Geschichte Institutionen
Geschichte Institutionen
Geschichte Institutionen
Set of flashcards Details
Flashcards | 119 |
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Language | Deutsch |
Category | History |
Level | Vocational School |
Created / Updated | 11.04.2013 / 01.12.2022 |
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Beziehungen zwischen Bund und Kantonen NR & SR
Beziehungen zwischen Bund und Kantonen pflegen. Interventionen zum Schutz der Aufrechterhaltung der verfssungsmässigen Ordnung in einem Kanton beschliessen. Kantonales Verfassungsrecht soll nicht dem Bundesrecht wiedersprechen.
Planung NR & SR
Berät Planungsberichte des Bundesrates. Erteilt dem Bundesrat Aufgaben eine Planung vorzunehmen oder die Schwerpunkte einer Planung zu ändern. Erfasst Grundsatz- und Planungsbeschlüsse.
Einzelakte NR & SR
Einmalige Handlungen genehmigen
Rechte des National- und Ständerates
Initiativ- und Antragsrecht. Recht für Vertössen. Immunität. Instruktionsverbot. Verdienst.
Initiativ- und Antragsrecht
Ratsmitglieder, Kommissionen oder Fraktionen könne mit der parlamentarischen Initiative einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf einbrignen oder den Vorschlag dafür machen.
Recht für Verstösse
NR & SR haben das Recht Motionen, Postulate, Interpellationen oder Anfragen einzureichen.
Absolute Immunität
Redefreiheit. Ratsmitglieder können für Äusserungen in den Räten und deren Organe rechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Relative Immunität
Ratsmitglieder können für andere Strafbaren Handlungen und Äusserungen im zusammenhang mit ihrer parlamentarischen Tätigkeit nur mit Ermächtigung der Bundesversammlung strafrechtlich verfolgt werden.
Instruktionsverbot
Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen von Kantonen, BürgerInnen, Verbänden oder politischen Parteien.
Verdienst
Lohn von CHF 25'000 + Jahresentschädigung, Pro SItzungs- und Sessionstag: 425.-
Pflichten des National- und Ständerates
Wahrung des Amtsgeheimnisses. Offenlegung der Interessenbindungen. Sitzungsteilnahme.
Wahrung des Amstgeheimnisses
Im Interesse der Öffentlichkeit oder weil die Persönlichkeit einer oder meherer Personen geschützt werden soll haben sie eine Schweigepflicht.
Offenlegung der Interessenbindungen
Jedes Ratsmitglied muss beim Eintritt in den Rat und jeweils auf Jahresbeginn das Ratsbüro unter anderem über seine berufliche Tätigkeit und seine Verwaltungsmandate informieren.
Sitzungsteilnahme
Sie müssen an den Sitzungen der Räte und der Kommissionen teilnehmen.
Allgemeiner Ratsbetrieb des National- und Ständerates
Vereidigung. Eid und Gelübde. Sessionen. Sitzordnung. Vorsitz. Appel. Verhandlungsfähigkeit unf erforderliches Mehr. Wortmeldungen. Sprechordnung. Sprache bei Debatten / Simulanübersetzungen. Redezeit. Abstimmung.
Vereidigung
Mitglieder des SR werden nur nach Ihrer ersten Wahl vereidigt. Im NR erfolgt eine Vereidigung bei Wiederwahl.
Eid und Gelübde
Alle Mitglieder der Bundesversammlung legen vor dem Amtsantritt den Eid oder das Gelübde sb.
Die verschiedenen Arten von Sessionen
Ordentliche Session. Sondersession. Ausserordentliche Session.
Ordentliche Session
4 Sessionen zu 3 Wochen / Jahr (Frühjars-, Herbst-, Sommer-, WIntersession). Räte Tagen jeweils gleichzeitig aber in anderen Räume. In der Regel öffentliche Sessionen. mind. 101 bzw. 24 Mitglieder müssen anwesend sein.
Sondersession
Wenn vom Rat gewünscht. Für ungeklärte Fälle zu bearbeiten. NR hat mind. 1 Sondersession (1 Woche) im Jahr sofern genügend Geschäfte vorliegen.
Ausserordentliche Session
Durch die Verfassung definiert. Beide Räte müssen zusammenkommen. Mind. 50 bzw. 12 Unterschriften eines Rates können eine ausserordentliche Session verlangen.
Sitzordnung
Nach politischer Zugehörigkeit aufgeteilt.
Vorsitz
Präsident, Vizepräsident und zweiter Vizepräsident werden in der Wintersession für und von beiden Räten gewählt. Amtsdauer 1 Jahr. Nach 1 Jahr rückt der zweite Vizepräsident zum ersten Vizepräsident vor usw
Höchstes Amt in der Schweiz
Nationalratspräsident. Hat allerdings nicht mehr Macht als andere.
Appel
NR muss sich in eine Präsenzliste eintragen und der SR wird durch Namenaufrufen auf die Anwesenheit geprüft.
Verhandlungsfähigkeit und erforderliches Mehr
Um gültig abstimmen zu könne müssen im NR und SR die Mehrheit der Mitglieder anwesend sein. Damit ein Beschluss rechtsgültig gefasst wird braucht es in jedem der Räte und in der vereinigten BV die Mehreheit der Ratsmitglieder, die teilnehmen.
Ausnahmen Verhandlungsfähigkeit und erforderliches Mehr
Dringlichkeiten von Beundesgesetzen. Beschlüssen über beue einmalige Ausgaben von 20 Mio. +. neue wiederkehrende Ausgaben von 2 Mio.+. Erhöhung der Gesamtausgaben bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf.
Wortmeldung
NR müssen ihr Votum schriftlich beim Nationalratspräsident eingeben um am Rednerpult sprechen zu können. Mitglieder des SR müssen sich einfach beim Ratspräsidenten melden
Die Verschiedenen Sprechordnungen
Freie Debatte. Organisierte Debatte. Fraktionsdebatte. Kurzdebatte. Schriftliches Verfahren.
Darf bei Sessionen und Sitzungen immer sprechen
Freie Debatte
Jedermann kann sprechen
Organisierte Debatte
Gesamtredezeit ist beschränkt und wird angemessen aufgeteilt.
Fraktionsdebatte
Rederecht wird auf Sprecher der Fraktionen und Antragstellenden beschränkt
Kurzdebatte
Rederecht wird aus Sprecher der Kommissionsminderheiten beschränkt (kommt am häufigsten vor)
Schriftliches Verfahren
Kein Recht auf Wortmeldung
Sprache bei Debatten / Simultanübersetzungen
Deutsch, Französisch und Italienisch.
Redezeit im Ständerat
Nicht beschränkt.
Redezeit im Nationalrat
20 Min. für Eintretensdebatte, Berichterstattung von Kommissionen und Mitglieder des Bundesrates. 15 Min. für Sprecher im Namen der Fraktion. 5 Min. für Begründung eines Antrages. 5 Min. für Einzelredner.
Abstimmung
Im NR wird normalerweise elektronisch abgestimmt und im SR durch Handaufheben. Jeweilige Präsidenten nehmen nur bei Stimmgleichheit an Abstimmungen teil.