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Langue Deutsch
Catégorie Finances
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Crée / Actualisé 07.06.2014 / 15.08.2020
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Beispiele für akzessorische Sicherheiten:

- Bürgschaft

- Pfandrecht

- Hypothek

Beispiele für fiduziarische Sicherheiten:

- Garantie

- Grundschuld

- Sicherungsübereignung

- Sicherungsabtretung

- Eigentumsvorbehalt

Merkmale der akzessorischen Kreditsicherheiten:

- Sicherheit in Forderungshöhe

- Geltendmachung nur mit Nachweis

- nur gemeinsame Übertragung von Kreditsicherheit und Forderung

- keine Wiederauflebung

- keine Mithaftung für andere Verbindlichkeiten des Kreditnehmers

Merkmale der fiduziarischen Kreditsicherheiten:

- Sicherheit in Höhe der Grundbucheintragung

- Vollstreckbarkeit ohne Nachweis der Forderungshöhe

- getrennte Übertragung ist möglich

- Wiederverwendung freier Sicherheiten

- Mithaftung für alle Verbindlichkeiten des Kreditnehmers

Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, der an eine bestimmte Schuld gebunden ist, durch den sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber verpflichtet, für die Schulden des Dritten einzustehen, wenn dieser nicht leistet. Die Bürgschaft ist zwingend von der Verbindlichkeit des Hauptschuldners abhängig, d. h. sie ist akzessorisch. Umfang und Inhalt der Bürgschaft werden von der Hauptschuld bestimmt. Mit Erlöschen der Hauptschuld erlischt auch die Bürgschaft.

Arten der Bürgschaft:

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Der Gläubiger kann die Leistung sofort vom Bürgen verlangen, wenn der Schuldner seine Verpflichtung nicht vertragsgemäß erbringt.

Arten der Bürgschaft:

Ausfallbürgschaft

Bei einer Ausfallbürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger nur für Verluste einzustehen, die nachweisbar auch nach einer erfolgten Zwangsvollstreckung noch vorhanden sind.

Arten der Bürgschaft:

Zeitbürgschaft

Der Bürge verbürgt sich nur auf eine bestimmte Zeit.

Arten der Bürgschaft:

Gesamtschuldnerische Bürgschaft

Mehrere Personen übernehmen eine Bürgschaft. Sie haften als Gesamtschuldner. Der Gläubiger kann jeden der Bürgen zur Zahlung der Schuldsumme auffordern. Eine anteilige Entschädigung erfolgt im Innenverhältnis.

Arten der Bürgschaft:

Mitbürgschaft

ist eine gemeinschaftliche Bürgschaft von mehreren Personen für die gleiche Verbindlichkeit eines Schuldners. Da die Bürgen gesamtschuldnerisch haften, kann der Gläubiger nach seiner Wahl jeden Bürgen ganz oder in Teilbeträgen in Anspruch nehmen. Mitbürgen sind untereinander zu gleichen Anteilen ausgleichspflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

Arten der Bürgschaft:

Teilbürgschaft

Bei der Teilbürgschaft handelt es sich zwar auch um eine gemeinschaftliche Bürgschaft mehrerer Personen für dieselbe Verbindlichkeit, doch haftet jeder Bürge nur für den von ihm in der Bürgschaftserklärung fixierten Betrag.

Personalsicherheiten:

Garantie

Die Garantie ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich jemand (Garant) einem anderen (Garantienehmer) gegenüber verpflichtet, für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Garantienehmers einzustehen oder das Risiko des Garantienehmers für einen künftigen, noch nicht entstandenen Schaden zu übernehmen. SIe ist eine fiduziarische Sicherheit, d. h. die Garantie ist losgelöst von dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft. Der Garant haftet bspw. auch dann, wenn die Verbindlichkeit des Schuldners nicht entstanden oder bereits erloschen ist,  Die Garantie wird insb. im Außenhandel eingesetzt.

