KV LAP W&G alles 1
Gemischt alle Themen von Rechtslehre, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Staatskunde
Gemischt alle Themen von Rechtslehre, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Staatskunde
Kartei Details
Karten | 110 |
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Lernende | 29 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 08.05.2016 / 17.09.2024 |
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Nennen SIe die Quelle des Rechts.
Geschriebenes Recht: Verfassung, Gesetzte und Verordnung
Gewohnheitsrecht
Richterrecht
Was ist der Unterschied zwischen Verfassung, Gesetz und Verordnung?
Verfassung: ist das Fundamentder Gesetzgebung. Änderungen in der Verfassung führen immer zu einer Volksabstimmung.
Gesetz: Führt die Verfassungstexte näher aus. Kann vom National- und Ständerat beschlossen, geändert oder gestrichen werden. Nur wenn ein Referendum ergriffen wird, kommt es zu einer Volksabstimmung.
Verordnung: Sind Vorschriften die den Vollzug der Gesetzte regeln. Wird in der Regel von der Regierung erlassen. Sie untersteht nicht dem Referendumrecht, deshalb kommt es nie zu einer Volksabstimmung.
Wie können die Bürger auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss nehmen?
Durch Referendum, Initiative und Abstimmung
Initiative ist wenn man selbst einen Beitrag in der Verfassung machen möchte.
Referendum: Ist wenn man einen Einwand gegen den Entscheid des National und Ständerat machen möcht.
Ab: BV 138
Nennen Sie die Entschehungs Gründe einer Obligation und dessen Rechtsfolgen.
Vertrag (OR 1): Die vereinbarte Verpflichtung wird erfüllt.
Unerlaubte Handlung ( OR 41): Der Zustande gekommene Schaden wird bezahlt.
Ungerechtfertigte Bereicherung (OR 62): Die grundlose Vermögensverschiebung wir rückgängig gemacht.
Erklären Sie die Zwei unterteilungen der Verschuldungshaftung.
Die Unerlaubte Handlung ist in zwei Sektoren unterteilt, nähmlich in die Verschuldungshaftung und Kausalhaftung.
Verschuldungshaftung, ist wenn der Verursacher den Schaden zu ersetzen hat.
Kausalhaftung, ist wenn man sich haftbar macht, weil man für jemand Verantwortlich ist, der einen Schaden verursacht hat. Z.B wenn ein Tier oder ein Kleinkind den Schaden verursacht hat.
Scharfe Kausalhaftung, ist wenn man immer haftet auch wenn man gar nichts dafür kann. Z.b Halter eines Motorfahrzeuges der haftet auch wenn der Fussgänger Schuld ist, dass er überfahren wurde, weil er die Verkehrsregeln nicht beachtet hat. oder Wenn ein AKW totz einhatung der Sicherheitsvorschriften in die Luft geht haftet es trotzdem, da es die Gefahr überhaubt in Kauf genommen hat
Nennen Sie die Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss.
Geschäftsfähige Vertragsparteien -> Übereinstimmende Wilensäusserung -> Evtl. Einhalten von Formvorschriften-> Zulässiger Vertragsinhalt.
Nennen Sie Gründe weshalb ein Vertrag Anfechtbar ist.
Anfechtung ist das Recht einen Vertrag einseitig aufzulösen, wenn ein Willensmangel vorliegt (OR 21 und 31)
Wesentlicher Irrtum (OR 23)
Absichtliche Täuschung (OR 28)
Furchterregung (OR 29)
Übervorteilung (OR 21)
Nennen Sie Gründe warum ein Vertrag Nichtig ist.
Widerrechtlicher Inhalt
Unsittlicher Inhalt
Unmöglicher Inhalt
Erklären Sie die Regelung der Erfüllung des Ortes.
Geldschulden: sind Bringschulden dass heisst am Wohnort des Gläubigers zu Bezahlen.
