Krankenversicherung BP 2015

Übungen zur eidg. Fachprüfung Modul E

Übungen zur eidg. Fachprüfung Modul E


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Langue Deutsch
Catégorie Affaires sociales
Niveau Apprentissage
Crée / Actualisé 15.02.2015 / 29.01.2023
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Zukunft – wie macht sich die internationale Entwicklung auf die CH bemerkbar

  • Ein- und Auswanderungen waren schon stets die Herausforderungen der Sozialversicherungen – Gastarbeiter, welche zugewandert und später wieder ausgewandert sind
  • Heute führen bilaterale Abkommen mit der EU zu teilweisem Umbau der Sozialversicherungen, da alle Zweige davon betroffen sind
  • Übernahme von EU-Recht auf die CH

Was umfasst das System der soziale Sicherheit

  • Sozialversicherungen à verhindern, dass Existenzgrundlage entzogen wird
  • geben rechtlich definierten Anspruch auf definierte Leistungen, auch wenn kein finanzieller Bedarf besteht
  • Sozialhilfe à letztes Auffangnetz, wenn die Leistungen nicht ausreichen oder ausgeschöpft sind. Konkreter Bedarf muss nachgewiesen sein.
  • Ergänzungsleistungen zu den Sozialversicherungen

Oberstes Ziel der sozialen Sicherheit ist

  • Stabilität
  • Sicherheit --> Absicherung gegen wirtschaftliche Folgen existenzieller Risiken --> Sozial-versicherungen
  • Gerechtigkeit --> Chancengleichheit + Finanzielle Umverteilung
  • Steuern --> Prämienverbilligung

Aufgaben der sozialen Sicherheit - 4

  • Absicherung der Bürger gegen wirtschaftliche Folgen existenzieller Risiken
  • Gerechte Behandlung durch Chancengleichheit
  • Finanzielle Umverteilungen durch Steuern – Finanzierung der Prämienverbilligung
  • Viele Risiken werden durch verschiedene Soz.-Vers. abgedeckt à Anwendung von Koordinationsrecht

Welche Versicherungen decken das Risiko Alter ab – 4

  • AHV
  • BV
  • UV
  • MV

Welche Versicherungen decken das Risiko Krankheit ab – 4

  • MV während des Dienstes
  • UV bei Berufskrankheiten
  • IV bei Geburtsgebrechen – med. Massnahmen
  • KV in allen anderen Fällen

Welche Versicherungen decken das Risiko Unfall ab – 4

  • MV während des Dienstes
  • UV, sofern UVG-versichert
  • IV, Eingliederungsmassnahmen
  • KK in allen übrigen Fällen

Welche Versicherungen decken das Risiko Invalidität ab – 4

  • IV
  • UV - Komplementärrente
  • MV - Komplementärrente
  • BV - Komplementärrente

Welche Versicherung deckt das Risiko Arbeitslosigkeit ab

ALV

Welche Versicherungen decken das Risiko „Tod des Versorgers“ ab – 4

  • AHV
  • UV
  • MV
  • BV

Wer und wann hat Anspruch auf Sozialhilfe - 4

  • Für schwächeren Teil der Bevölkerung, wenn Existenzsicherung nicht mehr vorhanden
  • Letztes Auffangnetz, wenn keinerlei Ansprüche gegenüber Arbeitgeber oder anderen Sozialversicherungen mehr vorhanden
  • Verwandte können in ab- und aufsteigender Linie zur Mitfinanzierung herangezogen werden
  • SH ist rückerstattungspflichtig

Beispiele:

  • allein erziehende oder wenig verdienende Eltern
  • Junge, wenig verdienende Eltern mit Kindern
  • Ausgesteuerte Arbeitslose
  • Selbständig erwerbstätige mit zu wenig Einkommen
  • Working poor

Versicherungsprinzip – Merkmale der Sozialversicherungen

  • Sozialversicherungen werden durch Beitragszahlungen finanziert
  • Erwerben einer Versicherungsleistung
  • Gesetze + Verordnungen definieren Ansprüche, egal ob Bedarf oder nicht
  • Unterstehen meistens dem Bundesrecht

Bedarfsprinzip – Merkmale der Sozialhilfe

  • Keine Beiträge
  • Für alle Personen mit Wohnsitz in der CH
  • Effektiver Bedarf muss nachgewiesen werden
  • Kantonal organisiert und geregelt
  • Meistens an Gemeinden delegiert

Mögliche Rechtsnormen – 2

Öffentliches oder privates Recht

Inhalt des öffentlichen Rechts

  • Alle Rechtsnormen, die das Verhältnis Bürger – Staat betreffen
  • Beinhaltet Gesetze + Verordnungen, die mit Staatswesen zu tun haben
  • Bundesverfassung formuliert für jede Sozialversicherung einen entsprechenden Auftrag an den Gesetzgeber zum Erlass eines entsprechenden Gesetzes
  • BV 12

