I&D5b
Lexik Thema 11 ABZ
Lexik Thema 11 ABZ
Kartei Details
Karten | 27 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 23.01.2013 / 22.07.2013 |
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Die Summe an Geld, die eine Versicherung an jemanden bezahlt.
Preis, den der Versicherte monatlich, halbjährlich oder jährlich für die Leistungen der Versicherung bezahlt.
Bei vorsätzlichem Schaden fallen die Kosten zurück auf den Verursacher. Bsp.: Autounfall durch Alkoholeinfluss: Der Unfallfahrer muss für die Kosten aufkommen.
10% des Rechnungsbetrages (nach Abzug der Franchise), die der Versicherte selber zahlen muss. Jedoch bis zu einem Maximum von Fr. 700.- pro Jahr.
Viele Menschen zahlen für jene, die teure Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Vom Bund als obligatorisch erklärte Versicherung, um soziale Risiken abzudecken. Ausser bei der Krankenversicherung ist die Höhe der Prämien einkommensabhängig.
Ansammlung aller medizinischen Methoden, die nicht von der westlichen Schulmedizin anerkannt werden.
Berufskrankheiten sind Schädigungen der Gesundheit durch die versicherte Arbeitstätigkeit.
Beim Hausarztmodell handelt es sich um ein System der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Patient verpflichtet sich hier, bei allen medizinischen Problemen immer zuerst seinen – bei den Kassen teilnehmenden – Hausarzt aufzusuchen. Dieser übernimmt eine erste Untersuchung und entscheidet dann, ob eine Behandlung oder Weiteruntersuchung durch einen Facharzt notwendig wird. Ist das der Fall, wird er eine entsprechende Anordnung formulieren und einen Überweisungsschein ausfüllen
Eine HMO-Organisation ist ein medizinisches Versorgungsnetz, zusammengesetzt aus Ärzten (Allgemeinpraktikern, gewissen Spezialisten und Therapeuten), welche in einer Gruppenpraxis vereinigt sind (HMO). Einer der Ärzte, meistens ein Allgemeinpraktiker, handelt als Aufseher. Im Krankheitsfall sind Sie verpflichtet, immer einen bestimmten Arzt des HMO-Zentrums aufzusuchen. Wenn nötig, wird dieser Sie an einen internen Spezialisten der HMO-Praxis, oder, falls es keinen hat, an einen externen Spezialisten überweisen.
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Schweiz beschäftigt sind werden obligatorisch versichert.Obligatorisch versichert sind alle in der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Unter Franchise (Selbstbehalt, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung, auch Franchise) versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall). Er wird als absoluter oder prozentualer Anteil gesetzlich festgelegt oder vertraglich vereinbart. Nur darüber hinausgehende Summen werden von der Versicherung bezahlt.
Seit dem 1.1.1996 ist die Grundversicherung für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Die Leistungen der Grundversicherung sind durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) genau festgelegt. Sie sind bei allen Krankenkassen gleich. Die Krankenkassen sind verpflichtet, jeden Antragssteller, der den Beitritt wünscht, in Ihre Grundversicherung aufzunehmen (= volle Freizügigkeit). Die Grundversicherung deckt die Risiken "Krankheit" und "Unfall" ab. Wer durch seinen Arbeitgeber bereits gegen Unfall versichert ist, kann die Unfalldeckung ausschliessen.
Die Krankentagegeldversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung für Angestellte, Freiberufler und Selbstständige. Im Krankheitsfall lassen sich mit einer solchen Versicherung mögliche Einkommensausfälle ausgleichen.
Die obligatorische Krankenversicherung gewährt Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Bei Unfällen springt die Krankenversicherung allerdings nur dann ein, wenn die versicherte Person über keine andere (obligatorische oder private) Versicherungsdeckung verfügt.
vom Gesetz vorgeschriebene Verpflichtung zum Ersetzen eines Schadens, der einem anderen zugefügt wurde.
