Kaufrecht

Allgemeine Vertragslehre, Leasing; Vergleich Barkauf-Kreditkauf-Leasing;

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Langue Deutsch
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Crée / Actualisé 31.01.2016 / 24.10.2023
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Was braucht es zum Abschluss eines Vertrages?

Nach Gesetzt (OR Art. 1) braucht es die gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung.

Einfacher ausgedrückt: Käufer und Verkäufer müssen sich einig sein.

Über was müssen sich Käufer und Verkäufer einig sein?

Welche Form muss ein Vertrag haben?

Wenn man bei Verträgen von Formen spricht, meint man nicht geometrische Formen. Sondern ob der Vertrag schriftlich, mündlich oder stillschweigend abgeschlossen werden kann.

Normalerweise können Vertrage mündlich abgeschlossen werden. Zum Beweisen empfiehlt es sich aber, Verträge schriftlich abzuschliessen.

Gewisse Verträge müssen schriftlich abgeschlossen werden, weil es das Gesetzt so verlangt (OR Art. 11), z.B. der Lehrvertrag.

Im Zusammenhang mit der Quittung haben wir uns auch darüber unterhalten, wie lange eine solche aufbewahrt werden sollte?

Die meisten Forderungen verjähren nach zehn Jahren. Das Gesetz nennt aber eine ganze Reihe, bei denen das bereits nach fünf Jahren der Fall ist: etwa Mietzins-, Arzt- und Handwerkerrechnungen, Lohnforderungen und Versicherungsprämien.

Kurze Verjährungsfristen gelten zum Beispiel für Mängel bei Kaufsachen oder Reparaturen, die können Sie nur innert zwei Jahren geltend machen. Bei Steuerunterlagen gelten je nach Kanton andere Regeln; fragen Sie beim Steueramt nach.

Es gibt aber auch Papiere, die man nie wegwerfen sollte: Belege für den Kontostand zur Zeit der Heirat, Pensionskassenunterlagen, Belege über ausbezahlte Erbschaften und Schenkungen sowie Quittungen von teureren Anschaffungen – für die Hausratversicherung im Falle eines Falles.

Der Einfachheit halber behalten Sie also Ihre Quittungen und Belege zehn Jahre lang. Danach können Sie sich auf die Verjährung berufen, wenn eine alte Forderung geltend gemacht werden sollte.

Erklären Sie nur in einem Wort, was eine Offerte ist.

Annahme

Erklären Sie den Verlauf eines Kaufvertrages.

Anfrage - Angebot/Offerte - Annahme der Offerte, Bestellung - Lieferung / Quittung - Bezahlung - Quittung - Aufbewahrungspflicht.

Was ist der Unterschied zwischen einem verbindlichen und einem unverbindlichen Angebot?

Verbindliche Angebote (z.B. Schaufensterauslage) muss man einhalten, unverbindliche (z.B. Inserate) nicht.