Grundlagen deutsches Gesundheitssystem
Gesundheitsökonomie
Gesundheitsökonomie
Fichier Détails
Cartes-fiches | 273 |
---|---|
Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 11.01.2014 / 10.02.2014 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/grundlagen_deutsches_gesundheitssystem
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/grundlagen_deutsches_gesundheitssystem/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Patent
Sicherung des Rechtes auf exklusive wirtschaftliche Nutzung eines neuen Wirkstoffes über einen bestimmten Zeitraum
Formale Patentlaufzeit
Gesetzlich geregelt, beträgt 20 Jahre
Effektive Patentlaufzeit
Spanne zwischen Zulassung und Ablauf der formalen Patentlaufzeit; in der Regel kürzer als 10 Jahre
Originalpräparat
Arzneimittel mit (zumindest in der Vergangenheit) patentiertem Wirkstoff, Erstzulassung
Generikum
Arzneimittel mit identischem Wirkstoff wie das Originalpräparat, Zweitanmeldung nach Ablauf der Patentlaufzeit
Generikafähiger Markt
Teilmarkt, der sich auf generikafähige Wirkstoffe (abgelaufenes Patent) bezieht; das Gegenteil hierzu wäre der Markt für patentgeschützte Arzneimittel
Durchbruch-Innovation
Neue Originalpräparate, die erheblichen therapeutischen Zusatznutzen (höhere Gesundheitseffekte, geringere Nebenwirkungen) vorweisen
Analog-Präparate
Neue Originalpräparate, die nur einen marginalen Zusatznutzen vorweisen ("me-too-Präparate", geringe Innovation)
Orphan Drugs
Arzneimittel zur Therapie seltener Erkrankungen; aufgrund der geringen Marktgröße gibt es keinen wirtschaftlichen Anreiz für Innovationen (daher in EU und USA EInsatz staatlicher Fördermaßnahmen) hier gibt es auch erleichterte Zulassungs- und Erstattungsregeln
Neun Komponenten, die eine Veränderung von Arzneimittelausgaben bewirken:
- Mengenkomponente:
Durch Veränderung der Verordnungszahlen und -struktur bedingte Veränderung des Umsatzes
Neun Komponenten, die eine Veränderung von Arzneimittelausgaben bewirken:
- Wertkomponente:
Veränderung des Umsatzes, die auf die Veränderung des durchschnittlichen Wertes je Verordnung zurückgeht
Neun Komponenten, die eine Veränderung von Arzneimittelausgaben bewirken:
- Preisindex:
Preiskomponente, d. h. die durch die Veränderung der Arzneimittelpreise bedingte Veränderung des Umsatzes
Neun Komponenten, die eine Veränderung von Arzneimittelausgaben bewirken:,
- Warenkorbkomponente:
Korrekturposten der Preiskomponente (Ausgleich von Zu- und Abgängen sowie Ausgleich saisonaler Schwankungen)
Neun Komponenten, die eine Veränderung von Arzneimittelausgaben bewirken:
- Strukturkomponente:
durch Umschichtungen im Verordnungsspektrum bedingte Veränderung des Umsatzes; Komponente ist positiv (bzw. negativ) wenn im Beobachtungsjahr im Durchschnitt höher (bzw. niedrigpreisige) Arzneimittel verordnet wurden
Neun Komponenten, die eine Veränderung von Arzneimittelausgaben bewirken:
- Intermedikamenteneffekt
Veränderung des Umsatzes, die auf den Wechsel zu anderen Arzneimitteln zurückgeht
Neun Komponenten, die eine Veränderung von Arzneimittelausgaben bewirken:
- Intramedikamenteneffekt:
Veränderung des Umsatzes, die bei einem Arzneimittel auf einen Wechsel zu anderen Darreichungsformen, Packungsgrößen oder Stärken zurückgeht
Neun Komponenten, die eine Veränderung von Arzneimittelausgaben bewirken:
- Darreichungsformen-/Stärkeneffekt
Teil des Intramedikamenteneffektes, der den Umsatzeffekt aufgrund des Übergangs zu anderen Darreichungsformen/Stärken bei identischen Arzneimitteln erfasst
Neun Komponenten, die eine Veränderung von Arzneimittelausgaben bewirken:
- Packungsgrößeneffekt
Teil des Intramedikamenteneffektes, der den Umsatzeffekt aufgrund des Übergangs zu anderen Packungsgrößen bei identischen Arzneimitteln erfasst
4 Methoden zur Steuerung des GKV-Arzneimittelumsatzes:
- Negativliste
- Festbeträge
- Zuzahlung der Versicherten
- Rabattverträge
aut idem
lat. oder das gleiche
aut idem Kreuz auf Rezept: Austausch durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel
Apothekenformen:
Einteilung nach der Art
- Offizin-Apotheken ohne Versandhandelserlaubnis
- Offizin-Apotheken mit Versandhandelserlaubnis
- Krankenhausapotheken
Apothekenformen:
Einteilung nach Standort
- Ärztehausapotheken
- Centerapotheken
- Stadtapotheken
- Landapotheken
Apothekenformen:
Einteilung nach Größe
- Kundenfrequenz
- Umsatzhöhe
- RX-Anteil
RX
Abkürzung für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Regularien für Apotheken:
Wichtige Gesetze
- Apothekengesetz
- Apothekenbetriebsordnung
- AMG (Arzneimittelgesetz)
- AMNOG (Arzneimittelneuordnungsgesetz)
Rechten und Pflichten von Apotheken:
- Sicherstellungsauftrag (z. B. Pflicht der Teilnahme am Notdienst)
- Kontrahierungszwang (Apo muss Pat mit Rezept das Arzneimittel ausgeben)
- Bedarfsorientierte Vorratshaltung (Pflicht, gewisse AM auf Lager zu haben)
- Inhaber = ausschließlich approbierter Apotheker
- Apotheker darf nur 1 Apotheke mit max. 3 Betriebsstätten besitzen
- Jede Betriebsstätte benötigt einen approbierten Apotheker als Leitung
- Nur Apotheker oder Fachpersonal unter Aufsicht darf AM an Pat ausgeben
- Beratungspflicht
Sortiment in Apotheken:
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel
- Apothekenpflichtige Arzneimittel
- Freiwahl
Verschreibungspflichtige Arzneimittel
- Rezeptpflicht,
- RX-Sortiment genannt
- Evtl. Rabattverträge zwischen GKV und Hersteller bei Abgabe zu beachten (aut idem Kreuz auf Rezept)
- z. B. Antibiotika
Apothekenpflichtige Arzneimittel
- Abgabe nur durch zugelassene Apotheken
- OTC-Sortiment genannt (over the counter)
- auch Sichtwahl genannt
- z. B. Aspirin
Freiwahl
- weder rezept- noch apothekenpflichtig
- meist typische Drogeriemarktartikel
- z. B. Vitaminpräparate, Kosmetik...