Verantwortung für den Schaden eines anderen: der Besitzer trägt die H.
Die obligatorische Autohaftpflichtversicherung gewährt den versicherten Personen Versicherungsschutz für Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten, die mit dem versicherten Auto verursacht werden.
Privathaftpflichtversicherung
Die Privat-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden (Sach- und Personenschäden), die ein Versicherungsnehmer Dritten zugefügt hat und entsprechend bezahlen muss, sofern diese Ansprüche berechtigt sind. Sie lehnt auch unberechtigte Ansprüche für den Versicherungsnehmer ab (Rechtsschutzfunktion), beispielsweise wenn höhere Gewalt zum Schadensereignis beigetragen hat.
Verunfallte Person hat den Anspruch auf eine zweckmässige Behandlung der Unfallfolgen: ambulante Behandlung durch den Arzt, den Zahnarzt und den Chiropraktor, als auch auf ärztliche Anordnung – durch medizinisches Hilfspersonal verordnete Medikamente und Untersuchungen vom Arzt Behandlung, Verpflegung und Unterkunft in der allgemeinen Abteilung eines Spitals ärztlich verordnete Nach- und Badekuren Mittel & Gegenstände für die Heilung Anfallende Kosten für die Behandlung im Ausland für die ärztlich verordnete Hauspflege, Hilfsmittel und Unfallschäden an Sachen, die ein Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen, werden von der Versicherung übernommen. Reise-, Transport- und Rettungskosten, wie auch Leichentransport und Bestattungskosten ebenfalls.
Ist man infolge eines Unfalls voll oder teilweise arbeitsunfähig, so hat man Anspruch auf ein Taggeld. Dieses wird ab dem 3. Tag nach dem Unfalltag ausgerichtet. Bei voller Arbeitsunfähigkeit beträgt es 80% des versicherten Verdienstes, bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird das Taggeld entsprechend angepasst.
Der Taggeldanspruch verfällt mit dem Wiederbeginn der vollen Arbeitsunfähigkeit, dem Beginn einer Invalidenrente oder mit dem Tod des Versicherten. Das Taggeld für Personen, welche sich während der Arbeitslosigkeit verletzen, entspricht der Arbeitslosenentschädigung.
Wenn der Versicherte infolge eines Unfalls invalid wird, d. h. voraussichtlich bleibend oder für längere Zeit in der Erwerbstätigkeit beeinträchtigt ist, so hat er Anspruch auf eine Invalidenrente.Dieser entsteht, wenn eine die Fortsetzung der ärztlichen Behandlung keine Besserung des Zustandes aufzeigen lässt und allfällige Eingliederungsmassnahmen der IV abgeschlossen sind.
Der überlebende Ehegatte (Witwer, Witwe) und die Kinder zusätzlich zu den Leistungen der AHV eine Hinterlassenenrente.
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch gegen Freizeitunfälle inklusiv Arbeitsweg versichert, falls Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig sind. Versicherungsleistungen: Der Versicherte hat Anspruch auf: Heilbehandlung, Taggeld bis 80 % des Lohnes bei teilweiser oder voller Arbeitsunfähigkeit, Invalidenrenten bei bleibenden wirtschaftlichen Unfallfolgen. Die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung geht zulasten des Arbeitnehmers und kann vom Lohn abgezogen werden. Der Arbeitgeber schuldet der Suva die Prämie.
Schweizerische Unfallversicherung: Grösste Trägerin der obligatorischen Unfallversicherung in der Schweiz (2 Mio.); Berufsunfallversicherung (BUV),Nichtberufsfallversicherung (NBUV)
Unfallprotokoll/Schadensmeldung:
Unfälle und Berufskrankheiten so rasch wie möglich der zuständigen Suva-Agentur melden.(Ferien, Krankheit, Militär etc…) Lohn angeben: Bruttolohn und effektiver Lohn