Gesundheitsökonomie


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Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Université
Crée / Actualisé 11.01.2014 / 10.02.2014
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Versicherte der GKV:

Beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige:

Ehegatten, Kinder und auch die Lebenspartner einer eigetragenen Lebenspartnerschaft wenn

- keine eigene Mitgliedschaft in der GKV oder PKV besteht

- der Wohnsitz der Versicherten in Deutschland liegt

- das Gesamteinkommen des Familienversicherten unter 1/7 der monatlichen Bezugsgröße liegt

Eigene Kinder sind mitversichert,  so lange sie

- das 18. Lj noch nicht vollendet haben

- das 23. Lj nicht vollendet haben und nicht erwerbstätig sind

- das 25. Lj nicht vollendet haben und sich noch in der Schulausbildung befinden

Sachleistungen der GKV:

- Ärztliche Behandlung (inkl. Psychotherapie)

- Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln

- Krankenhausbehandlung

- Rehailitation, Belastungserprobung, Arbeitstherapie

- Zahnärztliche Behandlung

- Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe

- Ambulante und stationäre Palliativversorgung

- Fahrtkosten, wenn zwingend erforderlich

Finanzierung der GKV

- Arbeitnehmer (Mitglieder) zahlen Arbeitnehmerbeiträge

- Steuerzuschüsse vom Staat

- Arbeitgeber mit Arbeitgeberbeiträgen

Unterschied der Beitragsbemessung bei GKV und PKV

GKV: Beiträge bemessen sich in Abhängigkeit vom Einkommen des Versicherten

PKV: Prämie wird abhängig vom Risiko des Versicherten kalkuliert

Beitragsbemessungsgrenze

Grundsätzlich zahlt man in Abhängigkeit des Einkommens seinen GKV-Beitrag. Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 4050 Euro monatliches Einkommen, verdiene ich also mehr, zahle ich den Beitrag nur bis zu dieser Grenze. Ab hier hört die prozentuale Abhängigkeit auf. 

Versicherungspflichtgrenze

Diese muss nicht gleich der Beitragsbemessungsgrenze sein!

Aktuell liegt sie bei 4462,50 Euro monatliches Einkommen. Ab diesem Einkommen wird man vom Pflichtversicherten zum freiwillig Versicherten (man hat die Wahl, sich auch privat versichern zu lassen)

PKV-Unternehmen glieder sich in:

- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

- Aktiengesellschaften

Versicherungsarten der PKV

- Vollversicherungen

- Zusatzversicherungen

Vollversicherung (PKV)

man hat seinen kompletten Versicherungsschutz in der PKV. Diese wird nur für bestimmte Personen angeboten:

- für Beamte

- für Arbeitnehmer mit Einkommen größer als die Versicherungspflichtgrenze

- für Selbständige und Freiberufler

Pflegeversicherung (PKV)

Personen, die privat krankenversichert sind, müssen sich auch privat pflegeversichern. Die Leistungen sind identisch mit denen der sozialen Pflegeversicherung

Zusatzversicherungen zum GKV-Schutz:

- ambulante Tarife (z. B. Zuschüsse zu Brillen, Arzneimitteln)

- Tarife für Wahlleistungen im Krankenhaus (z. B. Chefarztbehandlung)

- Zahntarife (z. B. Leistungen für Zahnersatz)

Krankentagegeldversicherung (als Zusatzversicherung bei PKV)

Zur Absicherung des Verdienstausfalls im Krankheitsfall von privat Versicherten 

Krankenhaustagegeldversicherung (als Zusatzversicherung bei PKV)

Für jeden Tag im Krankenhaus wird Versicherten ein vertraglich festgelegter Betrag ausgezahlt 

Einteilung von Krankheiten - systematisch:

- MDC Major Diagnostic Categories/grob organbezogene Hauptdiagnosegruppen

- ICD-10 (International Classification of Diseases, in Deutschland verpflichtend und abrechnungsrelevant)

Einteilung von Krankheiten - nach der Ursache:

- Erbkrankheiten

- Infektionskrankheiten

- Unfälle oder Traumen

- Autoimmunkrankheiten

- Tumorkrankheiten

...

Einteilung von Krankheiten - nach dem zeitlichen Verlauf:

- Akute Erkrankungen

- Chronische Erkrankungen

Einteilung von Krankheiten - nach therapeutischen Optionen:

- Therapierbar

- Nicht therapierbar

Einteilung von Krankheiten - nach den Heilungsaussichten:

- Spontan heilend

- Durch Behandlung heilbar

- Unheilbar (oft nicht heilbar, aber gut therapierbar wie z.B. Hypertonie)

DMP

Disease Management Programme

Strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke

werden vom Bundesversicherungsamt zugelassen

Ziel der DMPs

Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Versicherter

Koordination des Informationflusses und der Zusammenarbeit zwischen den Behandlern

Abstimmung der Therapieschritte auf der Grundlage wissenschaftlich gesicherter aktueller Erkenntnisse