Personalsicherheiten:

Schuldbeitritt

Ein Schuldbeitritt kommt einer Schuldmitübernahme gleich und hat somit einen höheren Verpflichtungsgrad als eine Bürgschaft. Bei einem Schuldbeitritt liegt eine gesamtschuldnerische Haftung vor, sodass sich der Kreditgeber im Außenverhältnis den Schuldner aussuchen kann. Schuldbeitritte werden z. B. von Kreditinstituten bei Ratenkrediten an Verheiratete vom jeweils anderen Ehepartner verlangt, der dadurch Mitantragsteller wird.

Personalsicherheiten:

Negativerklärung

Bei einer Negativerklärung verpflichtet sich der Kreditnehmer, während der Kreditlaufzeit ohne Einwilligung des Kreditgebers keine wesentlichen Vermögensgegenstände zu veräußern oder zugunsten Dritter zu belasten, um sein Sicherheitspotenzial nicht zuungunsten des Kreditgebers zu verändern. Die Negativerklärung findet Verwendung bei Blankokrediten und Schuldverschreibungen der Industrie.

Personalsicherheiten:

Patronatserklärung

Eine Patronatserklärung wird i. d. R. von der Muttergesellschaft für ein Darlehen abgegeben, das eine Tochtergesellschaft aufnehmen möchte, wenn die Tochtergesellschaft nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt oder aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen der Kapitaldienst sonst nicht gewährleistet erscheint. So kann sich eine Muttergesellschaft verpflichten, während der Kreditlaufzeit ihre Beteiligung an diesem Unternehmen nicht zu senken oder die Zahlungsfähigkeit der Tochtergesellschaft während der Kreditlaufzeit zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Kredits zu gewährleisten.

Realsicherheiten:

Grundpfandrecht

Grundpfandrechte sind dingliche Rechte an einem Grundstück, die unabhängig von dessen jeweiligem Eigentümer bestehen können. Diese Art der Kreditsicherung ist in der Praxis weitverbreitet, vor allem im Rahmen der langfristigen Fremdfinanzierung. Die Verpfändung unveweglicher Sachen kann in Form einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld erfolgen.

Hypothek

Eine Hypothek ist eine Grundstückbelastung, die zur Sicherung einer bestehenden Forderung des Hypothekengläubigers dient. Sie hat streng akzessorischen Charakter, d. h. sie ist vom Bestehen und dem Umfang der zugrunde liegenden Forderung abhängig.

Grundschuld

Die Grundschuld ist eine Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass dem Grundschuldgläubiger eine bestimmte Geldsumme einschließlich Zinsen und Nebenleistungen aus dem Grundstück zusteht. Sie ist geeigneter zur Sicherung laufender Kredite als die Hypothek, weil sie nicht auf eine Forderung Bezug nimmt - die Grundschuld bleibt auch bei vorübergehender Abdeckung des Kreditsaldos in voller Höhe bestehen.

Rentenschuld

Die Rentenschuld ist eine Unterform der Grundschuld. Sie ist dadurch charakterisiert, dass aus dem Grundstück zu jeweils wiederkehrenden festen Terminen eine bestimmte Geldsumme zu zahlen ist. DIes könnte z. B. bei einer Unternehmensübernahme eine Leibrentenzahlung an den ehemaligen Inhaber sein.

Pfandrecht

Unter einem Pfandrecht ist ein dingliches Recht zu verstehen, dass des dem Sicherungsnehmer gestattet, die verpfändete Sache oder das Recht mit Vorrang vor anderen Gläubigern zu verwerten. Zur Bestellung eines Pfandrechts ist eine EInigung zwischen den Vertragspartnern und die Übergabe des Vermögengegenstandes an den Gläubiger erforderlich. 

Pfandrechte werden unterschieden in :

- Pfandrechte an beweglichen Sachen: Schmuck, Kunstgegenstände, Münzen etc.

