Gesundheitsökonomie


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Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Université
Crée / Actualisé 11.01.2014 / 10.02.2014
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Patent

Sicherung des Rechtes auf exklusive wirtschaftliche Nutzung eines neuen Wirkstoffes über einen bestimmten Zeitraum

Formale Patentlaufzeit

Gesetzlich geregelt, beträgt 20 Jahre

Effektive Patentlaufzeit

Spanne zwischen Zulassung und Ablauf der formalen Patentlaufzeit; in der Regel kürzer als 10 Jahre

Originalpräparat

Arzneimittel mit (zumindest in der Vergangenheit) patentiertem Wirkstoff, Erstzulassung

Generikum 

Arzneimittel mit identischem Wirkstoff wie das Originalpräparat, Zweitanmeldung nach Ablauf der Patentlaufzeit

Generikafähiger Markt

Teilmarkt, der sich auf generikafähige Wirkstoffe (abgelaufenes Patent) bezieht; das Gegenteil hierzu wäre der Markt für patentgeschützte Arzneimittel

Durchbruch-Innovation

Neue Originalpräparate, die erheblichen therapeutischen Zusatznutzen (höhere Gesundheitseffekte, geringere Nebenwirkungen) vorweisen

Analog-Präparate

Neue Originalpräparate, die nur einen marginalen Zusatznutzen vorweisen ("me-too-Präparate", geringe Innovation)

Orphan Drugs

Arzneimittel zur Therapie seltener Erkrankungen; aufgrund der geringen Marktgröße gibt es keinen wirtschaftlichen Anreiz für Innovationen (daher in EU und USA EInsatz staatlicher Fördermaßnahmen) hier gibt es auch erleichterte Zulassungs- und Erstattungsregeln

Neun Komponenten, die eine Veränderung von Arzneimittelausgaben bewirken:

- Mengenkomponente:

Durch Veränderung der Verordnungszahlen und -struktur bedingte Veränderung des Umsatzes

Neun Komponenten, die eine Veränderung von Arzneimittelausgaben bewirken:

- Wertkomponente:

Veränderung des Umsatzes, die auf die Veränderung des durchschnittlichen Wertes je Verordnung zurückgeht

Neun Komponenten, die eine Veränderung von Arzneimittelausgaben bewirken:

- Preisindex:

Preiskomponente, d. h. die durch die Veränderung der Arzneimittelpreise bedingte Veränderung des Umsatzes

Neun Komponenten, die eine Veränderung von Arzneimittelausgaben bewirken:,

- Warenkorbkomponente:

Korrekturposten der Preiskomponente (Ausgleich von Zu- und Abgängen sowie Ausgleich saisonaler Schwankungen)

Neun Komponenten, die eine Veränderung von Arzneimittelausgaben bewirken:

- Strukturkomponente:

durch Umschichtungen im Verordnungsspektrum bedingte Veränderung des Umsatzes; Komponente ist positiv (bzw. negativ) wenn im Beobachtungsjahr im Durchschnitt höher (bzw. niedrigpreisige) Arzneimittel verordnet wurden

Neun Komponenten, die eine Veränderung von Arzneimittelausgaben bewirken:

- Intermedikamenteneffekt

Veränderung des Umsatzes, die auf den Wechsel zu anderen Arzneimitteln zurückgeht

Neun Komponenten, die eine Veränderung von Arzneimittelausgaben bewirken:

- Intramedikamenteneffekt:

Veränderung des Umsatzes, die bei einem Arzneimittel auf einen Wechsel zu anderen Darreichungsformen, Packungsgrößen oder Stärken zurückgeht

Neun Komponenten, die eine Veränderung von Arzneimittelausgaben bewirken:

- Darreichungsformen-/Stärkeneffekt

Teil des Intramedikamenteneffektes, der den Umsatzeffekt aufgrund des Übergangs zu anderen Darreichungsformen/Stärken bei identischen Arzneimitteln erfasst

Neun Komponenten, die eine Veränderung von Arzneimittelausgaben bewirken:

- Packungsgrößeneffekt

Teil des Intramedikamenteneffektes, der den Umsatzeffekt aufgrund des Übergangs zu anderen Packungsgrößen bei identischen Arzneimitteln erfasst

4 Methoden zur Steuerung des GKV-Arzneimittelumsatzes:

- Negativliste

- Festbeträge

- Zuzahlung der Versicherten

- Rabattverträge

aut idem

lat. oder das gleiche

aut idem Kreuz auf Rezept: Austausch durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel

Apothekenformen:

Einteilung nach der Art

- Offizin-Apotheken ohne Versandhandelserlaubnis

- Offizin-Apotheken mit Versandhandelserlaubnis

- Krankenhausapotheken

Apothekenformen:

Einteilung nach Standort

- Ärztehausapotheken

- Centerapotheken

- Stadtapotheken

- Landapotheken

Apothekenformen:

Einteilung nach Größe

- Kundenfrequenz

- Umsatzhöhe

- RX-Anteil

RX

Abkürzung für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Regularien für Apotheken:

Wichtige Gesetze

- Apothekengesetz

- Apothekenbetriebsordnung

- AMG (Arzneimittelgesetz)

- AMNOG (Arzneimittelneuordnungsgesetz)

Rechten und Pflichten von Apotheken:

- Sicherstellungsauftrag (z. B. Pflicht der Teilnahme am Notdienst)

