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Kartei Details
Karten | 71 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 10.07.2016 / 11.07.2016 |
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Was sind Überstunden und wie werden diese bezahlt?
Als Überstunden gelten jene Std., die der AN auf ausdrückliche Anordnung des AG hin über die normale Arbeitszeit hinausgeht geleistet hat-
Die Zeit, welche über die vertragliche Arbeitszeit hinausgeht und von der Höchstarbeitszeit begrenzt wird.
wird mit 1/1 Freizeit ausgeglichen oder Zuschlag von mind. 25%
Was ist Überzeit und wie wird diese bezahlt?
Überzeit liegt vor, wenn die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wird.
Lohnzuschlag von mind. 25%
Was gilt bei Nachtzuschlag?
bei max. 24 Nächte pro Kalenderjahr
mind. 25% Lohnzuschlag
Was gilt bei Sonntagsarbeit?
vorübergehenede Sonntagsarbeit
50% Lohnzuschlag
Was gibt es sonst noch für Zulagen, neben den Fam. Zulagen?
Teuerungszulagen
Ort-, Heirats-, Geburtszulagen
Schmutz-, Staub-, Hitze-, Wärme-, Gefahrenzulagen
Pikettzulagen
Was ist der Naturallohn?
vorallem im Gastgewerbe und in der Landwirtschaft üblich
Kost und Logis inklusive
Was gibt es für Spesen und sind diese steuerpflichtig?
Effektive Spesen
Pauschalspesen
Spesenvergütung im Rahmen eines Spesenreglements
sind nicht steuerpflichtig
Was sind Entschädigungen/Leistungen Dritter?
Unfalltaggeld
Krankentaggeld
Invalidenversicherung
Erwerbsersatzordnung
Mutterschaftsentschädigung
Wie setzt sich ein Lohnsystem zusammen?
Fixlohn/Basislohn: fester Anteil, Funktion/Arbeit
variabler Lohn: Leistung, Erfahrung/Dienstalter, Sozialanteil, Erfolg, ausserord. Anteil
Lohnanreize: Sonderprämien, Fringe Benefits
Was ist das Ziel eines Lohnsystems?
Unternehmenserfolgsgerechtigkeit
Exteren Entlohnungsgerechtigkeit
Interen Entlohnungsgerechtigkeit
Was ist die 1./2./3. Säule?
1. Säule: AVH, IV, EL, EO
2. Säule: BVG, UVG
3. Säule: Vorsorge 3a,3b (Privatsache)
Was ist der Massgebende Lohn / AHV-Lohn?
der Grundlohn sowie Entschädigungnen und Zulagen mit Lohncharakter
Was ist kein massgebender Lohn?
Fam. Zulagen
Spesen
Naturalgeschenke bis 500.-/im Jahr
Geldzuwendungen bis 500.- bei Hochzeit, Verlobung, Geburt ect.
Taggelder aus dem UVG, KTG
Beiträge an die Weiterbildung
sind nicht sozialverisichungspflichtig, aber Stuerpflichtig
Wie viel Prozent wird dem AN verrechnet wenn er das Geschäftsfahrzeug auch privat nutzen darf?
0.8% / je Monat vom Kaufpreis (ohne MwSt.) des Wagens
muss im Lohanausweis als Einkommen deklariert werden
ist sozialversicherungspflichtig
AHV
Alters- und Hinterlassenenversicherung
die Renten sollen den Existensbedarf decken
zahlen alle in der CH wohnhaften und oder erwerbstätigen Personen
Vollendung des 17. Altersjahr
8.4% (4.2% AN, 4.2%AG)
IV
Ein- und Wiedereingliederung von durch Geburtsgebrechen, Krankheit und Unfallfolgen behinderten Personen in das Erwerbsleben
zahlen alle in der CH wohnhaften und oder erwerbstätigen Personen
Vollendung des 17. Altersjahr
1.4% (0.7% AN, 0.7% AG)
EO
Erwerbsersatzordnung
Verdienstausfalls bei Militär und Zivildienst
Mutterschaftsentsch.
zahlen alle in der CH wohnhaften und oder erwerbstätigen Personen
Vollendung des 17. Altersjahr
0.45% (0.225% AN, 0.225% AG)
ALV
Verhütung von Arbeitslosigkeit u. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Sicherung des Einkommens bei Arbeitslosigkeit
alle in der Schweîz unselbstängdigen Erwerbstätigen
Vollendung des 17. Altersjahr
bis zum erreichen des AHV-Alters
ALV 1: 2.2% (1.1% AN, 1.1% AG) für Maximallohn von 148'200.-
ALV2: 1% (0.5% AN, 0.5% AG) für Lohn über 148'200.-
Spezialfall Renter
keine ALV Beiträge
Freibetrag von 1'400.-/Mt bzw. 16'800.-/J
kann den Sozialleistungen abgezogen werden
Spezialfall geringfügiges Einkommen
bei Nebenerwerb von max. 2'300.-/Jahr
muss keine AHV/IV/EO/ALV gezahlt werden
Unfallversicherungsgesetz (UVG) welche Beiträge?
BU: Betriebsunfall max. versicherter Lohn 148'200.-
Prämie vollumfänglich zulasten AG (ab 8Std./Woche AN verischert)
NBU: Nichtbetriebsunfall max. vesicherter Lohn 148'200.-
Prämie vollumfänglich zulasten AN
UVGZ
Unfallversicherungsgesetz Zusatzversicherung
Beiträge 50/50 AG/AN
KTG
Krankentaggeldversicherung
Beiträge 50/50
BVG
Berufliche Vorsorge, soll mit der 1. Säule die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen
Jahreslohn mind. 21'150.-
Arbeitsverhältnis dauer mehr als 3 Monate
ab 17. Altersjahr nur Risikobeiträge (ca. 3-4%)
ab 24. Altersjahr zusätzlich noch Sparbeiträge
Wie hoch sind die BVG Beiträge?
25-34: 7% (3.5% AN)
35-44: 10% (5% AN)
45-54: 15% (7.5% AN)
55-Pension: 18% (9% AN)
in der Regel 50/50 aufgeteilt
BVG koordinierter Lohn
bis 21'150.-/J keine BVG
von 21'150.- bis 28'200.-: Fr. 3'525.-
von 28'201.- bis 84'600.-: Jahreslohn abzüglich Koordinationsabzug (24'675.-)
über 84'600.-: 59'925.-
Wann dürfen Ferien ausbezahlt werden?
unregelmässige Teilzeitarbeit
kurzfristige Anstellung (bis 3 Monate)
Beendigung des Arbeitsverhätnisses wenn der Ferienbezug nicht mehr möglich ist
Formel für die Auszahlung von Ferien
Jahressalär : 12 : 21.75 x Anzahl Ferientage
der 13. Monatslohn wird miteingerechnet
Formel Anteil des Monatslohns
Monatslohn : 30 (immer durch 30) x geleistete Kalendertage (inkl. Feiertage)
Formel Berechnung des Grundlohnes pro Stunde
Jahreslohn : (52 x Anzahl wöchentliche Arbeitsstunden)
JL inkl. 13. Monatslohn
Formel Ferienentschädigung Studenlohn
100 x Anzahl Ferientage : (260 - Anzahl Ferientage)
4 Wochen: 8.33%
5 Wochen: 10.64%
6 Wochen: 13.04%