Geschichte Institutionen

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Lena Schneuwly

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Flashcards 119
Language Deutsch
Category History
Level Vocational School
Created / Updated 11.04.2013 / 01.12.2022
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Beziehungen zwischen Bund und Kantonen NR & SR

Beziehungen zwischen Bund und Kantonen pflegen. Interventionen zum Schutz der Aufrechterhaltung der verfssungsmässigen Ordnung in einem Kanton beschliessen. Kantonales Verfassungsrecht soll nicht dem Bundesrecht wiedersprechen.

Planung NR & SR

Berät Planungsberichte des Bundesrates. Erteilt dem Bundesrat Aufgaben eine Planung vorzunehmen oder die Schwerpunkte einer Planung zu ändern. Erfasst Grundsatz- und Planungsbeschlüsse.

Einzelakte NR & SR

Einmalige Handlungen genehmigen

Rechte des National- und Ständerates

Initiativ- und Antragsrecht. Recht für Vertössen. Immunität. Instruktionsverbot. Verdienst.

Initiativ- und Antragsrecht

Ratsmitglieder, Kommissionen oder Fraktionen könne mit der parlamentarischen Initiative einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf einbrignen oder den Vorschlag dafür machen.

Recht für Verstösse

NR & SR haben das Recht Motionen, Postulate, Interpellationen oder Anfragen einzureichen.

Absolute Immunität

Redefreiheit. Ratsmitglieder können für Äusserungen in den Räten und deren Organe rechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Relative Immunität

Ratsmitglieder können für andere Strafbaren Handlungen und Äusserungen im zusammenhang mit ihrer parlamentarischen Tätigkeit nur mit Ermächtigung der Bundesversammlung strafrechtlich verfolgt werden.

Instruktionsverbot

Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen von Kantonen, BürgerInnen, Verbänden oder politischen Parteien.

Verdienst

Lohn von CHF 25'000 + Jahresentschädigung, Pro SItzungs- und Sessionstag: 425.-

Pflichten des National- und Ständerates

Wahrung des Amtsgeheimnisses. Offenlegung der Interessenbindungen. Sitzungsteilnahme.

Wahrung des Amstgeheimnisses

Im Interesse der Öffentlichkeit oder weil die Persönlichkeit einer oder meherer Personen geschützt werden soll haben sie eine Schweigepflicht.

Offenlegung der Interessenbindungen

Jedes Ratsmitglied muss beim Eintritt in den Rat und jeweils auf Jahresbeginn das Ratsbüro unter anderem über seine berufliche Tätigkeit und seine Verwaltungsmandate informieren.

Sitzungsteilnahme

Sie müssen an den Sitzungen der Räte und der Kommissionen teilnehmen.

Allgemeiner Ratsbetrieb des National- und Ständerates

Vereidigung. Eid und Gelübde. Sessionen. Sitzordnung. Vorsitz. Appel. Verhandlungsfähigkeit unf erforderliches Mehr. Wortmeldungen. Sprechordnung. Sprache bei Debatten / Simulanübersetzungen. Redezeit. Abstimmung.

Vereidigung

Mitglieder des SR werden nur nach Ihrer ersten Wahl vereidigt. Im NR erfolgt eine Vereidigung bei Wiederwahl.

Eid und Gelübde

Alle Mitglieder der Bundesversammlung legen vor dem Amtsantritt den Eid oder das Gelübde sb.

Die verschiedenen Arten von Sessionen

Ordentliche Session. Sondersession. Ausserordentliche Session.

Ordentliche Session

4 Sessionen zu 3 Wochen / Jahr (Frühjars-, Herbst-, Sommer-, WIntersession). Räte Tagen jeweils gleichzeitig aber in anderen Räume. In der Regel öffentliche Sessionen. mind. 101 bzw. 24 Mitglieder müssen anwesend sein.

Sondersession

Wenn vom Rat gewünscht. Für ungeklärte Fälle zu bearbeiten. NR hat mind. 1 Sondersession (1 Woche) im Jahr sofern genügend Geschäfte vorliegen.

Ausserordentliche Session

Durch die Verfassung definiert. Beide Räte müssen zusammenkommen. Mind. 50 bzw. 12 Unterschriften eines Rates können eine ausserordentliche Session verlangen.

Sitzordnung

Nach politischer Zugehörigkeit aufgeteilt.

Vorsitz

Präsident, Vizepräsident und zweiter Vizepräsident werden in der Wintersession für und von beiden Räten gewählt. Amtsdauer 1 Jahr. Nach 1 Jahr rückt der zweite Vizepräsident zum ersten Vizepräsident vor usw

Höchstes Amt in der Schweiz

Nationalratspräsident. Hat allerdings nicht mehr Macht als andere.

Appel

NR muss sich in eine Präsenzliste eintragen und der SR wird durch Namenaufrufen auf die Anwesenheit geprüft.

Verhandlungsfähigkeit und erforderliches Mehr

Um gültig abstimmen zu könne müssen im NR und SR die Mehrheit der Mitglieder anwesend sein. Damit ein Beschluss rechtsgültig gefasst wird braucht es in jedem der Räte und in der vereinigten BV die Mehreheit der Ratsmitglieder, die teilnehmen.

Ausnahmen Verhandlungsfähigkeit und erforderliches Mehr

Dringlichkeiten von Beundesgesetzen. Beschlüssen über beue einmalige Ausgaben von 20 Mio. +. neue wiederkehrende Ausgaben von 2 Mio.+. Erhöhung der Gesamtausgaben bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf.

Wortmeldung

NR müssen ihr Votum schriftlich beim Nationalratspräsident eingeben um am Rednerpult sprechen zu können. Mitglieder des SR müssen sich einfach beim Ratspräsidenten melden

Die Verschiedenen Sprechordnungen

Freie Debatte. Organisierte Debatte. Fraktionsdebatte. Kurzdebatte. Schriftliches Verfahren.

Darf bei Sessionen und Sitzungen immer sprechen

Freie Debatte

Jedermann kann sprechen

Organisierte Debatte

Gesamtredezeit ist beschränkt und wird angemessen aufgeteilt.

Fraktionsdebatte

Rederecht wird auf Sprecher der Fraktionen und Antragstellenden beschränkt

Kurzdebatte

Rederecht wird aus Sprecher der Kommissionsminderheiten beschränkt (kommt am häufigsten vor)

Schriftliches Verfahren

Kein Recht auf Wortmeldung

Sprache bei Debatten / Simultanübersetzungen

Deutsch, Französisch und Italienisch.

Redezeit im Ständerat

 

Nicht beschränkt.

Redezeit im Nationalrat

20 Min. für Eintretensdebatte, Berichterstattung von Kommissionen und Mitglieder des Bundesrates. 15 Min. für Sprecher im Namen der Fraktion. 5 Min. für Begründung eines Antrages. 5 Min. für Einzelredner.

Abstimmung

Im NR wird normalerweise elektronisch abgestimmt und im SR durch Handaufheben. Jeweilige Präsidenten nehmen nur bei Stimmgleichheit an Abstimmungen teil.