HR Fachausweis AKAD 2017, Sozialversicherungen

Compendio XPW002; Teil B, Das Drei-Säulen-Konzept; Kap. 5, AHV Teil 1

Compendio XPW002; Teil B, Das Drei-Säulen-Konzept; Kap. 5, AHV Teil 1


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Langue Deutsch
Catégorie Affaires sociales
Niveau Autres
Crée / Actualisé 29.05.2016 / 04.06.2025
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Wer kann um Herabsetzung und Erlass von AHV-Beiträgen ersuchen?

  • ANobAG
  • Selbstständigerwerbende
  • Nichterwerbstätige

denen das Bezahlen der Beiträge nicht zumutbar ist.

Was passiert, wenn jemandes Gesuch um vollständigen Erlass der AHV-Beiträge akzeptiert wird?

Da der Mindestbeitrag (Stand 2016: CHF 478.00) auf jeden Fall entrichtet werden muss, übernimmt diese Zahlung in einem Härtefall der Wohnsitzkanton resp. die Wohnsitzgemeinde.

Wie hoch sind die Beitragssätze von

  • AHV
  • IV
  • EO
  • ALV

für je AN und AG?

Für beide je:

AHV: 4.20%

IV: 0.70%

EO: 0.225%

ALV: 1.10%

ab Gehältern von 148'201.00 (Stand 2016): zusätzlich Solidaritätsbeitrag von 0.50%

Wie hoch sind die Beitragssätze von

  • AHV
  • IV
  • EO
  • ALV

für ANobAG? Welcher Wert dient für die Berechnung?

Sie zahlen die gesamten AN- und AG-Beiträge, basierend auf Reineinkommen aus unselbstständiger Tätigkeit gem. Meldung Steuerbehörde. Falls Person im ordentlichen Rentenalter: Beitragsfreie Jahreslohngrenze beachten!

AHV: 8.40%

IV: 1.40%

EO: 0.45%

ALV: 2.20%

plus Solidaritätsbeitrag ab Gehalt 148'001.00: 1.00%

Bei Selbstständigerwerbender wird ein anderer %-Satz für die Berechnung der AHV-Beiträge verwendet. Weshalb?

Sie sind AN und AG gleichzeitig, d.h. sie müssen alle Beiträge selber zahlen, nicht nur 50%. Deshalb reduzierter Satz von 9.65%, plus zusätzlich FAK-Beiträge und Verwaltungskostenbeitrag.

Wie wird der AHV-Beitrag bei Selbstständigen mit niedrigem Einkommen berechnet?

Anhand der sinkenden Beitragsskala; abhängig vom jährlichen Erwerbseinkommen*:

Mindestbeitrag wenn * unter CHF 9'400.00: CHF 478.00 

* ab CHF 9'400.00: 5.196%

* ab CHF 56'400.00: 9.650%

Welchen AHV-Beitrag muss eine teilweise selbstständige Person bezahlen?

Auf Verlangen wird nur der Minimalsatz von 5.196% angewendet (Voraussetzung: Mindestbeitrag wurde im selben Jahr aufgr. unselbstständiger Erwerbstätigkeit schon bezahlt)

Wenn Reingewinn / Einkommen pro Jahr < CHF 2'300.00 ist, werden nur auf Verlangen Beiträge erhoben (Voraussetzung: Selbstständigkeit ist nebenberuflich)

 

Welche Werte werden für die Berechnung der Beiträge an AHV/IV/EO bei Nichterwerbstätigen als Basis genommen?

  • Vermögen
  • allfälliges kapitalisiertes Ersatzeinkommen

Wie hoch ist der Minimum- und der Maximalbeitrag AHV/IV/EO bei Nichterwerbstätigen pro Jahr?

mindestens CHF 478.00

maximal CHF 23'900.00

Beitragstabelle für Nichterwerbstätige: Wie lautet die Formel zur Festlegung der Berechnungsgrundlage für den Nichterwerbstätigenbeitrag?

Vermögen gemäss Veranlagung der direkten Bundessteuer

+ Renteneinkommen aller Art x 20 (=Kapitalisierung)

= Berechnungsgrundlage Nichterwerbstätigenbeitrag

 

Was gehört bei der Eruierung der Berechnungsgrundlage für den Nichterwerbstätigenbeitrag zum "Vermögen"?

Was gehört NICHT zum Renteneinkommen bei der Eruierung der Berechnungsgrundlage für Nichterwerbstätigenbeiträge?

