Krankenversicherung (KV)

Krankenversicherung (KV)

Krankenversicherung (KV)


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Flashcards 11
Language Deutsch
Category Social
Level Primary School
Created / Updated 25.04.2016 / 23.08.2020
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gesetzliche Grundlagen

  • BV Art. 117 und 118
  • Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG, in Kraft seit 1. Jan. 1996
  • Verordnung über die Krankenversicherung KVV, in Kraft seit 1. Jan. 1996
  • Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV

Welchen Zweck oder welches Ziel hat die Krankenversicherung nach KVG:

die finanziellen Mehrkosten infolge

  • Krankheit
  • Unfall
  • Mutterschaft

zu decken.

Nach welchem Prinzip funktioniert die Krankenversicherung?

Nach dem Prinzip der Gleichbehandlung.

Der Begriff, Krankheit wird im ATSG wie folgt definiert: (4)

  • ist jede Beeinträchtigung der körperlichen oder psychischen Gesundheit
  • die nicht Folge eines Unfals
  • und eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert
  • oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Flge hat.

Der Begriff, Unfall wird im ATSG wie folgt definiert:

  • ist die plötzliche
  • nicht beabsichtigte
  • schädigende Einwirkung
  • eines ungewöhnlichen
  • äusseren Faktors auf den menschlichen Körper
  • die eine Beeinträchtigung der körperlichen oder psychischen Gesundheit
  • oder den Tod zur Folge hat. 

Was beinhaltet oder umfasst die Mutterschaft?

  • Scheangerschaft
  • Niederkunft
  • Erholungszeit der Mutter

Bei der Krankenversicherung unterscheiden wir in :

  • die obligatorische Grundversicherung nach KVG
  • die freiwillige Zusatzversicherungen nach KVG

Sind die Zusatzversicherungen freiwillig ?

Ja

Welche Leistungen decken die Zusatzversicherungen ab

  • Halbprivat- oder Privatabteilung im Spital
  • erweiterte ambulante Behandiûngen
  • Übernahme von nicht KVG-pflichtigen Medikamenten, Impfungen usw.
  • Zahnbehandlung
  • Ferienversicherung
  • Unfall-Zusatz bei Invalidität und Todesfall
  • Transportkosten
  • Taggeldversicherung bei Krankheit oder Unfall

was prüft man bei der Risikoprüfung in der Krankenversicherung?

  • die Aufnahme von bestimmten Personen ablehnen
  • Vorbehalte aufgrund des GEsundheitszustands einer Person anbringen
  • Leistungseinschränkungen vornehmen
  • Karenzfristen anbringen
  • eine höhere Selbstbeteiligung verlangen

Die Aufstellung der beiden Versicherungszweige erfolgt für die:

  • Krankenversicherung nach KVG beim Bundesamt für Gesundheit BAG
  • Zusatzversicherungen nach VVG bei der eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA