Immobilienwirtschaft

Immobilienbewirtschaftung

Immobilienbewirtschaftung


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Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Autres
Crée / Actualisé 10.02.2015 / 17.09.2023
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Eine Wohnanlage wird durch Ihr Unternehmen erworben, um sie in eine Wohnungs eigentumsanlage umzuwandeln . Diese besteht aus 19 Mietwohnungen und einer Tiefgarage mit zehn Stellplätzen.
Der nach Westen gelegene Grundstücksteil hat Platz für elf Kfz-Stellplätze.
Auf  der  Süd- und Ostseite grenzt  eine  Rasenfläche  direkt  an die dort  liegenden Erd geschosswohnungen .
Sie haben die Aufgabe , der Unternehmensleitung Gestaltungsvorschläge bei der Umwand lung der Wohnanlage zu unterbreiten .

Zeigen Sie vier Gestaltungsalternativen auf und bewerten Sie die jeweiligen Alternativen aus der Sicht des Unternehmens.

Gestaltungsalternativen sind z. B.:
•    Jede einzelne Wohnung wird zu Sondereigentum erklärt und mit je einem Miteigentums anteil verbunden (= Wohnungseigentum).
Bewertung: Sämtliche Wohnungen können einzeln veräußert werden, die Belassung von einer Wohnung im Gemeinschaftseigentum , z. B. als Hausmeisterwohnung, führt zur Verteuerung der restlichen Wohnungen.
•    Verbindung der Erdgeschosswohnungen mit je einem Sondernutzungsrecht an Gartenflächen
Bewertung: Die Erdgeschosswohnungen werden dadurch aufgewertet, der Preis abschlag wird vermindert oder ganz vermieden .
•    Jeder einzelne Stellplatz in der Tiefgarage wird zu Sondereigentum und mit je einem Miteigentumsanteil verbunden (= Teileigentum).
Bewertung: Die Stellplätze können unabhängig von den Wohnungen veräußert werden und so kann durch die Vermehrung der potenziellen Nachfrage u. U. ein höherer Preis für die Stellplätze erzielt werden .
•    In das Sondereigentum an den Wohnungen werden die Stellplätze als Sondereigentum integriert.
Bewertung: Der Stellplatzpreis ist nicht unmittelbar ersichtlich. Die Stellplätze können von den Wohnungserwerbern grundsätzlich nicht getrennt von den Wohnungen ver äußert werden, verbleiben also dauerhaft bei den Wohnungen , Vorteil für die Parksituation der Bewohner der Anlage.
•    Die Stellplätze in der Tiefgarage bleiben sämtlich im Gemeinschaftseigentum .
Bewertung: Der Preis für die Stellplätze muss in den Wohnungspreis einkalkuliert werden; Erwerber, die keinen Stellplatz benötigen, zahlen jedoch die Stellplätze zwangsläufig mit.

 

Der Vermieter schließt mit dem Mieter einen Mietvertrag über eine exklusive Dachgeschoss wohnung von 40 m2 in exponierter Wohnlage mit einem Mietpreis in Höhe von 150 € ab.
Das Mietverhältnis soll erst einen Monat später beginnen.
Vor der Besitzübergabe stellt der Vermieter jedoch fest, dass er sich verschrieben hat. Eigentlich sollte die exklusive Dachgeschosswohnung für einen Mietpreis von 510 € ver mietet werden .
Der Vermieter erklärt sofort gegenüber dem Mieter, er fechte den Mietvertrag an.
Der Mieter meint, die Anfechtung sei unwirksam, und besteht auf Erfüllung des Mietver trages.

