Kaufvertrag

Tanja Seiler

Tanja Seiler

Kartei Details

Karten 20
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 01.01.2014 / 17.03.2024
Weblink
https://card2brain.ch/box/gtplabu1_lehrjahr
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/gtplabu1_lehrjahr/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Barkauf und Kreditkauf

Meistens kaufen wir bewegliche Sachen und zahlen dafür bar (Barkauf) oder mir Rechnung. Falls der Käufer den abgesprochenen Berag nicht sofort bezahlen muss, sondern zu einem vereinbarten späteren Termin (meist innert 30 Tagen), spricht man von einem Kreditkauf. Wie beim Barkauf word aber auch hier der Käufer sofort bei Übergabe der Kaufsache deren Eigentümer.

Nenne die Hauptpflichten des Verkäufers und des Käufers

Die Hauptpflicht des Verkäufers ist es, zum vereinbarten Termin einwandfreie Waren zu liefern.

Die Hauptpflicht des Käuferst ist es, zum vereinbarten Termin den vereinbarten Preis dafür zu bezahlen.

Ablauf eines Kaufes

Anfrage: Den ersten Schritt im Keufvertrag macht der Käufer, indem er sein Interesse für eine Ware zeigt.  Entweder zieht er telefonisch oder schriftliche Erkundigung bei der betreffenden Firma ein oder geht direkt in den Laden und lässt sich beraten. Eine Anfrage verpflichtet den Käufer zu nichts. Man kann z.B. im Schuhladen einen ganzen Morgen lang Schuhe anprobieren und trotzdem keine kaufen.

Offerte: Der Verkäufer macht aufgrund der Anfrage seine Offerte, sein Angebot. Wir unterscheiden zwischen verbindlicher und unverbindlicher.

Bestellung: Mit der estellung ist der Kaufvertrag rechtsgültig  abgeschlossen. Beim so genannten Haustürkauf kann man jedoch noch innert sieben Tagen schriftlich (mit Vorteil mit eingeschriebenem Brief) vom Vertrag zurücktreten. Unbestellte Warensendungen (z.B. Weiihnachtskarten) müssen nicht aufbewahrtn zurückgeschickt oder gar bezahlt werden, ausser bei irrtümlich erhaltener Ware.

Lieferung/Rechnung/Bezahlung: Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware zu liefern, während der Käufer den Kaufpreis inkl. Bezugsspesen (Versand, Verpackungskosten) bezahlen muss. Der Käufer muss die Ware bei Übernahme unverzüglich zu kontrollieren, da sonst Gefahr läuft, dass er offensichtliche Mängel nicht mehr rügen kann.

Rechnung

Eine Rechnung enthält meist in Briefform die Geldforderung eines Lieferanten bei einem gewöhnlichem Kreditkauf.

Sie sollte nie unterschrieben sein, da sie sonst vom Schuldner als Quittung missbraucht werden könnte.

Bestandteile einer Rechnung:

  • Adresse des Rechnungsstellers
  • Adresse des Schuldners
  • Datum der Rechnungsstellung
  • Rechnungsgrund
  • Rechnungsbetrag
  • Zahlungsfrist

Quittung

Die Quittung ist die Bestätigung des Verkäufers, dass ein geforderter Geldbetrag vom Schuldner bezahlt worden ist. Eine Quittung kann ein einfacher Kassabon sein oder handschriftlich ausgestellt werden.

