Hausratversicherung
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Hausratversicherung
Fichier Détails
Cartes-fiches | 56 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 27.08.2013 / 08.04.2024 |
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Wofür ist die Hausratversicherung da?
- Die Hausratversicherung schützt den Kunden vor den finanziellen Folgen eines Schadens an seinen Hausratgegenständen.
- Es wird genau beschrieben, welche Sachen bei Abschluss eines Vertrages versichert sind und für welche Gefahren Versicherungsschutz geboten wird.
- Wenn ein Schadenfall eintritt, soll der Kunde in die Lage versetzt werden, die zerstörten oder beschädigten Sachen möglichst schnell wiederzubeschaffen bzw. wiederherzustellen.
Woraus setzt sich der gesamte Hausrat zusammen?
einrichten, verbrauchen, gebrauchen, Wertgegenstände
1.Einrichtungsgegenständen (Tische, Schränke, Vorhänge etc.)
2.Gebrauchsgegenständen (Elektrogeräte, Fahrrad, Werkzeug etc.)
3.Verbrauchsgegenständen (Lebens- und Reinigungsmittel etc.)
4.Wertsachen und Bargeld (Schmuck, Wertpapiere, Gold etc.)
Es muss sich um „Sachen“ handeln – Daten und Programme sind z.B. keine Sachen!
Was sind besondere Einschlüsse?
Sanitäre Anlagen, leitungswasserführende Installationen und alle Gebäudebestandteile, die der VN als Mieter oder Wohnungseigentümer in das Gebäude neu einfügt, auf seine Kosten beschafft bzw. übernommen hat und dafür die Gefahr trägt (z.B. Bodenbeläge, Duschkabine etc.)
Anbaumöbel und Anbauküchen
(z.B. aus Möbelhäusern – serienmäßige Produktion)
Privat genutzte Rundfunk- und Fernsehantennen-Anlagen sowie Markisen (soweit diese nur vom VN für private Zwecke genutzt werden)
Fremdes Eigentum (z.B. vorübergehend ausgeliehene Sachen, Laptop des Arbeitgebers)
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, einschließlich ihrer Motoren, Surfgeräte, Fall-/Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen
Motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge
Haustiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z.B. Hunde, Katzen, Fische, Vögel)
Was sind nicht versicherte Sachen?
Gebäudebestandteile, die nicht von einem Mieter eingebracht oder von diesem nur ausgetauscht wurden (z.B. Mieter tauscht die veraltete Toilette aus - diese bleibt dann über die Wohngebäudevers. des Vermieters versichert)
Einbauküchen, die individuell für den Raum gefertigt wurden
Gemeinschaftlich oder gewerblich genutzte Antennen oder Markisen
Hausrat von Untermietern, die diesen mit eingebracht haben
Weitere Luft- und Wasserfahrzeuge
Weitere KFZ aller Art und Anhänger sowie deren Teile und Zubehör (z.B. Winterreifen etc.)
Handelsware und Musterkollektionen (z.B. Kleber oder Abdeckfolie eines Fliesenlegers)
Sachen, die evtl. durch einen separaten Vertrag versichert sind (z.B. durch eine spezielle Wertsachen- oder Instrumentenvers.)
Wie groß ist die Versicherungssumme für Wertsachen?
Vom Kuchen der vereinbarten Versicherungssumme (VS) stehen für Wertsachen 20% zur Verfügung z.B.: VS 100.000 Euro = 20.000 Euro für Wertsachen
Was sind die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen?
»Die generelle Entschädigungsgrenze für Wertsachen liegt bei 20% der Versicherungssumme
»Diese Wertsachen müssen in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden
»Diese Entschädigungsgrenze kann beitragspflichtig in 5%-Sprüngen bis auf maximal 50 % der Versicherungssumme erhöht werden
»Für gewisse Wertsachen gelten spezielle Entschädigungsgrenzen
(siehe Folgeseite)
Was sind alles Wertsachen? Spezielle Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Nachstehende Entschädigungsgrenzen gelten nur, soweit der VN keinen anerkannten verschlossenen Wertschutzschrank mit mind. 200 kg Gewicht oder einen Einmauerschrank besitzt
» B Bargeld bis € 1.500
» U Urkunden einschließlich Wertpapiere
und Sparbücher bis € 3.000
» S Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen, Medaillen, Gold und Platin bis € 20.000
»P Pelze »A Antiquitäten (mindestens 100 Jahre alt mit Ausnahme von Möbelstücken – diese sind dem „normalen Hausrat“ zuzuordnen) »S Sonstiges: »Handgeknüpfte Teppiche und Gobelins »Kunstgegenstände, z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen »Graphiken und Plastiken »Silbersachen Für diese Sachen gelten nicht die speziellen Entschädigungsgrenzen, Hier ist die Entschädigung begrenzt auf die allgemeine Entschädigungsgrenze für Wertsachen von 20% der Versicherungssumme.