Speziesware: sind Holschulden: das heisst, sie müsssen am Ort, wo sich die Ware bei Vertragsabschluss befand, abgeholt werden
Gattungsware: Sind Holschulden, das heisst, sie müssen am Wohnsitz der Verkäufers abgeholt werden.
Erklären Sie die Regelung bei der Zeit der Erfüllung.
Wenn im Vertrag nichts über den Zeitpunkt der Erfüllung vereinbart wurde, gilt "Zug um Zug", das heisst, jede Vertragspartei hat ihre Leistung sofort zu erbringen.
Nennen Sie die zwei Arten der Erfüllungsfehler.
Nichterfüllung und Schlechterfüllung.
Beispiel Nichterfüllung: George zahlt seine Handy Rechnungauch auch nach Ablauf der 30 Tägigen zahlungsfrist nicht.
Schlechterfüllung: Swisscom liefert das bestellte Handy jedoch ist es defekt.
Nennen Sie die Verjährungsfristen.
10 Jahre (OR 127) bei Darlehensforderungen und Schadenersatzforderungen aufgrund eines Gerichtsurteil
5 Jahre (OR 128) Altagsforderungen z.B bei Zinsen, Lohnforderungen, Honorarforderungen des Arztes und Anwaltes, Handwerkerforderungen
1 Jahr (OR 41 und OR 67) Haftpflichtansprüche Schadenerstz aus unerlaubten Handlung und Forderung aus ungerechtfertigter Bereicherung.
20 Jahre (SchKG) Betreibungsrechtliche Ansprüche Verlustscheinforderungen
Unverjährbahr (ZGB 807) Grundpfanforderungen Hypothekarschulden
Nennnen Sie die Arten des Kaufvertrages.
Kaufverträge nach Art des Kaufgegenstandes
Fahrniskauf ( bewegliche Sache) Spezieskauf und Gattungskauf
Grundstückkauf
Kaufvertrag nach Art der Bezahlung
Barkauf Käufer zahlt die Ware bei der Übergabe
Kreditkauf Bezahlung erfolgt später als die Übergabe der Ware (z.B Ware gegen Rechnung zahlbar innert 30Tagen)
Nennen Sie die Rechten und Pflichten der Vertragsparteien.
Warenobligation: Der Verkäuferverpflichtet sich, die Ware dem Käufer zu Eigentum zu übergeben.
Der Käufer hat das Recht, die Ware vom Verkäufer zu Eigentum zu erhalten
Kaufpreisobligation: Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen.
Der Verkäufer hat das Recht, den Kaufpreis vom Käufer zu erhalten.
Verpflichtungen des Käufers sind im OR 211 geregelt
Verpflichtungen des Verkäufers sind im OR 188 geregelt
Wann kommt man in Lieferverzug und was sind die Rechtlichen Folgen?
Wenn ein Bestimmter Termin vereinbart wurde, kommt man in Lieferverzug nach Ablauf dieses Termins.
OR 190
Wenn der Verkäufer in Lieferverzug kommt ist zu vermuten dass der Käufer auf die Lieferung verzichte und Schadenersatz wegen nichterfüllung fordert. Falls der Käufer die Lieferung trotzdem noch möchte, hat er dies sofort zu melden.
OR 191
Kommt der Verkäufer seiner Vertragspflicht nicht nach, so hat er den Schaden der dem Käufer hieraus entstehen, zu ersetzen.
Zeigen Sie die Rechtlichen Folgen an bei mangelhafter Lieferung
Pflichten des Käufers: 1. Prüfung
2. Anzeigen
3. Aufbewahrung
Möglichkeiten des Käufers: Wandlungsklage OR 205 ( Der Kaufvertrag wird Rückgängig gemacht. Der Kaufgegenstand wird gegen Rückerrstattung des Kaufpreises zurückgegeben.)
