Hausratversicherung

Hausratversicherung

Hausratversicherung

Jörg Katarlo

Jörg Katarlo

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Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Université
Crée / Actualisé 27.08.2013 / 08.04.2024
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Was erfüllt die Außenversicherung?

Hausratgegenstände sind auch dann weltweit versichert, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden (vorübergehend: maximal 3 Monate)  

Die Entschädigungsgrenze für die Außenversicherung beträgt 10% der Versicherungssumme (zzgl. Vorsorge), maximal € 10.000

Für Personen, die mit dem VN üblicherweise in häuslicher Gemeinschaft leben, besteht auch zeitlich unbefristet Versicherungsschutz, wenn sie: eine Ausbildung absolvieren oder den Wehr- oder Zivildienst ableisten  und sich für diese Zeit außerhalb der Wohnung befinden, ohne einen eigenen Hausstand gegründet zu haben (z.B. nur die Nutzung eines Studentenzimmers am Studienort ist versichert)

 

Alle Voraussetzungen zu den versicherten Gefahren gelten auch im Rahmen der Außenversicherung:
»Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die genannten Voraussetzungen erfüllt sein, bspw. Einbruch in ein Gebäude  

»Die (angedrohte) Gewalttat im Rahmen der versicherten Gefahr Raub muss an Ort und Stelle verübt werden  

»Für Sturm- und Hagelschäden besteht Vers.-Schutz nur innerhalb von Gebäuden  

 

Was sind Beispiele für die Außenversicherung?

Durch ein Feuer in einem Hotel werden Hausratsachen in Höhe von 4.000 € beschädigt VS = 50.000 €  

4000€

 

Während eines Überfalls werden unserem VN Schmuck und sein Koffer im Gesamtwert von 15.000 € gestohlen VS= 80.000 €  

8000€

 

Eine Lawine verschüttet den Ferienbungalow und beschädigt Hausrat im Wert von 3.000 €
VS = 40.000 €  

0€, da nicht automatisch mitversichert!

Was ist beim Umzug zu berücksichtigen?

Der Wohnungswechsel ist dem Versicherer spätestens bei Beginn des Einzuges  unter Angabe der neuen Wohnfläche anzuzeigen.  

Während des Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn erlischt der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung.

Während des Transports ist der Hausrat im Rahmen der Außenversicherung gegen die Gefahren Feuer und Raub versichert, vgl. auch Folie 51 bzgl. der Voraussetzungen zu den Gefahren im Rahmen der Außenversicherung   

Erfolgt durch den Ortswechsel eine Beitragserhöhung (z.B. aufgrund einer höheren Einbruchdiebstahlgefahr und der damit verbundenen höheren Tarifzone), so hat der VN ein außerordentliches Kündigungsrecht

Der Versicherer kann den Beitrag nur bis zur Kündigung verlangen

Was ist mit den Wohnungen bei der Trennung vom Ehegatten / Lebenspartner zu beachten?

VN zieht aus, (Ehe)-Partner bleibt in der Wohnung
»Versicherungsschutz besteht zunächst in beiden Wohnungen (Änderung des Vertrages notwendig) »Versicherungsschutz erlischt für die alte Wohnung 3 Monate nach der nächsten Prämienfälligkeit
»Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des VN      

Beide sind VN - einer zieht aus -
 
»Gleiche Regelung
»Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der alten Wohnung.

Beide sind VN - beide ziehen aus -
»Gleiche Regelung
»Danach besteht Versicherungsschutz für keine Wohnung mehr.

 

Welche Fragen müssen Sie zur Prüfung eines Schadenfalls beantworten können?  

 

Handelt es sich bei dem Schaden um eine
Versicherte Sache?  

Ist diese versicherte Sache durch eine
Versicherte Gefahr?  
beschädigt worden?

Greift evtl. ein Ausschluss?  

Geschah dies alles am
Versicherungsort?

Oder greifen die Bestimmungen über die Außenversicherung?

 

Beispiel: Bei einem Einbruch wird die Wohnungstür beschädigt und 500 Euro Bargeld werden gestohlen.

 

Das Bargeld wird über die Hausratversicherung entschädigt. Aber was ist mit der beschädigten Wohnungstür?  

Handelt es sich bei der Wohnungstür um eine versicherte Sache?
Versicherte Sache? - NEIN    

Die Tür gehört zum Gebäude und demnach müsste hierfür der Versicherungsschutz zur Hausratversicherung abgelehnt werden. Über die Wohngebäudeversicherung wird aber auch kein Versicherungsschutz gewährt, da Einbruchdiebstahl keine versicherte Gefahr der Wohngebäudeversicherung ist.  

Lösung?
Versicherte Kosten!!    

 

Welche Schadensarten gibt es?

Sachschäden, Kostenschäden

Welche Kostenschäden gibt es (+Beispiele)?

Reparaturkosten für Gebäudeschäden:

Bei einem Einbruch in einem Einfamilienhaus wird die Haustür aufgebrochen und beschädigt.     Reparaturkosten für Nässeschäden durch Leitungswasser in gemieteten bzw. in Sondereigentum (Eigentumswohnung) befindlichen Wohnungen:
Aufgrund eines Leitungswasserschadens quillt der Laminatboden in der gemieteten Wohnung auf
(evtl. besteht Doppelversicherung mit der Wohngebäudeversicherung, wenn der Boden dem Vermieter gehört).   Kosten für provisorische Maßnahmen:   Durch einen Einbruch wird die Terrassentür zerstört. Bis eine neue Tür geliefert werden kann, wird ein Provisorium eingesetzt.     Bewachungskosten  - bis zu 48 Stunden:
Das Provisorium ist nicht kurzfristig zu bekommen, so dass die versicherte Wohnung bewacht werden muss.  