Inhalt des privaten Rechts

  • Privatversicherungen
  • Sind nicht Aufgabe des Staates

Merkmale des öffentlichen Rechts - 9

  • Bürger ist dem Staat unterstellt
  • Ist Bürger mit Verfügung des Staates nicht einverstanden, kann er Rechtsmittel ergreifen
  • Jede Verfügung enthält Rechtmittelbelehrung – wie kann man sich wehren, wenn man nicht einverstanden ist
  • Muss sich selbst an Gesetze halten
  • Sanktionen dürfen nur ergriffen werden, wenn notwendig und verhältnismässig
  • Sozialversicherer üben eine Bundesaufgabe aus und treten wie der Staat selbst auf
  • Staat darf nicht willkürlich handeln
  • Staatshoheit
  • Verfügungsgewalt – in Form von Anweisungen oder Definition rechtlichen Sachverhalts

Merkmale des privaten Rechts

 

  • 2 Parteien stehen sich gegenüber – beide haben gleiche Möglichkeiten
  • Keiner hat Hoheit über den anderen
  • Bei Differenzen, Streitigkeiten = Anklage, Zivilrichter = komplizierteres Verfahren, prozessuale Fehler möglich, kosten Geld
  • Privatversicherungen arbeiten in diesem Bereich
  • Keine Verfügungsgewalt

3. Säule

  • BVV3 / VVG
  • Individuelle Ergänzung in Form von meist gebundener Vorsorge
  • 3a nur für Erwerbstätige
  • freiwillig
  • Selbstfinanzierung – Kapitaldeckung, Achtung Inflation
  • Steuerlich abziehbar

2. Säule

  • BVG, UVG-Komplementärrente
  • Sicherung der gewohnten Lebenshaltung à 1. + 2. S. zusammen mind. 60% des zuletzt bezogenen Lohnes
  • Obligatorisch für Erwerbstätige, AN oder SE
  • BVG-Abdeckung Überobligatorium möglich (über der Lohngrenze)
  • Koordination mit AHV
  • Beiträge durch Lohn-%-te paritätisch AG/AN
  • Finanzierung: Kapitaldeckung – Achtung Inflation

1. Säule

  • AHV, IV, EL
  • obligatorisch für gesamte Bevölkerung
  • Existenzsicherung, staatliche Vorsorge
  • Ergänzungsleistungen möglich
  • Finanzierung nach Solidaritätsprinzip ohne Plafonierung
  • Finanzierung: Ausgaben-Umlageverfahren
  • Problematik: Demografie

Ziel des Dreisäulenprinzips

  • Dreisäulenkonzept, seit 1972 in der Bundesverfassung verankert, soll individuellen Bedarf im Rentenalter decken.
  • Grosser Vorteil ist Ausgewogenheit zwischen Leistungen und Finanzierung
  • Umlageverfahren wird regelmässig der Teuerung angepasst
  • Bei Kapitaldeckungsverfahren (2. + 3. Säule) besteht Gefahr der Inflation, keine Anpassung an Teuerung
  • Finanzierung jedoch besser gesichert, da Selbstsparen
  • Vorteil der 3. Säule = Eigenverantwortung zu übernehmen um Lücken zu schliessen

Vor- und Nachteile der 1. Säule

  • Demografische Entwicklung der Bevölkerung, Anstieg der Lebenserwartung
  • Staat garantiert einzahlender Bevölkerung, dass bei deren Pensionierung weitere Teile der Bevölkerung Einzahlungen tätigen, aus denen die Leistungen finanziert werden --> Ausgabenumlageverfahren
  • Generationenvertrag: jung zahlt ein für alt

Vor- und Nachteile der 2. Säule

  • Kapitaldeckungsverfahren
  • Jeder spart für sich
  • Mit höherer Lebenserwartung sinkt die jährliche Rente
  • Rentenberechnung mittels Umwandlungssatz vom gesparten Alterskapital

Vor- und Nachteile der 3. Säule

  • Politisch umstritten, weil nur die Leute ansparen können, welche es sich finanziell leisten können
  • Es liegt in der Eigenverantwortung Ersparnisse fürs Alter zu bilden
  • Dem Staat entgehen Steuergelder, da die Einzahlungen vollumfänglich abgezogen werden können

Unterschied zwischen Finanzierungs-quelle und- arten

-quelle = woher kommen die Einnahmen: Kopfprämie, Lohn %-te, Steuern, Zinsen, Kobe, Regress etc.

