Basics
Kartei Details
Karten | 10 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 16.05.2015 / 09.05.2024 |
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Einteilung des Rechnungswesens
- Buchhaltung
- Rechnugnswesen
- Planungsrechnung
- Betriebwirtschaftlcihe Statistik
Buchhaltung & Bilanzierung (Grundbegrifflichkeit)
Buchhaltung ist die zahlenmäßige Erfassung von betrieblichen Vorgangen. Ist in verschiedenen gestzlichen Vorschriften genaue geregelt (BAO (Bund-Abgaben-ord) ; EStG ; HGB (Handels-Ges-Buch);)
Zumindest 1x jährlich muss eine Bilanz und GuV erstellt werden. Bei Kapitalgesellschaften ist der Jahresabschluss um einen sog. Anhang zu erweitern.
Kostenrechnung (Begriffserklärung)
Kostenrechnung wird nach betriebswirschftlichen Grundsätzen freiwillig erstellt. Im ggs. zur Buchhaltung gibt es keine gesetzl. Regelung.
Der Zweck der Kostenrechnung besteht in der Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen (bzw. Daten für solche) für die interne Unternehmensleitung!
Typische Entscheidungen: Preisgrenzen (Ein- und Verkauf), Make-or-Buy Entscheidungen), Preisbildung, Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Planungsrechnung (Begriffserklärung)
Planungsrechnung ist immer zukunftsorientiert.
Bsp. von Rechnungen sind: Investitionsplanung, Finanzplanung, Produktionsplanung.
Die Planungsrechnung spricht dabei immer von SOLL-Werten und hat somit einen Vorgabecharakter.
Betriebswirtschaftliche Statistik (Grundbegriff)
Zahlen aus verschiedenen Teilbereichen des Rechnungswesen und anderen Unternehmensbereichen werden gesammelt um sie statistisch Aufzubereiten.
Was versteht man unter der Kostenartenrechnung?
...den betriebsnotwendigen, periodenbezogenen und bewerteten Verbrauch bzw. Einsatz von Gütern und/oder Diensteilungen!
Ausgangspunkt der KostenArtenRechnung ist immer die Buchhaltung, diese liefert die Grunddaten. Da diese jedoch die Zahlen etwas anders erfasst (handelsrechtlich / steuerrechtlich) müssen die Aufwendungen der Buchhaltung erst in Kosten umgewandelt werden. Die geschieht im BüB.
Kalkulatorische Kosten
Kalk. Kosten sind Kosten denen entweder kein Aufwand (sog. Zusatzkosten) oder ein Aufwand in anderer Höhe (sog. Anderskosten) gegenübersteht.
Klassische Kalk. Kosten:
- Kalkulatorische Abschreibungen
- Kalkulatorische Zinsen
- Kalkulatorische Wagnisse
- Kalkulatorischer Unternehmerlohn (auf Basis zB Opportunitätskosten)
- Kalkulatorische Miete
Einzelkosten vs. Gemeinkosten - Grundbegriffe
Einzelkosten können dem Kostenträger (Produkt oder Dienstleistung) direkt zugeordnet werden.
Gemeinkosten können dem Kostensträger nicht direkt zugeordnet werden und müssen über Kostenstellen zugeordnet werden.
Die Kostenstellenrechung (Grundbegrifflichkeit)
Die Kernfrage: Wie können Gmeinkosten möglichst verursachungsgerecht auf die einzelnen Kostenträger verrechnet werden?
Dazu wird das Unternehmen auf einzelne Bereiche (bzw. Kostenstellen) aufgeteilt. Auf diese Kostenstellen werden die einzelnen Gemeinkostenarten verteilt.
Diese Aufteilung erfolgt immer direkt - wenn dies nicht mglich ist, erfolgt die Aufteilung über sinnvolle Bezugsgrößen ( € / h; Stk; Meter; Einheiten; udgl.)
Je Kostenstellen wir did eSumme aller Gemeinkosten ermittelt und durch eine verursachungsgerechte Bezugsgröße dividert.
Dadurch erhält man Zuschlags- bzw. Verrechnungssätze mit denen die gemeinkosten bei der Kalkulation auf die einzelnen Kostenträger verrechnet werden können.