Krankenversicherung BP 2015
Übungen zur eidg. Fachprüfung Modul E
Übungen zur eidg. Fachprüfung Modul E
Fichier Détails
Cartes-fiches | 81 |
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Utilisateurs | 36 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Affaires sociales |
Niveau | Apprentissage |
Crée / Actualisé | 15.02.2015 / 29.01.2023 |
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Zukunft – wie macht sich die internationale Entwicklung auf die CH bemerkbar
- Ein- und Auswanderungen waren schon stets die Herausforderungen der Sozialversicherungen – Gastarbeiter, welche zugewandert und später wieder ausgewandert sind
- Heute führen bilaterale Abkommen mit der EU zu teilweisem Umbau der Sozialversicherungen, da alle Zweige davon betroffen sind
- Übernahme von EU-Recht auf die CH
Was umfasst das System der soziale Sicherheit
- Sozialversicherungen à verhindern, dass Existenzgrundlage entzogen wird
- geben rechtlich definierten Anspruch auf definierte Leistungen, auch wenn kein finanzieller Bedarf besteht
- Sozialhilfe à letztes Auffangnetz, wenn die Leistungen nicht ausreichen oder ausgeschöpft sind. Konkreter Bedarf muss nachgewiesen sein.
- Ergänzungsleistungen zu den Sozialversicherungen
Oberstes Ziel der sozialen Sicherheit ist
- Stabilität
- Sicherheit --> Absicherung gegen wirtschaftliche Folgen existenzieller Risiken --> Sozial-versicherungen
- Gerechtigkeit --> Chancengleichheit + Finanzielle Umverteilung
- Steuern --> Prämienverbilligung
Aufgaben der sozialen Sicherheit - 4
- Absicherung der Bürger gegen wirtschaftliche Folgen existenzieller Risiken
- Gerechte Behandlung durch Chancengleichheit
- Finanzielle Umverteilungen durch Steuern – Finanzierung der Prämienverbilligung
- Viele Risiken werden durch verschiedene Soz.-Vers. abgedeckt à Anwendung von Koordinationsrecht
Welche Versicherungen decken das Risiko Alter ab – 4
- AHV
- BV
- UV
- MV
Welche Versicherungen decken das Risiko Krankheit ab – 4
- MV während des Dienstes
- UV bei Berufskrankheiten
- IV bei Geburtsgebrechen – med. Massnahmen
- KV in allen anderen Fällen
Welche Versicherungen decken das Risiko Unfall ab – 4
- MV während des Dienstes
- UV, sofern UVG-versichert
- IV, Eingliederungsmassnahmen
- KK in allen übrigen Fällen
Welche Versicherungen decken das Risiko Invalidität ab – 4
- IV
- UV - Komplementärrente
- MV - Komplementärrente
- BV - Komplementärrente
Welche Versicherung deckt das Risiko Arbeitslosigkeit ab
ALV
Welche Versicherungen decken das Risiko „Tod des Versorgers“ ab – 4
- AHV
- UV
- MV
- BV
Wer und wann hat Anspruch auf Sozialhilfe - 4
- Für schwächeren Teil der Bevölkerung, wenn Existenzsicherung nicht mehr vorhanden
- Letztes Auffangnetz, wenn keinerlei Ansprüche gegenüber Arbeitgeber oder anderen Sozialversicherungen mehr vorhanden
- Verwandte können in ab- und aufsteigender Linie zur Mitfinanzierung herangezogen werden
- SH ist rückerstattungspflichtig
Beispiele:
- allein erziehende oder wenig verdienende Eltern
- Junge, wenig verdienende Eltern mit Kindern
- Ausgesteuerte Arbeitslose
- Selbständig erwerbstätige mit zu wenig Einkommen
- Working poor
Versicherungsprinzip – Merkmale der Sozialversicherungen
- Sozialversicherungen werden durch Beitragszahlungen finanziert
- Erwerben einer Versicherungsleistung
- Gesetze + Verordnungen definieren Ansprüche, egal ob Bedarf oder nicht
- Unterstehen meistens dem Bundesrecht
Bedarfsprinzip – Merkmale der Sozialhilfe
- Keine Beiträge
- Für alle Personen mit Wohnsitz in der CH
- Effektiver Bedarf muss nachgewiesen werden
- Kantonal organisiert und geregelt
- Meistens an Gemeinden delegiert
Mögliche Rechtsnormen – 2
Öffentliches oder privates Recht
Inhalt des öffentlichen Rechts