Wie ermittelt man die richtige Versicherungssumme (VS)?
Ziel: Versicherungssumme = Versicherungswert
Der Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert) zum Schadenzeitpunkt.
2 Varianten:
1. Wertermittlungsbogen
2. 650 Euro pro qm
Wie ermittelt man die richtige Versicherungssumme mit dem Wertermittlungsbogen?
Der Kunde verschafft sich anhand eines Wertermittlungsbogens einen Überblick über seinen Hausrat und legt die Werte der versicherten Sachen einzeln fest. Hierbei rechnet er jedes Zimmer – Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche etc. – einzeln durch und versucht, die vorhandenen Gegenstände so genau wie möglich zu beziffern. Methode sehr aufwendig für den Kunden. Wird in der Praxis selten angewendet. Aber effektiv um aufzuzeigen, wie viel Werte/Hausrat der Kunde in seiner Wohnung hat.
Wie ermittelt man die richtige Versicherungssumme mit der " 650 Euro x qm-Wohnfläche"-Methode?
Bei einer Wohnfläche von z. B. 100 qm beträgt die Versicherungssumme demnach pauschal 65.000 Euro. Zur Wohnfläche werden alle Wohnräume einer Wohnung, einschließlich der zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebauten Keller-, Speicher- und Bodenräume gerechnet. Treppen, Balkone, Terrassen und Loggien fallen nicht hierunter.
Wird mit dieser Formel die VS errechnet gilt der: Unterversicherungsverzicht !
Jeder versicherte Schadenfall des Kunden wird bis zur Höhe der vereinbarten VS ersetzt!
Was versteht man unter dem Vorsorgebetrag?
Die Versicherungssumme erhöht sich automatisch um einen Vorsorgebetrag von 10%, der für
zukünftige Anschaffungen gedacht ist und als zusätzliche Leistung des Versicherers zur Verfügung steht.
Die vereinbarte VS setzt sich daher aus der ermittelten VS + 10% Vorsorge zusammen.
Dieser kostenlose Vorteil zahlt sich in einem evtl. Schadenfall aus folgendem Grund für den Kunden aus: 3 Faktoren bestimmen die Entschädigung:
1.Schadenbetrag
2.Versicherungssumme
3.Versicherungswert
Und durch die zusätzliche Vorsorge wird der Kunde in einem Schadenfall besser gestellt, wie Sie im
nachfolgenden Kapitel erfahren werden.
Wie sieht die Entschädigung im Allgemeinen aus?
Im Totalschadenfall erhält der Versicherungsnehmer – Ausnahme gemeiner Wert ( s. nachfolgende Folie ) – finanziellen Ersatz zur Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand ( Neuwertversicherung)
Ist eine versicherte Sache reparierbar, erhält der Versicherungsnehmer die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung
Bei Verlust oder Zerstörung:
- Sachen noch in Gebrauch -- Wiederbeschaffungspreis am Schadentag => Neuwert
- Sachen nicht mehr in Gebrauch -- Erzielbarer Verkaufspreis am Schadentag => gemeiner Wert Bei Beschädigung: -Reparaturkosten und eventuelle Wertminderung => maximal Neuwert
- Wenn entschädigte Sachen noch verwendbar sind, erfolgt ggf. eine Anrechnung von Restwerten oder Abzüge für eine Wertverbesserung. - Werden zerstörte Sachen nicht wiederbeschafft, bekommt der Kunde die Mehrwertsteuer nicht ersetzt.
Was sind die Gefahren der Unterversicherung?
