SchwStV

Geschichte und Statuten des schweizerischen Studentenvereines

Geschichte und Statuten des schweizerischen Studentenvereines

Kartei Details

Karten 55
Sprache Deutsch
Kategorie Geschichte
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 06.04.2016 / 02.10.2019
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Zentralstatut Devise Schw. StV

Virtus, scientia, amicitia

Zentralstatut Mittel zur Zweckerfüllung

Zentralsekretariat, Kommissionen, Öffentlichkeitsarbeit, Civitas
Zusammenarbeit mit anderen Vereinen mit ähnlichem Gedankengut

Zentralstatut Vereinspatron

Bruder Klaus

Zentralstatut Sitz des Vereins

Am Sitz des Zentralsekretariats

Zentralstatut Voraussetzungen Mitgleider Schw. StV

- Christliche Studenten an Hochschulen (oder auf dem Weg dahin)
- Auf Antrag einer Verbindung
- Direkte Aufnahme in AH-Verband/Regionalverband -> auf deren Antrag auch Aufnahme als Altherr
- In begründeten Fällen auch ohne Verbandsmitgliedschaft (Gesuch an CC)

Zentralstatut Ausschluss (+ Rechtsmittel)

- Zuwiederhandlung des Vereinszwecks/Vernachlässigung der Pflichten
- Auf Antrag der AHAH oder Aktivitas durch CC ansonsten auf Antrag des CCs an DV
- Sofortige Gründe: 2 Jahresbeiträge nicht zahlen, Beteiligung Duell oder Mensur

Rechtsmittel:
- innert 30 Rekurs ans Ehrengericht (aufschiebende Wirkung)
- möglich durch Ausgeschlossene sowie beteiligte Verbindungen/AH-Verbände

Zentralstatut Pflichten Mitglieder

- Tätige Freundschaft im Leben, Studium, Beruf und Mitwirken in Verbindungen/AHAH
- Anordnungen des CCs im Rahmen der Zentralstatuten nachzukommen
- Änderung der eigenen Daten dem Zentralsekretariat melden
- Jahresbeitrag zahlen (Erlass auf finanziellen Gründen möglich)
- Farben an StV-Anlässen tragen
- Für Aktive: für Aufnahme in Verbindung auf Platz beweben und Teilnahme an vom CC obligatorisch erklärten Anlässen

Zentralstatut Rechte Mitglieder

- Bewerbung am Ausbildungsort zur Aufnahme in eine Verbindung
- Bewerbung um Aufnahme Regionalverband
- Stimm- und Antragsrecht, aktives und passives Wahlrecht an Aktiven resp. AH-GV
- Einsichtsrecht in Reglemente, generelle Beschlüsse der Organe (ausser Persönlichkeitsschutz)

Zentralstatut Zuständigkeit für Aufnahme neuer Sektionen

Delegiertenversammlung

Zentralstatut Pflichten Sektionen

- Teilnahme DV (sofern nicht im Ausland)
- Beschlüsse umsetzen
- Mitgliedermutationen dem Zentralsekretariat melden
- Ethische und politische Aktionsfelder in ihrer Region zu bearbeiten
- Zusätzlich für Verbindungen
     1) Grundausbildung Schw. StV
     2) Teilnahme an obligaotischen Seminaren/Tagungen (durch CC bestimmt) und Umsetzung von Aktionenn
     3) Rekonstitutionsanzeigen, Semesterprogramm sowie Semesterberichte an das Zentralkomitee zu senden

Zentralstatut Rechte Sektionen und Gruppierungen

Stimm-, Antrags- und Wahlrecht an der DV für Sektionen
Antragsrecht an der DV für Gruppierungen

Zentralstatut Organe Schw. StV

- Aktivenversammlung (DV, 200 Aktive, 10 Verbindungen oder CC)
- AH-Versammlung (DV, 600 AHAH, 20 AH-Verbindungen oder CC)
- Delegiertenversammlung (20 Sektionen oder CC); Beschlussfassung -> Doppeltes Mehr, Verbindungen und AH-Verbände
- Zentralkomitee (5 Aktive 1 Jahr, 5 AHAH 3 Jahre)
- Geschäftsprüfungskommission (3 Aktive inkl. VP, 3 AHAH inkl. P)
- Ehrengericht (3 Aktive inkl. VP, 3 AHAH inkl. P)

Zentralstatut Beschlussfähigkeit der Organe

Immer, alle organe!

Zentralstatut Strafen

Für Mitglieder
- öffentliche Rüge
- Ausschluss aus dem Verein

Für Sektionen
- öffentliche Rüge
- Busse bis 300 CHF
- Stimmrechtsentzug an DV

Zentralstatut Statutenrevision erforderliches Mehr

2/3-Mehrheit, sowhol bei AV als auch AHV