K4 / 5.3 Das Grundbuch

Seite 28 bis 35 Aufbau, Verwendung

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Kartei Details

Karten 20
Sprache Deutsch
Kategorie Geschichte
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 09.05.2015 / 06.11.2016
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K4 / 5.3 Das Grundbuch

Seite 28 bis 35

XXX

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches über die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse an Grundstücken Auskunft gibt. Es bildet die Grundlage für alle rechtlichen Veränderungen an Grundstücken (Eigentumsänderungen, Verpfändungen, Vormerkungen, Dienstbarkeit und Grundlasten).

Was regelt das formelle Grundbuchrecht

Wie das Grundbuch eingerichtet und geführt werden muss.

Was sind die Bestandteile des Grundbuches? Oder auch formelles Grundbuchrecht genannt.

Tagebuch (Anträge auf Änderungen (Anmeldung) in chronologischer Reihenfolge nach Eingang registriert) ZGB 948

Hauptbuch (es ist das eigentliche Grundbuch im Volksmunde und wird nach dem Realfoliensystem geführt, d.h. jedes Grundstück verfügt über ein eigenes Blatt bzw. eine eigene Buchseite - Kollektivblatt sind mehrere Grundstücke auf einem Blatt) ZGB 945 - 947

Grundbuchpläne / Liegenschaftsverzeichnisse (Wo die Vermessung durchgeführt ist, da findet das Grundbuch seine Ergänzung in den Plänen, die eine geometrische Darstellung der Grundstücke enthalten und zur Bestimmung ihrer Lage und Grenzen massgebend sind)

Belege (Rechtsgrundausweise,z.B. Kaufvertrag für die Eintragung eines Käufers,usw. nennt man Belege und bedarf es bei jeder Änderung)

Liegenschaftsbeschreibung (Auskunft über die Lage, Fläche, Kulturart, Bauten, angemerkte öffentlich-rechtlche Eigentumsbeschränkungen und andere Rechtsverhältnisse)

Neben den fünf Hauptbestandteilen gibt es noch Hilfsregister

Nenne im Minimum drei.

  1. Eigentümerverzeichnis
     
  2. Gläubigerregister
     
  3. Strassenverzeichnis

Welche Eintragungsformen gibt es?

Jedes Grundstück enthält ein besonderes Blatt.

Folgende Kolonen ZGB 946 sind eingetragen?

  • Eigentumsverhältnisse
  • Dienstbarkeiten
  • Pfandrecht
  • Vormerkungen
  • Anmerkungen

Welche Grundstücke werden aufgenommen ZGB 943

  • Liegenschaften (mit und ohne Bauten)
     
  • selbst und dauernde Rechte (sind beschränkt dingliche Rechte) z.B. Dienstbarkeiten
     
  • Miteigentumsrecht an Grundstücken (STWE-Eigentum)

Welche Sachen werden ausgeschlossen? ZGB 944

Die nicht im Privateigentum stehen und dem öffentlichen Gebrauch dienen. Strassen, Schulhäuser, Plätze, Kirchen, Kasernen.

und

Die dem Eisenbahnbetrieb dienenden Grundstücken.

In was wird die Liegenschaft unterteilt?

In Vertikaler Richtung  d.h. senkrecht in den Luftraum

und

horizontale Richtung Markstein zur Grenze der Liegenschaft

Die aufzunehmenden Grundstücke sind?

 

Liegenschaften

und

selbständige dauernde Rechte

Was ist selbständiges und dauerndes Recht

Das sind beschränkt dingliche Rechte z.B. Dienstbarkeitsrecht

Welche zwei Voraussetzung sind nötig.

1. Voraussetzung

1. Die Rechte dürfen weder ausschliesslich zugunsten einer Person noch ausschliesslich zugunsten eines Grundstückes errichtet sein

und

2. Sie müssen frei übertragbar sein und vererblich. (=selbständig).

2. Voraussetzung

Die Rechte müssen auf mindestens 30 Jahren oder auf höchstens auf 100 Jahre begrundet werden (=dauernd)

Folge davon....

Wenn diese beiden Vorbedingungen erfüllt sind, kann der Eintrag in ein separates Grundbuchblatt

erfolgen.

Organisation der Grundbuchführung ZGB 949

Die Organisation der Grundbuchführung ist Sache der Kantone. Der Grundbuchverwalter ist somit ein kantonaler Beamter. Für Schäden aus der Grundbuchführung haften die Kantone primär und kausal (ZGB 955).

was sind Eintragungen

Das sind vom Gesetz bezeichnete Rechte:

Eigentum

Dienstbarkeit und Grundlasten

Pfandrecht

Was sind Vormerkungen?

 

Vormerkungen zählen nicht zu den dinglichen Rechten, wirken sich aber dadurch aus, als sie gegenüber jedem späteren Erwerber eines dinglichen Rechtes durchgesetzt werden können.

Vorkaufs-, Rückkaufs- und Kaufsrechte.

Vormerkungen werden unterteilt in...

Vormerkungen von persönlichen Rechten:

Vorkaufsrecht  Kaufsrecht   Rückaufsrech

Verfügungsbeschränkungen:

  1. Vormerkung aufgrund amtlicher Anordnung 
  2. einer Pfändung, eines Konkurserkenntnisses oder einer Nachlassstundung 
  3. ein Rechtsgeschäftes

 

vorläufige Eintragungen: Vormerk von Bauhandwerkerpfandrecht.

Was sind Anmerkungen?

Sie dienen einzig der Information über bestehende Rechtsverhältnisse und können auch ohne Anmerkung im Grundbuch bestehen. Mögliche Anmerkungen sind im eidgenössischen, als auch dem kantonalen Recht ersichtlich.

1.) Auszahlung von Vorsorgegeldern im Rahmen des WEF

2.) Baubeginn

3.) Zugehörverzeichnis

4.) öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen

5.) allgemeine Hinweise auf besondere Rechtsverhältnisse

Was ist das positive Rechtskraft

Das ist ein Dingliches Recht das im Grundbuch eingetragen ist.