Gesamtwert des Hausrates = 80.000 Euro
VS = 40.000 Euro
VW = 80.000 Euro
40000€ versichert
40000€ nicht versichert
Der Kunde hat nur die Hälfte seines Hausrates versichert. Daher bekommt er in jedem Schadenfall auch nur die Hälfte von seinem Schaden entschädigt, da nicht ermittelt werden kann, ob versicherte oder nicht versicherte Sachen betroffen sind.
Bei einer Unterversicherung wird jeder Schaden, unabhängig von der Höhe, nach dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert ersetzt
3 Faktoren bestimmen auch hier die Entschädigung, vgl. Folie 17:
1.Schadenbetrag
2.Versicherungssumme
3.Versicherungswert
Und hier zahlt sich jetzt für den Kunden der Vorsorgebetrag von 10% aus. Die VS erhöht sich automatisch um diesen Betrag
Wie wird die Unterversicherung berechnet?
Die Formel zur Berechnung einer Entschädigung, auch bei einer Unterversicherung lautet:
Entschädigungsbetrag
=
(Schaden x (Versicherungssumme +10%)) / Versicherungswert
Beispiel:
Versicherungssumme € 40.000
Versicherungswert € 80.000
Schaden € 10.000
Entschädigung (ohne Vorsorge) € 5.000
(Entschädigung incl. Vorsorge 10%) € 5.500
Hier wäre der VN zu 50% (ohne Vorsorge) unterversichert
- mit der Vorsorge werden zumindest 500 € mehr entschädigt -
Welche Gefahren sind versichert?
Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub/Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, Hagel
durch die versicherte Sachen zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Niemals versichert: Krieg, Innere Unruhen, Kernenergie
Was ist ein Brand?
als Brand gilt ein Feuer, dass: »ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist »oder ihn verlassen hat und dass sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag
Was ist ein Brand?
als Brand gilt ein Feuer, dass: »ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist »oder ihn verlassen hat und dass sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag
Was versteht man unter einem Brand?
als Brand gilt ein Feuer, dass: »ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist »oder ihn verlassen hat und dass sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag
Was ist ein Brand?
als Brand gilt ein Feuer, dass: »ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist »oder ihn verlassen hat und dass sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag
Was ist alles unter der Gefahr Feuer mitversichert?
mitversichert sind:
Blitzschlag: der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen;und Folgeschäden, wenn Schäden an Sachen auf dem Grundstück durch Blitzschlag entstanden sind
Explosion: eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung
Verpuffung: weniger intensiv
Implosion: entsteht durch einen Unterdruck in einem Behälter
Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Was ist alles unter der Gefahr Feuer nicht mitversichert?
Überspannungsschäden durch Blitz, wenn der Blitz das Grundstück nicht „getroffen“ hat – mitversicherbar gegen Zuschlag
Kurzschlussschäden, die nicht Folge eines Brandes oder einer Explosion sind
Seng-Schäden, die nicht Folge eines Brandes sind Schäden an Verbrennungskraftmaschinen
sowie Schäden an Schaltorganen von elektrischen Schaltern
Was ist ein Gebäude?
Ein Gebäude ist ein: unbewegliches, allseitig umschlossenes, auf oder unter der Erdoberfläche errichtetes Bauwerk, das den Eintritt von Menschen gestattet und Unbefugte abhalten kann.
Wann liegt Einbruchdiebstahl vor?
Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb
in ein Gebäude oder den Raum eines Gebäudes
gewaltsam eingedrungen ist und versicherte Sachen
entwendet hat. Die Einbruchdiebstahlgefahr bestimmt auch die unterschiedliche Höhe des Beitragssatzes in den verschiedenen Tarifzonen der Hausratversicherung.
Entscheidend ist, dass dem Diebstahl immer ein
Einbruch vorausgegangen sein muss.
Was ist alles in der Gefahr Einbruchdiebstahl mitversichert?
Einsteigen in ein Gebäude/Raum eines Gebäudes, bspw. über den Balkon
Einschleichen in ein Gebäude und Wegnahme von versicherten Sachen aus einem verschlossenen Raum
Der Dieb bricht in dem Raum eines Gebäudes ein Behältnis auf, bspw. Aufbrechen einer Schreibtischschublade im Wohnzimmer oder das
Auto (= Behältnis) in der Garage
Eindringen mittels richtiger Schlüssel, die der Täter durch Einbruchdiebstahl, Raub oder ohne fahrlässiges Verhalten des VN an sich gebracht hat.