Grundsätzlicher Anspruch auf Überlassung der Wohnung
(§ 535 Abs. 1 BGB), bei wirksamen Mietvertrag.
Möglichkeit der rückwirkenden Anfechtung (§ 142 Abs. 1 BGB).
Voraussetzung ist Anfechtungserklärung mit anfechtungsgrund innerhalb der gesetzlichen Frist.
Die Anfechtung wurde ausdrücklich erklärt (§ 143 Abs. 1 BGB).
Der Vermieter hat sich verschrieben - befand sich somit in einem Erklärungsirrtum, der zur Anfechtung berechtigt (§ 119 Abs . 1  - 2. Alternative BGB).
Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen (§ 121 BGB).
Der Vermieter hat den Vertrag sofort angefochten , nachdem ihm sein Irrtum aufgefallen war.
Die Voraussetzungen für eine wirksame Anfechtung durch den Vermieter sind demnach erfüllt mit der Folge, dass der Mietvertrag rückwirkend unwirksam wird (§ 142 Abs. 1 BGB).

a)    Erklären Sie die Begriffe
•    Leerstandsquote,
•    Fluktuationsquote und
•    Anschlussvermietungsquote
und geben Sie an, wie diese Quoten errechnet werden .

b)    Führen Sie zwei mögliche Folgen für das Unternehmen auf, die bei nachhaltigen Leer ständen entstehen können.

a)    Die Leerstandsquote gibt das Verhältnis von leer stehenden Wohnungen zum Gesamtbestand an Wohnungen an. Sie wird stichtagbezogen dargestellt.

Berechnung:

Leerstandsquote = Summe der Leerstände         • 100
                                  Gesamter Wohnungsbestand

Die Fluktuationsquote gibt das Verhältnis der gekündigten Mietverträge zum gesamten Wohnungsbestand an.

Berechnung:


Fluktuationsquote = Summe gekündigte Verträge      • 100
                                     Gesamter Wohnungsbestand
 
Die Anschlussvermietungsquote gibt das Verhältnis der neu geschlossenen Mietverträge zu den gekündigten Mietverträgen an. übersteigt die Quote 100 %, so wird Leerstand abgebaut. Liegt sie unter 100 %, steigt der Leerstand.

Berechnung:


Anschlussvermietungsquote = Summe neue Vertrage   • 100
                                                         Summe gek. Verträge

b)    Die Folgen von Leerständen sind:
•    Eigenkapitalverzehr
•    schlechtere Bilanzwerte
•    schlechtere Ratingraten
•    Schwierigkeiten bei Kreditgewährungen
•    höhere Zinsen für Fremdkapital
•    keine Modernisierungen möglich
•    keine Ersatzinvestitionen (Instandhaltungen)

Seit nunmehr zwei Wochen ist ein Mieter mit der gesamten Mietzahlung für den Monat August rückständig.
Geben Sie vier Maßnahmen in Form eines gestaffelten Vorgehens an, die Sie ergreifen können, um die offene Forderung einzutreiben und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden

•    höfliche Erinnerung (Zahlungserinnerung)
•    deutliche  Zahlungsaufforderung  (Abmahnung/ 1. Mahnung)
•    letztmalige Zahlungsaufforderung (Androhung eines Mahnbescheides)
•    Beauftragung  eines  Inkasso-Unternehmens

Seit nunmehr zwei Wochen ist ein Mieter mit der gesamten Mietzahlung für den Monat August rückständig. Ihre Maßnahmen waren erfolglos. Nun ist der Mieter auch mit der Septembermiete rückständig. Sie ziehen daher eine fristlose Kündigung in Betracht.
Stellen Sie dar, inwiefern hier eine fristlose Kündigung des Mieters möglich ist. Gehen Sie zudem auf die Maßnahmen ein, die Sie als Wohnungsbaugenossenschaft ergreifen müssen, um die fristlose Kündigung durchsetzen zu können.