-arten = Leistungsprinzip: Umlageverfahren, Kapitaldeckungsverfahren etc.

Finanzierungsart - Ausgabenumlageverfahren bedeutet…

  • Einnahmen einer definierten Zeitperiode fliessen in Leistungen derselben Zeitperiode
  • Beispiele: Arbeitslosenvers, KK, AHV

Finanzierungsart – Kapitaldeckungsverfahren bedeutet…

  • Jeder bezahlt für sich selbst ein
  • Beiträge werden individuell gutgeschrieben
  • Beispiel: BVG

Finanzierungsart - Rentenwert-Umlageverfahren bedeutet…

  • Nur im UVG
  • Ist absehbar, dass Rentenleistungen entstehen, stellt UVG-Versicherer kapitalmässige Rückstellungen sicher

Finanzierungsquelle – Kopfprämie bedeutet…

  • Nur bei 1 Sozialversicherung: KVG
  • Belastet untere und mittlere Einkommen
  • Daher Finanzierungsquelle nur in Kombination mit Prämienverbilligung

Finanzierungsquelle - Lohn-%-te bedeutet…

  • Finanzierung vieler Sozialversicherungen werden ganz oder teilweise so finanziert
  • AHV, IV, EO, ALV, UVG, BVG
  • Lohn-%-te werden teils paritätisch aufgeteilt und vom Lohn abgezogen
  • Vorteil: soziale Gerechtigkeit
  • Geringe Verwaltungskosten, da System eingespielt
  • Belasten jedoch Wirtschaft und erhöhen Lohnnebenkosten – Nachteil für exportorientierte Branchen

Finanzierungsquelle - Zweckgebundene Steuern bedeutet…

  • Z. Bsp. MwSt.
  • Erreicht die gesamte Bevölkerung, unabhängig deren Einkommens
  • Grössere Belastung für kinderreiche Familien
  • Spielbankenabgabe, Alkohol- Tabaksteuer

Finanzierungsquelle – Direkte Bundessteuer bedeutet…

  • Ist von jedem Bürger geschuldet
  • Bund finanziert damit verschiedene Sozialversicherungen
  • Z. Bsp. Militärversicherung (Ausnahme Berufsmilitär, welche Beiträge bezahlen)

Finanzierungsquelle – Kantonale Steuern bedeutet…

  • Rolle der Kantone im Bereich der Sozialversicherungen beschränkt
  • Kantonale Beteiligung bei EL und Prämienverbilligung
  • SH wird jedoch vollständig durch Steuern der Gemeinden und Kantone finanziert

Finanzierungsquelle – Zinsen bedeutet…

  • Kapitalanlagen von Sozialversicherungen werfen Zinsen ab, welche zur Finanzierung verwendet werden
  • Vor Allem im BVG – Kapitaldeckungsverfahren
  • Jedoch auch bei Sozialversicherungen mit Reservebildung, wird die Reserve verzinst

Finanzierungsquelle – Regresseinnahmen bedeutet…

  • Regress auf Haftpflichtversicherer
  • Oder schädigende Einzelperson
  • Bei Drittverschulden
  • ATSG 72

Finanzierungsquelle – Kostenbeteiligung bedeutet…

  • Vor Allem in der Krankenversicherung
  • Jeder beteiligt sich mit Eigenkostenanteil in Form von Jahresfranchise, Selbstbehalt

Rolle des Staates im Apparat der Sozialen Sicherheit

  • Soziale Sicherheit führt zu grossen Staatsausgaben
  • Wie weit geht der Staat, wie weit reicht die Eigenverantwortung der Bürger?
  • Auch CH stark verschuldet = Ressourcen müssen effizient erarbeitet und wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden
  • Gesellschaftlich erreichter Nutzen muss im Gleichgewicht stehen zum System der verursachten gesellschaftlichen Kosten

Wo wird Geld in der Sozialen Sicherheit umverteilt

  • Primär im Steuersystem
  • Wer mehr verdient, bezahlt auch höhere Steuern (Steuerprogression)
  • Ebenfalls im System der Sozialhilfe
  • Finanzierung durch Steuereinnahmen – Reiche bezahlen hier direkt für Sozialhilfebezüger

Wann ist ein System der sozialen Sicherheit effizient

wesentlich für Erreichung der sozialpolitischen Ziele

  • Administrativ einfach
  • Tiefe Verwaltungskosten
  • Für jeden Bürger durchschaubar und nachvollziehbar (transparent)
  • Es muss erkennbar sein, woher die Mittel stammen und wie sie eingesetzt werden
  • Ausschluss von Missbräuchen
  • Schadenminderungspflicht der Versicherten
  • Überentschädigungsverbot