Wenn der Täter in die Wohnung eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört und beschädigt.
Raub durch Gewaltanwendung, um die Widerstandskraft des VN auszuschalten
Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben, die innerhalb des Vers.-Ortes verübt werden soll, um versicherte Sachen wegzunehmen
Wegnahme versicherter Sachen, da der VN bspw. durch einen Unfall, Ohnmacht oder einen Herzinfarkt bewusstlos geworden ist
Was ist alles in der Gefahr Einbruchdiebstahl nicht mitversichert?
Einfacher Diebstahl: bspw. geht der Täter durch eine offene Tür und stiehlt in kürzester Zeit Sachen
Trickdiebstahl: bspw. Taschendiebstahl
„Enkeltrick“
Fahrlässiges Verhalten: der VN oder Mitbewohner lässt Ausweis und Schlüssel an der Garderobe hängen und diese werden gestohlen
Reine Vandalismusschäden: ohne vorausgegangenen Einbruch bspw. wütet ein Besucher während einer Party in der Wohnung herum oder ein Täter besprüht das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses (der Schaden ist nicht innerhalb der versicherten Wohnung eingetreten)
Blitzdiebstahl: bspw. wird dem VN durch einen Fahrradfahrer die Tasche entrissen, ohne dass er sich dagegen wehren kann
Geiselnahme: bspw. muss Bargeld erst vom Automaten abgeholt werden, damit der Täter wieder verschwindet.
Verschulden des VN: bspw. lässt sich der VN Sachen wegnehmen, weil er sich aufgrund übermäßigen Alkoholgenuss nicht mehr wehren kann
Wie ist die Gefahr Leitungswasser definiert?
Leitungswasser ist Wasser, das aus den
Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung
oder den damit verbundenen Schläuchen bestimmungswidrig ausgetreten ist. Gemeint sind Schäden, die durch das Leitungswasser an versicherten Sachen entstanden sind.
Was ist alles in der Gefahr Leitungswasser mitversichert?
Leitungswasser aus den mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung
Wasserbetten und Aquarien
Wasserlösch- und Berieselungsanlagen
Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel werden wie Leitungswasser behandelt
Frostschäden an sanitären Anlagen bspw. Duschen, Badewannen, Toiletten, Waschbecken und an Heizkörpern, Boilern, Heizungs- und Klimaanlagen etc.
sowie Frostschäden und sonstige Bruch- schäden an deren Zu- und Ableitungsrohren einschl. der Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach wenn der VN als Mieter oder Wohnungseigentümer diese Einrichtungen selbst angeschafft oder übernommen hat und dafür die Gefahr trägt
Was ist alles in der Gefahr Leitungswasser nicht mitversichert?
Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen und als Plansch oder Reinigungswasser
Schäden an Sachen in nicht bezugsfertigen Gebäuden
Inhalt eines Aquariums, wenn das Wasser ausgetreten ist
Schwamm - schwarze Flecken an der Wand, die alleine durch Feuchtigkeit entstanden sind
Elementarschäden wie z.B. Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau Erdsenkung oder Erdrutsch, die nicht durch Leitungswasser verursacht wurden
Schäden an nicht explizit genannten Sachen außerhalb von Gebäuden, bspw. der Wasserhahn im Garten
alle Sachen, die dem Gebäudeeigentümer zuzurechnen sind: dann Wohngebäudevers.
Was versteht man unter der Gefahr "Sturm, Hagel"?
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8, was 63 km/h entspricht Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Was ist alles unter der Gefahr "Sturm, Hagel" mitversichert?
Unmittelbare Einwirkung des Sturms auf versicherte Sachen einschl. Hagelschäden bspw. wird durch Sturm die versicherte Antenne umgeknickt
Der Sturm wirft Gegenstände auf versicherte Sachen bspw. zerreißt ein abgerissener Ast die Markise
Folgeschäden des Sturms bspw. wird durch den Sturm das Dach abgedeckt und eindringender Regen beschädigt den Hausrat
Was ist alles unter der Gefahr "Sturm, Hagel" nicht mitversichert?