Schlossänderungskosten  für die Wohnungstür:
Die Täter stehlen bei dem Einbruch auch die Ersatzschlüssel, so dass die Schlösser ausgewechselt werden müssen.

 

Transport- und Lagerkosten bis max. 100 Tage:
Durch einen Bruch der Hauptwasserleitung steht das komplette Einfamilienhaus unter Wasser.
Der Hausrat muss abtransportiert und vorübergehend woanders eingelagert werden.

 

Hotelkosten  
- ohne Nebenkosten
- bis 1 o/oo der VS, max. 100 Tage:

Da das Haus durch den Wasserschaden nicht mehr bewohnbar ist, zieht die Familie vorübergehend in ein Hotel.


Schadenabwendungs- und -minderungskosten:
Der VN wirft eine Decke über den brennenden Fernseher. Die Decke wird ersetzt.  

Welche Kostenschäden gibt es noch?

Aufräumungskosten: 
Der Fernseher ist durch das Feuer zerstört worden. Der Abtransport und die Entsorgung wird bezahlt. 

Bewegungs- und Schutzkosten: 
Um die durch einen Brand beschädigten Küchenschränke des VN abnehmen und reparieren zu können, muss die Verkleidung der Gastherme abgebaut und geschützt werden.

Wie erfolgt die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten (+Beispiel)?

Versicherte Kosten werden bis maximal 10 % über die Versicherungssumme einschl. der Vorsorge hinaus ersetzt.  

Beispiel:
VS  = 50.000 €,
VW = 55.000 €
Totalschaden: 55.000 €  
Aufräum- und Hotelkosten: 4.000 €  

Entschädigung:
50.000 €  
5.000 € ( 10% Vorsorge )  
4.000 € ( für die entstandenen Kosten )
59.000 €  

Die maximale mögliche Entschädigung zu diesem Vertrag würde bei 60.500 € liegen (VS + 10% = 55.000 € + 10% für Kosten = 60.500 €)  
( Ausnahme: Schadenabwehr- und Schadenminderungskosten sind ohne Begrenzung   versichert, wenn diese vom Versicherer angewiesen werden)  

 

Achtung: Bei einer evtl. Unterversicherung wird auch die Entschädigung für versicherte Kosten entsprechend gekürzt

wie? vgl. Folie 23  

 

Wie wird der Schadenfall zu Ende geprüft?

Versicherte Sache?
Versicherte Gefahr?
Versicherungsort?
oder
Außenversicherung?
oder
Versicherte Kosten?

Bitte berücksichtigen Sie bei der Berechnung einer Höchstentschädigung aus einem Vertrag immer die 10%-ige Zusatzleistung für Versicherte Kosten!

 

 

Welche Sicherheitsvorschriften sind dem VN auferlegt?

Der VN hat:  
- alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten  
- In der kalten Jahreszeit entweder die Wohnung ausreichend zu beheizen oder alle  wasserführenden Anlagen und Einrichtungen zu entleeren und entleert zu halten    

Verletzt der Kunde eine Sicherheitsvorschrift, kann der VR zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.  

 

Welche Risikomerkmale gibt es und was für Gefahrerhöhungen folgen?

Während der Laufzeit eines Vertrages kann es Veränderungen – auch im Umfeld – geben, die für die Risikoeinschätzung von Bedeutung sind:  

Wie wird die Wohnung genutzt?
Dies ist bereits für die Antragsannahme entscheidend. Ist die Wohnung / das Gebäude ständig oder nicht ständig bewohnt?  Handelt es sich um eine nicht ständig bewohnte Zweitwohnung?

Längere Abwesenheiten des VN oder der sonstigen dort wohnenden Personen über 60 Tage (wenn dies der Fall ist, muss sich eine andere  volljährige berechtigte Person während der Nacht in der Wohnung aufhalten oder es muss eine besondere Vereinbarung mit dem VR getroffen werden)    

Bauweise eines Gebäudes / Umbauarbeiten am Gebäude (Gerüste)

Achtung: Kommt der Kunde seiner Anzeigepflicht nicht nach, kann der VR zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.  

 

Was versteht man unter der Haushaltsglasversicherung?

Die Glasversicherung bietet Versicherungsschutz für Sachen aus Glas, die durch reine Bruchschäden (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Der VN erhält als Entschädigung eine Geldleistung.

Beispiele: Durch einen plötzlichen kräftigen Windstoß geht der Türeinsatz zu Bruch
Spielende Kinder zerbrechen den teuren Glastisch   

 

Was ist alles in der Haushaltglasversicherung versichert?

Gebäude- und Mobiliarverglasung, z.B. Fensterscheiben, Glastische, Spiegel, Türeinsätze, Duschkabinen 


Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel

Kosten für Notverglasungen, Entsorgungskosten

  Allgefahrendeckung gegen reine Bruchschäden, auch z.B. ein Sprung in der Scheibe

 

Was ist alles in der Haushaltglasversicherung nicht versichert?

Optische Gläser, Hohlgläser, (Trinkgläser), Geschirr, Handspiegel

Lampen, Fernseh-Bildschirme, Computer-Displays  

Scheiben und Platten aus Kunststoff, Glaskeramik-Kochflächen, Lichtkuppeln,

Aquarien (sind gesondert versicherbar)  

Kran- oder Gerüstkosten, Kosten für das Wiederanbringen von Schutzgittern, Markisen etc.

Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Mauerwerk etc. (sind gesondert versicherbar)  

Nur eine Beschädigung von Oberflächen oder Kanten (Kratzer oder Schrammen)  

Bereits über Hausrat oder Wohngebäude versicherte Feuer-, ED-, Vandalismus, Sturm/Hagel- oder Elementarschäden  

Krieg
Innere Unruhen
Kernenergie