FSHG

Feuerschutz und Hilfeleistung

Feuerschutz und Hilfeleistung


Kartei Details

Karten 9
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 02.05.2015 / 04.05.2015
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Was sind laut §1 die Aufgaben der Gemeinde? 

Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadensfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen hilfe zu leisten stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher.Kreisfreie Städte und Kreise unterhalten Leitstellen

 Was sind laut §3 Aufgaben des Landes=?

Das Land fördert den Feuerschutz und die Hilfeleistung.

Das Land unterhält das Institut der Feuerwehr als zentrale Ausbildungsstätte und als technische Einrichtung zur Verbesserung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung.

 Welche arten von Feuerwehren gibt es laut § 9 Arten=?

Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind öffentliche Feuerwehren (Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren) und Werkfeuerwehren. Eine Berufsfeuerwehr bildet mit der Freiwilligen Feuerwehr und, soweit vorhanden, der Pflichtfeuerwehr die Feuerwehr der Gemeinde. Die Gemeinde soll in der Freiwilligen Feuerwehr die Bildung einer Jugendfeuerwehr fördern.  

Was gilt laut § 10 Berufsfeuerwehren?

 Die Gemeinden können neben einer Freiwilligen Feuerwehr eine Berufsfeuerwehr einrichten. Die kreisfreien Städte sind hierzu verpflichtet. Das Einsatzpersonal der Berufsfeuerwehren wird aus hauptamtlichen Kräften gebildet, die zu Beamten zu ernennen sind.  

 Wann ist laut § 14 eine Pflichtfeuerwehr einzuführen?

Die Gemeinde hat eine Pflichtfeuerwehr einzurichten, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht zustande kommt oder die bestehende öffentliche Feuerwehr einen ausreichenden Feuerschutz nicht gewährleisten kann. Zur Pflichtfeuerwehr kann jeder Einwohner vom 18. bis zum 60.

 Was gilt laut § 15 für Werkfeuerwehren=?

Werkfeuerwehren sind staatlich angeordnete oder anerkannte Feuerwehren. Die Angehörigen der Werkfeuerwehr müssen Werksangehörige sein. Sie müssen über ausreichende Kenntnisse der Liegenschaften und der Betriebsabläufe verfügen.

Was gilt laut § 27 Inanspruchnahme und Handlungspflichten von Personen?

Unter den Voraussetzungen des § 19 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) ist der Einsatzleiter berechtigt, Personen zur Hilfeleistung oder zur Gestellung von Hilfsmitteln oder Fahrzeugen heranzuziehen. Personen, die den Einsatz stören oder sich oder andere gefährden, haben auf Weisung von Einsatzkräften den Einsatzort umgehend zu verlassen. Eigentümer und Besitzer von Gegenständen, durch die der Einsatz behindert wird, sind verpflichtet, diese auf Weisung von Einsatzkräften wegzuräumen oder die Entfernung zu dulden.  

Was gilt laut § 32 Aufsichtsbehörden (wer wacht über wenn=)

 

 

was gilt laut § 38 Einschränkung von Grundrechten=?

Durch dieses Gesetz werden das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG), auf Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 GG) und auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) eingeschränkt.

Die kreisfreien Städte und Kreise haben bei Großschadensereignissen unverzüglich die Aufsichtsbehörde über Art und Umfang des Ereignisses sowie die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.