GLG I - Begriffe
Begriffe für GLG I, November 2015
Begriffe für GLG I, November 2015
Kartei Details
Karten | 44 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 20.09.2015 / 09.01.2021 |
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Ablauflinie
Führungslinie, mit deren Überschreiten der Angriff beginnt und mit der die Bewegungen der angreifenden Verbände untereinander sowie das Feuer der unterstützenden Waffen zeitlich und räumlich koordiniert werden.
Die Gefechtsleistung des Gegners so stark herabsetzen, dass seine Handlungsfreiheit eingeschränkt wird.
Den Gegner für eine begrenzte Zeit zum Stehen bringen oder ihn daran hindern, einen bestimmten Geländeteil zu erreichen.
Allgemeine Grundsätze der Gefechtsführung
Erfahrungsgrundsätze, die der militärische Führer selektiv beachtet, um den angestrebten Endzustand zu erreichen bzw. die Zweckmässigkeit von Entschlüssen zu beurteilen. Dazu gehören:
- Ausrichten auf das Ziel
- Schwergewichtsbildung
- Einfachheit
- Sicherheit
- Oekonomie der Kräfte
- Einheitlichkeit des Handelns
- Flexibilität
- Freiheit des Handelns
- Ueberraschung.
Feuerkampf der Artillerie zur Schaffung günstiger Voraussetzungen für die Führung des Gefechtes; vorgetragen in Räume von übergeordneter Bedeutung. Wird auf der Ebene Heer oder Einsatzverband Brigade (ausnahmsweise durch selbständige Bataillone) geführt.
(Kampf-) Unterstützung, die bei der vorgesetzten Kommandostelle beantragt werden kann.
Den Gegner aufsuchen, um ihn zu vernichten oder zu zerschlagen, ihm Gelände zu entreissen oder ihn zur Aufgabe des Kampfes zu zwingen.
Geländeteil, in dem die letzten Vorbereitungen getroffen werden und die Gefechtsformation eingenommen wird, wenn nicht in einem Zug aus der Bereitstellung zum Angriff übergegangen werden kann.
Gelände, in dem auf Grund seines Bewuchses mehrheitlich Schussdistanzen von unter 500 m vorkommen.
Allgemeiner Kampfauftrag für den Fall, dass sich die beabsichtigte Wirkung noch nicht festlegen lässt oder dem Ausführenden überlassen bleiben soll.
Zugewiesener Raum, in dem sich Verbände für eine Aktion bereithalten und / oder vorbereiten.
Gesamtheit aller Massnahmen, welche die Beweglichkeit und / oder das Sperren von Räumen und Achsen regeln.
Festhalten von Kräften des Gegners in einem bestimmten Raum durch Anwesenheit eigener Kräfte, Angriff oder Vortäuschen eines Angriffes, um deren Verwendung an einer anderen Stelle zu verhindern.
Zeitlich und räumlich limitierte Kompetenz, über die (Gefechts-) Leistung eines Verbandes verfügen zu können.
Räumlicher Verantwortungsbereich eines taktischen Führers.
Raum, in dem der Kommandant beabsichtigt, den Kampf mit dem Feuer der Artillerie zuführen.
Im Gelände eindeutig erkennbarer, allseitig abgegrenzter Raum, in dem erkannte oder vermutete Ziele mit Feuer bekämpft werden dürfen, ohne dass hierfür mit dem für den betreffenden Raum sonst zuständigen Kommandanten oder einem an die Feuerzone angrenzenden Verband weitere Koordinations-massnahmen getroffen werden müssen. Hingegen kann durch eine Raumaufteilung das Feuer innerhalb der Feuerzone koordiniert werden.
Angriff rasch verfügbarer Kräfte, die darauf vorbereitet sind, eingedrungene Kräfte aufzufangen, zu zerschlagen oder verlorengegangenes Gelände zurückzugewinnen.