- Pfandrechte an Rechten: Beteiligungsrechte, Lebensversicherungen, Forderungen gegenüber Kreditinstituten, Wertpapiere

Sicherungsübereignung

Hier wird das Eigentum an einer beweglichen Sache vom Kreditnehmer (Sicherungsgeber) an den Kreditgeber (Sicherungsnehmer) zur Sicherung einer Forderung übertragen. Der Kreditnehmer hat weiterhin die Möglichkeit der betrieblichen Nutzung  des Vermögengegenstandes. Dies wird durch ein Besitzmittlungsverhältnis erreicht,bei dem der Kreditnehmer unmittelbarer Besitzer der Sache wird bzw. bleibt. Der Kreditgeber ist nur mittelbarer Besitzer und hat als Eigentümer einen Herausgabeanspruch. Da bei einer Sicherungsübereignung der Kreditnehmer die Sache benutzen kann und für den Kreditgeber die Verwahrung entfällt, eignet sie sich bei der Finanzierung beweglicher Sachen. Sie wird als Kreditsicherheit häufig bei Betriebsmittelkrediten zur Finanzierung von Maschinen, Kraftfahrzeugen und Vorratslagern verwendet.

Eigentumsvorbehalt

Hier bleibt der Verkäufer einer Ware Eigentümer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises; der Käufer wird zunächst nur Besitzer der Ware. Bei Zahlungsverzug hat der Verkäufer einen Herausgabeanspruch und im Insolvenzfall kann er Aussonderung beantragen. Der EIgentumsvorbehalt ist das übliche Kreditsicherungsinstrument bei Lieferantenkrediten. 

Sicherungsabtretung (Zession)

Handelt es sich nicht um Sachvermögen, sondern um Rechte und Forderungen, so tritt die SIcherungsabtretung an die Stelle der Sicherungsübereignung. Sie erstreckt sich auf:

- Forderungen gegenüber Kunden

- Lohn- und Gehaltsforderungen (oberhalb der Pfändungsfreigrenzen)

- Miet- und Pachtforderungen

- Ansprüche aus Lebensversicherungen und Bausparverträgen

- Forderungen gegenüber Kreditinstituten

Hier tritt der Kreditnehmer (Zedent) seine FOrderungen an den Kreditgeber (Zessionär) als Kreditsicherheit ab.

Zessionsformen

- Einzelzession

- Rahmenzession (wird nochmals unterteilt in: - Mantelzession

                                                                                     - Globalzession)

 

Einzelabtretung/Einzelzession

Bei einer Einzelabtretung handelt es sich um die einmalige Abtretung einer einzelnen oder mehrerer einzeln aufgeführter Forderungen. Dies kann z. B. ein Steuerrückerstattungsanspruch auf eine bestimmte Forderung aus einer Warenlieferung sein.

Rahmenabtretung/Rahmenzession

Hier wird eine Mehrheit von Forderungen gegenüber verschiedenen Drittschuldnern übertragen. 

Mantelabtretung/Mantelzession

Im Rahmen einer Mantelabtretung verpflichtet sich der Sicherungsgeber gegenüber dem Kreditinstitut, bis zu einer im Sicherungsvertrag festgelegten betraglichen Grenze, laufend Forderungen abzutreten. Die eigentliche Übertragung der jeweiligen Forderungen geschieht nicht wie bei der Einzelzession mit Abschluss des Vertrags, sondern mit Übergabe der Debitorenliste bzw. der Rechnungsdurchschriften. Eine Forderungsübertragung in Form von Mantelzession ist für eine Bank risikoreich und außerdem ist der Überwachungsaufwand hoch.

Globalabtretung/Globalzession

In der Kreditpraxis wird daher grundsätzlich die Globalabtretung angewandt. Hier verpflichtet sich der Kreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber in einem Globalzessionsvertrag, seine zukünftigen und gegenwärtigen FOrderungen einer bestimmten, genau umrissenen Kundengruppe abzutreten. (z. B. spezifiziert nach Verkaufsregionen)

Kurzfristige Kredite unterscheidet man in:

- Handelskredite 

- Bankkredite

Handelskredite

Zu den Handelskrediten, die von den Handelspartnern des kreditnehmenden Unternehmens gewährt werden, gehören die Kundenanzahlungen und die Lieferantenkredite.