Abbau bestehender Versorgungsmängel wie Über-, Unter- oder Fehlversorgung in Gesundheitssystem

Reduzierung der Gesamtbehandlungskosten

Vermeiden von Folgeschäden und Komplikationen

DMP gibt es aktuell für folgende 6 Erkrankungen:

- Diabetes mellitus Typ 1

- Diabetes mellitus Typ 2

- Brustkrebs

- Koronare Herzkrankheit

- Asthma bronchiale

- COPD

OECD

Organization for Economic Co-operation and Development = ein Forum, in dem die Regierungen von 30 demokratischen Staaten gemeinsam an der Bewältigung von Herausforderungen der Globalisierung im WIrtschafts-, Sozial- und Umweltvereich arbeiten.

AMG

Arzneimittelgesetz

IGEL

Individuelle Gesundheitsleistung

QUALY

Quality Adjudted Life Years

SVR 

Sachverständigenrat

VdAK

Verband der Angestelltenkrankenkassen

Allokation

die Verteilung knapper Ressourcen oder Produktionsfaktoren auf die verschiedenen Bedarfe einer Gesellschaft

Gesundheitswesen

Gesamtheit der Einrichtungen und Personen, elche die Gesundheit der Bevölkerung fördern,erhalten und wiederherstellen sollen.

Wann wurde die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt?

1883,eingeführt von  Otto von Bismarck (Reichskanzler)

BfArM

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte;

- Zulassung von Fertigarzneimitteln

- Registrierung homöopathischer Arzneimittel

- Erfassung und Bewertung von Arzneimittelrisiken

- Überwachung des legalen Verkehrs mit Betäubungsmitteln und Grundstoffen (Bundesopiumstelle)

- medizinisch-technische Sicherheit, Beurteilung der Eignung und Leistung von Medizinprodukten

RKI

Robert-Koch-Institut, 1891 als königlich preußisches Institut für Infektionskrankheiten gegründet, Fachgebiete:

- Infektionskrankheiten (Virologie, Bakteriologie, Mykologie, Parsitologie, Immunologie)

- Infektionsepidemiologie (Infektionsschutz, Präventionskonzepte)

- Zentrale Informationsstelle des Bundes für Biologische Sicherheit (IBBS) (Stammzellenforschung, Bioterrorismusrelevante Erreger)

- Epidemiologische Forschung und Gesundheitsberichterstattung

Paul-Ehrlich-Institut

Bundesamt für Sera und Impfstoffe

Prüfung, Zulassung und Überwachung von Sera und Impfstoffen sowie Forschungsaufgaben

BfR

Bundesinstitut für Risikobewertung

DIMDI

Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information;

sammelt in- und ausländische Literatur und Daten aus der Medizin und den Biowissenschaften. Sie sind der Fachwelt sowie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich. Arbeitsgebiete sind u.a.:

- Herausgabe des ICD und ICF

- Einrichtung und Betrieb eines Informationssystems für Medizinprodukte laut Medizinproduktegesetz

- Betrieb der Sozialdatenbank der gesetzlichen Krankenversicherung und Erstellung der Krankheitsartenstatistik

BZgA

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung;

Aufgaben sind die Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung

z. B. Suchtprävention Schwerpunkt Tabakkonsum,

Sexualaufklärung und Familienplanung

Aidsprävention

Aufklärung und Motivation zur Organ- und Blutplasmaspende

Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen

Im Abstand von 2 Jahren erstellt der Sachverständigenrat ein Gutachten zur gesundheitlichen Versorgung und zu medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen welches dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt wird. Das Gutachten enthält Empfehlungen für den Abbau von Versorgungsdefiziten und Überversorgung sowie zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens.

Der Gemeinsame Bundesausschuss

Seit 2004. Dient als Gremium der Selbstverwaltungspartner. Gesetzliche Grundlage §92 SGB V, er besteht aus 13 Vertretern, darunter drei unparteiische Mitglieder sowie jeweils fünf Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen und der Leistungserbringer. Hinzu kommen Patientenvertreter ausgewählter Organisationen, die über ein eigenes Antrags- aber kein Stimmrecht verfügen. Der GBA steht unter der Rechtsaufsicht des BMG.

IQWIG

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen; staatlich unabhängiges Institut (private Stiftung), unterstützt den G-BA. Seine Nutzenbewertungen flieaen mit in die Richtlinien des GBA ein. 

Aufgaben: Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenschaftsstandes zu Behandlungsverfahren, Bewertung des Nutzens und Schadens von Arzneimitteln, Bewertung von Studien und Leitlinien für epidemiologisch besonders bedeutsame Krankheiten auf ihre Evidenz hin. Es spricht Empfehlungen zu DMPs aus und sorgt für die Bereitstellung von Informationen für Bürger.

AOLG

Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden; tagen zweimal jährlich zur fachlichen Beurteilung gesundheitspolitischer Themen.