- Alle Rechtsnormen, die das Verhältnis Bürger – Staat betreffen
- Beinhaltet Gesetze + Verordnungen, die mit Staatswesen zu tun haben
- Bundesverfassung formuliert für jede Sozialversicherung einen entsprechenden Auftrag an den Gesetzgeber zum Erlass eines entsprechenden Gesetzes
BV 12
Inhalt des privaten Rechts
- Privatversicherungen
- Sind nicht Aufgabe des Staates
Merkmale des öffentlichen Rechts - 9
- Bürger ist dem Staat unterstellt
- Ist Bürger mit Verfügung des Staates nicht einverstanden, kann er Rechtsmittel ergreifen
- Jede Verfügung enthält Rechtmittelbelehrung – wie kann man sich wehren, wenn man nicht einverstanden ist
- Muss sich selbst an Gesetze halten
- Sanktionen dürfen nur ergriffen werden, wenn notwendig und verhältnismässig
- Sozialversicherer üben eine Bundesaufgabe aus und treten wie der Staat selbst auf
- Staat darf nicht willkürlich handeln
- Staatshoheit
- Verfügungsgewalt – in Form von Anweisungen oder Definition rechtlichen Sachverhalts
Merkmale des privaten Rechts
- 2 Parteien stehen sich gegenüber – beide haben gleiche Möglichkeiten
- Keiner hat Hoheit über den anderen
- Bei Differenzen, Streitigkeiten = Anklage, Zivilrichter = komplizierteres Verfahren, prozessuale Fehler möglich, kosten Geld
- Privatversicherungen arbeiten in diesem Bereich
- Keine Verfügungsgewalt
3. Säule
- BVV3 / VVG
- Individuelle Ergänzung in Form von meist gebundener Vorsorge
- 3a nur für Erwerbstätige
- freiwillig
- Selbstfinanzierung – Kapitaldeckung, Achtung Inflation
- Steuerlich abziehbar
2. Säule
- BVG, UVG-Komplementärrente
- Sicherung der gewohnten Lebenshaltung à 1. + 2. S. zusammen mind. 60% des zuletzt bezogenen Lohnes
- Obligatorisch für Erwerbstätige, AN oder SE
- BVG-Abdeckung Überobligatorium möglich (über der Lohngrenze)
- Koordination mit AHV
- Beiträge durch Lohn-%-te paritätisch AG/AN
- Finanzierung: Kapitaldeckung – Achtung Inflation
1. Säule
- AHV, IV, EL
- obligatorisch für gesamte Bevölkerung
- Existenzsicherung, staatliche Vorsorge
- Ergänzungsleistungen möglich
- Finanzierung nach Solidaritätsprinzip ohne Plafonierung
- Finanzierung: Ausgaben-Umlageverfahren
- Problematik: Demografie
Ziel des Dreisäulenprinzips
- Dreisäulenkonzept, seit 1972 in der Bundesverfassung verankert, soll individuellen Bedarf im Rentenalter decken.
- Grosser Vorteil ist Ausgewogenheit zwischen Leistungen und Finanzierung
- Umlageverfahren wird regelmässig der Teuerung angepasst
- Bei Kapitaldeckungsverfahren (2. + 3. Säule) besteht Gefahr der Inflation, keine Anpassung an Teuerung
- Finanzierung jedoch besser gesichert, da Selbstsparen
- Vorteil der 3. Säule = Eigenverantwortung zu übernehmen um Lücken zu schliessen
Vor- und Nachteile der 1. Säule
- Demografische Entwicklung der Bevölkerung, Anstieg der Lebenserwartung
- Staat garantiert einzahlender Bevölkerung, dass bei deren Pensionierung weitere Teile der Bevölkerung Einzahlungen tätigen, aus denen die Leistungen finanziert werden --> Ausgabenumlageverfahren
- Generationenvertrag: jung zahlt ein für alt
Vor- und Nachteile der 2. Säule
- Kapitaldeckungsverfahren
- Jeder spart für sich
- Mit höherer Lebenserwartung sinkt die jährliche Rente
- Rentenberechnung mittels Umwandlungssatz vom gesparten Alterskapital
Vor- und Nachteile der 3. Säule
- Politisch umstritten, weil nur die Leute ansparen können, welche es sich finanziell leisten können
- Es liegt in der Eigenverantwortung Ersparnisse fürs Alter zu bilden
- Dem Staat entgehen Steuergelder, da die Einzahlungen vollumfänglich abgezogen werden können
Unterschied zwischen Finanzierungs-quelle und- arten
-quelle = woher kommen die Einnahmen: Kopfprämie, Lohn %-te, Steuern, Zinsen, Kobe, Regress etc.
