Krankenversicherung (KV)
Krankenversicherung (KV)
Krankenversicherung (KV)
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Set of flashcards Details
Flashcards | 11 |
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Language | Deutsch |
Category | Social |
Level | Primary School |
Created / Updated | 25.04.2016 / 23.08.2020 |
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gesetzliche Grundlagen
- BV Art. 117 und 118
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG, in Kraft seit 1. Jan. 1996
- Verordnung über die Krankenversicherung KVV, in Kraft seit 1. Jan. 1996
- Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV
Welchen Zweck oder welches Ziel hat die Krankenversicherung nach KVG:
die finanziellen Mehrkosten infolge
- Krankheit
- Unfall
- Mutterschaft
zu decken.
Nach welchem Prinzip funktioniert die Krankenversicherung?
Nach dem Prinzip der Gleichbehandlung.
Der Begriff, Krankheit wird im ATSG wie folgt definiert: (4)
- ist jede Beeinträchtigung der körperlichen oder psychischen Gesundheit
- die nicht Folge eines Unfals
- und eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert
- oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Flge hat.
Der Begriff, Unfall wird im ATSG wie folgt definiert:
- ist die plötzliche
- nicht beabsichtigte
- schädigende Einwirkung
- eines ungewöhnlichen
- äusseren Faktors auf den menschlichen Körper
- die eine Beeinträchtigung der körperlichen oder psychischen Gesundheit
- oder den Tod zur Folge hat.
Was beinhaltet oder umfasst die Mutterschaft?
- Scheangerschaft
- Niederkunft
- Erholungszeit der Mutter
Bei der Krankenversicherung unterscheiden wir in :
- die obligatorische Grundversicherung nach KVG
- die freiwillige Zusatzversicherungen nach KVG
Sind die Zusatzversicherungen freiwillig ?
Ja
Welche Leistungen decken die Zusatzversicherungen ab
- Halbprivat- oder Privatabteilung im Spital
- erweiterte ambulante Behandiûngen
- Übernahme von nicht KVG-pflichtigen Medikamenten, Impfungen usw.
- Zahnbehandlung
- Ferienversicherung
- Unfall-Zusatz bei Invalidität und Todesfall
- Transportkosten
- Taggeldversicherung bei Krankheit oder Unfall
was prüft man bei der Risikoprüfung in der Krankenversicherung?
- die Aufnahme von bestimmten Personen ablehnen
- Vorbehalte aufgrund des GEsundheitszustands einer Person anbringen
- Leistungseinschränkungen vornehmen
- Karenzfristen anbringen
- eine höhere Selbstbeteiligung verlangen
Die Aufstellung der beiden Versicherungszweige erfolgt für die:
- Krankenversicherung nach KVG beim Bundesamt für Gesundheit BAG
- Zusatzversicherungen nach VVG bei der eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA