Invalidenversicherung 25.4.16

Invalidenversicherung Teil 1

Invalidenversicherung Teil 1


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Flashcards 143
Students 17
Language Deutsch
Category Social
Level Other
Created / Updated 30.03.2016 / 22.11.2020
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Ab wann spricht man von einer schweren Hilflosigkeit?

Wenn die versicherte Person trotz ABgab evon Hilfsmiteln.

  • Wenn jemand vollständig hilflos ist,
  • wenn sie in allen alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig und in erheblicher Weise auf Hilfe Dritter angewiesen ist
  • und der dauernden Pflege und Überwachung bedarf.

Ab wann spricht man von einer mittelschweren Hilflosigkeit? (3)

  • in den meisten alltäglichen Lebensverrichtung regelmässig in erhebliche Weise auf Hilfe Dritter angeweisen
  • in min. 2 alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig in erhebliche Weise auf Hilfe Dritter angeweisen ist und überdies einer dauernden perönlichen Überwachung bedarf, oder
  • in mind. zwei altäglichen Lebensverrichtungen auf Hilfe Dritter und zudem dauernd auf lebenspraktische Begleitung angewiesen.

Ab wann spricht man von einer leichten Hilflosigkeit? (5)

Wenn eine Person trotz Abgabe von Hilfsmitteln:

  • dauernd auf lebenspraktische Begleitung angewiesen ist.
  • wegen einer schweren Sinnesschädigung (blind, Taub etc.) oder eines schweren körperlichen Gebrechens und nur dank erheblicher Hilfe und Dienstleistungen von Dritter gesellschaftliche Kontakte pflegen kann.
  • einer ständigen und besonders aufwendigen Pflege bedarf
  • einer dauernden persönlichen Überwachung bedarf
  • in mind. 2 alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig und in erheblicher Weise auf Hilfe Dritter angewiesen ist.

Haben Minderjährige auch Anspruch auf Hilflosenentschädigung?

Ja aber nur wenn sie zuhause leben und betreut werden, und nicht in einem Heim.

    Intensivzuschlag, wer bekommt den Intensivzuschlag und wann?

Minderjährige die zuhause leben und betreut werden haben Anspruch auf Hilflosenentschädigung und bekommen zusätzlich noch einen Intensivzuschlag.

Wonach richtet sich die Höhe des Intensivpflegezuschlages?

Nach der Anzahl Stunden, wo eine Minderjährige Person im Tag im Durchschnitt infolge gesundheitlicher Beeinträchtigung benötigt.

bei Mind. 4 Std. --> 470.- pro Monat

bei Mind. 6 Std. --> 940.- pro Monat

bei Mind. 8 Std. --> 1410.- pro Monat

Wer hat Anspruch auf einen Assistenzbeitrag?

Dieser ist eng verbunden mit der Hilflosenentschädigung und bekommen nur Menschen denen eine Hilflosenentschädigung ausgerichtet wird. Damit können die auf Hilfe angewiesen zuhause leben und eine Hilfskraft anstellen die sie in der Alltagsbewältigung unterstützt. Dabei wird ein AV gemacht zwischen der Hilfebedürftigen Person und der Dritten helfenden Person, dieser muss mind. 3 Monate dauern.

Welche Aufgaben kann unter Hilfsbedarf anerkannt werden, wenn es um den Assistenzbeitrag geht? (9)

  1. alltägliche Lebensverrichtung
  2. Haushaltsführung
  3. gesellschaftliche Teilhabe und FReizeitgestaltung
  4. Erziehung und Kinderbetreuung
  5. Ausübung einer Gemeinnützgen und ehrenamtlichen Tätigkeit
  6. Berufliche Aus-Weiterbildung
  7. Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  8. Überwachung während des Tages
  9. Nachtdienst

Durch welches Amt erfolgt die Beratung, Abklärung und Festlegung des Assistenzbeitrages?

durch die zuständige IV-Stelle, die Auszahlung erfolgt direkt durchdie Zentrale Ausgleichskasse ZAS

Wie hoch ist der Assistenzbeitrag pro Stunde?

  • 32.90.-
  • 49.40.- wenn besondere Qualifikationen nötig sind
  • 87.80 maxiaml für Nachtdienst

Wie kann man die Leistungen der IV geltend machen? und wo?

Geltendmachen des Anspuchs

um Leistungen zu beanspruchen muss er das Formular der IV-Stelle des Wohnsitzkantons einreichen.

 

Wie schaut es aus mit der Verjährung, bis wann müssen Hilflosenentschädigungen, Assistenzbeiträge  und Hilfsmittel sowie med. Massnahmen für Minderjährige angemeldet werden?

Innert 12 Monaten nach Entstehung des Anspruches, es gibt keine rückwirkende Zahlungen.

Verfahren der IV:

  1. Geltendmachen des Anspruches via Anmeldeformular der IV STelle, bei dem Wohnsitzkantons.
  2. Hilflosenentschädigungen, Assistenzbeiträge, Hilfsmittel sowie med. Assnahmen müssen innerhalb von 12 Monaten nach Entstehung des Anspruches geltend gemacht werden->es gibt bei diesen keine rückwirkende Zahlungen!
  3. Vorbescheid, nach der Anmaldung und Abschluss der notwendigen Abklärungen erhält der Versicherte einen Vorbescheid, der über den vorgesehenen Entscheid inforniert. (formloses Verfahren)
  4. Verfügung, sofern keine Einwände oder Stellungnahmen eingegangen sind, erlässt die IV nach ABlauf der gesetzten Frist eine Verfügung.

Ist die Verfügung ein einsprachefähiger Entscheid?

Vorgehen, bei nicht einverstanden nit der Verfügung?

JA, d.h.

