HGB

OHG

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Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Université
Crée / Actualisé 20.06.2016 / 03.02.2025
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Was ist eine OHG?

§105 I HGB

Was sind die Voraussetzungen für das Entstehen einer OHG?

Folgende Voraussetzungen:

Gesellschaft

Nach §105 III ist auf §705 BGB zurückzugreifen

Abschluss eines Vertrages

  • Willenserklärungen aller Gesellschafter
  • Förderung der Erreichung eines gemeinsamen Zweckes
  • Gesellschafter zu Beiträgen verpflichtet
  • Vertrag formfrei oder konkludent
  • Durch die Gesellschafter

 

Betrieb eines Handelsgewerbes als Zweck

Wenn es sich nicht um Handelsgewerbe handelt, kann es sich nur um eine GbR handeln

Grundsatz

  • Ohne Eintragung in HR muss Zweck ein Handelsgewerbe nach §1 HGB sein
  • Ausnahme §105 II

 

Unter gemeinschaftlicher Firma

Keine Haftungsbeschränkung ggü Dritten §128 HGB

Wann wird eine OHG im Innenverhältnis wirksam?

Mit Abschluss des Gesellschaftervertrages nach §105 I HGB

Gesellschafter zur Erbringung von Beiträgen verpflichtet

Zuständigkeiten für Entscheidungen im IV richten sich nach §§114ff

Wann wird eine OHG im Außenverhältnis wirksam?

Richtet sich nach §123

Wirksamkeit ggü Dritten à Anwendbarkeit der §§124ff

betrifft vor allem Haftung §§128ff und Verkehrsschutz §126 (unbeschränkter Umfang der Vertretungsmacht d. Gesellschafter)

Wo ist die Geschäftsführung und Vertretungsmacht der OHG geregelt?

GF: §§114-119 Innenverhältnis

VM:§§125,126 HGB, §164,177 BGB Außenverhältnis

Wo ist geregelt wer Vertretungsmacht für die OHG hat?

§125

Personelle Besetzung der Vertretungsorgane

Grundsätzlich ist jeder Gesellschafter alleinvertretungsberechtigt

Ausnahme: abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag

Genannten Gestaltungsmöglichkeiten in 125 sind abschließend

Welche Gestaltungsmöglichkeiten der Vertretung der OHG sind in §125 abschließend geregelt?

2. HS Ausschluss von der Vertretung

Absatz 2 Gesamtvertretung alle oder mehrere zusammen

Ist die Vertretungsregelung im HR einzutragen?

 

Ja nach §106 II Nr. 4

Wie und wo ist der Umfang der Vertretungsmacht der OHG geregelt?

§126 I

§126 II inhaltliche Beschränkung dritten ggü unwirksam

  • Schutz des Rechtsverkehrs

Wo ist das Rechtsverhältnis der Gesellschafter einer OHG geregelt?

§§109-122 HGB

Es gilt Grundsatz der Vertragsfreiheit

Was sind Rechte und Pflichten der OHG Gesellschafter?

§705 BGB Leistung der vereinbarten Beiträge (Geld, Sachen, Arbeit)

§§112 Wettbewerbsverbot

Beteiligung am Gewinn                                    

Nachschusspflicht bei Auflösung oder Ausscheidung

Wo ist die Zuständigkeit der Geschäftsführung(OHG) geregelt?

 

§§114,115

Wie und wo ist der Umfang der Geschäftsführungsbefugnis (OHG) geregelt?

 

§116

Was sind Grundlagengeschäfte?

die  Erteilung,  der  Entzug  und  die  Änderung von  Geschäftsführungsbefugnis  und Vertretungsmacht, 

Änderungen der von Gesellschaftern  zu erbringenden Beiträgen,

Änderungen der Firma oder Zwecks

Aufnahme, Austritt eines Gesellschafters

Was setzen Grundlagengeschäfte voraus?

  • Änderung des Gesellschafter Vertrages,
  • Zustimmung aller Gesellschafter,
  • Kein Außenhandeln und damit nicht von Vertretungsmacht abgedeckt

Was sind die Unterschiede der Vertretung zwischen OHG und GbR?

Geschäftsführung §709 I BGB grundsätzlich alle, gemeinsam, Umfang kann vertraglich frei festgelegt werden

Umfang der Vertretungsmacht entspricht im Zweifel d. Geschäftsführungsbefugnis §714 BGB

Wo ist die Haftung der OHG geregelt?

§128

Voraussetzungen:

  • Gläubiger steht Forderung gg Gesellschaft zu
  • Schuldner bei Begründung der Verbindlichkeit Gesellschafter
  • Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt, unmittelbar und gesamtschuldnerisch
  • Gesellschafter haftet nach Ausscheiden für die bis dahin entstandenen Verbindlichkeiten, jedoch nur 5 Jahre nach Eintragung des Ausscheidens §160

Wie haftet ein Gesellschafter für sog. „Altverbindlichkeiten“?

Haftet nach §130 I iVm §128

Rechtfertigung: neuer Gesellschafter kann auch auf das vor seinem Eintritt geschaffene Vermögen zugreifen

Über welchen Weg kann die persönliche Gesellschafterhaftung ausgeschlossen werden?

Es kann grundsätzlich durch individuellen Vertrag, keine AGB, mit Geschäftspartner die Haftung ausgeschlossen werden  (Privatautonomie)

Welche Rechte besitzt ein Gesellschafter der wegen einer Gesellschaftsverbindlichkeit in Anspruch genommen wurde ggü seinen Mitgesellschaftern?

Nach §110 HGB Erstattung für entstandene Aufwendungen

Nach §426 BGB Erstattung der gezahlten Anteile der Mitgesellschafter