Minderungsklage OR 205
Fehlerfrei Ersatzlieferung OR 206
Nennen Sie die Rechtlichen Folgen des Zahlungsverzuges.
Beim Mahngeschäft: Es wird kein genauer Zahlungstermin vereinbart. z.B. zahlbar bei Lieferung ca. Mitte September)
OR 102 Abs 1
Der Verkäufer muss die Zahlung jetzt ausdrücklich verlangen(=mahnen) und hat dann das Recht,5% Verzugzins zu verlangen Wenn im Vertrag nicht anderes Vereinbart wurde.
OR 107 Abs 1
Der Verkäufer stzt eine angemessene Nachfrist zur nachträglichen Erfüllung.
Beim Verfalltagsgeschäft wirde der Erfüllungstermin vereinbart. ( z.B zahlbar bis 14. September oder innert 30 Tagen)
Der Verzug tritt automatisch ein. Der Verkäufer hat das Recht, 5% Zins zu verlangen wenn Vertraglich nichts anderes Vereinbart wurde. OR 107 Abs 1
Der Verkäufer setzt eine angemessene Nachfrist zur Nachträglichen Erfüllung.
Nennen Sie die Merkmale des Arbeitsvertrages
In OR 319-342 geregelt.
Vertragsparteien: Vertrag zwischen einem einzelnen Arbitnehmer und einem Arbeitgeber (Unternehmung)
Hauptinhalt: Regelung des Arbeitsverhältnisses
Formschrift: Formfreihei nach OR 11
Haftung: Keine Haftung für das Ergebnis der Arbeit; nur für die Einhalung der Treue- und Sorgfaltspflicht
Nennen Sie die Pflichten des Arbeitsgeber und Arbeitnehmer.
Pflichten des Arbeitgebers
Lohnzahlung OR 322
Lohnfortzahlung OR 324a
Ferien OR 329
Pflichten des Arbeitsnehmer
Persönliche Arbeitsleistung OR 321
Sorgfallts- und Treuepflicht OR 321a
Überstunden OR321c
Nennen Sie die Merkmale eines Werkvertrag
Ist im OR 363-379 geregelt
Vertragsinhalt: Herstellung, Reperatur oder Änderung einer Sache für den Besteller gegen Entgelt
Formschrift: Formfreiheit nach OR 11
Haftung für das Ergebnis: Haftung für die erfolgreiche Fertigstellung des Auftrags
Nennen Sie die Merkmale eines Auftrages.
Ist im Or 393-406 geregelt
Vertragsinhalt: Ausführung einer Dienstleistung für den Auftraggeber gegen Entgeld. z.B für eine Ätzliche untersuchung, zum Ausfüllen der Steuererklärung oder z.B zum erteilen von Privatstunden.
Formvorschrift: Formfreiheit nach OR 11
Haftung: Keine Haftung für ein gutes Ergebnis; nur für sorgfältige Ausführung.
Müssen Überstunden geleistet werden? wenn ja wie müssen Sie entlöhnt werden?
Ist im OR 321c geregelt
Wenn es für den Betrieb notwendig und die Überstunden können dem Arbeitnehmer zugemutet werden, ist der Arbeitehmer dazu verpflichtet Überstunden zu leisten.
Im einverständnis mit dem Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber die Überstundenarbeit innert eines angemessenen Zeitraum durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgleichen.
Wird die Überzeit nicht durch Freizeit ausgeglichen und ist nichts anderes Vereinbart so ist sie mit Lohn zu entrichten, der sich nach dem Normallohn samt einen Zuschlag von mindestens einem Viertel bemisst.
Wie sind im Arbeitsvertrag die Ferien geregelt?
Ist im OR 329 geregelt.
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jedest Dienstjahr mind. 4 Wochen Ferien zu leisten.
Bis zum vollendeten 20Lebensjahr des Arbeitsnehmer ist der Arbeitgeber verplfichtet 5 Wochen Ferien zu leisten.