  • man kann gegen die Verfügung Einsprache erheben an die verfügende Stelle, innert 30 Tagen.
  • Beschwerde an das zuständige kant. (sozial)Versicherungsgerichtinnert 30 Tagen nach Erhalt des Einspracheentscheids.
  • Beschwerde an das Bundesgericht innert 30 TAgen nach Erhalt des 2. Entscheides. Das Bundesgericht entscheidet als letzte Instanz abschliessend.

nach welchem Verfahren funktioniert die IV?

IV wie AHV wird nach dem Ausgaben-Umlageverfahren finanziert, d.h. dass alle Ausgaben des JAhres durch die Einnahmen desselben Jahres zu decken sind.

 

Durch was wird die IV finanziert?

  • Einnahmen aus den Beiträgen der Versicherten, des AG und des Bundes.
  • den Zinsen des AUsgleichfonds
  • Regress Einnahmen gegebnüber Haftpflichtigen Dritten.

Wann ist die Revision 6a der IV in Kraft getreten?

1.1.2012

Nach der IV-Revision 6a wurde das zweite MAssnahmepaket zur Sanierung der IV vom Parlament abgelehnt, wann war dies?

Auch die IV-Revision 6b genannt...

im Juni 2013

Um welche Neuerungen geht es bei der IV Revision 6b (massnahmepaket zur Sanierung der IV)

  • Integrationsmassnamhen können flexibler eingesetzt werden
  • Fallunabhängige Beratung, Begleitung und SChulung von AG dur die IV.
  • Beratung und Information von Fachpersonen aus SChulen und Ausbildung.
  • med. Gutachter erhalten zukünftig die Gerichtsentscheid ezugestellt, die ihre Gutachten betreffen.
  • Transparente Beitragsreglung an Organistionen der priv. Invalidenversicherung.
  • Konsequentere Rückforderungen von unrechtmässig bezogenen IV-Leistungen
  • Strengeres Vorgehen bei VErletzung der MEldepflicht.
  • Präzisere Definition was ein HEim ist.
  •  

Wie wird die Bemessung des IV Grades bei Nichtwerwerbstätigen festgesetzt?

Es wird ein Betätigungsvergleich durchgeführt, man schaut auf die Tätiglkeiten welche die Person bis vor Eintritt des Invaliditätsfalls machte und dann schaut man welche Tätigkeiten davon er nun wegen der Invalidität nicht mehr machen kann,

--> mann erstellt einen Katalog mit den Tätigkeiten vor der Invalidität. Diese Tätigkeiten werden verglichen mit den Tätigkeiten welche er nach Durchführung von Eingliederungsmassnahmen trotz der Invalidität nicht verrichtet werden können. Eine vergleichswerte Schätzung beider Tätigkeiten ergibt dann den IV Grad.

Ein Brasilianer reist in die Schweiz ein, er hat hier seinen zivilrechtlichen Wohnsitz und arbeitet als Ingenieur bei der ABB. ER war schon bei der Einreise hörbehindert und trug daher ein Hörgerät. Nun macht er bei der IV den Ersatz des Hörgeräts geltend, da er ja auch Beiträge an die AHV/IV bezahlt.

Muss die IV das neue Hörgerät zahlen?

NEin die IV muss nicht bezahlen, da er bei Eintruitt der Gesundheitsschädigung noch nicht versichert war.

Martin Meier stellt bei der IV ein Gesuch auf eine Invalidenrente. Er ist gelernter Schuhmacher. Wegen eines Bandscheibenvorfalls ist ihm seine angestammte Tätigkeit nicht mehr zumutbar. Erkläre das Verfahren der IV und die Möglichkeit, die MArtin MEier hat, wenn er mit dem Entscheid nict einverstanden ist.

Anspruch geltend machen bei der Wohngemeinde

Martin Meier macht seinen Anspruch bei der zuständigen IV-Stelle des Wohnsitzkantons geltend.

Vorbescheid der IV Stelle

Nach Abschluss der Abklärungen erhält er einen Vorbescheid, darin wird ihm eine Frist von 30 Tagen gewährt um sich dazu zu äussern, er kann dazu ein persönliches Gespräch bei der IV Stelle verlangen oder eine schriftliche Stellungnahme.

Verfügung der IV Stelle 

Danach erhält man eine Verfügung mit einer Rechtsmittelbelehrung. Ist er mit dieser Verfügung mnicht einverstanden , kann er innerthalb von 30 Tagen beim kantonalen Versicherungsgericht Beschwerde einreichen.

Beschwerde ans kant. Versicherungsgericht der Wohnkantons

Wenn mit der Verfügung des kantonalen Versicherungsgericht nicht einverstanden kann er innerhalb von 30 Tagen schriftliche Beschwerde ans Bundesgericht einreichen.

Beschwerde ans Bundesgericht, wenn er mit der Verfügung

innerhalb von 30 Tagen kann er, wenn er mit der Verfügung des Versicherungsgerichts nicht einverstanden ist.Beschwerde beim Bundesgerict einreichen. Diese Instanz entscheidet abschliessend.

Anina Arnold ist durch eine cerebrale Lähmung schwerstbehindert Trotzdem möchte sie nicht in einem Behindertenheim wohnen. Welche Leistungsansprüche kann sie geltend machen, und nenne die konkreten Zahlen damit das möglich ist.

damit sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen kann, wird sie folgende Leistungsansprüche gelten machen.

- IV Rente

-mtl. Hilflosenentschädigung für eine Hilflosigkeit schweren Grades in der Höhe von 1880.-

-Assistenzbeitrag pro Std. zwischen 32.90 und 49.40 (Betreunngspersonen mit besonderen Qualifikationen) 87.80.- (Nachtdienst)