Valideneinkommen: CHF 60'000
Invalideneinkommen: CHF 24'000
Einkommensverlust: CHF 36'000
Invaliditätsgrad 60%
IV-Grad 00-39% = keine IV-Rente
IV-Grad 40-49% = Viertelsrente = max. CHF 585.-
IV-Grad 50-59% = Halbe Rente = max. CHF 1'170.-
IV-Grad 60-69% = Dreiviertelsrente = max. CHF 1'755.-
IV-Grad 70-100% = Volle Rente = max. CHF 2'340.-
Welchen Zweck erfüllt die AHV? Welche Behörde hat die Aufsicht?
Decken des Existenzbedarfs bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge Alter oder Tod!
Bundesamt für Sozialversicherungen
Was ist das individuelle Konto bei der Ausgleichskasse?
- jeder Beitragspflichtige hat einen AHV-Ausweis
- Konto bei der Ausgleichskasse (IK-Konto) - Jahreseinkommen werden verbucht und nicht Beiträge
- Arbeitgeber rechnet mit der Ausgleichskasse ab
- Auszug aus dem individuellen Konto kann verlangt werden - Gratis (Gesamtauszug)
Welche Aufgaben hat die Ausgleichskasse?
- Beitragsfestsetzung / - einnahmen
- Festsetzung und Auszahlung der Leistungen
- Abrechnung mit der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS
- Führen des individuellen Beitragskonto
Welcher AHV-Ausgleichskasse ist man angeschlossen?
- diejenige vom Arbeitgeber
- wenn AG in einem Verband = Verbandsausgleichskasse
- sonst Kant. Ausgleichskasse
- Nichterwerbstätige = Kant. Ausgleichskasse
Wer ist bei der AHV obligatorisch versichert?
- Alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
- alle natürlichen Personen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben
- Schweizer sowie EU/EFTA Bürger, die im Ausland tätig sind.
Wer ist bei der AHV nicht versichert?
- Ausländer mit diplomatischen Vorrechten
- Personen, welche bereits einer ausländischen Sozialversicherung angeschlossen sind
- Personen welche nur kurze Zeit in der CH weilen
Wer ist bei der AHV beitragspflichtig? Wann beginnt und endet die Beitragspflicht?
- Erwerbstätige / Selbständigerwerbende: ab 1.1. des 18. Altersjahres bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit, frühestens beim erlangen des AHV Alters (64 Frauen bzw. 65 Männer)
- Nichterwerbstätige: ab 1.1. des 21. Altersjahres bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters
- Arbeitnehmer ohne beitragspflichten Arbeitgeber.