Der Vermieter hat die Möglichkeit, dem Mieter fristlos zu kündigen, wenn er die Miete nicht rechtzeitig zahlt. Dabei ist die fristlose Kündigung hier möglich, da der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der gesamten Miete in Verzug ist (§ 543 Abs . 2 Satz 1 Nr. 3 a i. V. m. § 569 BGB).
Der Vermieter muss folgende Maßnahmen ergreifen, um einen Mieter fristlos kündigen zu können und die Kündigung durchzusetzen :
•    Er  muss  prüfen, ob  die  Voraussetzungen ,  die  zu  einer  fristlosen  Kündigung berechtigen, erfüllt sind.
•    Er muss dem Mieter ein Kündigungsschreiben zusenden . In diesem Schreiben muss der Kündigungsgrund enthalten sein.
•    Mit Zugang der Kündigung ist das Mietverhältnis beendet, und der Mieter muss die
Wohnung räumen. Ansonsten kann der Vermieter Räumungsklage einreichen.

Für  das  Leerstandscontrolling   liegen  Ihnen  von  der  Vermietungsabteilung   folgende Informationen zu den Gründen des Leerstandes vor:
Ordnen Sie Leerstandsgründe folgenden Leerstandsarten zu:
•    struktureller Leerstand
•    strategischer Leerstand
•    organisatorischer Leerstand

 

Struktureller Leerstand:
•    mangelnde Qualität der Wohnungen
•    Es gibt zu viele Leerwohnungen am Markt.
•    Das Wohnumfeld ist qualitativ unzureichend .

Strategischer Leerstand:
•    geplanter Verkauf der Häuser
•    Komplettmodernisierung ist vorgesehen.
•    Abriss der Häuser ist vorgesehen .

Organisatorischer Leerstand:
•    Prozessabläufe im Unternehmen sind suboptimal.
•    Kooperation mit Maklern ist problematisch.
•    Die Wiedervermietungszyklen sind zu lang.

Erläutern Sie je zwei Möglichkeiten des Vermieters , Einfluss auf
•    den strukturellen Leerstand und
•    den organisatorischen Leerstand
zu nehmen und somit die Leerstandskosten zu minimieren.

Struktureller Leerstand, z. B.:
•    Bei mangelnder Qualität  kann modernisiert werden , um marktgerechte Wohnungen zu schaffen; der Vermieter muss investieren.
•    Wenn es zu viele Leerwohnungen am Markt gibt, ist der Handlungsspielraum des Vermieters eingeschränkt; hier kommt u. a. der Abriss von Wohnungen in Betracht, z. B. mit Mitteln des Stadtumbauprogrammes ; es ist mit keinen künftigen Mieteinnahmen zu rechnen, allerdings fallen die Leerstandskosten weg und der Markt wird bereinigt.
•    Wenn das Wohnumfeld qualitativ unzureichend ist, können die Vermieter z. B. gemeinsam mit der Kommune HID (House-lmprovement-District) im Wege der Privat-Public-Partnership-Modelle umsetzen. Hier muss der Vermieter ebenfalls investieren.

Organisatorischer Leerstand, z. B.:
•    Wenn die Prozessabläufe im Unternehmen suboptimal sind, kann das Management die Aufbauorganisation prüfen, um hier Leerstandszeiten zu reduzieren. So kann Leerstandszeit reduziert werden .
•    Ist die Kooperation mit Maklern problematisch , kann das Management die Ablauforganisation in Bezug auf die Maklerkooperation optimieren. So kann Leerstandszeit reduziert werden .
•    Sind die Wiedervermietungszyklen zu lang, kann das Management die Ablauforganisation prüfen und optimieren . So kann Leerstandszeit reduziert werden .

Stellen Sie vier Ziele eines standardisierten Beschwerdemanagements dar.

 

Ziele eines standardisierten Beschwerdemanagements sind z. B.:
•    Herstellung von Zufriedenheit beim Beschwerdeführer als Basis der Kunden zufriedenheit , Kundenbindung und Unternehmensloyalität
•    Vermeidung von Opportunitätskosten (entgangene Erträge, Imageeinbußen) durch nachteilige Reaktionsformen unzufriedener Kunden (negative Mundkommunikation)
•    Schaffung positiver Multiplikatoreffekte durch positive Mundpropaganda
•    Verdeutlichung der Kundenorientierung des Unternehmens gegenüber externen und internen Kunden (Mitarbeiter)
•    Nutzung der in der Beschwerde enthaltenen Informationen für eine kontinuierliche Verbesserung der Geschäftsprozesse

Geben Sie vier Prozessschritte im Beschwerdemanagement in chronologischer Reihenfolge an.