-arten = Leistungsprinzip: Umlageverfahren, Kapitaldeckungsverfahren etc.
Finanzierungsart - Ausgabenumlageverfahren bedeutet…
- Einnahmen einer definierten Zeitperiode fliessen in Leistungen derselben Zeitperiode
- Beispiele: Arbeitslosenvers, KK, AHV
Finanzierungsart – Kapitaldeckungsverfahren bedeutet…
- Jeder bezahlt für sich selbst ein
- Beiträge werden individuell gutgeschrieben
- Beispiel: BVG
Finanzierungsart - Rentenwert-Umlageverfahren bedeutet…
- Nur im UVG
- Ist absehbar, dass Rentenleistungen entstehen, stellt UVG-Versicherer kapitalmässige Rückstellungen sicher
Finanzierungsquelle – Kopfprämie bedeutet…
- Nur bei 1 Sozialversicherung: KVG
- Belastet untere und mittlere Einkommen
- Daher Finanzierungsquelle nur in Kombination mit Prämienverbilligung
Finanzierungsquelle - Lohn-%-te bedeutet…
- Finanzierung vieler Sozialversicherungen werden ganz oder teilweise so finanziert
- AHV, IV, EO, ALV, UVG, BVG
- Lohn-%-te werden teils paritätisch aufgeteilt und vom Lohn abgezogen
- Vorteil: soziale Gerechtigkeit
- Geringe Verwaltungskosten, da System eingespielt
- Belasten jedoch Wirtschaft und erhöhen Lohnnebenkosten – Nachteil für exportorientierte Branchen
Finanzierungsquelle - Zweckgebundene Steuern bedeutet…
- Z. Bsp. MwSt.
- Erreicht die gesamte Bevölkerung, unabhängig deren Einkommens
- Grössere Belastung für kinderreiche Familien
- Spielbankenabgabe, Alkohol- Tabaksteuer
Finanzierungsquelle – Direkte Bundessteuer bedeutet…
- Ist von jedem Bürger geschuldet
- Bund finanziert damit verschiedene Sozialversicherungen
- Z. Bsp. Militärversicherung (Ausnahme Berufsmilitär, welche Beiträge bezahlen)
Finanzierungsquelle – Kantonale Steuern bedeutet…
- Rolle der Kantone im Bereich der Sozialversicherungen beschränkt
- Kantonale Beteiligung bei EL und Prämienverbilligung
- SH wird jedoch vollständig durch Steuern der Gemeinden und Kantone finanziert
Finanzierungsquelle – Zinsen bedeutet…
- Kapitalanlagen von Sozialversicherungen werfen Zinsen ab, welche zur Finanzierung verwendet werden
- Vor Allem im BVG – Kapitaldeckungsverfahren
- Jedoch auch bei Sozialversicherungen mit Reservebildung, wird die Reserve verzinst
Finanzierungsquelle – Regresseinnahmen bedeutet…
- Regress auf Haftpflichtversicherer
- Oder schädigende Einzelperson
- Bei Drittverschulden
ATSG 72
Finanzierungsquelle – Kostenbeteiligung bedeutet…
- Vor Allem in der Krankenversicherung
- Jeder beteiligt sich mit Eigenkostenanteil in Form von Jahresfranchise, Selbstbehalt
Rolle des Staates im Apparat der Sozialen Sicherheit
- Soziale Sicherheit führt zu grossen Staatsausgaben
- Wie weit geht der Staat, wie weit reicht die Eigenverantwortung der Bürger?
- Auch CH stark verschuldet = Ressourcen müssen effizient erarbeitet und wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden
- Gesellschaftlich erreichter Nutzen muss im Gleichgewicht stehen zum System der verursachten gesellschaftlichen Kosten
Wo wird Geld in der Sozialen Sicherheit umverteilt
- Primär im Steuersystem
- Wer mehr verdient, bezahlt auch höhere Steuern (Steuerprogression)
- Ebenfalls im System der Sozialhilfe
- Finanzierung durch Steuereinnahmen – Reiche bezahlen hier direkt für Sozialhilfebezüger
Wann ist ein System der sozialen Sicherheit effizient
wesentlich für Erreichung der sozialpolitischen Ziele
- Administrativ einfach
- Tiefe Verwaltungskosten
- Für jeden Bürger durchschaubar und nachvollziehbar (transparent)
- Es muss erkennbar sein, woher die Mittel stammen und wie sie eingesetzt werden
- Ausschluss von Missbräuchen
- Schadenminderungspflicht der Versicherten
- Überentschädigungsverbot