K1 / 1 - 8.7 Mietrecht Mietvertrag, Pflichten Rechte
Seite 8 bis 17 Mievertrag Koppelungsgeschäft, Pflichten des Mieters und Vermieters
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Kartei Details
Karten | 46 |
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Lernende | 21 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 13.06.2015 / 12.06.2025 |
Weblink |
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OR 257g Meldepflicht des Mieters bei Mängel
Mängel müssen soweit möglich beheben werden oder dem VM melden.
Unterlässt er dies, haftet er für den Schaden
OR 257 h und 260
8.7 Duldungspflicht des M
Der M hat die Besichtigung zu dulden. Soweit es sich für den Verkauf, Wiedervermietung oder Unterhalt nötig ist.
OR 257h Dulden des M des Mangels
Er muss auch die Behebung des Mangels dulden.
Erneuerung und änderungen soweit sie zumutbar sind.
Dulden von nicht zumutbaren Sanierungen. Was muss der VM machen
Der VM muss dem M vor Arbeitsbeginn ordnungsmàssig künden.
Der M in gekündigten Verhältnis.
Muss die Mängelbehebung nicht dulden. Die gilt jedoch nicht bei Erneuerungsarbeiten, wenn das Mietverhàltnis erstreckt wird.
Wann muss man sich anmmelden der Besichtigung
Sàmtliche Besichtigungen mèssen min. 48 Std zum Voraus angemeldet werden.