Löhne, Sozialversicherungen, Personaladministration

Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen

Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen


Kartei Details

Karten 203
Lernende 50
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 10.11.2012 / 20.06.2024
Weblink
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Was gibt es bezüglich der Quellensteuerpflicht zu unterscheiden?

  • Steuerrechtlichen Wohnsitz: AN, die in der Schweiz Wohnsitz haben
  • Steuerrechtlichen Aufenthalt: AN, die im Ausland ansässig sind wie z.B. Wochenaufenthalter, Grenzgänger

Wer ist der Quellensteuer unterworfen?

Der Quellensteuer unterworfen sind alle ausländischen AN (mit steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt) welche die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) nicht besitzen, also:

  • Jahreaufenthalterinnen (Ausweis B)
  • GrengängerInnen (Ausweis G)
  • KurzaufenthalterInnen (Ausweis L)
  • Flüchtlinge (Ausweis F)

Ausnahmen: Heirat oder eingetragene Partnerschaft mit einer Person, die das CH-Bürgerrecht oder Ausweis C besitzt sowie ausländische AN mit Grundbesitz

Wer ist Schuldner der steuerbaren Leistung bei der Quellensteuer und welche Pflichten muss dieser erfüllen?

Schuldner der steuerbaren Leistung ist der Arbeitgeber. Er haftet für die Entrichtung der Quellensteuer und muss folgende Pflichten beachten:

  • bei Fälligkeit von Geldleistungen die geschuldete Steuer zurückbehalten (Lohnabzug)
  • dem Steuerpflichtigen eine Aufstellung oder Bestätigung über den Steuerabzug ausstellen
  • die Steuer mit der zuständigen Steuerbehörde abrechnen und diese periodisch abliefern
  • der Steuerbehörde Einblick in alle Unterlagen gewähren
  • Der Schuldner (Arbeitgeber) erhalt von der Steuerverwaltung für seinen Aufwand eine Bezugsprovision