GLG II
Begriffe GLG II - alle
Begriffe GLG II - alle
Fichier Détails
Cartes-fiches | 36 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Culture générale |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 02.12.2015 / 30.05.2018 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/glg_ii1
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Intégrer |
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Ablösung
Aktion*, bei der ein Verband* durch einen
anderen ersetzt wird.
Assistenzdienst
Einsatzart*, umfassend Aktionen*:
- im Rahmen der Koordinierten Bereiche*,
- zur Wahrung der Lufthoheit*,
- zur Erhöhung der Bereitschaft der Armee (Systeme, Waffen, Geräte),
- zum Schutz* von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen im Inland und Ausland,
- zur Hilfeleistung bei Katastrophen* im Inland und grenznahen Ausland,
- zur Unterstützung humanitärer Hilfeleistungen* im Ausland,
- sowie für andere Aufgaben von nationaler Bedeutung.
Ausserordentliche Lage
Situation, in der in zahlreichen Bereichen und Sektoren normale Verwaltungsabläufe nicht genügen, um die Probleme und Herausforderungen zu bewältigen, die das ganze Land schwer in Mitleidenschaft ziehen, oder bei kriegerischen Ereignissen.
Bedrohung
Gesamtheit der Risiken und Gefahren nichtmilitärischer Art sowie der Anwendung gegnerischer Machtmittel.
Besondere Lage
Situation, in der gewisse Staatsaufgaben mit den normalen Verwaltungsabläufen nicht mehr bewältigt werden können. Die sektoriell betroffene Regierungstätigkeit verlangt in der Regel eine rasche Konzentration der Mittel und Straffung der Verfahren.
bewachen, Bewachung
Schutz* von Personen, Material und Objekten durch ständig anwesende Bewachungskräfte. Die Bewachung kann auch dazu dienen, Personen an der Flucht zu hindern.
Durchaltefähigkeit
Fähigkeit, eine geforderte Leistung über einen längeren Zeitraum uneingeschränkt aufrecht zu erhalten.
Einsatzbereitschaft
Befähigung von Formationen und Waffensystemen sowie Tauglichkeit von Material, die zur Erfüllung der zugewiesenen Aufträge (bzw. Funktionen) erforderlich sind.
einsatzbezogene Ausbildung (EBA)
Lage- und auftragsorientierte Ausbildung, die vor einem Einsatz* auf Stufe Einsatzverband* unerlässliche Bedingung für glaubwürdige und erfolgversprechende militärische Aktionen* ist. Die Verantwortung dafür trägt das einsatzführende Kommando.
Einsatzkompetenz
Teil der Kommandogewalt*, der die Kompetenz, Operationen* und Einsätze* zu planen und zu führen, beinhaltet. Der Verwendungszweck eines Verbandes* ist dabei nicht eingeschränkt.
Einsatzlogistik
Elemente unter dem Befehl* des Einheits bzw. Truppenkörperkommandanten, die zu Gunsten der Einheiten folgende unmittelbare Leistungen wahrnehmen:
- Nach- und Rückschub*
-Instandsetzung (Diagnostik, Notinstandsetzung)
- Sanität*.
Einsatzregeln
(Rules of Engagement, ROE)
National oder international für einen bestimmten Einsatz* festgelegte und zwischen den beteiligten Nationen bzw. Sicherheitsbehörden abgestimmte Richtlinien, die den Einsatz* der Truppe, insbesondere die Anwendung von Gewalt und Zwangsmassnahmen einschliesslich des Waffengebrauchs, im Einsatzgebiet regeln.
Einsatzverantwortung
Kompetenz, über die Leistung unterstellter oder zur Zusammenarbeit zugewiesener Mittel zu verfügen und dazu Aufträge zu erteilen. Umfasst die Verpflichtung, die Konsequenzen bezüglich des Ergebnisses zu tragen.
entscheidende Aktionen
Aktionen*, die direkt zur Auftragserfüllung beitragen.
erhaltende Aktionen
Aktionen*, die zur Wiederherstellung bzw. Erhaltung der eigenen Kampfkraft* bzw. Einsatzfähigkeit dienen.
erzwingende Aufgaben
Gesamtheit der Aufgaben, welche in Zusammenarbeit mit den Partnern im Rahmen der Nationalen Sicherheitskooperation danach trachten, der Gegenseite durch angepasste, verhältnismässige Anwendung militärischer Gewalt die Initiative zu entreissen und deren Gewaltandrohung bzw -anwendung zu unterbinden.
Existenzsicherungsoperation
Operationstyp* mit dem Ziel, den Schutz* der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor den Folgen machtpolitischer Gefahren sowie vor Katastrophen* nach dem Subsidiaritätsprinzip sicher zu stellen.
Friedensförderungsoperation
Operationstyp* mit dem Ziel, im Ausland den Frieden zu festigen und den erneuten Ausbruch bewaffneter Konflikte* zu verhindern. Sie erfolgt aufgrund eines internationalen Mandats und in der Regel im Verbund mit anderen Staaten in einem zivil-militärischen Umfeld. Sie wird durch massgeschneiderte und einsatzbezogen ausgebildete Kontingente erbracht.