•    Beschwerdestimulierung
•    Beschwerdeannahme
•    Beschwerdeanalyse
•    Beschwerdereaktion

 

Erklären Sie die Anforderungen an die Abgeschlossenheit in Verbindung mit der Begründung von Wohnungseigentum.

Wohnungen gelten als abgeschlossen , wenn sie durch Wände und Decken baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind. Diese Wände und Decken müssen den Anforderungen der Bauaufsichtsbehörden an Wohnungstrennwände und Wohnungstrenndecken entsprechen und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder von einem Vorraum aus haben. Wasserversorgung, Ausguss und WC müssen innerhalb der Wohnung liegen und somit eine eigenständige Haushaltsführung ermöglichen.

Da zu abgeschlossenen Wohnungen auch Räume außerhalb der Wohnung gehören können, ist deren Abgeschlossenheit ebenfalls zu prüfen. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Keller- und Speicherabteile und die Kfz-Stellplätze.

Erläutern Sie die Rechte der Mieter im Fall der Umwandlung in Wohnungseigentum .

Der Mieter hat zum einen ein gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 577 BGB) und zum anderen hat der Erwerber der Wohnung eine Kündigungssperrfrist von drei Jahren gegenüber dem Mieter für Eigenbedarfskündigung zu beachten, sodass er erst nach Ablauf dieser Frist eine Kündigung aussprechen kann. Diese Frist kann durch landesrechtliche Bestimmungen bis zu zehn Jahre aufgrund besonders angespannter Marktlage verlängert werden (§ 577 a BGB).

Definieren Sie den Begriff „Bauen im Bestand" und geben Sie drei Anwendungsgebiete an.

Bauen im Bestand (auch Bestandsbau) umfasst folgende, in der HOAI definierten, Wert erhaltenden oder Wert steigernden Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden: Instandhaltungen, Instandsetzungen, Modernisierungen, Umbauten, Erweiterungsbauten, Wiederaufbau.

Anwendungsgebiete für das Bauen im Bestand sind z. B.:
•    Revitalisierung (Modernisierung) von Arbeitersiedlungen des 20. Jahrhunderts
•    Wiederbelebung von Einzeldenkmalen (historischer Bauernhof) im ländlichen Raum
•    Wiederbenutzung von repräsentativen Bauten in der Innenstadt
•    Umnutzung von ehemals industriell genutzten Liegenschaften in lnnenstadtrandlagen
•    Umnutzung von ehemals öffentlich genutzten Gebäuden
•    innerstädtische Nachverdichtung

 

Benennen Sie sechs konkrete Maßnahmen für das „Bauen im Bestand".

Konkrete Maßnahmen für das „Bauen im Bestand" sind z. B.:
•    Instandhaltung von Gebäuden zur Werterhaltung
•    Modernisierung von Gebäuden zur Wertsteigerung
•    (Teil-)Abriss und (Teil-)Neubau von Gebäuden in Siedlungen
•    Dachgeschossausbau (Penthaus)
•    Umnutzung (Lofts in ehemaligen Industriegebäuden)
•    Umnutzung (Alten- oder Seniorenwohnungen in Einzeldenkmälern)
•    Innenhofgestaltungen
•    Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich durch Schließung von Baulücken

 

Nennen Sie die Vorraussetzungen die gegeben sein müsssen um gegen Wohnungseigentümer, welche mit ihren Hausgeldzahlungen im Rückstand sind rechtlich vorzugehen.