Zähle mind. 5 Beispiele auf von Erträgen die als "Renteneinkommen" betrachtet werden für die Eruierung der Berechnungsgrundlage Nichterwerbstätigenbeitrag:

  • Renten und Pensionen aller Art (auch ausländische Renten)
  • Unterhaltsbeiträge aus Ehescheidung (Ausnahme: Kinderalimente, gehören nicht dazu)
  • Kinderrenten, auf die die Kinder keinen direkten Anspruch haben (z.B. Invalidenkinderrente aus BVG)
  • Kranken- und IV-TG
  • Stipendien und ähnliche Zuwendungen
  • Mietwert einer unentgeltlich zur Verfügung gestellten Wohnung
  • Regelmässige Zuwendungen Dritter
  • Überbrückungsrenten der beruflichen Vorsorge
  • Arbeitslosenunterstützung nach kant. Recht
  • Erwerbseinkommen des anderen Ehegatten, das nicht der AHV-Beitragspflicht unterliegt

Zähle mind. 3 Beispiele auf von Erträgen die NICHT als "Renteneinkommen" betrachtet werden für die Eruierung der Berechnungsgrundlage Nichterwerbstätigenbeitrag:

  • Renten der IV!
  • Ergänzungsleistungen AHV/IV
  • Vermögenserträge
  • Kinderrenten, sofern die Kinder einen eigenen Anspruch haben (z.B. Waisenrenten aus AHV, BVG oder UVG)
  • Gesetzl. Unterhaltsbeiträge von Familienangehörigen (z.B. Kinderalimente)

Wie werden die AHV-Beiträge bei freiwillig versicherten Personen festgelegt? Was ist weiter zu beachten?

(freiwillig versicherte Personen = Aufenthalt ausserhalb EU/EFTA, können sich freiwillig versichern bei der Schweiz. AK)

  • Beitragssatz für freiwillige AHV/IV = 9.8% des massgebenden Einkommens
  • EO muss nicht entrichtet werden

 

Wieviel Beiträge AHV/IV müssen freiwillig Versicherte mindestens bezahlen? 

jährl. Mindestbetrag = CHF 914.00

 

Im AHVG / ATSG werden 3 verschiedene Verjährungsfristen unterschieden. Welche? Und was bedeuten sie?

Festsetzungsverjährung: Beiträge müssen durch Verfügung geltend gemacht werden innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie geschuldet sind

Vollstreckungsverjährung: geltend gemachte Beitragsforderung erlischt 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie rechtskräftig wurde

Rückerstattungsverjährung: Anspruch auf zu viel oder zu Unrecht bezahlten Beträgen erschlicht mit Ablauf 1 Jahres, spätestens 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge bezahlt wurden

Wie ist die Organisationsstruktur der AHV?

bewusst dezentrale Organisation:

AK:

Durchführung der AHV, rechtlich eigenständige Organe, Verwaltungsaufgaben: Beitragsfestsetzung, Rentenberechnung, Abrechnung mit ZAS; kant. AK zusätzlich verantwortlich für Erfassung aller im Kantonsgebiet wohnhaften Beitragspflichtigen

ZAS:

Zentrale Ausgleichsstelle: Sitz in Genf, eigentliche Finanzdrehscheibe der AHV, sammelt alle durch die AK eingenommenen Beiträge; stellt den AK monatlich die Mittel für Rentenzahlungen zur Verfügung; Führung und Verwaltung des Ausgleichsfonds

BSV:

Bundesamt für SozVers: hat Aufsicht über die Durchführung

Welche Arten von Ausgleichskassen gibt es und welche Personengruppen sind welcher AK angeschlossen?

  • Verbandsausgleichskassen: für AG und Selbstständige in einem Verband mit eigener AK
  • kant. AK (sowie deren Gemeindezweigstellen): für alle übrigen AG und Selbstständige plus Grossteil der Nichterwerbstätigen
  • Bundes-AK:
    • Eidgenössische AK: für Bundespersonal
    • Schweizerische AK: für alle Versicherten im Ausland (freiwillig Versicherte)

Was ist das individuelle Konto und was muss ein AN tun, dessen Auszug einen Fehler ausweist?

IK:

persönliches Konto für den Versicherten; laufende Erfassung der Jahreseinkommen, Ende des Jahres liefert AG abgerechnete Beiträge pro AN, diese werden dann gebucht im IK

spielt eine zentrale Rolle, muss sehr exakt geführt werden von den AK, da Erwerbseinkommen, auf denen Beiträge gezahlt werden für die spätere Rentenberechnung massgebend sind

 

Was tun wenn etwas falsch erfasst ist:

IK = Grundlage für Leistungsbemessung; deshalb kann jederzeit Auszug verlangt werden. Bei einem Fehler muss innert 30 Tagen nach erfolgter Zustellung eine Berichtigung an einer der kontoführenden AK gemacht werden