- Kontrahierungszwang (Apo muss Pat mit Rezept das Arzneimittel ausgeben)

- Bedarfsorientierte Vorratshaltung (Pflicht, gewisse AM auf Lager zu haben)

- Inhaber = ausschließlich approbierter Apotheker

- Apotheker darf nur 1 Apotheke mit max. 3 Betriebsstätten besitzen

- Jede Betriebsstätte benötigt einen approbierten Apotheker als Leitung

- Nur Apotheker oder Fachpersonal unter Aufsicht darf AM an Pat ausgeben

- Beratungspflicht

Sortiment in Apotheken:

- Verschreibungspflichtige Arzneimittel

- Apothekenpflichtige Arzneimittel

- Freiwahl

Verschreibungspflichtige Arzneimittel

- Rezeptpflicht,

- RX-Sortiment genannt

- Evtl. Rabattverträge zwischen GKV und Hersteller bei Abgabe zu beachten (aut idem Kreuz auf Rezept)

- z. B. Antibiotika

Apothekenpflichtige Arzneimittel

- Abgabe nur durch zugelassene Apotheken

- OTC-Sortiment genannt (over the counter)

- auch Sichtwahl genannt

- z. B. Aspirin

Freiwahl

- weder rezept- noch apothekenpflichtig

- meist typische Drogeriemarktartikel

- z. B. Vitaminpräparate, Kosmetik...

3 Modelle der Absicherung im Krankheitsfall:

- staatliche Gesundheitssysteme

- Sozialversicherungsmodell

- marktwirtschaftliche Gesundheitssysteme

staatliches Gesundheitssystem:

Finanzierung durch den Staat organisiert, primär über Steuern finanziert

Leistungserbringung durch öffentliche Leistungserbringer (staatliche Krankenhäuser etc.) bspw. in der DDR

Sozialversicherungsmodell

Finanzierung erfolgt über Beiträge zu einer Sozialversicherung

Staat nimmt die Regulierung wahr

Leistungserbringer sind staatlich/öffentliche und private Organisationen die non for profit arbeiten

bspw. in Deutschland, Niederlande und Frankreich

Marktwirtschaftliches Gesundheitssystem

Finanzierung erfolgt privat durch private Versicherungen, die mit den eingenommenen Prämien risikoorientiert kalkulieren dürfen

Leistungserbringung durch private Organisationen, die for profit arbeiten

Absicherung finanzieller Krankheitsrisiken in Deutschland:

- Absicherung durch GKV: ca. 88% der Bevölkerung

- Absicherung durch PKV: ca. 9% der Bevölkerung

- Absicherung durch andere Institutionen (Sozialhilfe, Polizei, Bundeswehr): ca. 2%

- Keine Absicherung: ca. 1% der Bevölkerung

Gemäß §4 SGB V zählen zur gesetzlichen Krankenversicherung:

- Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)

- Betriebskrankenkassen (BKK)

- Innungskrankenkassen (IKK)

- See-Krankenkassen (SeeKK)

- Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK)

- Krankenkassen der Bundesknappschaft (BuKn)

- Ersatzkassen für Arbeitgeber/Angestellte ( TKK, BEK-GEK, DAK, KKH)

Aufgaben der GKV (nach §1 SGB V):

- Gesundheit der Versicherten zu erhalten und wiederherzustellen, Gesundheitszustand zu bessern

- Versicherte aufklären, beraten und auf gesunde Lebensverhältnisse hinwirken

Leistungen der GKV (nach §11 SGB V):

- Verhütung von Krankheiten

- Früherkennung von Krankheiten

- Behandlung von Krankheiten

- medizinische Rehabilitation

- Empfängnisverhütung, Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch

- Krankengeld zahlen

Versicherte der GKV:

Pflichtversicherte

- Arbeitslose, die ALG I oder II, Unterhaltsgeld oder Eingliederungshilfe erhalten

- Landwirte mit ihren mitarbeitenden Familienangehörigen

- Rentner und Rentenantragsteller, die mind. 9/10 der zweiten Hälfte der Erwerbstätigkeit pflichtversichert waren

- Behinderte, die in Werkstätten für Behinderte, Heimen, Einrichtungen tätig sind

- Studenten bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters und höchstens jedoch bis zur Vollendung des Lj30

- Künstler und Publizisten

- Teilnehmer an beruflichen Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen

- Arbeiter und Angestellte, Auszubildende, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind

Versicherte der GKV:

Freiwillig Versicherte

- Personen, die aus der Familienversicherung ausscheiden und mind. 24 Monate in den letzten 5 Jahren oder mind. 12 Monate ununterbrochen und unmittelbar vor dem Ausscheiden GKV versichert waren (für Kinder ist es ausreichend, wenn ein Elternteil die Vorversicherungszeit erfüllt)

- Schwerbehinderte

- Personen, deren GKV-Mitgliedschaft durch eine AUslandsbeschäftigung endete und die innerhalb von 2 Monaten nach Rückkehr wieder eine Beschäftigung aufnehmen

- Personen, die erstmals eine Beschäftigung als AN aufnehmen und mit dem Einkommen sofort die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten

- Personen, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und mind. 24 Monate in den letzten 5 jahren oder mind. 12 Monate ununterbrochen und unmittelbar vor dem Ausscheiden GKV versichert waren