  • Hausgeld wird durch Beschluss des Wirtschaftsplans fällig
    es bedarf daher keiner Mahnung
  • Verwalter muss ermächtigt sein
    entweder durch Gemeinschaftsordnung, Verwaltervertrag oder durch Beschluss der Eigentümerversammlung

Stellen Sie die  rechtlichen Voraussetzungen  für  das Vorliegen einer „Allgemeinen Geschäftsbedingung" dar.

Vom Verwender vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen. (mindestens 3 Verträge)

Beschreiben Sie, wie die AGB grundsätzlich wirksam in den Mietvertrag einbezogen werden können.

Die AGB werden dadurch in den Vertrag einbezogen (§ 305 Abs. 2 BGB), dass
•    dem Mieter gegenüber ein ausdrücklicher Hinweis erfolgt,
•    dem Mieter die Möglichkeit ausreichender Kenntnisnahme verschafft wird und
•    der Mieter mit deren Geltung einverstanden ist

Erläutern Sie das Wesen einer Versicherung unter Nennung von je zwei Hauptpflichten
•    des Versicherungsgebers und
•    des  Versicherungsnehmers.

 

Eine  Versicherung  ist  das  entgeltliche  (Versicherungsprämie) Abwälzen  eines  Risikos (des Versicherungsnehmers)  auf einen Dritten (Versicherungsgeber).
Das Versicherungswesen  spielt  in der  Immobilienwirtschaft eine wichtige  Rolle, da Immobilien in der Regel einen hohen Investitionswert haben.
Eine Versicherung ist ein zweiseitiger Vertrag zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer. Grundlage ist das VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
•    Hauptpflichten des Versicherungsnehmers  sind z. B.:
•    Bezahlung der Versicherungsprämie
•    Wahrheitsgetreue Angaben bei Versicherungsabschluss
•    Information  des  Versicherungsgebers   bei  Risikoänderungen  während  der Vertragsdauer
•    im Schadensfall Maßnahmen zur Schadenminderung einzuleiten

•    Hauptpflichten des Versicherungsgebers sind z. B.:
•    berechtigte Schadenansprüche zu regulieren
•    unberechtigte Schadenansprüche abzuwehren
•    sachgerechte    Aufklärung/Belehrung    des    Versicherungsnehmers    vor/bei Vertragsabschluss

 

Die wichtigsten immobilienwirtschaftlich relevanten Versicherungen.

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Architektenhaftpflichtversicherung
  • Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung)
  • Feuerrohbauversicherung
  • Elementarschadenversicherung
  • Feuerversicherung
  • Glasversicherung
  • Hausratsversicherung
  • Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Mietausfallversicherung
  • Vermögensschadenhaftplichtversicherung Immobilienmakler
  • Vermögensschadenhaftpflichtverscherung Hausverwalter
  • verbundene Wohngebäudeversicherung

Wo liegt die Sachliche und örtliche Zuständigkeit bei Zwangsversteigerungen von Grundstücken?

§ 1 ZVG:

Abs 1 :
sachlich ausschlielich das AG
örtlich das AG in dessen Bezirk das grundstük belegen ist

Abs 2:
zweckdienliche Zusammenfassung mehrerer Bezirke durch Landesrechtsverordnung möglich
 

 

 

Beschreiben Sie die grundsätzliche Form und notwendigen Inhalte einer Modernisierungsmieterhöhung!

§ 555c BGB Ankündigungen von Modernisierungsmaßnahmen

Dem Mieter ist drei Monate vor Beginn der Maßnahme in Textform Art, vorraussichtlicher Umfang, Beginn, vorraussichtliche Dauer und vorraussichtliche Mieterhöhung mitzuteilen und gemäß § 559 und 559a zu berechnen und zu erläutern.