Gelände, gekennzeichnet durch beherrschende Höhen, Engnisse und engräumige Verkehrsachsen in Tälern, in denen die Infrastruktur konzentriert ist (Jura, Alpen). Es weist unterschiedliche Schussdistanzen auf.
Aufklärung durch Angriffe mit begrenztem Ziel und mit Feuer, um den Gegner zu Aktionen zu verleiten, die Rückschlüsse auf Lage, Absicht und allenfalls Stärke desselben zulassen.
Militärgeographischer Raum entlang der Landesgrenze, der für Existenzsicherungs-, Raumsicherungs- und Verteidigungsoperationen von besonderer Bedeutung ist. Er wird fallweise festgelegt.
Verhindern, dass der Gegner einen bestimmten Geländeteil oder ein Objekt in Besitz nehmen kann.
Raum, in dem die Kampfmittel zur Wirkung gebracht werden.
Kampfunterstützung
Unterstützung im Kampf zu Gunsten der Einsatzverbände mit:
- Artillerie
- Genie
- Rettung
- ABC Abwehr
- Luftwaffe.
Überlegenheit in der Luft, bei dem die gegnerischen Luftstreitkräfte unfähig sind, auf die eigenen Operationen wirksam Einfluss zu nehmen.
Grad an Überlegenheit in der Luft, der das Durchführen der eigenen Land- und Luftoperationen zu einem bestimmten Zeitpunkt und an einem bestimmten Ort ohne verhindernde Einwirkung des Gegners zulässt.
Einsatz von Feuermitteln mit dem Ziel, den Gegner für eine bestimmte Zeit in seiner Kampftätigkeit so zu hindern, dass er unsere Massnahmen nicht unterbinden kann, indem ihm die Beobachtung und der gerichtete Einsatz seiner Waffen erschwert werden.
Gelände, in dem auf Grund seiner geringen Bedeckung durch Überbauungen, Wald usw. mehrheitlich Schussdistanzen über 500 m vorkommen.
Führungslinie, die der zeitlichen und räumlichen Koordination von Aktionen dient.
Geländeteil, dessen Besitz für den Verlauf einer militärischen Aktion entscheidend sein kann.
Marsch eines Verbandes vom Bereitstellungsraum in die Angriffsgrundstellung bzw. für mechanisierte Verbände in der Regel vom Bereitschaftsraum bis zur Ablauflinie.
Den Gegner längs einer räumlich begrenzten Angriffsachse aufhalten.
Den Gegner in seinen Handlungen hindern und dabei möglichst schädigen.
Den Gegner zum Stillstand bringen, um ihm damit den Durchbruch zu verunmöglichen.
In sich geschlossene, zur Kampfführung nach allen Richtungen bestimmte Verteidigungsstellung, die in der Regel durch eine Kompanie (mindestens jedoch durch Züge) besetzt ist.
Gelände, das nebst Ortschaften herkömmlicher Bauart oft gekennzeichnet ist durch eine lockere Struktur von Gebäuden, wie Fabrikhallen und Einkaufszentren mit dazwischen liegenden offenen Flächen, wie Lagerflächen, Parkplätzen und Sportanlagen. Die Schussdistanzen sind sehr unterschiedlich, oft eingeschränkt.
Kampfunterstützung der Artillerie zu Gunsten der Kampfverbände zur direkten Beeinflussung bzw. Entscheidung des Gefechtes. Die Feuerräume werden nach Vorgaben des Feuerführungszentrums vom zu unterstützenden Kampfverband verfeinert. Wird in der Regel auf der Ebene Einsatzverband Bataillon geführt.
Dem Gegner verunmöglichen, einen bestimmten Geländeteil zu erreichen bzw. in Besitz zu nehmen.
Einem gegnerischen Truppenteil oder einer gegnerischen Einrichtung solche Verluste zufügen, dass mit seiner bzw. ihrer Verwendung auf längere Sicht nicht mehr zu rechnen ist.
Dem Gegner das Erreichen eines bestimmten Zieles erschweren oder während einer verbindlich festgelegten Zeit verunmöglichen.