Für unvollendete Dienstjahre sind Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses im betreffenden Dienstjahr zu gewähren.
Wie ist die Lohnfortzahlung geregelt.
Die Lohnforzahlungsfrist gilt erst ab den 4 Monat der Anstellung (bei unbefristeteten Arbeitsverträgen)
Im OR 324a Abs 2 nur für das erste Jahr geregelt. 3 Wochen Lohnfortzahlungspflicht.
Ab dem zweiten Dienstjahr müssen die Aufgaben Angaben enthalten z.B Berner Skala
Keine Lohnfortzahlung gibt es bei: Totalausfall, Schneestürme
Solche Ausfälle liegen nicht in der Person des Arbeitsnehmers.
Nennen Sie die Regelung der Firma und Firmenschutz der verschiedenen Gesellschaften.
Einzelunternehmung: Der Familiennamen muss enthalten sein
Firmenschutz am Ort des Geschäftsitzes
GmbH+AG: Freie Namenswahl + Zusatz der Rechtsform
Firmenschutz in der ganzen Schweiz.
Nennen Sie den Kapitaleinsatz der verschiedenen Gesellschaften.
Einzelunternehmung: Keinerlei Vorschriften: Kapitaleinsatz nach Notwendigkeit des Geschäftes.
GmbH: Stammkapital muss mind. CHF 20'000 bei Gründung voll einbezahlt sein. Das Stammkapital kann bei mehreren Gesellschaftern in Stammanteile aufgeteilt sein, zu mind, CHF 100 Nennwert.
AG: Das Aktienkapital muss mind. 100'000 betragen 20% müssen einbezahlt sein aber nie weniger als 50'000 Der mind. Wert einer Aktie liegt bei 1 Rp
Nennen Sie die Regelung der Geschäftsführung und die Organe der verschiedenen Gesellschaften.
Einzelunternehmung: Keine Vorschriften,Unternehmer ist alleine Verantwortlich.
GmbH: Vorgeschriebene Organe: Gesellschaftsversammlung, Geschäftsführung und Revisionsstelle
AG: Vorgeschriebene Organe: Generallversammlung ( Versammlung aller Aktionäre min. 1x pro Jahr), Verwaltungsrat zuständig für die Geschäftsführung, Revisionsstelle
Wer Haftet bei den verschiedenen Gesellschaften?
Einzelunternehmung: Haftung zuerst mit dem Geschäftsvermögen wenn dies nicht reicht dann mit rivatvermögen. hohes privates Risiko für den Unternehmer.
GmbH: Haftung beschränkt auf das Geschäftsvermögen. geringes privates Risiko der Gesellschafter. Falls Statuten vorgesehen : beschränkte Nachschusspflicht mit Privatvermögen möglich
AG: Beschränkte Haftung auf das Geschäftsvermögen. kein Privates Risiko der Aktionäre.
Nennen Sie die Wirkung des Handelsregister Eintrag auf die Gesellschaften.
Einzelunternehmung: Eintrag obligatorisch ab einem Jahresumsatz von 100'000darunter Eintrag freiwillig
GmbH + AG: Handelsregiser Eintrag Obligatorisch und Gründungswirkung.
Vor und Nachteile der Gesellschaften.
Einzelunternehmung: Vorteil: Kein mindest Kapital, einfache Gründung weil wenig Vorschriften.
Nachteil: unbeschränkte Haftung, eingeschränkte Kaitalbeschaffung, keine Anonymität möglich da Firma mit Familiennamen.
GmbH+AG: Vorteil: Beschränkte Haftung d.h Privatvermögen ist nicht gefährdet, grosse Kapitalien möglichbei mehreren Gesellschaftern, einfach übetragbar, freie Firmenwahl+ Firmenschutz ganze Schweiz
Nachteil: Hohes mind.Kapital, aufwändige Gründung und viele Vorschriften, Doppelbesteuerung