Grobes Schema Modernisierungsmieterhöhung

    Gesamtkosten
- Verwaltungskstn
- Architekt
= reine Baukosten

    reine Baukosten
- nicht Modernisierungskosten ( Erhaltungsaufwand )
= reine Baukosten Modernisierung
+
anteilig Architekt Modernisierung (Architekt gesamt : reine Baukstn gesamt x reine Baukstn Modernisierung)
= Modernisierungsaufwand
 

  Mieterhöhung nach § 559 BGB:

  (Modernisierungsaufwand - Zuschuss) x 11%
- Zinsvorteil im Jahr ( Kapitalmarktzins - subventionierter Zins)
= jährlich auf Mieter umlegbarer Betrag

umlegbarer  Betrag : m² : 12 Monate = Mieterhöhung / m² / Monat
                                                                   + bisherige Miete / m² / Monat
                                                                   = neue Miete / m² / Monat
 

Berechnung Versicherungsprämie Gleitender Neuwert Verbundene Wohngebäudeversicherung

Wert 1914 = Neubauwert des jeweiligen Baujahres / Baukostenindex des jeweiligen Baujahres
Prämie 1914 = Wert 1914 x Beitragssatz
Prämie Wohngebäudeversicherung = Wert 1914 x Baukostenindex x Beitragssatz x gleitender Neuwertfaktor + VersSt
 

Definieren Sie Jahres-Primärenergiebedarf!

Der Jahres-Primärenergiebedarf beschreibt den Energiebedarf von der Herstellung bzw. Gewinnung des Energieträgers über die Aufbereitung,den Transport, den Verlust durch die Anlagentechnik und den Verbrauch als solches. Damit werden regenerative Energiequellen sowie effiziente Anlagentechnik und ein hoher Wärmedämmstandard positiv berücksichtigt.

Folglich betrachtet der Primärenergiebedarf den „tatsächlichen" Energieverbrauch und bietet somit eine sehr umfassende Vergleichs- und Bewertungsmöglichkeit.

Abgrenzung Primärenergiebedarf zu Heizwärmebedarf. Der Heizwärmebedarf definiert den Energieverbrauch im Gebäude der ab der Heizungsanlage zur Beheizung der Räume aufgewendet wird. Während der Primärenergiebedarf zusätzlich die Energiebeschaffung und die Qualität der Heizungsanlage beinhaltet.

 

Energiedefinitionen eingedampft

  •  Endenergie ist die Energie, die in Form von Heizöl, Erdgas, sonstigen Brennstoffen, Strom oder Fernwärme etc. dem Gebäude, und zwar an der „Schnittstelle“ Gebäudehülle zugeführt wird.

 

  •   Primärenergie bedeutet, dass zur Endenergie, der Aufwand hinzugerechnet wird, der für Gewinnung, Transport und Aufbereitung z.B. des Erdöls benötigt wird.

 

  •     Erneuerbare Energieträger sind z.B. die Sonnen- oder Windenergie, nachwachsende Brennstoffe wie z.B. Holz. Nichterneuerbare Energieträger sind Kohle, Erdöl oder Erdgas.

 

  •     Nutzenergie ist das, was als Wärme aus dem Heizkörper herauskommt bzw. was das Warmwasser auf Temperatur bringt. Hausinterne Energieverluste sind nicht Teil der Nutzenergie. Also etwa Abgasverluste oder Rohrwärmeverluste. Nicht berücksichtigt wird die Hilfsenergie, z.B. der Strom für die Heizungs-Umwälzpumpe.

Divergieren

Von einander abweichen.

Erläutern sie die Wirtschaftlichkeit.

Die Wirtschaftlichkeit misst den Ertrag z.B. eines Projekts oder eines ganzen Unternehmens im Verhältnis zum Aufwand.

Die Kennzahl Wirtschaftlichkeit zeigt somit an, wie effizient ein Unternehmen ist: die Wirtschaftlichkeit erhöht sich, wenn die Erträge bzw. Erlöse steigen oder der Aufwand bzw. die Kosten sinken.

Die Wirtschaftlichkeit drückt das Ökonomische Prinzip (das entsprechend auch als Wirtschaftlichkeitsprinzip bezeichnet wird) in Zahlen aus.