Führungseinrichtung
Teil der Führungsinfrastruktur. Standortbezogene Orte oder Institutionen der Führungstätigkeiten*, aufgebaut auf den Faktoren Telematik und Schutz*. Man unterscheidet:
- permanente,
- improvisierte und
- mobile Führungseinrichtungen.
Führungsverantwortung
Ausübung der Kommandogewalt mit dem Ziel, die bestmögliche Wirkung im Sinne des Trägers der Einsatzverantwortung* zu erreichen.
Gegenkonzentration
Einsatz* vornehmlich beweglicher Kräfte im Rahmen einer dynamischen Operation*. Sie soll dissuasiv* wirken und kann in eine Verteidigungsoperation* übergehen.
gestaltende Aktionen
Aktionen*, die günstige Voraussetzungen für die entscheidenden Aktionen* schaffen.
Grundausrüstung
Gesamtheit aller Mittel, die für die Erfüllung des Grundauftrages einer Formation bestimmt sind und eine vorgegebene Durchhaltefähigkeit* gewährleisten (Persönliche Ausrüstung, Ausrüstung der Formation nach Etat).
Grundbereitschaft
Von einem spezifischen Auftrag unabhängiger, dauernd zu erreichender und zu erhaltender Zustand der Armee bezüglich Führung*, Ausbildung, Logistik* und Personal.
Logistik
Gesamtheit von Prozessen und Diensten zur umfassenden Logistikunterstützung von Streitkräften*, bestehend aus:
- Nachschub* / Rückschub
- Instandhaltung*
- Sanität*
- Verkehr* und Transport*
- Infrastruktur.
Ordnungsdienst
Teil des Aktivdienstes*. Umfasst den Einsatz* von Truppen, um die zivilen Behörden bei der Abwehr von schwerwiegenden Bedrohungen* der inneren Sicherheit zu unterstützen.
Schützen, Schutz
Gesamtheit der militärischen Massnahmen, welche zur Wahrung der Unversehrtheit von
Personen, Truppen, Einrichtungen und Räumen ergriffen werden. Es werden folgende Intensitätsstufen unterschieden:
- überwachen*
- bewachen*
- sichern*.
Schützende Aufgaben
Gesamtheit der Aufgaben, welche dahingehend wirken, die in Zusammenarbeit mit den Partnern im Rahmen der Nationalen
Sicherheitskooperation ausgewählten Personen, Objekte und/oder Räume vor dem Einfluss der Gegenseite zu bewahren bzw zu entziehen.
Sichern ,Sicherung
Personen, Truppen, Einrichtungen oder Räume nachhaltig vor gegnerischer Einwirkung schützen*.
Stabilisierende Aufgaben
Gesamtheit der Aufgaben, welche in Zusammenarbeit mit den Partnern im Rahmen der Nationalen Sicherheitskooperation darauf abzielen, die Eskalation asymmetrischer Gewalt (maximal) zu vermeiden respektive zu beherrschen bzw. (minimal) zu reduzieren.
stationäre Logistik
Militärische (Bataillone) und zivile Elemente (Betriebe der Logistik*), welche die logistische Handlungsfreiheit* auf Ebene Armee gewährleisten. Sie sind in der Lage, zu Gunsten der Mobilen Logistik*, der Einsatzlogistik*, raumgebundener Kräfte sowie anderer Leistungsempfänger Logistikleistungen aller Art bereitzuhalten, zu produzieren, bereitzustellen, abzugeben und teilweise zu verteilen.
subsidiäre Sicherungseinsätze
Einsatz* von Teilen der Armee auf Ersuchen und unter Einsatzverantwortung der zivilen
Behörden für folgende Schutzaufgaben:
- Wahrung der Lufthoheit*
- Unterstützung* der Polizei beim Personenschutz
- Unterstützung* des Grenzwachtkorps im Grenzpolizeidienst
- Schutz* von Konferenzen und internationalen Veranstaltungen
- Schutz* wichtiger Objekte
- Schutz* von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen im Ausland
- Abwehr schwerwiegender Bedrohungen* der inneren Sicherheit.
überwachen, Überwachung
Durch Beobachten, Horchen oder mit technischen Mitteln die Tätigkeiten und Veränderungen in einem Raum oder an Objekten feststellen, um die eigene Führung* vor Überraschung zu schützen*.
unterstellen, Unterstellung
Übertragen der Führungsverantwortung über einen Verband* an einen Kommandanten*.
Wahrung der Lufthoheit
Gesamtheit der Massnahmen, um Verletzungen der Luftverkehrsregeln und die missbräuchliche Benützung unseres Luftraumes zu verhindern*.
Zuweisung
Unterstellungsverhältnis, bei dem der Kommandant* die Einsatzkompetenz* über die Gefechtsleistung* / technische Leistung eines Verbandes* erhält.