Kundenanzahlungen

Die Kundenanzahlung ist eine Kreditform, die dadurch entsteht, dass der Kunde bzw. der Abnehmer der Waren oder Dienstleistungen Zahlungen leistet, bevor die Lieferung der Bestellung erfolgt. Diese Form der FInanzierung ist bei einer Auftragsfertigung im Großanlagenbau üblich. Neben der Finanzierungsfunktion hat die Kundenanzahlung für den Lieferanten einen weiteren Vorteil: Sie erhöht die Sicherheit der Abnahme.

Kundenanzahlungen werden entweder bei Vertragsabschluss oder nach teilweiser Fertigstellung bezahlt. SIe stehen dem Lieferanten "zinslos" zur Verfügung und verbessern seine Liquiditätslage. In manchen WIrtschaftszweigen wöre infolge der langen Produktionsdauer eine alleinige Finanzierung durch den Hersteller nicht durchführbar.

Lieferantenkredit

Der Lieferant räumt dem Käufer ein Zahlungsziel ein. Durch die Verzögerung der Zahlung des Käufers an den Lieferanten entsteht ein Lieferantenkredit. Er dient als ein Mittel zur Absatzförderung. Mit dem Lieferantenkredit möchte der Lieferant den Abnehmer an sich binden, was dazu führen kann, dass es zu einer langfristigen Kreditgewährung kommen kann, da immer wieder neue Lieferantenkredite entstehen.

Vorteile des Lieferantenkredits für den Kreditnehmer:

- die Schnelligkeit der Kreditgewährung

- die Bequemlichkeit der Kreditgewährung

- die Formlosigkeit der Kreditgewährung

- das Fehlen einer systematischen Kreditprüfung

- es bedarf keiner bankmäßigen Kreditsicherheiten 

- die Kreditlinie bei Banken wird entlastet

Nachteile des Lieferantenkredits für den Kreditnehmer:

- die Höhe der Kapitalkosten

- die Gefahr der Abhängigkeit vom Lieferanten

- die Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit bei einer hohen Inanspruchnahme

Bei den Kreditgeschäften mit Banken unterscheidet man zwischen:

- Geldleihgeschäften

- Kreditleihgeschäften

Geldleihgeschäfte

Die Bank stellt bei Geldleihgeschäften dem Kreditnehmer einen bestimmten Geldbetrag für eine gewisse Zeit zur Verfügung.

Kreditleihgeschäfte

Hier gibt die Bank lediglich ein Versprechen ab, Zahlungen zu leisten, sofern der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Kontokorrentkredit (auch Dispo- oder Dispositionskredit genannt)

ist die häufigste Form des kurzfristigen Bankkredits. Ein Kreditinstitut räumt hier einem Kreditnehmer einen Kredit in bestimmter Höhe ein, den der Kreditnehmer entsprechend seinem Bedarf bis zu einem vereinbarten Maximalbetrag - der Kreditlinie - in Anspruch nehmen kann. Darüber hinaus ist ggf. ein Überschreiten der Kreditlinie - als Überziehungskredit - möglich. Der Kontokorrendkredit räumt dem Bankkunden also das Recht ein, dem Konto Gelder in beliebiger Höhe bis zum Kreditlimit zu entnehmen.

Avalkredit

Der Avalkredit stellt eine Kreditleihe dar. Beim Avalkredit gibt eine Bank eine Bürgschafts- oder Garantieerklärung zugunsten eines Kunden für eine von diesem eingegangene Verpflichtung gegenüber einem Dritten ab. Das bedeutet, dass die Bank eine Garantie dafür abgibt, dass der Avalkreditnehmer einer bestimmten Verpflichtung nachkommen wird. Das Kreditinstitut stellt keine liquiden Mittel, sondern die eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung (Kreditleihe).