Wirtschaftlichkeit Formel
Wirtschaftlichkeit mit Erträgen und Aufwendungen gemessen

Die Wirtschaftlichkeit lässt sich mit folgender Formel berechnen:

Wirtschaftlichkeit = Ertrag / Aufwand.

Die Rechengrößen Ertrag und Aufwand kommen in dem Fall aus der Finanzbuchhaltung.

Ist die Wirtschaftlichkeit > 1, spricht man von einem wirtschaftlichen Unternehmen.

Mit anderen Worten heißt das: das Unternehmen erzielt einen Gewinn bzw. Jahresüberschuss (der Jahresüberschuss ist der positive Saldo aus Erträgen und Aufwendungen).

Wirtschaftlichkeit mit Erlösen und Kosten gemessen

Alternativ wird die Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Kostenrechnung mit den Rechengrößen Erlöse und Kosten wie folgt gemessen:

Wirtschaftlichkeit = Erlöse / Kosten.

 

Erläutern Sie das Ökonomische Prinzip.

Das Ökonomische Prinzip fordert einen effizienten Einsatz von Gütern bzw. Produktionsfaktoren – bei Unternehmen läuft dies auf eine Gewinnmaximierung hinaus.

Das ökonomische Prinzip lässt sich als Minimalprinzip oder als Maximalprinzip formulieren.

Unternehmen messen die Umsetzung des Ökonomischen Prinzips mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen wie der Produktivität,der Wirtschaftlichkeit oder Rentabilität.

Alternative Begriffe: economic principle, Rationalprinzip, Wirtschaftlichkeitsprinzip.

Hintergrund

Die meisten Güter sind knappe Güter, die – wie z.B. viele Rohstoffe – nur beschränkt vorhanden sind bzw. aufwendig erzeugt werden müssen.

Ökonomisches Prinzip nur für knappe Güter

Für freie Güter wie Luft oder Sonneneinstrahlung ist die Anwendung des ökonomischen Prinzips nicht notwendig.

Minimal- und Maximalprinzip

Minimalprinzip

Beim auch als Sparprinzip bezeichneten Minimalprinzip soll ein vorgegebenes Ziel bzw. ein bestimmter Output mit minimalem Aufwand erreicht werden.

Maximalprinzip

Beim Maximalprinzip hingegen soll mit gegebenen Einsatzfaktoren ein möglichst hoher Output generiert werden.

Unterschied effektiv und effizient.

Effektiv ist eine Maßnahme, wenn sie zum gewünschten Ergebnis bzw. Ziel führt.(Zielerreichungsgrad) Also ist etwas effektiv, wenn es wirksam ist.

  • Das richtige tuen.

Effizient ist die Maßnahme, wenn das gewünschte Ergebnis bzw. Ziel mit möglichst geringem Aufwand (Ressourcen wie z. B. Zeit, Geldmittel) erreicht wird. (Verhältnis Leistung/Kosten)

  • Das Richtige so wirtschaftlich wie möglich tuen.

Erläutern Sie drei Maßnahmen zur Bildung eines neuen Grundbuchblattes bei Abtrennung eines  Teilgrundstückes!

  • öffentliche Vermessung - übernahme im Kataster
  • Abschreibungsantrag der neuen Fläche mit Antrag auf Bildung eines neuen pfandfreien Grundbuchblattes
  • Pfandhaftentlassung des Darlehensgebers für abzutrennende Grundstücksfläche ist zu beschaffen und dem Abschreibungsantrag beizufügen

Wie sieht die Gliederung der Wirtschaftlichkeitsberechnung aus?

  1. Grundstücks- und Gebäudebeschreibung
  2. Berechnung der Gesamtkosten
  3. Finanzierungsplan
  4. laufende Aufwendungen und Erträge

Wie ist die Gliederung der Gesamtkosten nach der II. BV?

  1. Kosten des Baugrundstückes
  2. Baukosten (Gebäudekosten, Kosten der Außenanlagen, Baunebenkosten, Kosten besonderer Betriebskosten)