3 Modelle der Absicherung im Krankheitsfall:
- staatliche Gesundheitssysteme
- Sozialversicherungsmodell
- marktwirtschaftliche Gesundheitssysteme
staatliches Gesundheitssystem:
Finanzierung durch den Staat organisiert, primär über Steuern finanziert
Leistungserbringung durch öffentliche Leistungserbringer (staatliche Krankenhäuser etc.) bspw. in der DDR
Sozialversicherungsmodell
Finanzierung erfolgt über Beiträge zu einer Sozialversicherung
Staat nimmt die Regulierung wahr
Leistungserbringer sind staatlich/öffentliche und private Organisationen die non for profit arbeiten
bspw. in Deutschland, Niederlande und Frankreich
Marktwirtschaftliches Gesundheitssystem
Finanzierung erfolgt privat durch private Versicherungen, die mit den eingenommenen Prämien risikoorientiert kalkulieren dürfen
Leistungserbringung durch private Organisationen, die for profit arbeiten
Absicherung finanzieller Krankheitsrisiken in Deutschland:
- Absicherung durch GKV: ca. 88% der Bevölkerung
- Absicherung durch PKV: ca. 9% der Bevölkerung
- Absicherung durch andere Institutionen (Sozialhilfe, Polizei, Bundeswehr): ca. 2%
- Keine Absicherung: ca. 1% der Bevölkerung
Gemäß §4 SGB V zählen zur gesetzlichen Krankenversicherung:
- Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
- Betriebskrankenkassen (BKK)
- Innungskrankenkassen (IKK)
- See-Krankenkassen (SeeKK)
- Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK)
- Krankenkassen der Bundesknappschaft (BuKn)
- Ersatzkassen für Arbeitgeber/Angestellte ( TKK, BEK-GEK, DAK, KKH)
Aufgaben der GKV (nach §1 SGB V):
- Gesundheit der Versicherten zu erhalten und wiederherzustellen, Gesundheitszustand zu bessern
- Versicherte aufklären, beraten und auf gesunde Lebensverhältnisse hinwirken
Leistungen der GKV (nach §11 SGB V):
- Verhütung von Krankheiten
- Früherkennung von Krankheiten
- Behandlung von Krankheiten
- medizinische Rehabilitation
- Empfängnisverhütung, Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch
- Krankengeld zahlen
Versicherte der GKV:
Pflichtversicherte
- Arbeitslose, die ALG I oder II, Unterhaltsgeld oder Eingliederungshilfe erhalten
- Landwirte mit ihren mitarbeitenden Familienangehörigen
- Rentner und Rentenantragsteller, die mind. 9/10 der zweiten Hälfte der Erwerbstätigkeit pflichtversichert waren
- Behinderte, die in Werkstätten für Behinderte, Heimen, Einrichtungen tätig sind
- Studenten bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters und höchstens jedoch bis zur Vollendung des Lj30
- Künstler und Publizisten
- Teilnehmer an beruflichen Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen
- Arbeiter und Angestellte, Auszubildende, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind
Versicherte der GKV:
Freiwillig Versicherte
- Personen, die aus der Familienversicherung ausscheiden und mind. 24 Monate in den letzten 5 Jahren oder mind. 12 Monate ununterbrochen und unmittelbar vor dem Ausscheiden GKV versichert waren (für Kinder ist es ausreichend, wenn ein Elternteil die Vorversicherungszeit erfüllt)
- Schwerbehinderte
- Personen, deren GKV-Mitgliedschaft durch eine AUslandsbeschäftigung endete und die innerhalb von 2 Monaten nach Rückkehr wieder eine Beschäftigung aufnehmen
- Personen, die erstmals eine Beschäftigung als AN aufnehmen und mit dem Einkommen sofort die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten
- Personen, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und mind. 24 Monate in den letzten 5 jahren oder mind. 12 Monate ununterbrochen und unmittelbar vor dem Ausscheiden GKV versichert waren