Kaufvertragsrecht

Grundsatz der Vertragsfreiheit, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung u. Rechtsgeschäft, Nichtigkeit u. Anfechtbarkeit, Leistungsstörung

Grundsatz der Vertragsfreiheit, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung u. Rechtsgeschäft, Nichtigkeit u. Anfechtbarkeit, Leistungsstörung


Kartei Details

Karten 8
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 04.11.2013 / 01.02.2020
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Was sind die 4 Formulierungsgrundsätze für die Festsetzung eines Firmennamens?

 

  1. Firmenwahrheit & Firmenklarheit
  2. Firmenausschließlichkeit
  3. Firmeneinheit
  4. Verwechselbarkeit

 

Was versteht man unter Firmenausschließlichkeit?

 

Jede Firma muss sich von allen am selben Ort bereits bestehenden und in das Handelsregister eingetragen Firmen deutlich unterscheiden.

Unterscheidungsmöglichkeiten

  1. Zusatz von jun. oder sen. im Firmenname
  2. Angabe eines anderen Geschäftszweiges (Sanitär oder Anlagenbau etc.)
  3. Auswahl eines anderen Vornamens

Was muss bei externen Schreiben auf Geschäftsbriefen aufgeführt sein?

 

  1. Firmenname
  2. Zusatz der auf die Rechtsform verweist
  3. Sitz des Unternehmens
  4. Nennung des Registergerichts
  5. Eintragungsnummer im Handelsregister

 

Worauf ist bei der Formulierung eines Firmennamens genau zu achten?

(Firmenwahrheit & Firmenklarheit)

 

  1. Firma muss über Inhaber und rechtl. Natur des Betriebes klare Auskunft geben
  2. keine offentsichtlich täuschenden Zusätze oder Bezeichnungen enthalten
  3. (bei ERST-Eintragung im HR) kein Personenname in der Firma, wenn dieser NICHT mit dem Firmeninhaber identisch ist

 

Was ist das Handelsregister und wozu dient es es?

 

  • Öffentlich zugängliches Verzeichnis
  • Informationen über Kaufleute und deren Rechtsverhältnisse

 

Welche 4 Kriterien müssen bei der Firmenbezeichnung erfüllt werden?

 

  1. Unterscheidungskraft (Kennzeichnungswirkung)
  2. Verbot der Irreführung 
  3. Ersichtlichkeit der Gesellschaftsverhältnisse
  4. Offenlegung der Haftungsverhältnisse

 

Wann findet das Handelsgesetz Anwendung?

 

 

Nur dann, wenn mindestens auf der einen Seite ein Kaufmann beteiligt ist. Sonst BGB!

Wer ist nach dem Gesetz ein Kaufmann?

 

 

Jeder Gewerbebetreibende, es sei denn das Unternehmen erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Dann ist die Rede von Kleingewerbebetreibenden (BGB nicht HGB). Für das Gesetz sind das Nichtkaufleute.