Eine handschriftliche Quittung besteht in der Regel aus den folgenden Teilen:

  • Name und Adresse des Verkäufers
  • Verkaufsgegenstand und Zahlungsgrund
  • Betrag in Zahl und Wort
  • Datum der Zahlung
  • Unterschrift des Verkäufers

Verbindliche Offerte

  • Mündliche Offerte (verbindlich nur, solange das Gespräch dauert)
  • Auslagen im Schaufenster, ausser bei offensichtlichem Irrtum (ein Fotoapparat ist beispielsweise mit CHF 200.- statt mit CHF 2000.- angeschrieben)
  • Offerten reisender Vertreter (auch am Telefon)
  • Schriftliche, unterschriebene Offerte (für ca. 1 Woche oder bis zum angegebenen Termin verbindlich)

Unverbindliche Offerte

  • Gedruckte Preislisten, Kataloge, Inserate
  • Schriftliche Offerten mit Anmerkungen wie "unverbindlich", "freibleibend", "solange Vorrat", "Änderungen in Preis und Ausführeung vorbehalten" oder "zeitlich befristet" etc.
  • Internet

Störungen im Ablauf eines Bar- oder Kreditkaufes

Beim Barkauf und beim Kreditkauf ist ein schriftlicher Vertrag nicht vorgeschrieben, wird aber unter Umständen empfohlen., z.B. wenn Zahlung und Lieferung nicht gleichzeitig erfolgen, bei höheren Beträgen, bei Occasionen oder bei bedsonderen Abmachungen wie Garantiebestimmungen oder bei Lieferfristen.

Garantie

Der Käufer erhält vom Gesetz auf eine Ware eine Garantie von einem Jahr auf versteckte (nicht sofort erkennbare) Mängel. Somit ist er vom Gesetz einigermassen abgesichert. Die Garantiefrist kann jedoch vertraglich verlängert, verkürzt oder ausgeschlossen werden.

Garantie

Der Käufer erhät vom Gesetz eine Garantie von einem Jahr auf versteckte (nicht sofort erkennbare) Mängel. Somit ist er vom Gesetz einigermassen abgesichert. Die Garantiefrist kann jedoch vertraglich verlängert, verkürzt oder ausgeschlossen werden.

Mahnkauf

Wenn der Verkäufer innert einer nicht genau vereinbarten Lieferfrist (z.B. Lieferung innert 3 Monaten) nicht liefert, eine nachträgliche Lieferung aber sinnvoll ist, geht der Käufer folgendermassen vor:

  1. Den Verkäufer telefonisch oder schriftlich mahnen.
  2. Eingeschriebenen Brief mit angemessener Fristsetzung (ca. 14-30) für die Nachlieferung senden.
  3. Der Käufer kann nach dieser Frist entweder vom Vertrag zurücktreten und bewiesenen Schaden geltend machen oder am Vertrag festhalten und Schaden wegen der Verspätung geltend machen, evtl. vor Zivilgericht klagen.

Fixkauf

Wenn der Vertragsabschluss ein fixer Liefertermin abgemacht wird oder eine spätere Lieferung sinnlos ist, liegt ein Fixkauf vor. Dies ist etwa der Fall bei der Lieferung einer Geburtstagstorte auf den Tach nach dem Fest. Der Käufer kann im Falle der Nichterfüllung zum abgemachten Termin sofort vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

Mahnung bei Lieferverzug

Der Käufer muss dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist setzen, damit dieser seine Leistung nachträglich erfüllen kann.

Möglicher Briefaufbau:

  • Bezug auf die vereinbarte Lieferfrist nehmen (Bestellung oder Auftragsbestätigung)
  • Feststellen der Verspätung und Hinweis auf mögliche Folgen
  • Festsetzen einer Nachfrist mit Bitte um Lieferung
  • Empfehlung: Brief eingeschrieben schicken

Mangelhafte Lieferung

Der Käufer muss die Ware bei Empfang prüfen. Offensichtliche Mängel soll er vom Überbringer bestätigen lassen.

Will ein Käufer den Verkäufer wegen mangelhafter Lieferung haftbar machen, muss er dre Bedingungen beachten:

  • Die Ware sofort nach Erhalt prüfen
  • Allfällige sichtbare Mängel dem Verkäufer unverzüglich mitteilen (Mängelrüge mit Vorteil mit eingeschriebenem Brief)
  • Die beanstandente Ware unbenutzt aufbewahren

Bei Mängel kann der Käufer aus folgenden Forderungen eine auswählen:

  • Fehlerfreien Ersatz
  • Preisreduktion
  • Rücktritt vom Vertrag

Der Käufer darf mangelhafte Ware nicht einfach zurückschicken, denn der Verkäufer bestimmt, was mit dieser Ware geschieht.