Schäden an Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden
Ausnahmen : Antennen und Markisen auf dem gesamten Grundstück
Schäden an Sachen auf Balkonen und auf Terrassen am Gebäude
Schäden durch Sturmflut und weitere Elementargefahren bspw. Überschwemmung, Erdbeben etc.
Schäden an Sachen in nicht bezugsfertigen Gebäuden
Eindringen von Regen, Hagel, Schnee durch nicht ordnungsgemäß verschlossene Fenster oder andere Öffnungen
Was gilt grundsätzlich bei versicherten Gefahren?
Grundsätzlich gilt: Die Ursache für die Entstehung der versicherten Gefahr muss nicht in der Wohnung/dem Haus liegen, sondern der Schaden muss durch eine Gefahr an den versicherten Sachen entstanden sein. z.B. Leitungswasser: Durch einen Rohrbruch im 1. Stock beschädigt das von der Decke tropfende Wasser den Perserteppich des im Erdgeschoss wohnenden Versicherungsnehmers.
Welche zusätzlichen EInschlüsse gibt es?
Die verbundene Hausratversicherung kann erweitert werden durch:
Elementarschäden
Fahrraddiebstahl-Klausel
Überspannungsschäden durch Blitz
Gebäudebestandteile
Welche Gefahren sind in der Elementarschadenversicherung versicherbar?
Überschwemmung des Versicherungsortes bspw. durch ausufernde Flüsse oder Starkregen (das größte Risiko ist das Hochwasserrisiko)
Rückstau
Erdbeben (Einstufung nach Tarifzonen)
Erdsenkung
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen
Vulkanausbruch
Was besagt die Fahrraddiebstahl-Klausel?
Kann bis zu einem bestimmten Prozentsatz der VS mitversichert werden (meist 1%) Vers.-Schutz besteht zusätzlich gegen einfachen Diebstahl – demnach ohne einen vorausgegangenen Einbruch
Vers.-Schutz „rund um die Uhr“ VN muss das Fahrrad durch ein eigenständiges Schloss sichern und bei Nichtgebrauch in einen gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum unterstellen Beispiel: Während eines Theaterbesuchs wird vor dem Theater das abgeschlossene Fahrrad gestohlen. Bei einer VS von 40.000 Euro und 1% Mitversicherung erhält der Kunde max. 440 Euro im Schadenfall (einschl. Vorsorge)
Wie sind Überspannungsschäden durch Blitz versichert (+Beispiel)?
Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden infolge eines Blitzes oder einer sonstigen atmosphärisch bedingten Elektrizität kann bis zu einem bestimmten Prozentsatz der VS mitversichert werden (meist 5%)
Beispiel: Durch einen Blitzeinschlag in eine Überlandleitung verursacht die in der Wohnung ankommende Hochspannung einen Schaden an mehreren elektrischen Geräten.
Wie sind Gebäudebestandteile versichert?
Gebäudebestandteile, die nicht dem Hausrat zuzuordnen sind - vgl. Folie 6 - können separat mit eingeschlossen werden.
Beispiel: Bodenbeläge und Tapeten, die ein Mieter in der alten Wohnung nur ausgetauscht hat.
Was versteht man unter dem Versicherungsort?
Versicherungsort des Hausrates ist grundsätzlich die in der Versicherungspolice angegebene Wohnung.
Zur Wohnung zählen auch weitere Räume auf demselben Grundstück (z.B. Garage oder Geräteschuppen), die vom VN genutzt werden sowie das Arbeitszimmer in der Wohnung – nicht aber weitere gewerbliche Räume
Angrenzende Balkone und Terrassen – Hausrat ist hier auch gegen Sturm/Hagelversichert / Antennenanlagen-/Satellitenschüsseln und Markisen sind auf dem gesamten Grundstück auch gegen Sturm/Hagel versichert, sofern sie ausschließlich vom VN genutzt werden – vgl. auch Folie 38
Wäschetrockner, Waschmaschinen, Krankenfahrstühle, Fahrräder und Kinderwagen sind auch in gemeinschaftlich genutzten Räumen (z.B. Keller für Waschmaschinen oder Hausflur im Mehrfamilienhaus) auf dem Grundstück versichert
Besonderheit: Hausrat in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes. Die Garage muss noch eine minimale Überwachungsmöglichkeit bieten (BGH-Urteil)