Mängelrüge

Ist der Kaufgegenstand beschädigt oder mangelhaft, so muss dies dem Verkäufer sofort mit einer Mängelrüge angezeigt werden.Versäumt es der Käufer, die Mängel innert kürzester Frist zu melden, so gilt die Sache als genehmigt, soweit nicht versteckte Mängel da sind oder er nicht absichtlich getäuscht worden ist.

Möglicher Briefaufbau:

  • Bezug nehmen auf die Lieferung
  • Mängel klar beschreiben und möglichst Foto oder Muster beilegen
  • Vorschlag zu erledigung machen: Umtausch, Preisreduktion, Rücktritt vom Vertrag
  • Bitte um Antwort
  • Empfehlung: Brief einegschrieben schicken

Zahlungsverzug

Wenn der Käufer die Rechnung nicht termingerecht bezahlt, kann ihm der Verkäufer mit einer schriftlichen Mahnung eine Nachfrist setzen. Wenn er immer noch nicht bezahlt, ist es üblich, eine zweite evtl. sogar eine dritte Mahnung zu senden. Danach kann man den Käufer betreiben, d. h. der Verkäufer kann die Schuld durch den Staat einfordern lassen.

Maestro-Karte

Wenn man auf einer Bank dein Lohn- oder Privatkonto hat, kann man eine so genannte EC- oder Maestro-Karte beziehen. Damit kann man weltweit an Bancomaten mit einem Individuellen PIN-Code Geld beziehen oder in Geschäften direkt bezahlen. Der Betrag wird sofort vom Bankkonto abzogen. Es besteht eine Bezugslimite pro Tag und oft auch pro Monat. Wichtig ist, dass man den Code nie am gleichen Ort wie die Karte aufbewahrt; bei einem Diebstahl des Portemonnaies könnte sonst Missbrauch getrieben werden. Am besten lernt man den Code deshalb auswendig.

Kreditkarte

Wenn man über einen regelmässigen Lohn verfügt, kann man eine Kreditkart (z.B. Mastercard, Visa) beantragen und damit weltweit bargeldlos entweder mit Unterschrift oder auch mit einem Individuellen Pin-Code bezahlen. Im Gegensatz zur Maestro-Karte wird einem der Betrag aller getätigten Transaktionen jeweils erst Ende Monat z.B. per Rechnung belastet, wenn man auch den Lohn bekommt. Die Gefahr bei Kreditkarten besteht vor allem darin, dass man leicht die Übersicht über seine Einkäufer verliert und sich mit der Zeit verschuldet, ohne es zu bemerken.

Kundenkarte

Die Kundenkarte funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie die Kreditkarte, ausser dass sie direkt von einem Geschäft (z.B. Manor) ausgestellt wird und nur für dieses Geschäft gilt. Oft erhält man für seine Kundentreue Spezialrabatte. Anderer seits besteht auch hier die Gefahr der Verschuldung.

Zahlung über das Internet

Immer häufiger werden Zahlungen, sei es für Einkäufe oder auch für Rechnungen, über das Internet abgewickelt. Man kann so alle seine Rechnungen direkt per Internet durch seine Bank oder die Pstfinanc bezahlen lassen (E-Banking) und erspart sich so das Anstehen am Postschalter. Oder man kauft über Internetgeschäfte Waren oder Dienstleistungen ein und bezahlt mit seiner Kreditkarte. Dies ist einfach und bequem, und man ist nicht an Ladenöffnungszeiten gebunde. Die Gefahr dabei ist aber, dass die Bankkonto- oder Kreditkarten-Nummer gehackt und missbraucht wird.